Berater-Homepage von Manuel Knopp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Berater-Homepage von Manuel Knopp
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mutter und Tochter beim Arzt

U-Untersuchungen – wichtige Vorsorge für Kinder

Mutter und Tochter beim Arzt

U-Untersuchungen – wichtige Vorsorge für Kinder

U-Untersuchungen: Vorbeugen ist besser als heilen!

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind absolut notwendig, um Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Ihr Kinderarzt wird aber auch genau hinhören, wenn Ihr Kind Sorgen in der Kita oder Schule hat. Der Arzt und das Praxisteam begleiten Ihr Kind durch seine ersten Lebensjahre – und legen die Grundsteine für ein gesundes Leben.

Inhaltsverzeichnis

U-Untersuchungen bei Kindern – was wird wann gemacht?

Bis zum Vorschulalter gibt es 10 Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9, inkl. U7a). Jede dieser kostenlosen U-Untersuchungen ist in einem bestimmten Zeitraum durchzuführen, da manche Erkrankungen nur dann gut erkannt und gezielt behandelt werden können.

Hier ist es also sinnvoll diese Untersuchungszeiträume einzuhalten und 4-5 Wochen vorher einen Vorsorgetermin beim Kinderarzt auszumachen. Oftmals erinnern auch die Krankenversicherungen an anstehende Früherkennungsuntersuchungen. Sollte beim Kinderarzt eine Entwicklungsverzögerung im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern festgestellt werden, oder erste Anzeichen auf eine Erkrankung auffallen, wird gemeinsam mit den Eltern das weitere Vorgehen zu Abklärung, Behandlung oder Förderung abgesprochen.

Vier der U-Untersuchungen sind in den ersten Stunden, Tagen und Wochen nach der Geburt vorgesehen. Die U1 und U2 finden in der Regel im Krankenhaus statt.

Die erste Untersuchung beim Kinderarzt ist meistens dann die U3. Bei ihr lernt der Kinderarzt Ihr Baby zum ersten Mal richtig kennen. In dieser und allen folgenden Untersuchungen wird er das Kind zunächst messen und wiegen, um die Wachstumsentwicklung ins Gelbe Heft einzutragen. Bei jedem Termin werden unterschiedliche, altersspezifische Schwerpunkte gesetzt. Das sind z. B. die Beweglichkeit des Kindes, sein Sprachverständnis und das Sozialverhalten. Außerdem bespricht er mit Ihnen alltägliche Themen wie Stillen, Ernährung, Schlafen und Verdauung.

Bei jedem Früherkennungstermin sind bestimmte Tests vorgesehen, aber auch Zeit für Beratung. Fragen Sie Ihren Arzt alles, was Ihnen unter den Nägeln brennt: etwa zu den Themen Impfen, Ernährung, Allergien, plötzlicher Kindstod, richtiges Zähneputzen bei Babys & Kindern, Unfallverhütung, Schreibaby oder UV-Schutz.

Achtung: Falls Sie ambulant oder zu Hause entbunden haben, sollten Sie auch die U2 vom Kinderarzt vornehmen lassen.

Wann finden welche U-Untersuchungen statt?

Gesetzlich vorgesehene Untersuchungen Toleranzgrenze
U1 unmittelbar nach der Geburt keine
U2 3. bis 10. Lebenstag 3. bis 14. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche 3. bis 8. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat 2. bis 4 ½. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat 5. bis 8. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat 9. bis 14. Lebensmonat
U7 21. bis 24. Lebensmonat (mit etwa 2 Jahren) 20. bis 27. Lebensmonat
U7a 34. bis 36. Lebensmonat (mit etwa 3 Jahren) 33. bis 38. Lebensmonat
U8 46. bis 48. Lebensmonat (mit etwa 4 Jahren) 43. bis 50. Lebensmonat
U9 60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren) 58. bis 66. Lebensmonat
U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren keine
U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren keine
J1 im Alter von 13 Jahren 13. bis vollendetes 15. Lebensjahr
J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren keine

U1 bis U6: Vorsorgeuntersuchungen bei Babys

Bereits ab der Geburt fallen regelmäßige U-Untersuchungen an, bei denen die Gesundheit und die altersgerechte Entwicklung Ihres Kindes geprüft wird. Wir erklären, was genau während der Untersuchungen passiert:

Die U1-Untersuchung

  • Bei der Neugeborenen-Erstuntersuchung direkt nach der Geburt wird das Neugeborene auf Verletzungen und Fehlbildungen untersucht.
  • Auch der Apgar-Test, der die Vitalfunktionen Ihres Kindes überprüft und beurteilt, wie gut der Geburtsstress überstanden wurde, gehört dazu. Der Arzt untersucht:
    • Atmung
    • Herzschlag
    • Muskelspannung
    • Hautfarbe des Babys
  • Das Kind wird nach der Geburt sorgfältig beobachtet, um bei Problemen direkt eingreifen zu können.
  • Um inneren Blutungen vorzubeugen, wird bei der U1-Untersuchung mit Ihrer Einwilligung Vitamin K verabreicht.
  • In den nächsten Stunden finden Tests zu Herzfehlern und Stoffwechselstörungen statt.

Die U2-Untersuchung

  • Das ist die Neugeborenen-Basis-Untersuchung, die zwischen dem 3. und 10. Lebenstag meist noch im Krankenhaus erfolgt.
  • Zu ihr gehört die Prüfung der Reflexe und Sinnesorgane wie Augen und Ohren, ebenso wie ein Stoffwechsel-Screening.
  • Es werden lebensbedrohliche Komplikationen, wie z. B. behandlungsbedürftige Gelbsucht, abgeklärt.
  • Zudem berät Sie eine Hebamme oder eine entsprechend ausgebildete Kinderschwester zur Ernährung Ihres Babys und zu möglichen Stillproblemen.
  • Zwischen U1 und U2 findet auch in der Regel das Neugeborenen-Hörscreening statt.
  • Haben Sie Ihr Baby zuhause oder ambulant geboren, müssen Sie nach der Geburt zeitnah einen Termin für die U2-Untersuchung in einer ärztlichen Praxis vereinbaren.

Die U3-Untersuchung

  • Die U3-Untersuchung findet in der 4. bis 6. Lebenswoche statt.
  • Der Kinderarzt schaut nach diesen Dingen:
    • Kann Ihr Baby in Bauchlage bereits den Kopf halten?
    • Schaut es Gesichter mit wenig Abstand an?
    • Öffnet es die Hände spontan?
  • Auch das Gewicht wird kontrolliert: 150 Gramm in der Woche sollte der Säugling zunehmen.
  • Zur U3 gehört auch ein Ultraschall des Hüftgelenks.
  • Zudem berät der Kinderarzt zu möglichen Impfungen. Mit 6 Wochen wird Ihr Baby mit Ihrer Einwilligung zum ersten Mal geimpft.
  • Es werden außerdem Vitamin D und Fluorid empfohlen, um die Zahnhärtung zu unterstützen und Knochenerkrankungen vorzubeugen.

Die U4-Untersuchung

  • Zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat überprüft der Arzt auch Babys Hör- und Sehvermögen.
  • Er wird die Fontanelle (die Knochenlücke am Kopf) abtasten und die Beweglichkeit sowie das Reaktionsvermögen Ihres Kindes testen.
  • Er fragt auch, ob es Probleme beim Schlafen oder Trinken hat.
  • Mit wachsender Beweglichkeit des Kindes wird der Kinderarzt Tipps zur Unfallvorbeugung geben.
  • Auch das Verhältnis zwischen Eltern und Kind wird abgefragt.
  • Wie viel spricht Ihr Kind schon? Häufiges Reden und Singen fördert die Sprachentwicklung.
  • Wenn noch nicht geschehen, werden spätestens jetzt die ersten Impfungen verabreicht.

Die U5-Untersuchung

  • Um das erste halbe Lebensjahr herum erfolgt die U5-Untersuchung.
  • Neben Fragen der Ernährung geht es auch um die motorische Entwicklung Ihres Kindes:
    • Kann es nach Gegenständen greifen?
    • Macht es erste Versuche, sich zu drehen?
  • Die Augen werden mit verschiedenen Tests auf Sehstörungen überprüft.
  • Auch das Thema Zähne wird besprochen, da langsam die ersten Milchzähne kommen. Nicht selten kommt es dadurch zu Gereiztheit und Schlafproblemen.

Die U6-Untersuchung

  • Die U6-Untersuchung zwischen dem 10. und dem 12. Lebensmonat konzentriert sich auf eventuelle Entwicklungsverzögerungen Ihres Kindes.
  • Typische Fragen des Kinderarztes:
    • Zieht es sich zum Stehen hoch?
    • Wie ist seine Sprachentwicklung?
    • Was zeigt es für ein Essverhalten?
    • Stimmt die Verdauung?
Kind bei Ärztin

U7 bis U9: Vorsorgeuntersuchungen beim Kleinkind

Mit einem Jahr ist Ihr Baby nun ein Kleinkind geworden. Auch die folgenden U-Untersuchungen nehmen die gewachsenen Fähigkeiten Ihres Kindes genau unter die Lupe und schauen, ob es sich altersgerecht entwickelt.

Die U7-Untersuchung

Bei der U7-Untersuchung gegen Ende des zweiten Lebensjahres geht es – neben der körperlichen Untersuchung – verstärkt um die geistige Entwicklung Ihres Kindes.

  • Kann es mehr als zehn Wörter sagen?
  • Bildet es schon kleine Sätze?
  • Reagiert es auf sprachliche Aufforderungen?
  • Wie verhält sich das Kind beim Spielen mit anderen Kindern bzw. der Familie?

Die U7a-Untersuchung

  • Die U7a-Untersuchung am Ende des dritten Lebensjahres nimmt die Zähne des inzwischen fast Dreijährigen unter die Lupe.
  • Probleme mit Zähnen oder dem Kiefer können z. B. zu Sprachproblemen führen.
  • Spätestens jetzt kommen viele Kinder in die Kindertagesstätte und müssen lernen, eine Weile ohne Mama und Papa auszukommen. Dies ist eine wichtige Entwicklungsphase.
  • Der Arzt interessiert sich ebenfalls für Ihre Nutzung von Medien, wie Fernsehen, Spielekonsolen o.Ä.

Die U8-Untersuchung

  • Bei der U8-Untersuchung im Alter von vier Jahren stehen die geistige Entwicklung und das Hörvermögen Ihres Kindes im Fokus.
  • Mittlerweile hat Ihr Kind wahrscheinlich einen größeren Wortschatz erworben und stellt gerne Fragen.
  • Der Kinderarzt möchte außerdem wissen, was Ihr Kind schon alles allein machen kann.
  • Während der U8-Untersuchung wird das Kind häufig dazu aufgefordert, ein Bild zu malen.
  • Es gibt auch einen kurzen Sprachtest, bei dem Bilder richtig benannt werden sollen.

Die U9-Untersuchung

  • Abgeschlossen wird die Reihe der Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder mit der U9 im Alter von über fünf Jahren.
  • Jetzt wird nochmal verstärkt auf die Sprachentwicklung und das Sozialverhalten Ihres Vorschulkindes geachtet.
  • Dies ist die letzte U-Untersuchung vor Schulbeginn und besonders wichtig, da bald wieder ein neuer Lebensabschnitt beginnt.
  • Der Arzt fragt das Kind nach Interessen, Freunden und eventuellen Sorgen.

U10 und U11: Vorsorgeuntersuchungen bei Schulkindern

Die U10-Untersuchung

  • Ihr Kind geht bereits in die Grundschule, wenn die nächste Vorsorgeuntersuchung U10 im Alter von sieben, spätestens von acht Jahren ansteht.
  • Der Arzt wird staunen, was es jetzt schon alles kann – aber auch nach Problemen im Schulalltag fragen.
    • Liegt eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung vor?
    • Kann sich das Kind gut konzentrieren?
  • Oft werden solche Schwächen nicht oder erst sehr spät identifiziert und betroffene Kinder können Ängste entwickeln, dass sie mit ihren Mitschülern nicht mithalten können.
  • Der Fokus der U10-Untersuchung liegt daher auf Leistungsschwächen sowie Auffälligkeiten bei Entwicklung und Verhalten (z. B. ADHS).
  • Leistungsdruck in der Schule kann zu Symptomen wie Bauchschmerzen, Übelkeit oder Schlafproblemen führen. Sollte das der Fall sein, sprechen Sie dies unbedingt bei der Vorsorge an.

Die U11-Untersuchung

  • Die U11-Untersuchung findet etwa zwei Jahre später, also zwischen 9 und 10 Jahren, statt.
  • Auch hier geht es um die schulische Entwicklung.
  • Zähne und Kiefer werden ebenfalls nochmal gründlich untersucht, um mögliche Anomalien aufzudecken.
  • Meist stellt der Arzt auch Fragen zu Ernährung und Bewegung.
  • In diesem Alter nimmt häufig auch der Medienkonsum zu, weshalb der Arzt möglicherweise auch hier genauer nachfragt.
  • Die U11 soll die Lücke zwischen der U10 und der J1 schließen, wird aber nicht von allen Krankenkassen übernommen.

J1 und J2: Die große Jugendvorsorgeuntersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung J1

  • Die Vorsorgeuntersuchung J1 zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr ist der große Gesundheitscheck für alle Jugendlichen.
  • Die wichtigen Themen sind jetzt Impfstatus, Blut- und Harnuntersuchung, psychische Probleme und andere Sorgen.
  • Wenn der Kinderarzt über die Jahre Vertrauen aufbauen konnte, kann er jetzt seine Rolle als Berater nutzen und mit dem Jugendlichen über Verhütung, Drogen und familiäre Probleme sprechen.
  • Die Eltern sind bei der Jugendgesundheitsuntersuchung nicht mehr dabei.
  • Die Kosten der J1 werden wieder von der Krankenkasse übernommen.

Die Vorsorgeuntersuchung J2

  • Die Vorsorgeuntersuchung J2 ist für Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren vorgesehen.
  • Dies ist der letzte große Gesundheits-Check-Up vor dem Erwachsenenalter.
  • Schwerpunkte der J2 sind u. a. die Erkennung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen und Diabetes-Vorsorge.
  • Der Jugendarzt beantwortet Fragen zur Sozialisation, Familie, Sexualität und der anstehenden Berufswahl (z. B. ist für Allergiker nicht jeder Job geeignet).
  • Im Gegensatz zur J1 übernehmen nicht alle Krankenkassen die Kosten für die J2. Informieren Sie sich daher vorab über die Kostenübernahme.

Das gelbe U-Heft – nicht vergessen!

Bereits im Krankenhaus bekommen Sie das gelbe U-Heft ausgehändigt, das Sie und Ihr Kind die nächsten Jahre durch alle Vorsorge-Untersuchungen begleiten wird.

Die Termine für die U3 bis U9 sowie die Impftermine stehen auf dem Deckblatt. Dieses Heft sollten Sie gut aufbewahren und zu jedem Arztbesuch mitbringen. Ihr Kinderarzt wird darin alle Testergebnisse und die wichtigsten Gesundheitsdaten Ihres Kindes eintragen.

Das Heft gibt dem Arzt einen ausführlichen Überblick über alle Informationen zur Entwicklung des Kindes. Es lohnt sich das Kinderuntersuchungsheft und den Impfausweis an einem Ort aufzubewahren, da diese oft zusammen benötigt werden. Auch die Krankenversicherungskarte des Kindes sollte immer mit zum Arztbesuch, falls vorhanden.

Seit 2017 gibt es ein neues gelbes U-Untersuchungsheft, das u. a. eine entnehmbare Teilnahmekarte enthält. Dort wird die Teilnahme an den Gesundheitsuntersuchungen bestätigt, um sie bei Bedarf in der Kita, in der Schule oder beim Jugendamt vorzulegen. So muss man nicht das ganze Vorsorgeheft samt persönlicher Informationen und Befunde mitbringen.

Weder Kindergarten noch Schule dürfen Einblick in das Gelbe Heft verlangen. Zusätzlich gibt das grüne Checkheft Informationen über weitere Vorsorgeuntersuchungen, die Sie aber in der Regel selbst bezahlen müssen.

Das elektronische Kinderuntersuchungsheft

Die meisten Krankenkassen bieten seit 2022 auch das elektronische Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft) als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) an. Die Inhalte unterscheiden sich nicht von denen in der gedruckten Variante und es macht vieles einfacher: Der Kinderarzt kann alle Ergebnisse der Untersuchungen einfach digital abspeichern und jederzeit aufrufen. Auch zusätzliche Zweitmeinungen von anderen Fachärzten können hier gespeichert werden. Das elektronische Kinderuntersuchungsheft ist kostenlos und freiwillig.

U-Heft verloren – was tun?

Die nächste U-Untersuchung steht vor der Tür, aber das gelbe Heft ist unauffindbar? Keine Panik, das kommt vor. Bei Verlust des U-Heftes sollten Sie sich an Ihre Kinderarztpraxis wenden. In der Regel werden nämlich alle Untersuchungsergebnisse in der Praxis gespeichert und können einfach in ein neues Heft übertragen werden.

Geburts- und Untersuchungsdaten der U1 und der U2 können im Geburtskrankenhaus nachgetragen werden. Möglicherweise ist die Neuausstellung eines U-Heftes mit Kosten verbunden. Manchmal verlangen Arztpraxen für die Datenübertragung eine Aufwandsentschädigung.

Sind die U-Untersuchungen Pflicht?

Nicht überall in Deutschland sind die U-Untersuchungen Pflicht, denn es besteht bundesweit keine einheitliche Regelung und die Entscheidung liegt bei den Bundesländern.

Lediglich in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg sind die U1 bis U9 Pflicht. In Bayern verlangen Schulen und Kitas sogar Nachweise über die wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen. Damit sollen in erster Linie Fälle von Missbrauch und Vernachlässigung frühzeitig erkannt werden.

In den anderen Bundesländern sind die U-Untersuchungen keine Pflicht. Dennoch hat ein Nicht-Wahrnehmen der Arztbesuche Folgen: Zunächst erhalten die Eltern eine schriftliche Einladung zur versäumten Untersuchung. Wird auch auf diese nicht reagiert, wird das Jugend- oder Gesundheitsamt informiert.

Was passiert, wenn man eine U-Untersuchung vergessen hat?

Für den Fall, dass ein Termin zur U-Untersuchung verpasst wurde, gibt es die „Toleranzzeit“. Je nach U-Untersuchung beträgt diese ein paar Tage bis Monate. Falls Sie auch diese Frist für eine U-Untersuchung vergessen haben, lässt sie sich trotzdem nachholen. Allerdings kommt in dem Fall nicht mehr die Krankenkasse für die Kosten auf und die Untersuchung wird als IGeL-Leistung berechnet.

In der Regel verschickt das Landesfamilienbüro als zentrale Stelle eine Erinnerung an die Familien, bei denen der vorgesehene Zeitraum für die U-Untersuchung abgelaufen ist. Einen Monat vor Ablauf dieser Toleranzgrenze werden die Daten des Kindes an das Gesundheitsamt weitergegeben, wenn die Familie auch auf diese Erinnerung nicht reagiert hat.

Das Gesundheitsamt nimmt dann schriftlichen Kontakt mit der Familie auf, damit möglichst zeitnah ein Termin gemacht wird. Bleibt auch dieser Versuch erfolglos, wird vom Gesundheits- oder Jugendamt ein angekündigter Hausbesuch durchgeführt.

Die Aufmerksamkeit der Eltern ist unersetzlich

Fast alle Eltern nutzen die Früherkennung (Vorsorge) beim Kinderarzt und lassen auch eine Grundimmunisierung (Impfungen) ihres Kindes vornehmen. Zugleich sollten Sie nicht versäumen, Ihr Kind ab und zu genau zu beobachten. Sind die Augen in Ordnung? Hört es gut? Wie sind sein Gang und seine Körperhaltung? Wie verhält es sich im Umgang mit anderen Kindern? Fühlt es sich wohl in der Kita, Schule oder zieht es sich zurück? Sie kennen Ihr Kind am besten. Darum sind Ihre Beobachtungen für den Kinderarzt wichtige Hinweise bei einer U-Untersuchung. Machen Sie sich bei Auffälligkeiten am besten vorher Notizen. Gehen Sie besser einmal mehr zu einer Untersuchung als umgekehrt, denn die meisten Entwicklungsverzögerungen lassen sich durch entsprechende Unterstützung leicht nachholen.

Die passende Versicherung für Sie

Private Kranken­versicherung

Mit unserer privaten Krankenversicherung genießen Sie Vorzüge eines Privatpatienten. Unsere PKV bietet sich für Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von 66.600 € brutto, Selbstständigen und Freiberuflern an.

Jetzt berechnen

Das könnte Sie auch interessieren

Unterstützung beim Start ins Leben
Ohne Sonnenschutz geht's nicht
  1. Gesundheit, Vorsorge & Vermögen
  2. Prävention & Information
  3. Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern