Berater-Homepage von Manuel Knopp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wespennest

Wespennest & Hornissennest entfernen

Die Versicherung hilft

Wespennest

Wespennest & Hornissennest entfernen

Die Versicherung hilft

Wie entfernt man ein Wespen- oder Hornissennest und wer zahlt?

Es ist Sommer, die Sonne lockt zum Kuchenessen auf die Terrasse. Es wird sicher nicht lange dauern, bis Sie Besuch bekommen:

Summend nähert sich das erste Insekt – Wespen scheinen im Sommer überall zu sein, wo auch wir sind.

Aber wie wird man Hornissen und Wespen sicher wieder los?

Inhaltsverzeichnis

Nest am Haus oder im Garten

Ob Biene, Wespe oder Hornisse – viele reagieren genervt, manche panisch. Wer auf Insektenstiche allergisch reagiert, muss jetzt schnell und vorsichtig sein.

Wenn sich dann noch herausstellt, dass sich das Nest auf dem eigenen Grundstück befindet, sollten Sie zügig handeln.

Denn es droht nicht nur die Gefahr von schmerzhaften Stichen, vor denen sich besonders Allergiker schützen müssen, die Insekten können auch Bauschäden verursachen.

Wo nisten Wespen?

Wespen nisten sich gerne in Rollladenkästen und in Hohlräumen im Dachbereich ein, aber auch unter Holzdielen auf Balkonen und auf dem Dachboden.

Sie klettern in die kleinsten Ritzen und manchmal ist es gar nicht so einfach, die ungeliebten Untermieter los zu werden.

In den letzten Jahren ist ihr Aufkommen besonders hoch, weil der Sommer heiß und trocken ist und Wespen diese Trockenheit mögen.

Wer ein Wespennest am eigenen Haus entdeckt, sollte überlegt handeln.

Wann entfernt man am besten ein Wespennest?

Der beste Zeitpunkt um ein Wespennest zu entfernen, befindet sich am Ende der Saison, wenn das Wespenvolk inaktiv ist.

Es empfiehlt sich daher etwas abzuwarten und die Tiere nicht vorher selbst zu töten.

Von einem Zerschlagen oder Ausräuchern raten wir ausdrücklich ab.

  • Im Herbst zieht sich die Wespenkönigin zur Überwinterung zurück während das Wespenvolk stirbt.
  • Ab Ende September / Oktober lassen sich die Nester dann für Fachleute problemlos beseitigen.
  • Auch im Frühjahr ist dies noch gut möglich. Ab März / April befindet sich der Wespenstaat der Jungkönigin noch im Neuaufbau.

Wer darf ein Wespennest entfernen?

Prinzipiell könnten Sie auch selbst das Nest entfernen oder aber Sie engagieren einen Kammerjäger.

Wichtig ist, sich in jedem Fall die entsprechende Genehmigung von der Naturschutzbehörde einzuholen.

Sollte man Wespen- und Hornissen-Nester selbst entfernen?

Es ist in jedem Falle ratsam, das Wespennest nicht eigenmächtig zu entfernen, denn dabei kann man sich selbst in Gefahr bringen.

Wie hoch das Gefahrenpotential ist, variiert nach Wespenart.

Hornissen verteidigen ihr Nest z. B. in einem Radius von 2 bis 6 Metern. Innerhalb dieses Bereiches sollten Sie schnelle und hektische Bewegungen vermeiden.

Auch macht man sich strafbar, wenn man die Tiere tötet, da sie als Insekten laut Bundesnaturschutzgesetz unter Naturschutz stehen.

Hornissen beispielsweise stehen unter Artenschutz und dürfen ohne Genehmigung nicht gestört werden.

Sie benötigen deshalb eine behördliche Genehmigung vom zuständigen Umweltamt, bevor Sie ein Hornissennest umsiedeln dürfen.

Sollten Sie sich daran nicht halten drohen empfindliche Strafen.

Wie erkennt man ob es sich um ein Wespennest oder ein Hornissennest handelt?

Wespen sind sogenannte Dunkelhöhlennister, d.h. sie bevorzugen vor allem dunkle, geschützte Stellen zum Nestbau.

Beliebte Orte sind daher vor allem in

  • Rollladenkästen,
  • im Bereich von Dachböden,
  • Scheunen,
  • Carports oder auch
  • in der Erde.

Das Material beider Nester ist sehr ähnlich. Wespennester werden aus abgenagtem Holz und Speichel zu Papier.

Wie ein Wespennest besteht ein Hornissennest aus einer papierähnlichen Masse.

  • Hornissennester sind bei Volksstärken von lediglich 400-700 Tieren deutlich kleiner als Wespennester und weisen nach unten hin eine charakteristische Öffnung auf, aus der die Hornissen ihren Kot fallen lassen.
  • Unter den Nestern befinden sich daher Kotanhäufungen.
  • Ein Hornissennest ist bräunlich im Gegensatz zum eher grauen Wespennest.
  • Die Bausweise des Nestes richtet sich nach der Spezies und ihren verwendeten Baumaterialien – die Papierfarbe nach den verwendeten Gehölzen.

Sind Hornissen gefährlicher als Wespen für den Menschen?

Nein. Hornissen, Wespen, wie auch Bienen, stechen den Menschen in der Regel nur zur Verteidigung an.

Das Gift der Hornissen ist sogar weniger giftig als das von Wespen oder Bienen, allerdings kann ein Hornissenstich schmerzhafter sein.

In der Regel sind Hornissenstiche nicht lebensbedrohlich.

Wenn Menschen an einem oder mehreren Hornissenstichen sterben, dann höchstens, weil sie allergisch darauf reagieren.

Den Kammerjäger rufen – Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Die Wespen vom Kammerjäger beseitigen lassen kann möglicherweise auch teuer werden, weil die Gefahr groß ist, auf unseriöse Anbieter reinzufallen.

Schädlingsbekämpfer haben im Sommer Hochkonjunktur. Leider nicht nur die seriösen. Zeitungsberichten zufolge scheinen auch viele zwielichtige Firmen die große Nachfrage zu nutzen, um an Geld zu kommen, das sie teilweise schon an der Haustür in bar kassieren wollen.

Alleine schon um diesen Abzockern nicht in die Hände zu fallen, ist es gut, sich auf die Erfahrung und professionelle Unterstützung einer Versicherung verlassen zu können.

Fachmännische Umsiedlung oder Entfernung eines Wespenvolkes

Es empfiehlt sich, auf einen Fachmann zurückzugreifen, auch wenn es sich „nur“ um Bienen oder Wespen handelt.

In manchen Gegenden gibt es bei der Feuerwehr fachkundige Helfer, die ein Nest umsiedeln oder entfernen.

Aber natürlich gibt es auch Spezialfirmen, die Dienstleistungen rund um Insekten und Schädlinge aller Art anbieten.

Diese kümmern sich zum Teil auch um die erforderlichen Genehmigungen und besitzen die nötigen Fachkenntnisse, um den gesamten Ablauf zu koordinieren und die Nester sicher zu entfernen oder umzusiedeln.

Was kostet es, ein Wespennest zu entfernen?

Je nach Aufwand müssen Sie mit einem Betrag zwischen 100 und 450 € rechnen, wenn sich ein Fachmann um die Insekten kümmert.

Aber damit gehen Sie für Ihre Gesundheit auf Nummer sicher.

Im Sommer muss aber mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, da die Schädlingsbekämpfer aufgrund vieler Aufträge sehr überlastet sind.

Wer muss die Beseitigung eines Wespennestes bezahlen?

Der Vermieter muss die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes tragen, da es sich um eine einmalige, akute Maßnahme handelt.

Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter den Ungezieferbefall unverzüglich angezeigt hat.

Der Mieter trägt die Kosten nur, wenn er den Schädlingsbefall selbst zu verantworten hat – was bei einem Wespennest außer Frage stehen dürfte.

Nur wenn der Vermieter nicht reagiert, kann der Mieter selbst aktiv werden und einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten für die Entfernung der Wespen im üblichen Rahmen bleiben.

Zahlt die Versicherung das Entfernen von Wespen- und Hornissen-Nestern?

Eine Versicherung kann bei der Entfernung von Nestern helfen – und zwar weit über den finanziellen Aspekt hinaus.

Ein Anruf bei der HUK-COBURG genügt, und ein Sachbearbeiter kümmert sich um die Organisation eines vertrauenswürdigen Schädlingsbekämpfers, der das Entfernen oder die Umsiedelung eines Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes übernimmt.

Für diesen Service benötigen Sie eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung mit einem Haus- und Wohnungsschutzbrief.

In kleinen Notfällen erhalten Sie schnelle Hilfe durch qualifizierte Handwerker und Dienstleister – und das ohne Selbstbeteiligung!

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