Berater-Homepage von Manuel Knopp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Vermittlerregister:
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Oma mit Enkelkind auf dem Rücken

Private Unfall­versicherung für Rentner & Senioren

  • Leistung schon ab 1 % Invalidität
  • Lebenslange Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 %
  • Hervorragende Unterstützung durch den Unfall-Schutzbrief, z. B. Menüservice und Wohnungsreinigung
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Focus Money – Fairster Unfallversicherer – Ausgabe 29/2024
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Im Alter gut unfallversichert: Ihr zuverlässiger Versicherungsschutz für Rentner und Senioren

Reisen, Gartenarbeit, Sport – heutzutage sind viele Rentner noch bis ins hohe Alter aktiv und genießen ihr Leben in vollen Zügen.

Im Alter steigt allerdings auch das Unfallrisiko und die Wahrscheinlichkeit, sich bei einem Unfall bleibende Schäden zuzuziehen.

Eine private Unfallversicherung für Senioren unterstützt Sie nach einem Unfall.

Wie sinnvoll ist eine Unfall­versicherung für Rentner und Senioren?

Eine private Unfallversicherung ist immer empfehlenswert – egal, ob vor oder nach dem Berufsleben.

Auch während der Ausführung einer Berufstätigkeit ist sie als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll. In der Regel sind Angestellte auf der Arbeit sowie auf dem Arbeitsweg über ihren Arbeitgeber versichert.

Mit Renteneintritt erlischt diese gesetzliche Unfallversicherung. Meistens läuft zu diesem Zeitpunkt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung aus.

Kommt es während der Rente zu einem Unfall, können Senioren sich nur noch auf zwei gesetzlich geregelte Hilfen verlassen:

  • Häusliche Krankenpflege
    Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die häusliche Krankenpflege, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann oder wenn die Pflege für den Behandlungserfolg unverzichtbar ist.
  • Pflegeversicherung
    Die gesetzliche Pflegeversicherung greift dann, wenn die vorliegende Verletzung so schwerwiegend ist, dass Pflegegrade beantragt werden müssen.

Trotz dieser zwei gesetzlichen Grundsteine ist es ohne eine zusätzliche Absicherung schwierig, den gewohnten Lebensstandard nach einem Unfall beibehalten zu können.

Durch die Unfallfolgen kann eine Lücke zwischen Altersrente in Kombination mit den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Lebenskosten entstehen. Mit der privaten Unfallversicherung für Rentner können Sie diese Lücke schließen.

Freizeitunfälle sind generell nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt – egal, in welchem Alter. Darum bietet eine private Unfallversicherung für Rentner und Senioren einen zuverlässigen Unfallschutz im Alltag.

Mit dem Alter steigt die Gefahr für Unfälle und Verletzungen unterwegs oder zu Hause. Darum sollten Sie sich besonders im Ruhestand mit einer privaten Unfallversicherung für Senioren vor den finanziellen Konsequenzen eines Unfalls schützen.

Diese umfasst übrigens auch die Organisation für die nötige Hilfe im Alltag, wenn Freunde und Familie dies nicht übernehmen können. Die private Unfallversicherung der HUK-COBURG bietet diese Leistungen im Rahmen des Unfall-Schutzbriefs an.

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Was ist ein Unfall für die Versicherung?

Laut Versicherungen ist ein Unfall ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Schädigung der Gesundheit führt.

Spielen Sie beispielsweise mit Ihrem Enkel Fußball im Garten, stolpern dabei über ein herumliegendes Spielzeug und ziehen sich so einen Bänderriss zu, durch den das Sprunggelenk dauerhaft geschädigt bleibt, spricht man von einem Unfall.

In den Versicherungsbedingungen für die private Unfallversicherung erhalten Sie weitere Informationen dazu.

Leistungen der Unfall­versicherung für Rentner und Senioren

Ein Unfall ist schnell passiert und kann langfristige Folgen haben. Sind dann z. B. eine Pflege, Haushaltshilfe oder ein behindertengerechter Umbau der Wohnung oder des Fahrzeugs nötig, können die Kosten schnell in die Höhe steigen.

Die private Unfallversicherung für Rentner und Senioren der HUK-COBURG bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu günstigen Konditionen.

Folgende Leistungen können vereinbart werden:

Invaliditätsleistung

Bei einer Invalidität ist die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt.

  • Wie hoch die Kapitalzahlung ausfällt, hängt sowohl von der Versicherungssumme als auch vom Invaliditätsgrad nach einem Unfall ab.
  • Die HUK-COBURG leistet schon ab einer Invalidität von 1 %. Bei der Berechnung des Invaliditätsgrades wird die Gliedertaxe herangezogen.
  • Diese schreibt festgelegte Grade für den Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile oder (Sinnes-)Organe vor.
Invaliditätsleistung mit Progression

Oft gehen Unfälle mit schwerwiegenden Folgen aber auch mit hohen finanziellen Belastungen einher. Dann kann eine Invaliditätsleistung mit Progression sinnvoll sein.

Dabei werden hohe Leistungen mit günstigen Beiträgen kombiniert. Hier finden Sie eine Beispielübersicht für eine Invaliditätssumme von 50.000 €:

Invaliditätsgrad Leistung ohne Progression Leistung mit Progression 225 % Leistung mit Progression 500 % Leistung mit Progression 1.000 %
25 % 12.500 € 12.500 € 12.500 € 12.500 €
50 % 25.000 € 37.500 € 50.000 € 62.500 €
75 % 37.500 € 75.000 € 125.000 € 187.500 €
100 % 50.000 € 112.500 € 250.000 € 500.000 €

Kommt es durch einen Unfall zu einer Invalidität von 75 % und wurde eine Versicherungssumme von 50.000 € vereinbart, zahlt die HUK-COBURG einen Betrag von 37.500 € aus.

Bei einer Leistung mit Progression von 500 % erhalten Sie 125.000 € und bei einer Progression von 1.000 % sogar 187.500 €.

Unfallrente

Für den Fall eines unfallbedingten Invaliditätsgrades von mindestens 50 % vereinbaren wir mit Ihnen auf Wunsch alternativ oder zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine monatliche Rente.

Zusatzleistungen ohne Extrakosten

Die private Unfallversicherung Classic für Senioren der HUK-COBURG bietet Ihnen eine Reihe von Zusatzleistungen – und zwar ohne zusätzliche Kosten:

  • Einmalzahlung bei Kopfverletzungen trotz Schutzhelm in Höhe von 500 €
  • Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen (Impfschäden)
  • Beihilfe bei Reha-Maßnahmen (2.500 €) oder Kur-Maßnahmen (1.000 €)
  • Sofortleistung für bestimmte schwere Verletzungen, wie z. B. dem Verlust einer Hand – 20 % der Versicherungssumme für die Invaliditäts- oder Rentenleistung (min. 10.000 €, max. 20.000 €)
  • Kosmetische Operationen: bis 50.000 €
  • Serviceleistungen, z. B. Kosten für Rettungs-, Such- und Bergungseinsätze: bis 50.000 €

Auch folgende Unfälle sind ohne Zusatzkosten abgedeckt:

  • Unfälle, die durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Herz- und Kreislaufstörungen oder Zuckerschock (bei Diabetes) verursacht werden
  • Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen als Folge der Einnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten oder Alkohol verursacht werden (begrenzt bei Lenkern von Kfz auf 1,1 ‰ und bei Radfahrern auf 1,6 ‰).
  • Unfälle, die durch Übermüdung verursacht werden
  • Gesundheitsschäden durch Tauchen, z. B. Caissonkrankheit
  • Bestimmte Infektionen, z. B. Malaria nach Insektenstich, Borreliose nach Zeckenbiss
  • Allergische Reaktionen auf Verletzungen der (Schleim-)Haut, z. B. bei Insektenbissen oder -stichen
  • Vergiftungen, z. B. durch Nahrungsmittel und Gase
  • Der Versicherungsschutz besteht auch als Fluggast in einem Luftfahrzeug
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Leistungsbeispiele

Die private Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen.

Unsere Unfallversicherung für Rentner und Senioren sichert Sie rund um die Uhr auf der ganzen Welt vor den finanziellen Folgen möglicher Unfälle ab – wie z. B. in folgenden Situationen:

Renter und mittelalte Frau trinken lachend Kaffee und sitzen am Fenster

Invalidität

Zum Auswechseln einer Glühbirne steigen Sie auf eine Leiter und verlieren das Gleichgewicht. Beim Sturz ziehen Sie sich eine Fraktur des Ellenbogens zu. Trotz Operation bleibt der Arm in seiner Bewegungsfähigkeit dauerhaft stark eingeschränkt. Sofern Sie die „Invaliditätsleistung“ mit uns vereinbart haben, erhalten Sie eine Kapitalzahlung daraus.

Rentnerin beim Joggen

Oberschenkelhalsbruch

Sie machen einen Waldspaziergang mit Ihrem Hund. Als dieser plötzlich wegläuft, versuchen Sie, ihm zu folgen und stolpern über eine Baumwurzel. Sie brechen sich dabei den Oberschenkelhals. Sofern Sie den Baustein „Unfall PLUS“ mit uns vereinbart haben, leisten wir eine Sofortzahlung bei Knochenbrüchen.

Zwei Rentner sitzen in der Wiese

Krankenhausaufenthalte

Sie schneiden Rosen in Ihrem Garten und ziehen sich oberflächliche Schürfwunden zu. Es kommt zu einer allergischen Reaktion, die einen stationären Krankenhausaufenthalt von 3 Tagen erforderlich macht. Sofern Sie das „Krankenhaus-Tagegeld“ mit uns vereinbart haben, zahlen wir Ihnen pro Tag im Krankenhaus den vereinbarten Tagessatz aus.

Die hier genannten Beispiele gelten nach den derzeitigen allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfall- und Kinderunfallversicherung

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Private Unfall­versicherung für Rentner und Senioren optimal ergänzen

Ihre Unfallversicherungen lassen sich durch verschiedene Zusatzbausteine individuell erweitern und ergänzen.

Icon: Münzen

Unfall PLUS

Icon: Schutzschild

Unfall-Schutzbrief

Icon: Geld in der Hand

Todesfall-Leistung

Icon: Krankenhaus

Krankenhaustagegeld mit KHT PLUS

Icon: Münzen
Unfall PLUS

In Verbindung mit der Kapitalleistung bei Invalidität können Sie den Zusatzbaustein Unfall PLUS abschließen.

  • Sofortzahlung bei Knochen- und Oberschenkelhalsbrüchen – bis zu 1.500 €.
  • Erhöhung der Kostenübernahme
    • bei kosmetischen Operationen von 50.000 € auf 100.000 €
    • für Serviceleistungen von 50.000 € auf 100.000 €
  • Erhöhung der Reha-Beihilfe von 2.500 € auf 5.000 €
  • Beratung und Organisation, wenn ein behindertengerechter Umbau von Kfz und Wohnung erforderlich ist – inkl. Kostenübernahme bis 30.000 €.
  • Kostenübernahme für medizinisch notwendige Hilfsmittel, einen Blindenführhund sowie für Umschulungsmaßnahmen bis jeweils 10.000 €.
  • Auf Wunsch und gegen Mehrbeitrag: Um mindestens 20 % verbesserte Gliedertaxe für noch mehr Invaliditätsleistung.
Icon: Schutzschild
Unfall-Schutzbrief

Nach einem Unfall will man nur eines: Schnell wieder gesund werden. Damit Sie sich voll und ganz darauf konzentrieren können, helfen wir Ihnen, mit dem Unfall-Schutzbrief den neuen Alltag zu meistern. Eine günstige Ergänzung zu Ihrer privaten Unfallversicherung.

Hilfsleistungen nach einem Unfall:

  • Menüservice
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Begleitung zu Terminen
  • Wohnungsreinigung
  • Wäscheservice
  • Tag- und Nachtwache
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
  • Betreuung und Versorgung von Kindern
  • Versorgung mit einer Notrufanlage

Beratungsleistungen nach einem Unfall:

  • Medizinische Beratung
  • Reha- und Pflege-Beratung
  • Beratung über Hilfsmittelversorgung

Pflegeleistungen des Erwachsenen-Schutzbriefes:

  • Grundpflege
  • Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Pflegeschulungen bei ausschließlicher Pflege durch Angehörige

Übrigens: Im Erwachsenen-Schutzbrief erbringen wir die Hilfs- und Pflegeleistungen auch für pflegebedürftige Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte 1. Grades und Schwiegereltern des Versicherten, soweit diese von ihm gepflegt wurden und häusliche Gemeinschaft besteht.

Zusätzliche Versicherung für Kinder:

Der Unfall-Schutzbrief für Kinder umfasst nicht nur Leistungen bei Unfall, sondern leistet auch bei bestimmten schweren Krankheiten. Erkrankt das Kind beispielsweise erstmalig an Krebs oder verliert das Sehvermögen, leisten wir eine Einmalzahlung von 10.000 €.

Weitere Leistungen und Details zum Erwachsenen- und Kinder-Unfallschutzbrief finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen für die Unfallversicherung und Kinder­unfall­versicherung.

Icon: Geld in der Hand
Todesfall-Leistung

Zusätzlich zur Invaliditätsleistung können Sie eine Todesfall-Leistung einschließen. Sie wird fällig, wenn der Tod als Folge des Unfalls innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eintritt.

Icon: Krankenhaus
Krankenhaustagegeld mit KHT PLUS

Das Krankenhaustagegeld (KHT) mit KHT PLUS ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer privaten Unfallversicherung. So sind Sie im Falle eines Krankenhausaufenthalts finanziell gut abgesichert.

  • KHT bei vollstationärer Behandlung – bis zu 3 Jahre nach dem Unfall
  • KHT PLUS für dieselbe Anzahl an Kalendertagen – maximal 18 Monate nach Entlassung
  • 3-faches KHT bei ambulanter Operation in Folge eines Unfalls
  • Rooming-In: Verdopplung KHT, wenn Sie Ihr Kind unter 18 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus begleiten

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Unfall­versicherung
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Häufige Fragen zur Unfall­versicherung für Rentner & Senioren

Sollte man seine Unfall­versicherung im Alter kündigen?

Eine private Unfallversicherung kann vor allem im Rentenalter sinnvoll sein. Während Sie in Ihrem Arbeitsleben auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, fällt dieser Schutz im Alter weg.

Damit Sie auch dann Ihr Leben unbeschwert genießen können und sich keine Sorgen machen müssen, während Sie reisen oder Sport machen, ist eine private Unfallversicherung der perfekte Begleiter für Ihren Alltag. So können Sie Ihren Lebensstandard nach einem Unfall weiter halten.

Gibt es für die private Unfall­versicherung eine Altersgrenze?

Unsere private Unfallversicherung für Senioren kann bis zum 80. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Der Versicherungsvertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist von Ihnen oder uns gekündigt wird.

Läuft das Versicherungsjahr, in dem Sie Ihren 65. Geburtstag feiern, ab, wird Ihr Tarif automatisch an den Tarif für Menschen ab 65 Jahren angepasst.

Die Beiträge für die Invaliditäts- und die Rentenleistung werden dann jährlich an das Lebensalter angepasst.

Wie hoch sollte eine Unfall­versicherung für Senioren sein?

Die richtige Versicherungssumme ist in der Unfallversicherung unabdingbar. Ermitteln Sie Ihren individuellen Kapitalbedarf, bevor Sie eine private Unfallversicherung für Rentner abschließen. Folgende Fragen helfen Ihnen dabei:

  • Welche laufenden Kosten müssen im Falle einer Invalidität abgedeckt werden?
  • Welche Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen müssten umgesetzt werden, die von der Versicherung übernommen werden sollen?
  • Gibt es noch weitere Versicherungen, die bei einem Unfall Kapital ausschütten?

In der Regel empfehlen wir eine Grundsumme von mindestens 100.000 €, damit Sie optimal abgesichert sind.

Für eine Todesfall-Leistung empfehlen wir 10.000 €, damit z. B. die Kosten für eine Beerdigung ausgeglichen werden können.

Mehr erfahren Sie in unserem Tarifrechner oder in einer persönlichen Beratung unter 09561 96 101 oder bei Ihrem persönlichen Berater. Wir finden gerne mit Ihnen zusammen Ihre individuelle Versicherungssumme.

Was ist „Invalidität“ und wie wird sie ermittelt?

Ist die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft eingeschränkt, spricht man von einer Invalidität.

Der Invaliditätsgrad wird, sofern möglich, auf Basis der Gliedertaxe bestimmt. Diese Gliedertaxe legt bestimmte Grade für den ganzen Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und (Sinnes-)Organe fest.

Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze angenommen. Ein Invaliditätsgrad von 100 % bildet die Höchstgrenze.

In dieser Tabelle sehen Sie einige Beispiele aus der Gliedertaxe:

Gliedertaxe
(Unfall Classic)
verbesserte Gliedertaxe
(Unfall PLUS*)
Auge 50 % 60 %
Arm 70 % 85 %
Fuß 40 % 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 % 40 %
*

Mit Unfall PLUS kann eine um mind. 20 % verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung vereinbart werden.

Gilt die private Unfall­versicherung für Rentner und Senioren auch für Aufenthalte im Ausland?

Ja, die private Unfallversicherung für Rentner und Senioren der HUK-COBURG gilt auch für Aufenthalte im Ausland, z. B. wenn Sie im Urlaub sind.

Der Versicherungsschutz gilt überall und zu jeder Zeit.

Er besteht auch bei selbstverschuldeten Unfällen, etwa wenn sie durch die eigene Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Bei bestimmten Gesundheitsschädigungen und Unfällen kann es sein, dass die private Unfallversicherung der HUK-COBURG nicht oder nur in eingeschränktem Umfang leistet. Kein Versicherungsschutz besteht z. B., wenn

  • ein Unfall während der Ausführung oder dem Versuch einer Straftat passiert.
  • ein Unfall bei einer Rennfahrt passiert – egal, ob der Versicherungsnehmer selbst der Fahrer oder nur ein Mitfahrer ist.
  • ein Unfall durch Kernenergie verursacht wurde.

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung finden Sie weitere Informationen zum Versicherungsschutz.

Wann muss man einen Unfall der Versicherung melden?

Auch, wenn es Ihnen in der Situation sicher schwerfällt, melden Sie uns den Unfall bitte unverzüglich.

Am schnellsten geht das telefonisch über unsere Servicehotline.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder auch an die Servicehotline.

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