Berater-Homepage von Manuel Knopp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Oktoberfest Bierkrug

Alkoholkonsum

So setzen Sie Ihre Grenze

Oktoberfest Bierkrug

Alkoholkonsum

So setzen Sie Ihre Grenze

Ein Fest ohne Bier? Wie Sie beim Feiern auf Ihre Alkohol-Grenzen achten

Jeder feiert gerne – aber was, wenn es plötzlich auf dem Volksfest nur Saft und Wasser gäbe? Undenkbar, ein Fest ohne Bier. Da dürften sich wohl alle Wiesn-Besucher einig sein. Komplett nüchtern ins Festzelt ist für viele völlig undenkbar – nach dem Motto: Das hält man nur aus, wenn man mindestens eine Maß Bier getrunken hat.

Andere können tanzen, schunkeln, auf Bänken stehen (und vor allem sicher wieder runterkommen), ohne einen Tropfen Alkohol getrunken zu haben. Sind das Ausnahmen?

Inhaltsverzeichnis

Alkoholkonsum in Deutschland – die Fakten

Im Jahr 2017 haben die Deutschen durchschnittlich 10,5 Liter reinen Alkohol getrunken haben. Pro Kopf natürlich. Umgerechnet in Flüssigkeit füllt das eine ganze Badewanne voller Bier, Wein und Schnaps, in Zahlen: Rund 130 Liter pro Kopf. Bei dieser Berechnung sind die Kinder außen vor.

Immerhin ist der Verbrauch seit 2012 rückläufig (damals 11 Liter reiner Alkohol) - im Jahr 1980 waren es sogar rund 15 Liter pro Kopf. Dennoch ist Alkohol Deutschlands Suchmittlel #1.

Alkoholismus in Deutschland: ein ernstes Problem

Nicht jeder, der Wein oder Bier trinkt, hat ein Problem mit Alkohol. Über das Thema nachdenken sollte, wer aus unterschiedlichen Gründen zu viel oder zu regelmäßig trinkt. Und das sind viele. Das Gesundheitsministerium schreibt auf seiner Website: 9,5 Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Etwa 1,7 Millionen Menschen gelten als alkoholabhängig. Alkoholismus ist eine Volkskrankheit, die man ernst nehmen muss. Und Prävention ist daher so wichtig wie bei vielen anderen Erkrankungen auch.

Alkohol – wo hört der Spaß auf?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Ärzteschaft, aber auch die WHO sagen: ein Standardglas Alkohol am Tag für Frauen sowie zwei Standardgläser für Männer schaden der Gesundheit nicht. Ein Standardglas Wein ist 0,1 Liter, bei Bier ist ein Viertelliter vorgesehen. Es sind also kleine Gläser, keinesfalls Bierkrüge. Natürlich gibt es Experten, die diese Faustregel enger oder ein bisschen weiter fassen. Aber alle sind sich einig: mindestens ein, besser zwei Abstinenztage pro Woche müssen sein. Schon allein deswegen, damit Sie überprüfen können, ob Sie ohne den täglichen Shot Alkohol auskommen.

So wird Alkohol zum Gesundheitsrisiko

Wer zu viel trinkt, riskiert seine Gesundheit. Alkoholmissbrauch schädigt bekanntlich die Leber, die ab einem bestimmten Punkt (den man selbst nicht bemerkt) nicht mehr zu retten ist. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben ihre Ursachen oft im Alkoholkonsum, der meist mit einem ungesunden Lebensstil zusammenhängt. Von den Unfällen ganz zu schweigen. Jährlich gehen geschätzt 74.000 Todesfälle auf die Kappe von Alkohol oder einer Kombi von Alkohol und Zigaretten.

Beugen Sie Alkoholismus vor – und genießen dennoch Ihre Feste

Halten Sie sich an die Regel des Standardglases und des Abstinenztages, dann kann nicht viel passieren.

  • Mindestens ein bis zwei Tage ohne Alkohol pro Woche.
  • Nur das trinken, was Ihr Körper verträgt (12 g Frauen, 24 g Männer).
  • Trinken Sie zwischendurch ausreichend Wasser.
  • Trinken Sie alkoholfreies Bier.

Wenn Sie bei einem Fest einmal über den Durst trinken, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wenn Sie sich allerdings auf jedem Fest betrinken und Sie gar nicht mehr aufhören können damit, sind Sie in akuter Gefahr. Schließlich wollen Sie ja nicht morgens zitternd zum ersten Glas greifen müssen, weil Ihnen der Alkohol fehlt.

Wie viel ist erlaubt? Faustregel für angemessenen Alkohol-Genuss

  • Frauen sollten pro Tag nicht mehr als 12 g reinen Alkohols trinken. Das entspricht ca. 0,3 l Bier, 0,15 l Wein bzw. Sekt oder 4 cl Spirituosen (Schnaps und Co).
  • Für Männer gilt die doppelte Menge, also 24 g reinen Alkohols. Das entspricht ca. 0,6 l Bier, 0,3 l Wein bzw. Sekt oder 8 cl Spirituosen.
  • Verzichten Sie zudem an mindestens 2 bis 3 Tagen pro Woche ganz auf Alkohol, um eine Gewöhnung zu vermeiden.

Tricks, mit denen Sie Ihre Lust auf Alkohol überlisten

  • Mindestens 10 Minuten warten, bis Sie sich ein Glas einschenken.
  • In den 10 Minuten überlegen, was Sie sonst noch Nettes machen könnten.
  • Rausgehen und etwas erledigen, das Ihnen Spaß macht.
  • Sich einen schönen alkoholfreien Drink mixen und etwas Leckeres dazu essen.
  • Sich vorstellen, wie wahnsinnig viele Kalorien Sie gespart haben, wenn Sie nur Wasser trinken.

Unser Tipp: Wer am Feierabend ein kühles Bier braucht, sollte auf alkoholfreies Bier umsatteln. Es gibt inzwischen sehr gut schmeckende Sorten.

Test: Alkoholmissbrauch – Bin ich gefährdet?

In der Wissenschaft kennt man sogenannte CAGE-Fragen:

  • Haben Sie bisweilen das Gefühl, Sie sollten Ihren Alkoholkonsum verringern?
  • Hat Sie jemand durch Kritisieren Ihres Trinkens verärgert?
  • Fühlen Sie sich manchmal wegen Ihres Trinkens schlecht oder schuldig?
  • Haben Sie schon einmal morgens Alkohol getrunken, um sich zu beruhigen oder einen Kater loszuwerden?

Sollten Sie zwei oder mehr dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, ist ein Alkoholmissbrauch wahrscheinlich.

Professionelle Hilfe finden Sie bei den Landesstellen für Suchtfragen:

Baden-Württemberg

Landesstelle für Suchtfragen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.

Stauffenbergstr. 3
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 61967-31
info@suchtfragen.de
www.suchtfragen.de

Bayern

Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe

Lessingstr. 1
80336 München
Tel. +49 89 536515
info@kbs-bayern.de
www.kbs-bayern.de

Berlin

Landesstelle Berlin für Suchtfragen e.V.

Gierkezeile 39
10585 Berlin
Tel. +49 30 3438916-0
buero@landesstelle-berlin.de
www.landesstelle-berlin.de

Brandenburg

Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen (BLS) e.V.

Behlertstr. 3a
Haus H1
14467 Potsdam
Tel. +49 331 581380-0
info@blsev.de
www.blsev.de

Bremen

Bremische Landesstelle für Suchtfragen (BreLS) e. V.

c/o Ambulante Suchthilfe Bremen
Bürgermeister-Smidt-Str. 35
28195 Bremen
Tel. +49 421 98979-17
info@brels.de
www.brels.de

Hamburg

Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.

Burchardstr. 19
20095 Hamburg
Tel. +49 40 30386555
info@landesstelle-hamburg.de
www.landesstelle-hamburg.de

Hessen

Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V.

Zimmerweg 10
60325 Frankfurt a.M.
Tel. +49 69 71376777
hls@hls-online.org
www.hls-online.org

Niedersachsen

Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen e.V.

Grupenstr. 4
30159 Hannover
Tel. +49 511 626266-0
info@nls-online.de
www.nls-online.de

Nordrhein-Westfalen

Landesstelle Sucht NRW

c/o Landschaftsverband Rheinland
Dezernat 8
Siegburger Str. 203
50679 Köln
Tel. +49 221 809-7794
kontakt@landesstellesucht-nrw.de
www.landesstellesucht-nrw.de

Rheinland-Pfalz

Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz

c/o Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz
Karmeliterstr. 20
67346 Speyer
Tel. +49 6232 664-254
anette.schilling@diakonie-pfalz.de
www.liga-rlp.de

Saarland

Saarländische Landesstelle für Suchtfragen e.V.

c/o Caritas-Zentrum Saarpfalz
Schanzstr. 4
66424 Homburg
Tel. +49 6841 9348512
andreas.heinz@caritas-speyer.de

Sachsen

Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V.

Glacisstr. 26
01099 Dresden
Tel. +49 351 8045506
info@slsev.de
www.slsev.de

Sachsen-Anhalt

Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt

Halberstädter Str. 98
39112 Magdeburg
Tel. +49 391 5433818
info@ls-suchtfragen-lsa.de
www.ls-suchtfragen-lsa.de

Schleswig-Holstein

Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.

Schreberweg 10
24119 Kronshagen
Tel. +49 431 657394-40
sucht@lssh.de
www.lssh.de

Thüringen

Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e.V.

Werner-Seelenbinder-Str. 14
99096 Erfurt
Tel. +49 361 7464585
info@tls-suchtfragen.de
www.tls-suchtfragen.de

Gut zu wissen – Promille-Grenzen

Mann mit Bier am Steuer

No-Go: Alkohol am Steuer. Das gilt nicht nur für Fahrer eines Kraftfahrzeuges, sondern auch Fahrradfahrer und Fußgänger müssen beim Thema Alkohol im Straßenverkehr aufpassen.

  • Autofahrer:
    • 0,3 - 0,49‰: Liegen keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vor, hat man erst einmal nichts zu befürchten. Wer aber einen Fahrfehler begeht, durch Ausfallerscheinungen heraussticht oder an einem Unfall beteiligt ist, macht sich auch mit wenig Promille im Blut strafbar. Achtung: Auch wenn 0,3‰ wenig klingen, so hat man diesen Wert schnell erreicht. Bereits ein Bier (0,33 l) kann ausreichen.
    • 0,5 - 1,09‰: Egal, ob alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt oder nicht, man begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: Die Strafe kann wie folgt ausfallen: 500 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
  • Fahrradfahrer: Auch Radfahrer haben mit Konsequenzen zu rechnen, wenn sie Alkohol getrunken haben. Wer mit 1,6‰ auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Neben einer Geldstrafe von meist 30 Tagessätzen muss der Beschuldigte auch mit 2 Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem wird eine MPU angeordnet. Wer hier durchfällt, verliert die Fahrerlaubnis. Bei Wiederholungstätern kann ein Gericht dem Beschuldigten das Radfahren verbieten.
  • Betrunkene Fußgänger, die einen Verkehrsunfall verursachen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und für einen Schaden haften. Eine Promillegrenze für Fußgänger gibt es nicht.

Achtung: Wer Alkohol trinkt, nimmt besser ein Taxi, nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel oder lässt sich abholen/fährt bei Freunden mit. Unter dem Einfluss von Alkohol selbst zu fahren ist jedoch wirklich ein No-Go!

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