Berater-Homepage von Manuel Knopp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Paar mit Fahrrad

Fahrradschutzbrief

Kostenlos in der Fahrrad­versicherung

  • Schnelle Pannenhilfe
  • Nur einen Anruf entfernt
  • 24-Stunden-Service
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Ihr Fahrradschutzbrief: Schnelle Pannenhilfe fürs Fahrrad

Öfter mal das Auto stehen zu lassen und stattdessen das Fahrrad zu nehmen ist eine gute Idee.

Doch wer regelmäßig mit dem Drahtesel unterwegs ist, kennt die Vielzahl an Pannen, die auf dem Weg zur Arbeit oder in die nächste Stadt passieren können: Eine Speiche bricht, die Kette reißt oder der Reifen ist platt.

Nicht immer lässt sich der Schaden direkt vor Ort selbst beheben und häufig sind Sie auf Hilfe angewiesen.

Ist der Ort der Fahrradpanne nicht gerade um die Ecke, brauchen Sie einen Transport nach Hause, eine zügige Reparatur oder sogar ein Ersatzrad. Wer längere Strecken fährt, muss möglichweise eine Nacht im Hotel verbringen.

Ein Fahrradschutzbrief versorgt Sie mit einer schnellen, fachgemäßen Pannenhilfe und sichert Sie im Falle eines Unfalls bzw. einer Panne ab.

Damit sind Sie vor eventuellen hohen Kosten geschützt. Wir erklären Ihnen, was genau es mit dem Schutzbrief fürs Fahrrad auf sich hat und wann er sich lohnt.

Haben Sie gerade eine Fahrrad-Panne? Hier geht’s zum Notruf-Service!

Was ist ein Fahrradschutzbrief?

Ein Fahrradschutzbrief schafft schnelle Abhilfe, wenn das Fahrrad durch eine Panne oder einen Unfall plötzlich nicht mehr fahrbereit ist.

Wenn nötig, ist dank der Pannenhilfe auch ein Abtransport oder ein Rückfahrt-Service inbegriffen.

Der Fahrradschutzbrief der HUK-COBURG

Wer einen Fahrradschutzbrief erhalten möchte, muss keine gesonderte Fahrradversicherung abschließen.

Bei der HUK-COBURG erhalten Sie den Fahrradschutzbrief kostenlos mit der Fahrradversicherung oder, wenn Sie bei der Hausratversicherung auch den Fahrraddiebstahlschutz wählen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Schnelle, fachgemäße Pannenhilfe – Egal ob der Transport nach Hause, eine zügige Reparatur oder ein Ersatzrad wir sichern Sie im Falle einer Panne ab.
  • Kostenloser Schutz – in der Fahrradversicherung inklusive
  • Schutz für die ganze Familie – Pannenschutz für alle Räder, die zum Hausrat des Versicherungsnehmers gehören.
  • Schutz vor hohen Kosten für Reparaturen oder Abtransport.
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Wann leistet der Fahrradschutzbrief?

Der Fahrradschutzbrief sichert Sie in folgenden Versicherungsfällen ab:

  • Ihr Fahrrad ist nach einem Unfall oder einer Panne nicht mehr fahrtüchtig.
  • Nach einem Unfall mit dem Rad sind Sie schwer verletzt und können Ihre Fahrt nicht mehr fortsetzen.
  • Ihr Fahrrad wurde gestohlen.

Gut zu wissen: Der Fahrradschutzbrief gilt für Fahrräder, Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Pedelecs.

Wann leistet der Fahrradschutzbrief nicht?

  • Nicht versichert sind S-Pedelecs (Diese sind zwar nicht zulassungspflichtig, aber versicherungspflichtig).

Haben Sie ein S-Pedelec? Dann sorgen Sie mit der S-Pedelec-Versicherung für einen umfassenden Versicherungsschutz.

Wer ist mit einem Fahrradschutzbrief versichert?

Der Pannenschutz fürs Fahrrad gilt für alle Räder, die zum Hausrat des Versicherungsnehmers gehören.

Somit profitieren nicht nur Sie als Fahrradbesitzer von den Leistungen des Schutzbriefs, sondern beispielsweise auch Ihre Familie.

Eingeschränkt wird der Schutz lediglich durch die vorgegebenen Entschädigungsgrenzen.

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Was beinhaltet der Fahrradschutzbrief?

Der Fahrradschutzbrief sichert Sie unterwegs im Falle einer Panne oder eines Unfalls ab einer Entfernung von 5 Kilometern vom nächstgelegenen Wohnsitz des Fahrers ab.

Darum lohnt sich der Schutzbrief vor allem für Fahrradfahrer, die häufig weite Strecken zurücklegen.

  • Kommt es zu einer Panne oder zu einem Unfall, werden Pannenhelfer an den Schadensort geschickt, um Ihnen so schnell wie möglich vor Ort zu helfen.
  • Je nach Fall wird das Fahrrad dann direkt repariert oder aber in die nächstgelegene Werkstatt transportiert.
  • Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa.

Folgende Leistungen sind in Ihrem Versicherungsschutz mit inbegriffen:

Pannenhilfe für unterwegs

Die HUK-COBURG schickt ein Pannenhilfsfahrzeug an die Unfall- bzw. Pannenstelle und repariert das Fahrrad, sodass Sie direkt weiterfahren können – vorausgesetzt der Schaden ist mit dem vorhandenen Werkzeug der Pannenhilfe zu beheben.

Die Kosten für eventuelle Ersatzteile müssen Sie selbst tragen. Sie möchten die Pannenhilfe selbst organisieren? Dann kommen wir für die entsprechenden Kosten von bis zu 50 € auf.

Abtransport

Kann der Schaden nicht vor Ort repariert werden, kümmern sich die Pannenhelfer um den Abtransport zur nächsten Fahrradwerkstatt.

Der Abschleppdienst gilt auch für den Transport von Gepäck und Anhängern. Es ist auch möglich, das Rad in den Wohn- oder Zielort bringen zu lassen – vorausgesetzt dieser ist näher oder gleich weit entfernt wie die nächste Werkstatt.

Sie können den Abtransport auch selbst organisieren. Dann übernehmen wir die Kosten von bis zu 150 € für den Transport des Fahrrads sowie bis zu 200 € für den Transport von Gepäck und Ladung.

Weiter- oder Rückfahrt-Service

Kommt es unterwegs zu einer Fahrradpanne, werden folgende Fahrten organisiert:

  • Weiterfahrt vom Ort des Schadens zum Zielort bzw. Wohnsitz.
  • Rückfahrt vom Zielort zum Ort des Schadens, damit das fahrtüchtige Fahrrad wieder abgeholt werden kann.
  • Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, falls das Rad bei der Rückreise noch nicht fahrtüchtig ist.
  • Abholung des Fahrrads vom Ort des Schadens durch eine Einzelperson.

Kosten von bis zu 500 € für alle Leistungen zusammen werden von der HUK-COBURG übernommen.

Kurzfahrten

Sind Sie bei einer Panne gezwungen, in der Nähe des Pannenortes zu übernachten, übernehmen wir die Fahrtkosten von bis zu 50 €, z. B. für ein Taxi oder für öffentliche Verkehrsmittel.

Ersatzfahrrad

Im Pannenfall übernehmen wir auch die Vermittlung eines Ersatzfahrrads sowie die Kosten für eine Anmietung. Das gilt auch bei Diebstahl.

Wir kommen für bis zu 50 € pro Tag für maximal 7 Tage auf. Dann ist der Weiter- oder Rückfahrt-Service allerdings ausgeschlossen.

Übernachtungskosten

Wir kümmern uns, wenn nötig, auch um die Vermittlung einer Unterkunft, bis das Fahrrad wieder fahrbereit ist.

  • Bis zu 3 Übernachtungen werden übernommen – bis zu 100 € je Übernachtung pro Person (mit Frühstück).
  • Wurde das Fahrrad gestohlen oder kommt es zu einem Totalschaden kommen wir für 2 weitere Übernachtungen auf.
  • Wählen Sie den Weiter- oder Rückfahrt-Service, dann bezahlen wir nur 1 Übernachtung.

Fahrrad-Transport-Service

Sollte das Rad nicht binnen 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden können, kümmern wir uns darum, dass es zu einer Werkstatt Ihrer Wahl transportiert wird.

Die Kosten dafür übernehmen wir ebenfalls – vorausgesetzt die Reparatur ist günstiger als die Kosten für ein gebrauchtes, gleichwertiges Fahrrad. Dabei werden höchstens die Kosten übernommen, die für den Rücktransport zum Wohnsitz anfallen würden.

Übrigens profitieren Sie auch vom Transport-Service, wenn das Rad im Falle eines Diebstahls später wiedergefunden wird.

Wird vor dem Transport festgestellt, dass der Akku des Fahrrads beschädigt ist oder ausschließlich als Gefahrgut zulässig ist, übernehmen wir nur den Transport des Fahrrads, nicht aber den des Akkus.

Entsorgung oder Verzollung im Ausland

Kommt es im Ausland zu einer Panne oder zu einem Unfall, muss das Rad evtl. verzollt werden. Die Verfahrensgebühren übernehmen wir – ohne Zoll und Steuern.

Ist das Rad so sehr beschädigt, dass es entsorgt bzw. verschrottet werden muss, übernehmen wir die Kosten dafür ebenfalls, inklusive der Entsorgung des Akkus.

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Wann greift der Fahrradschutzbrief nicht?

Es gibt auch ein paar Situationen, in denen der Fahrradschutzbrief nur teilweise oder sogar gar keinen Versicherungsschutz bietet:

  • Grob fahrlässig verursachte Schäden: Kommt es z. B. durch den Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu einer Panne oder einem Unfall, spricht man von grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfallschadens. In diesem Fall können die Leistungen gekürzt werden oder – abhängig von der Schwere des Verschuldens – die Versicherung verzichtet vollständig auf ihre Leistung.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Auch wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, greift die Versicherung nicht.
  • Radrennen: Bei Fahrradschäden, die während eines Radrennens verursacht wurden, gilt ebenfalls kein Versicherungsschutz. Das schließt auch die Teilnahme an dazugehörigen Übungsfahrten oder Geschicklichkeitsprüfungen ein, falls diese auf der zu diesem Zwecke abgesperrten Strecke stattfinden.
  • Kriegsereignisse, innere Unruhe: Kommt es durch einen Krieg, kriegsähnliche Umstände sowie durch innere Unruhen zu einem Schaden, greift der Fahrradschutzbrief ebenfalls nicht.
  • Unfall durch Erkrankung: Kommt es durch eine Erkrankung, die binnen 6 Wochen vor Beginn der Reise mit dem Fahrrad erstmals oder wiederholt aufgetreten ist oder die zum Unfallzeitpunkt noch präsent war, zu einem Schaden, gilt die Versicherung auch nicht.

Mobil bleiben und Fahrradschutzbrief abschließen

Wer mobil bleiben möchte und regelmäßig Strecken mit dem Fahrrad zurücklegt, sollte in der Hausratversicherung den Fahrraddiebstahlschutz einschließen oder eine eigenständige Fahrradversicherung abschließen.

Der Fahrradschutzbrief ist dann inklusive, wenn das Fahrrad ausschließlich privat und nicht für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Zusätzlich sind Sie bei Diebstahl des Fahrrads, eines Fahrradanhängers oder eines nicht versicherungspflichtigen Pedelecs abgesichert. Die Höhe der Versicherungssumme im Falle eines Diebstahls kann individuell vereinbart werden.

So legen Sie die passende Versicherungssumme fest:

  • Sie haben nur ein Fahrrad?
    Dann wählen Sie als Versicherungssumme den Kaufpreis (Neuwert) dieses Fahrrads.
  • Sie haben mehrere Fahrräder, sind aber immer nur mit einem dieser Fahrrad unterwegs?
    Dann wählen Sie den Kaufpreis (Neuwert) des teuersten Fahrrads als Versicherungssumme.
  • Sie haben mehrere Fahrräder und Sie sind mit mehreren oder sogar allen Fahrrädern gleichzeitig unterwegs (z. B. im Familienurlaub)?
    Dann empfehlen wir Ihnen, den Gesamtkaufpreis (Neuwert) aller Fahrräder als Versicherungssumme festzulegen.

Denken Sie beim Festlegen der Versicherungssumme auch an nachgerüstete Fahrradteile (z. B. Schutzbleche und Pedale) und Zubehör (z. B. Anstecklampen), die zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden könnten.

Was tun bei einer Fahrradpanne?

Kommt es zu einer Panne oder einem Unfall mit dem Fahrrad, können Sie den Versicherungsfall sofort melden.

Der 24-Stunden-Notrufservice der HUK-COBURG steht Ihnen unter der Telefonnummer 069 66 555 130 zu jeder Zeit zur Verfügung.

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Noch Fragen?

Haben Sie Fragen zum Fahrradschutzbrief? Nutzen Sie das Beratungsangebot der HUK-COBURG und wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

Alternativ steht Ihnen der Kundenservice unter der Hotline 0800 2 153 153 650 gerne zur Verfügung.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Manuel Knopp

Kaufmann für Vers. und Finanzen

Talstr. 121
08359 Breitenbrunn

Mobil 0178 8931513

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Die passende Versicherung für Sie

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Kommt es bei einer Radtour zu Beschädigungen oder Diebstahl, ist nicht nur der Ärger groß, sondern auch der finanzielle Aufwand. Mit unserem Fahrrad-Schutz können Sie Ihre Absicherung individuell festlegen.

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