Berater-Homepage von Manuel Knopp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Junge Frauen mit Umzugskartons

So machen Sie bei der WG-Gründung alles richtig

Zwei Junge Frauen mit Umzugskartons

So machen Sie bei der WG-Gründung alles richtig

WGs: Gemeinsames Wohnen für Studenten, Berufstätige und Senioren

WGs sind längst nicht nur etwas für junge Leute, denn das Leben in einer Wohngemeinschaft bietet einige Vorteile.

Man teilt z. B. zahlreiche anfallende Kosten durch die Mitbewohner und kann so insbesondere bei Miete und Nebenkosten viel Geld sparen.

Außerdem ist eine WG eine tolle Möglichkeit schnell neue Kontakte zu knüpfen oder sogar Freundschaften zu schließen.

Eine der bekanntesten Formen des gemeinsamen Wohnens ist die klassische Studenten-WG. Allerdings gibt es auch Berufstätigen- und Senioren-WGs, deren Mitbewohner die Vorzüge einer Wohngemeinschaft genießen.

Während sich der Einzug in eine bereits bestehende Wohngemeinschaft meist unkompliziert gestaltet, gibt es bei einer WG-Neugründung einiges mehr zu beachten.

Sollten Sie selbst eine WG gründen, können Sie sich Wohnung und Mitbewohner aussuchen – ein großer Pluspunkt.

Worauf Sie bei einer WG-Gründung achten sollten, haben wir in diesem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Kann man eine WG einfach so gründen?

  • Ja, als Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung ist es jederzeit möglich eine WG zu gründen.
  • Bei einer gemieteten Wohnung bedarf es hinsichtlich einiger Themen der Zustimmung des Vermieters.

Zunächst muss man eine geeignete Wohnung finden, deren Größe abhängig von der Anzahl der Mitbewohner sein sollte.

Fragen Sie sich also zunächst, ob Sie nur zu zweit wohnen möchten oder lieber viele Leute um sich herumhaben und eine Wohngemeinschaft mit drei, vier, fünf oder mehr Personen gründen wollen.

Anschließend kann die Wohnungssuche beginnen, was sich allerdings je nach Stadt und gewünschter Lage als ganz schön knifflig herausstellen kann.

Zudem ist nicht jede Wohnung WG-tauglich. Neben der Suche in gängigen Immobilienportalen haben vielleicht Freunde oder Bekannte einen guten Tipp parat.

Für Studenten kommt außerdem oft eine finanzielle Hürde dazu. Deshalb sollte man direkt im Bewerbungsgespräch mit potenziellen Mitbewohnern festlegen, dass die Eltern für ihr Kind bürgen und ggf. Zahlungen übernehmen.

So hat der Vermieter eine gewisse Sicherheit und kann von einer regelmäßigen Mietzahlung ausgehen.

Wollen Sie in Ihrer aktuellen Wohnung eine Wohngemeinschaft gründen bzw. Zimmer untervermieten, benötigen Sie dafür die Zustimmung des Vermieters.

Wenn Sie als Mieter für diesen Schritt ein berechtigtes Interesse haben, wie z. B. finanzielle Gründe, steht einer WG-Gründung in der Regel aber nichts mehr im Wege.

Achtung: Bieten Sie ein Zimmer ohne das Einverständnis des Vermieters zur Untermiete an, riskieren Sie eine fristlose Kündigung.

Einfacher ist es, als Eigentümer einer Wohnung eine WG zu gründen. Denn in diesem Fall steht es Ihnen vollkommen frei ein Zimmer oder mehrere unterzuvermieten.

Eine WG mit Freunden gründen

Gründet man eine WG mit Freunden, bleibt einem die manchmal mühsame Suche nach Mitbewohnern natürlich erspart.

Und die Vorteile liegen auf der Hand: Man kennt sich bereits gut und hat eventuell sogar gemeinsame Interessen.

Das Leben in einer Wohngemeinschaft bietet aber auch reichlich Konfliktpotenziale. Deshalb sollte man sich fragen, ob man mit den Freunden auch Meinungsverschiedenheiten lösen kann, ohne die Freundschaft zu gefährden.

Unser Tipp: Planen Sie eine WG-Gründung mit Freunden, dann besprechen Sie vor der Gründung ganz offen, wie sich jeder das Zusammenleben vorstellt.

Die richtigen Mitbewohner für eine WG-Gründung finden

Gründet man eine WG nicht mit Freunden, benötigt man andere geeignete Mitbewohner.

Dabei sollte man sich zunächst entscheiden, ob man eine Zweck-WG oder klassische WG bevorzugt.

  • Will man mit den neuen Mitbewohnern regelmäßig etwas unternehmen und strebt neue Freundschaften an, entscheidet man sich für eine klassische WG.
  • Wer lieber seine Ruhe haben und eine Wohngemeinschaft nur aufgrund der finanziellen Vorteile nutzen möchte, wählt lieber die Option Zweck-WG.

Nach Mitbewohnern sucht man am besten online (über soziale Netzwerke oder in WG-Foren) und vereinbart dann mit potenziellen Kandidaten persönliche Treffen, bei denen man sich besser kennenlernen kann.

Für das Zusammenleben ist es oft von Vorteil, wenn alle Mitbewohner sich ungefähr im gleichen Alter oder in einer ähnlichen Lebensphase befinden, sprich Studenten oder Berufstätige sind.

Am wichtigsten für ein harmonisches WG-Leben ist jedoch eine gemeinsame Wellenlänge bezüglich zentraler Themen: Wie steht man zu Sauberkeit, Privatsphäre, häufigen Besuchen und Partys?

Was kostet eine WG?

Hat man die zukünftigen Mitbewohner bereits vor der Wohnungssuche gefunden, ist es empfehlenswert, einen konkreten finanziellen Rahmen für die gemeinsame Wohnungssuche festzulegen.

Die Kosten hängen dann von der Ausstattung der Wohnung ab:

  • Soll es ein geräumiges Gemeinschaftswohnzimmer oder eine große Wohnküche geben?
  • Soll die Wohnung zusätzlich einen oder mehrere Balkone und vielleicht einen kleinen Garten bieten?
  • Sollen künftig mehr als drei Personen in der WG leben, macht es z. B. auch Sinn, nach einer Wohnung mit einem zweiten Badezimmer Ausschau zu halten.

Je mehr Wohnraum oder Luxusausstattung, desto teurer wird es natürlich für jeden einzelnen Mitbewohner.

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte man die WG-Finanzen sehr genau im Blick behalten. Am besten funktioniert es in der Regel, jeden Posten in Verbindung mit der Wohnung einzeln aufzuführen und durch die Anzahl der Mitbewohner zu teilen.

Es ist ratsam, dass man die Miete jedes Einzelnen anteilig anhand der Quadratmeterzahl des jeweiligen Zimmers berechnet.

Außerdem kann man sich darüber einigen, ob jemand eventuell bei den monatlichen Nebenkosten finanziell entlastet werden soll, wenn dieser ein viel kleineres Zimmer hat oder sein Zimmer kaum nutzt.

Welcher Mietvertrag eignet sich für eine Wohngemeinschaft?

Bei einer Wohngemeinschaft gibt es drei Arten von Mietverträgen.

Dabei hat jede Option ihre Vor- und Nachteile, daher stimmt man sich am besten mit dem Vermieter über die optimale Variante ab.

  1. Ein Hauptmieter und mehrere Untermieter
    Bei diesem Modell ist ein WG-Bewohner der Hauptmieter und fungiert als haftende Person und konkreter Ansprechpartner in allen Mietangelegenheiten.
    Die Mitbewohner sind seine Untermieter. Der Hauptmieter trägt in diesem Fall die größte Verantwortung.
    Ein großer Nachteil dieser Variante ist, dass alle Untermieter ausziehen müssen, sobald der Hauptmieter die WG als Bewohner verlässt.

  2. Im Mietvertrag sind alle Mitbewohner Hauptmieter
    Bei dieser Option gibt es einen Mietvertrag, den alle Mitbewohner unterschreiben.
    Sobald jedoch einer auszieht, muss man einen komplett neuen Vertrag aufsetzen.
    Dies bedeutet nicht nur einen hohen bürokratischen Aufwand, der Vermieter hat so z. B. auch jedes Mal die Möglichkeit die Miete zu erhöhen.

  3. Jeder Mitbewohner hat einen separaten Mietvertrag
    Bei dieser Vertragsform wird jedes Zimmer einzeln vermietet. Das hat den Vorteil, dass alle WG-Mitglieder gleichermaßen für die Räumlichkeiten verantwortlich sind.
    Der Vermieter kann bei dieser Variante allerdings frei entscheiden, wer neu einzieht, falls ein Gründungsmitglied die WG wieder verlassen sollte.

Welche Versicherungen braucht eine WG?

Eine neue Wohnung ist immer ein aufregender Schritt. Und falls dies die erste „eigene“ Wohnung sein sollte, ist es empfehlenswert, sich bereits vorab zu informieren, welche Versicherungen für denneuen Lebensabschnitt sinnvoll sein können.

Für eine neue WG ist es sinnvoll, mindestens eine Hausratversicherung abzuschließen, die im Ernstfall z. B. Schäden durch Brände oder Wasserrohrbrüche abdeckt. Wer in der Wohngemeinschaft die Hausratversicherung abschließen kann, hängt von der Variante des Mietvertrages ab.

Je nach Wohnung und Einrichtung kann zudem eine Glasversicherung als Zusatz einer Hausratversicherung von Vorteil sein.

Auch eine private Haftpflichtversicherung ist von Vorteil, wenn man z. B. häufiger teures Eigentum (wie TV, Fahrrad, Computer) von Mitbewohnern nutzt.

Sollten Sie Ihre Mitbewohner oder Mitbewohnerinnen nicht genau kennen, lohnt sich ein Privatrechtsschutz, so dass Sie im Fall der Fälle nicht auf ausstehenden Kosten sitzen bleiben.

Übrigens: Bei einer Privathaftpflicht besteht Versicherungsschutz unter anderem auch für Inhaber einer gemieteten Wohnung, wenn z. B. Schäden durch Mieter an der Mietwohnung verursacht werden und der Vermieter einen Schaden geltend macht.

Welche Voraussetzungen gibt es bei Gründung einer Senioren-WG?

Senioren-WGs können von Bewohnern selbst, ihren Angehörigen oder auch von Pflegediensten und Bürgervereinen gegründet werden. Senioren profitieren in einer Wohngemeinschaft von den gleichen Vorteilen, wie z. B. Studenten.

Die Mitglieder der Wohngemeinschaft sind nicht einsam, können aufeinander Acht geben, gemeinsame Aktivitäten starten und natürlich preiswerter wohnen.

Im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ist die Definition für eine Senioren-WG festgelegt. Damit sie auch als solche anerkannt wird, muss diese Art der Wohngemeinschaft folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Senioren müssen weiterhin selbstbestimmt leben.
  • Der Betreuungs- und Pflegedienst sowie der Umfang und die Art der Leistungen können frei gewählt werden.
  • In der WG (oder deren Nähe) darf der Betreuungs- und Pflegedienst kein Büro haben.
  • Die WG gehört nicht zu einer stationären Einrichtung, sondern ist vollkommen selbstständig.
  • Mehr als zwei WGs darf ein Anbieter nicht in unmittelbarer Nähe zueinander führen.
  • Höchstens zwölf Bewohner leben in der Senioren-WG.

Weitere Tipps für die WG-Gründung

Nichts vergessen: Um nach dem Einzug nicht zu lange auf einen Internet- und Telefonanschluss warten zu müssen, kümmern Sie sich am besten rechtzeitig um die Anschlussbestellung.

Auch Strom, Wasser und Gas muss man anmelden, sofern diese nicht über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.

Unser Tipp: Legen Sie bei einer WG-Gründung eine Checkliste für alles Organisatorische an.

  • Klare Regeln aufstellen
    Damit das Zusammenleben reibungslos funktioniert und kein Streit entsteht, macht es Sinn im Voraus einige Regeln aufzustellen und offene Fragen zu klären, z. B.:
    • Soll es Ruhezeiten geben?
    • Benötigt man eine Gemeinschaftskasse für gemeinschaftlich genutzte Dinge wie Putzutensilien und Hygieneprodukte?
    • Welche Gegenstände, die ein Mitbewohner in die WG mitbringt, dürfen auch gemeinschaftlich genutzt werden?
  • Putzplan erstellen
    Es funktioniert leider selten, dass jeder Mitbewohner intuitiv putzt und alle Reinigungsarbeiten dabei gerecht zwischen den WG-Mitgliedern aufgeteilt werden. In der Regel sollte jeder für sein eigenes Zimmer verantwortlich sein. Um zusätzliche Streitgespräche zu vermeiden, ist ein Putzplan für den restlichen Wohnraum sinnvoll.
  • Mietvertrag gründlich lesen
    Achten Sie darauf, dass der Mietvertrag passend auf Sie zugeschnitten ist. Sind Sie der Hauptmieter? Falls ja, sollten Sie die Untermieterverträge genau kennen, damit Sie am Ende nicht auf Nachzahlungen sitzen bleiben.
  • Achtung bei der Wohnungssuche
    Nicht jede Wohnung ist WG-geeignet. Durchgangszimmer sind z. B. für eine Wohngemeinschaft nicht sinnvoll und auch Wohnungen mit einer sehr unterschiedlichen Raumaufteilung bzw. -größe sind eher suboptimal.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder wünschen sich Informationen zu unseren Produkten wie z. B. einer privaten Haftpflichtversicherung?

Dann steht Ihnen ein persönlicher Berater der HUK-COBURG gerne vor Ort zur Verfügung.

Oder Sie kontaktieren uns einfach über unsere kostenlose Servicehotline unter 0800 2 153 153 650.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Manuel Knopp

Kaufmann für Vers. und Finanzen

Talstr. 121
08359 Breitenbrunn

Mobil 0178 8931513

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