Berater-Homepage von Christina Munk

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DA3M-BOGRC-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DA3M-BOGRC-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-DA3M-BOGRC-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DA3M-BOGRC-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DA3M-BOGRC-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-DA3M-BOGRC-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junge Frau mit fester Zahnspange lächelt und hält ein Smartphone in den Händen.
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Focus Money, Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2024

Kranken­zusatz­versicherung für Kinder und Jugendliche

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  • Umfassendes Leistungsangebot in allen Lebenslagen
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Umfassender und günstiger Versicherungsschutz für Kinder und Jugendliche

Als Eltern möchten Sie nur das Beste für Ihre Kinder. Dabei spielt die Gesundheit eine entscheidende Rolle. Unsere Krankenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Lieben in allen Lebenslagen bestens versorgt sind.

Die Leistungen der Zusatz­versicherung im Überblick

Mit vier wichtigen Leistungsinhalten ist Ihr Kind rundum gut abgesichert.

Icon Krankenhaus

Im Krankenhaus

Icon Herzschlag

Beim Arzt oder Heilpraktiker

Icon Zahn

Zähne und Kieferorthopädie

Icon Auge

Brillen und Kontaktlinsen

Icon Krankenhaus
Im Krankenhaus
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer inkl. gesonderter Verpflegung
  • Chefarztbehandlung
  • Krankenhaustagegeld von 15 €, wenn die Aufnahme einer Begleitperson medizinisch notwendig ist
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld bis zu 70 €, wenn Sie für Ihr Kind auf Wahlleistungen im Krankenhaus verzichten (z. B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Freie Krankenhauswahl
  • Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Icon Herzschlag
Beim Arzt oder Heilpraktiker
  • Behandlungen beim Heilpraktiker und für Naturheilverfahren bis 1000 € Erstattung pro Kalenderjahr
  • Bis zu 50 € Zuschuss für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
Icon Zahn
Zähne und Kieferorthopädie
  • 30 % der Kosten für Zahnersatz nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)
  • 50 % der Kosten für Inlays bis max. 90 %
  • Mehrleistungen für Kieferorthopädie wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung und Spezial-Brackets im Rahmen der im Tarif genannten Höchsterstattungsgrenzen
Icon Auge
Brillen und Kontaktlinsen
  • Bis zu 300 € in 2 Kalenderjahren für Brillen und Kontaktlinsen
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Besonders günstig: Der Beitrag der Zusatz­versicherung

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Beitragsbeispiel:

Alter 0-20 Jahre: 15,23 € im Monat

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Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

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Häufige Fragen zur Zusatz­versicherung für Kinder und Jugendliche

Wofür brauche ich eine zusätzliche Absicherung für mein Kind?

Im Sozialgesetzbuch ist verankert, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung haben.

Außerdem ist geregelt, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Wird eine Versorgung gewünscht, die dieses Maß überschreitet, z.B. gezielte Arztwahl wie Chefarzt oder eine alternative Behandlungsmethode durch einen Heilpraktiker, sind diese Kosten vom Patienten selbst zu tragen.

Verändern sich die Beiträge der Zusatz­versicherung für Kinder und Jugendliche mit zunehmendem Alter?

Kinder- und Jugendliche zahlen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs einen einheitlichen Beitrag.

Kann der Versicherungsschutz auch im Erwachsenen-Alter fortgeführt werden?

Bei Vollendung des 21. Lebensjahrs entfällt die Versicherungsfähigkeit nach diesem Tarif und der Versicherungsschutz endet zu diesem Zeitpunkt. Sie können den Versicherungsschutz in entsprechende Tarife für Erwachsene ohne erneute Risikoprüfung und unter Anrechnung der Wartezeiten umstellen.

Können Leistungen sofort in Anspruch genommen werden?

Es gelten allgemeine Wartezeiten von drei Monaten und eine besondere Wartezeit von acht Monaten für Kieferorthopädie, Zahnersatz, Entbindung und Psychotherapie. Die Wartezeit entfällt bei Unfall. Während der Wartezeit besteht kein Leistungsanspruch.

Welche Vorsorgeuntersuchungen können über die Zusatz­versicherung für Kinder und Jugendliche eingereicht werden?

Die Zusatzversicherung erstattet die beim Arzt durchgeführten Kinder-/Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.

Welche Mehrleistungen für Kieferorthopädie können entstehen?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse umfasst grundsätzlich sämtliche Kosten der vertragszahnärztlichen Behandlung: Befunderhebung, Diagnostik, Therapieplanung, Versorgung mit Behandlungsgeräten (Zahnspange) sowie Material- und Laborkosten.

Möchten Sie für Ihr Kind spezielle kieferorthopädische Mehrleistungen oder Zusatzleistungen in Anspruch nehmen sind diese Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Darunter zählen z. B. Spezialbrackets, spezielle Bögen/Bänder, professionelle Zahnreinigungen, Versiegelungen der Zähne, sowie sonstige Leistungen wie besondere Modellauswertungen.

Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus stationär begleite?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel für Kinder bis zum Einschulalter (die genaue Altersgrenze variiert von Kasse zu Kasse) die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson, sofern dies medizinisch notwendig ist.

Die Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche erstattet Ihnen (zusätzlich) ein Tagegeld von 15 €. Voraussetzung für das Tagegeld ist, dass die Aufnahme der Begleitperson medizinisch notwendig ist.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zum Zusatzschutz für Kinder und Jugendliche.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zum Zusatzschutz für Kinder und Jugendliche

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