Berater-Homepage von Manuel Knopp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kleines Auto und Geldstapel

Schadenfreiheitsklasse

Alles Wichtige zur SF-Klasse

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Schadenfreiheitsklasse

Alles Wichtige zur SF-Klasse

Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

  • Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre in der Kfz-Versicherung an.
  • Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr wird man eine Schadenfreiheitsklasse höher gestuft.
  • Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher auch der vom Versicherer gewährte Schadenfreiheitsrabatt (und dementsprechend niedriger der zu zahlende Beitragssatz).
  • Für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird dabei jeweils eine eigenständige Schadenfreiheitsklasse vergeben – die Klassen können also unterschiedlich sein, z. B. wenn in einer der Versicherungen ein Schaden reguliert wurde.
  • In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.
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Inhaltsverzeichnis

Wo finde ich meine SF-Klasse?

Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung.

Unsere Kunden sehen diese auch in ihrem persönlichen Servicebereich Meine HUK.

Wie kann man die SF-Klasse berechnen?

Wenn Sie ein Angebot für das kommende Jahr berechnen möchten und in diesem Jahr unfallfrei gefahren sind, addieren Sie eine Klasse zu der SF-Klasse auf Ihrer Beitragsrechnung hinzu. Dies gilt, solange Sie noch nicht die höchste Stufe erreicht haben.

Sie haben Ihre Versicherungsunterlagen nicht zur Hand? Dann überlegen Sie für die Ermittlung der SF-Klasse, wie viele Kalenderjahre Sie schon ununterbrochen und schadenfrei gefahren sind.

Hilfsweise können Sie vielleicht auch Ihr Führerscheindatum zur fiktiven SF-Ermittlung nutzen und die SF-Klasse annähernd nach dem Ausstellungstag Ihres Führerscheines ermitteln.

Jedoch gilt immer: Maßgeblich für die korrekte Vertragseinstufung ist immer die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf.

Wo finde ich Tabellen zur SF-Klasse?

Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System finden Sie bei uns am Ende der Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Tabellen zu Ihrem bereits laufenden Vertrag können Sie online unter Meine HUK einsehen und herunterladen.

Die aktuellen SF-Klassen-Tabellen der wichtigsten Fahrzeuge stellen wir Ihnen am Ende dieses Ratgebers zur Verfügung.

Für alle anderen Fahrzeuge finden Sie die Tabellen außerdem in den Versicherungsbedingungen ab Seite 24 (PDF).

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Was bedeuten SF ½, 0 und M?

SF ½

Die Schadenfreiheitsklasse ½ ist eine Sonderklasse, die zugrunde gelegt werden kann, wenn erstmalig ein Pkw versichert werden soll und noch keine Schadenfreiheitsklasse übernommen werden kann. Wer z. B. drei Jahre seinen Führerschein besitzt, darf mit dieser Klasse starten. 

SF 0

Mit der Schadenfreiheitsklasse 0 startet jeder, der einen Pkw versichert, weniger als drei Jahre den Führerschein besitzt und keine Sondereinstufung aus einer anderen Kombination erhalten kann. 

SF M

Die Schadenfreiheitsklasse M ist eine Schadenklasse. In diese werden z. B. Pkw eingestuft, die schadenbelastet sind. Eine schlechtere Einstufung gibt es in Schadenfreiheitssystem nicht.

Wann wird die SF-Klasse zurückgestuft?

Wenn man einen Schaden über seine Kfz-Versicherung regulieren lässt, wird man in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Wie weit man zurückgestuft wird, hängt von der bereits erreichten SF-Klasse ab. Dies ist zudem von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif unterschiedlich geregelt.

Rückstufungstabellen

Wie kann ich eine Rückstufung der SF-Klasse vermeiden?

Unsere Kunden können uns nach Schadenabschluss innerhalb von 12 Monaten die Entschädigung zurückerstatten, dann wird ihr Vertrag als schadenfrei behandelt.

Tipp: Melden Sie uns auch kleine Schäden und lassen Sie diese durch unsere Spezialisten regulieren. Danach entscheiden Sie in aller Ruhe, ob Sie den Schaden selbst übernehmen wollen.

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Bis zu welcher Schadenhöhe lohnt sich die Selbstübernahme?

Die Selbstübernahme lohnt sich immer dann, wenn die Entschädigung geringer ist als die zu erwartende Beitragserhöhung durch die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

In Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ können Sie Ihre Rückstufung im Schadenfall selbst berechnen. So sehen Sie, ob es für Sie günstiger ist, einen Schaden über uns regulieren zu lassen oder selbst zu begleichen.

Rückstufung trotz Rabattschutz

Ein einzelner Schaden führt bei eingeschlossenem Rabattschutz nicht zur Rückstufung.

Ab dem zweiten Schaden erfolgt die Rückstufung nach den geltenden Rückstufungstabellen.

Der rabattgeschützte Schaden bleibt dabei unberücksichtigt. Der Vertrag wird also so zurückgestuft, als wäre ein Schaden weniger eingetreten.

Sondereinstufung Rabattschutz

Aufpassen sollten wechselwillige Versicherte, die in ihrer aktuellen Police einen sogenannten Rabattschutz vereinbart und bereits in Anspruch genommen haben.

Die bisherige Versicherung hat die Schadenfreiheitsklasse in diesem Fall ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt.

An die Nachversicherung wird jedoch der tatsächliche Schadenverlauf weitergegeben. D.h. der Schadenfall führt beim neuen Versicherer zu einer Rückstufung.

Tipp: Falls Sie in Ihrem bestehenden Vertrag bereits einen Rabattschutz in Anspruch genommen haben, fragen Sie vor einem Versicherungswechsel erst bei dem neuen Versicherer an, ob und um wie viele Klassen Sie zurückgestuft werden.

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Schadenfreiheitsklasse übernehmen

Um den Beitrag in der Kfz-Versicherung möglichst gering zu halten, gibt es für Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu übernehmen.

Diese Übertragung kann beispielsweise innerhalb bestimmter Fahrzeuggruppen erfolgen oder zwischen bestimmten Personenkreisen.

Kann man die SF-Klasse für ein anderes Fahrzeug mitnehmen?

Die Mitnahme der Schadenfreiheitsklasse ist grundsätzlich möglich, wenn beide Fahrzeuge derselben Fahrzeuggruppe zugeordnet werden oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, einer höheren Fahrzeuggruppe angehört.

Die Versicherer unterscheiden hier 3 Fahrzeuggruppen.

Bei uns sind diese Fahrzeuggruppen wie folgt unterteilt:

Untere Fahrzeuggruppe
  • Pkw
  • Campingfahrzeug
  • Lieferwagen
  • Krankenwagen
  • Kleinkraftrad
  • Leichtkraftrad/-roller
  • Kraftrad/-roller
  • Quad & Trike
  • Ausnahme: Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Mittlere Fahrzeuggruppe
  • Lkw
  • Zugmaschinen
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen
Obere Fahrzeuggruppe
  • Omnibusse
  • Sonderfahrzeuge (außer Krankenwagen)
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Kann ich meine SF-Klasse vom Motorrad aufs Auto übertragen?

Wer von seinem Motorrad oder Leichtkraftrad auf einen Pkw umsteigt, kann den Schadenverlauf vom Zweirad also mitnehmen.

Einzige Voraussetzung ist, dass die „alte“ Versicherung beendet wird.

Tipp: Auch wenn Sie schon länger nicht mehr Motorrad fahren, kann sich der Blick in die alten Unterlagen lohnen.

Die meisten Versicherer akzeptieren die Mitnahme der SF-Klasse noch bis zu 7 Jahre nach Kündigung des alten Vertrages – wir sogar bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren.

Die Schadenfreiheitsklasse bleibt gleich – der Rabatt ändert sich

Bei den einzelnen Kfz-Versicherungen (Pkw, Motorrad, Leichtkraftrad etc.) sind Schadenfreiheitsklassen unterschiedlich gestaffelt – weshalb gleiche Klassen unterschiedliche Rabatte aufweisen können.

Beispiel:
Bei der Motorrad-Versicherung reicht die Staffelung der Schadenfreiheitsklassen meist nur von 0 bis 20 – der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 3 beträgt bei uns 39%.

Bei der Autoversicherung reicht die Staffelung der Schadenfreiheitsklassen meist von 0 bis 50 – der Beitragssatz der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 3 beträgt bei uns 52%.

Übertragen wird also bei einem Fahrzeugwechsel ausschließlich die Anzahl der schadenfreien Jahre, nicht der daraus resultierende Schadenfreiheitsrabatt. Aus diesem Grund können auch eventuell bestehende Vorteile aus einer Sondereinstufung nicht übertragen werden.

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Was gilt für Leichtkrafträder?

Für Leichtkrafträder gilt: Berücksichtigt werden die „unfallfreien Jahre“

  • Bei der Leichtkraftradversicherung endet die Staffelung mit Erreichen der Schadenfreiheitsklasse 3.
  • Die unfallfreien Jahre werden jedoch von der Versicherung weiter erfasst und bei einem Wechsel z. B. zum Pkw angerechnet.

Beispiel: Wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nach Erreichen der höchsten SF-Klasse 3 noch 10 weitere Jahre unfallfrei versichert haben, werden diese Jahre bei einem Wechsel zur Autoversicherung automatisch angerechnet und Sie steigen mit SF-Klasse 13 ein.

Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auf ein neues Fahrzeug ist auch bei gleichzeitigem Versicherungswechsel möglich.

Kann eine SF-Klasse auf eine andere Person übertragen werden?

Die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, aber nicht beliebig.

Bei uns muss für eine erfolgreiche Übertragung unter anderem auch ein Verwandtschaftsverhältnis zugrunde liegen. Die Übertragung ist möglich vom:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Vater / Mutter bzw. Schwiegervater / Schwiegermutter
  • Großvater / Großmutter
  • Sohn / Tochter bzw. Schwiegersohn / Schwiegertochter
  • Bruder / Schwester

Stief-, Pflege- und Adoptiv-Verhältnisse erkennen wir ebenfalls an.

Sind alle Voraussetzungen für die Anrechnung der SF-Klasse von einer anderen Person erfüllt, wird die SF-Klasse neu berechnet. Es kann aber maximal die SF-Klasse übernommen werden, die im Vertrag der anderen Person vorhanden ist.

Eine Anrechnung der SF-Klasse ist bei uns unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer juristischen Person möglich.

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Wie bekommt man als Fahranfänger eine günstige SF-Klasse?

Nicht jeder Fahranfänger nimmt nach der Führerscheinprüfung gleich im eigenen Wagen Platz. Oft nutzen junge Fahrer die Autos der Eltern und Großeltern.

Irgendwann soll dann aber doch ein eigener Pkw vor der Tür stehen und selbst versichert werden. Der Autokauf reißt immer ein tiefes Loch ins Portemonnaie. Sparen lässt sich eventuell bei der Autoversicherung des ersten eigenen Wagens.

Wie tief Sie als Versicherungsneuling dafür in die Tasche greifen müssen, kann von Ihrer bisherigen Fahrpraxis abhängen. Hat man in der Vergangenheit z. B. regelmäßig das Auto seiner Eltern, Schwieger- oder Großeltern genutzt, kann man eventuell den Schadenfreiheitsrabatt dieses Wagens übernehmen.

So funktioniert die Übernahme der SF-Klasse:

  • Ihr Verwandter muss – als bisheriger Anspruchsberechtigter – auf den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) des gemeinsam genutzten Pkw verzichten.
  • Sie beantragen als künftiger Versicherungsnehmer die Übernahme dieses Rabatts.
  • Übernehmen können Sie nur die Zeit, die Sie das Fahrzeug genutzt haben.
  • Maximal ist in jedem Fall die SF-Klasse, die im bisherigen Vertrag vorhanden ist.
  • Als Nachweis für die Dauer der Fahrzeugnutzung teilen Sie dem Versicherer zusätzlich mit, wie lange Sie einen Führerschein besitzen.

Dieser Zeitraum entscheidet darüber, in welche SF-Klasse der neue Kfz-Versicherungsvertrag eingestuft wird.

Wo finde ich das Formular zur Übertragung der SF-Klasse?

Bei der HUK-COBURG brauchen Sie kein gedrucktes Formular oder PDF mehr, um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen bzw. zu übernehmen.

  • Sie stellen einfach einen Kfz-Versicherungsantrag und geben die andere Person an, von der Sie die SF-Klasse übernehmen wollen.
  • Die betreffende Person wird dann von uns im Anschluss schriftlich darüber informiert.

So kommen Sie noch schneller zu Ihrer neuen Kfz-Versicherung - ganz ohne Unterschrift der anderen Person und unnötigen Papierkram.

Wie wird mein Zweitwagen in der SF-Klasse eingestuft?

Wenn ein zusätzliches Fahrzeug versichert werden soll, z. B. ein schickes Cabrio für den Sommer, spricht man von einem „Zweitwagen“.

Wenn Sie ein zusätzliches Fahrzeug versichern, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen über unsere Zweitwagenversicherung eine günstige Einstufung für Ihren Pkw. Bei der Angebotsberechnung in unseren Tarifrechnern ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

Eine bessere Zweitwageneinstufung bieten wir nicht nur für Pkw, sondern auch für ein Campingfahrzeug, ein Motorrad oder auch für ein Quad oder Trike an.

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Lohnt sich die Zweitwageneinstufung für Fahranfänger?

Der Führerschein ist endlich in der Tasche und die große Freiheit winkt. Nun fehlt nur noch ein passendes Fahrzeug.

Zum Glück wollen die Eltern des jungen Fahrers ohnehin ein neues Fahrzeug kaufen. Das alte Fahrzeug soll zukünftig vom Kind gefahren werden.

So gehen Sie bei Fahranfängern meist am günstigsten vor:

  • Statt nun das Fahrzeug umzumelden und die Versicherung mit SF 0 auf den jungen Fahrer anzumelden, bleibt das Fahrzeug auf die Eltern angemeldet.
  • Die bisherige Schadenfreiheitsklasse übertragen die Eltern auf ihr neues Fahrzeug und das alte Fahrzeug wird als Zweitwagen mit einem jungen Fahrer neu eingestuft.
  • Meist ist dann zumindest die SF½ für den Zweitwagen möglich.
  • Nach einigen Jahren Fahrpraxis kann der Schadenfreiheitsrabatt von diesem Zweitfahrzeug dann auf das Kind übertragen werden.
  • Dieses startet dann nicht wieder mit SF ½, sondern mit den bis dahin herausgefahrenen schadenfreien Jahren.

Mehr als die Dauer des Führerscheinbesitzes kann aber nicht übernommen werden.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr darüber, wie Sie Ihren Zweitwagen versichern.

Was passiert mit meiner SF-Klasse bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes?

Ihre Versicherung wird unterbrochen, wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen oder verkaufen, ohne sich gleich ein neues Fahrzeug zuzulegen.

Für die Einstufung Ihres Vertrags nach Ende der Unterbrechung ist entscheidend, wie lange die Unterbrechung dauert. Aktuell stufen wir danach ein:

  • Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung im selben oder in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, übernehmen wir den Schadenverlauf als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
  • Ansonsten gilt: Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
  • Nach mehr als 10 Jahren erfolgt die Einstufung wie bei einem erstmalig abgeschlossenen Vertrag. Ausnahme: Sie können durch eine Original-Bescheinigung des bisherigen Versicherers eine Vorversicherungszeit nachweisen, dann berücksichtigen wir diese.

Tabellen zur SF-Klasse : Schadenfreiheitsklassen, Einstufung, Beitragssätze & Rabatte ausgewählter Fahrzeuge

Pkw
Dauer schadenfreier ununterbrochener Verlauf SF-Klasse Kfz-Haftpflicht Vollkasko
in Kalenderjahren Beitragssatz in %
50 und mehr 50 14 15
49 49 15 16
48 48 15 16
47 47 15 17
46 46 16 17
45 45 16 17
44 44 16 18
43 43 17 18
42 42 17 18
41 41 18 19
40 40 18 19
39 39 18 19
38 38 19 20
37 37 19 20
36 36 19 20
35 35 20 21
34 34 20 21
33 33 20 21
32 32 21 22
31 31 21 22
30 30 22 23
29 29 22 23
28 28 23 23
27 27 23 24
26 26 24 24
25 25 24 25
24 24 25 25
23 23 25 25
22 22 26 26
21 21 27 26
20 20 27 27
19 19 28 27
18 18 29 28
17 17 29 28
16 16 30 29
15 15 30 29
14 14 31 30
13 13 32 31
12 12 33 31
11 11 34 32
10 10 35 33
9 9 36 34
8 8 38 35
7 7 40 36
6 6 43 37
5 5 45 39
4 4 48 40
3 3 52 42
2 2 56 44
1 1 60 45
1/2 65 49
0 100 60
M 117 81
Krafträder, Motorrad, Quad, Trike
Dauer schadenfreier ununterbrochener Verlauf SF-Klasse Kfz-Haftpflicht Vollkasko
in Kalenderjahren Beitragssatz in %
20 und mehr 20 20 20
19 19 21 24
18 18 21 25
17 17 21 25
16 16 22 26
15 15 22 26
14 14 23 27
13 13 23 28
12 12 24 29
11 11 25 30
10 10 25 31
9 9 26 32
8 8 27 33
7 7 29 35
6 6 31 37
5 5 33 40
4 4 35 43
3 3 39 47
2 2 41 50
1 1 50 60
1/2 65 85
0 90 100
M 130 120

Noch Fragen?

Sie haben Fragen zur Schadenfreiheitsklasse oder zu Ihrer Kfz-Versicherung? Nutzen Sie das Beratungsangebot der HUK-COBURG und kontaktieren Sie Ihren Berater vor Ort.

Unseren Kundenservice erreichen Sie unter unserer Servicehotline 09561 96 101.

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