Berater-Homepage von Carmen Michaela Bürstlein

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R0XM-35P1G-67

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R0XM-35P1G-67

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau im Home Office

Home Office, aber sicher!

Frau im Home Office

Home Office, aber sicher!

Arbeiten im Home Office

Sie befinden sich wahrscheinlich gerade im Home Office, wenn Sie diesen Artikel lesen. Aber wie stelle ich sicher, dass ich im Home Office arbeiten kann?

Wir stellen in unserem Home Office-Ratgeber dar, welche Herausforderungen, Chancen, aber auch Risiken das Home Office und erklären Ihnen die wichtigsten Folgen für den Versicherungsschutz.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist Home Office?

Home Office (auch Telearbeit) bietet die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird immer häufiger angeboten und in Anspruch genommen. In der Regel geht es dabei um alternierende Telearbeit, d. h. der Arbeitnehmer verbringt einen Teil seiner Arbeitszeit zu Hause und arbeitet die restlichen Stunden im Büro.

In einer Studie aus dem Jahr 2018 gaben fast 50% der befragten Arbeitnehmer an, vereinzelt vom Home Office aus zu arbeiten, während 43% der Unternehmen laut einer Bitkom-Studie** erwarten, dass der Anteil der Home-Office Mitarbeiter in den kommenden 5 - 10 Jahren weiter ansteigen wird.

Bei Angestellten ist die Arbeit im Home Office zumeist in einer Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag vertraglich festgehalten. Diese enthält z. B. Vereinbarungen über die Einrichtung des Arbeitszimmers, die vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsmittel und Datenschutzregelungen.

Was ist der Unterschied von Home Office und Mobilarbeit?

Im Home Office ist der Arbeitsplatz fest eingerichtet und entspricht den betrieblichen Anforderungen. Im Gegensatz beschreibt Mobilarbeit das Arbeiten von unterwegs an wechselnden Orten außerhalb des Arbeitsplatzes. Der mobile Arbeitsplatz muss nicht zwangsläufig in den eigenen vier Wänden stattfinden und so wird oft in Zügen, dem Flugzeug, im Hotel oder in einem Café gearbeitet.

Home Office als Teil der Unternehmenskultur

Home Office ist in vielen Firmen mittlerweile fester Bestandteils der Unternehmenskultur. Die Digitalisierung der Arbeitswelten spielt dabei eine große Rolle und ermöglicht eine flexiblere Wahl des Arbeitsplatzes. Die Arbeit von zu Hause bietet Arbeitnehmern die Gelegenheit, ihren Arbeitstag flexibler zu gestalten und private Engpässe bei Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, ohne dass ihre Arbeitsproduktivität leidet.

Viele Unternehmen sehen diesen Trend durchaus positiv: Erlaubten 2014 nur 2 von 10 Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten im Home Office, sind es inzwischen 4 von 10.

Für wen kommt Home Office in Frage?

Die Praktikabilität der Arbeit von zu Hause aus hängt natürlich davon ab, ob das Tätigkeitsfeld an sich dafür geeignet ist. Dies trifft vor allem auf Büroarbeit zu. Zudem werden viele Jobs im Verkauf und Vertrieb im Home Office ausgeführt, da diese eine gewissen Mobilität voraussetzen und vermehrt Arbeiter im Außendienst trifft.

Ein Fünftel aller Home Office-Jobs ist darüber hinaus im IT Bereich zu verzeichnen, wobei meist nur der Zugang zu einem Laptop ausreicht, um die Arbeiten erfolgreich auszuführen.

In einigen großen Technologie Unternehmen haben Mitarbeiter keinen fest zugeordneten Arbeitsplatz mehr, sondern Arbeitsplätze, die zur Projektarbeit und Besprechungen genutzt werden sollen. Ein Arbeitsplatz kann frei gewählt werden und eine Anwesenheitspflicht existiert unter Umständen auch nicht mehr.

Mediziner, die Therapiesitzungen als Beratung anbieten, können ihre Leistungen ebenso im Home Office anbieten und diese via Videokonferenz führen, soweit der gesetzliche Rahmen dies zulässt.

Auch Solo-Selbstständige arbeiten oft von zu Hause aus, da sie oft über keine eigens angemieteten Büroräumlichkeiten verfügen.

Gleiches gilt für Lehrer, die Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen von Klassenarbeiten im heimischen Arbeitszimmer erledigen.

Alternierende Telearbeit trifft vor allem auf Grafikdesigner und Redakteure zu, die einen Teil ihrer Aufgaben im Home Office erledigen und nur für einen geringen Teil der Woche in die Agentur oder Redaktion fahren.

Yogalehrer und Personal Trainer im Fitnessbereich können ihren Kunden ihre Trainingseinheiten via Live-Streaming oder als aufgezeichnetes Video anbieten. Diese Formate eröffnen einigen Selbstständigen neue Möglichkeiten, ihren Service auf verschiedenen Plattformen zu verbreiten.

Einzig handwerkliche Berufe sind beschränkt in der Aussicht vom Home Office Gebrauch zu nehmen, denn sie arbeiten direkt beim Kunden oder in ihrem Betrieb und können etwaige Reparaturen nur selbst mit ihren speziellen Geräten ausüben.

Voraussetzungen für Home Office – Wie begründe ich Telearbeit bei meinem Arbeitgeber?

Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer kein rechtlicher Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus. Viele Firmen haben in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder in einem Tarifvertrag Home Office Regelungen implementiert. Es liegt im Interesse des Unternehmens, den Arbeitsalltag seiner Mitarbeiter so produktiv wie möglich zu gestalten.

Im Falle, dass ein Unternehmen prinzipiell mit der Möglichkeit des Arbeitens im Home Office einverstanden ist, so lässt sich das entsprechend vertraglich vereinbaren. Dennoch gilt kein dauerhafter Anspruch von Home Office, denn Regelungen können von Vorgesetzten jederzeit wieder aufgehoben werden (§ 106 Satz 1 GewO).

Im Gegenzug können Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht ohne ihre Zustimmung anweisen, im Home Office zu arbeiten. Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht genannt) endet vor der Haustür des Arbeitnehmers und Unternehmen können somit ihre Mitarbeiter nicht dazu zwingen, ihre privaten Wohnräume als Arbeitsplatz einzurichten. Ausnahmen gibt es, insofern eine Regelung vertraglich vorgeschrieben ist.

Vor- und Nachteile des Arbeitens im Home Office

Die Arbeit im Home Office bietet auf den ersten Blick viele Vorteile nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber.

Die Möglichkeit, nach dem eigenen Biorhythmus zu arbeiten, ist ein großer Vorteil. Wer sich auch der Gefahren und möglichen Nachteile des Home Office bewusst ist und damit umzugehen weiß, kann die Freiheiten der Heimarbeit richtig ausnutzen.

Der Wegfall des Arbeitsweges bedeutet neben der Zeitersparnis auch geringere Fahrtkosten und insbesondere für Pendler weniger Stress im Berufsverkehr. Dadurch das Arbeitnehmer mehr Zeit im Home Office verbringen und Autofahrten wegfallen, tragen sie einen direkten Teil zur Umweltschutz bei.

Die je nach Abmachung flexiblere Zeiteinteilung sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben, so dass durch die verbesserte Konzentration auch die Arbeitsleistung steigen kann. Hat beispielsweise die Tochter eine Aufführung beim Schultheater, steht ein Elterngespräch in der Schule an, hat sich der Handwerker für die morgendlichen Stunden angekündigt oder der Arzt einen Termin mittags frei, so kann man diese Termine rasch wahrnehmen und kompensieren durch ein längeres Arbeiten am Abend.

Arbeitnehmer sollten dies jedoch unbedingt mit ihren Vorgesetzen und Kollegen kommunizieren und gewährleisten, dass das Arbeitspensum weiterhin erfüllt wird.

Wer im Home Office arbeitet, sollte sich allerdings auch der Gefahr der Selbstausbeutung bewusst sein. Schnell verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben, die Gefahr der Ablenkung (“nur noch schnell die Waschmaschine ausräumen” oder dem Postboten öffnen) ist allgegenwärtig.

Auch die ständige Erreichbarkeit und die Verlockung, den Kollegen mit Überstunden zu demonstrieren, dass man den vermeintlichen Vorteil der Home Office-Regelung nicht zum Faulenzen ausnutzt, tragen dazu bei. Zudem kann der fehlende Austausch mit Kollegen und Vorgesetzten auch zu sozialer Isolation führen. Hier helfen regelmäßige Teammeetings.

Ein weiterer potentieller Nachteil von Home Office-Regelungen ist, dass die Kosten für Infrastruktur und Ausrüstung zunächst durch den Angestellten selbst zu tragen sind. Der Arbeitgeber ist also nicht dazu verpflichtet, einen Anteil der Stromrechnung oder den neuen Schreibtisch zu bezahlen.

Lehrer, Außendienstmitarbeiter und Selbstständige können den finanziellen Aufwand, der ihnen für das Arbeitszimmer entsteht, jedoch von der Einkommenssteuer absetzen.

Voraussetzung ist, dass die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers überwiegt und das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Für einen nur zeitweilig als Alternative zum Büroarbeitsplatz genutzten Telearbeitsplatz gilt dies also nicht. Abgesetzt werden können Kosten für das Arbeitszimmer selbst, dessen Einrichtung und technische Ausstattung sowie die anteiligen Betriebskosten (Miete, Heizung und Strom).

Wie sollte das Home Office eingerichtet werden?

Um möglichst produktiv sein zu können, ist ein gut eingerichteter Arbeitsplatz unerlässlich.

  • Ein fester Platz, idealerweise in einem dafür reservierten Zimmer oder abgetrennten Bereich, sorgt für eine gute Trennung zwischen Arbeit und Privatleben.
  • Daneben ist besonders auf eine ergonomische Kombination aus Tisch und Arbeitsstuhl sowie ausreichende Beleuchtung zu achten.
  • Die technische Ausstattung sollte aus einem gesicherten Laptop oder PC bestehen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Handelt es sich bei einem Laptop um ein kleines Modell, ist ein zusätzlicher Bildschirm ratsam.
  • Eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung ist nötig, um von zu Hause per Virtual Private Network-Lösung (VPN) auf im Unternehmensnetzwerk zugreifen und etwaige Remote Desktop-Anwendungen nutzen zu können.
  • Wird kein Telefonclient für den PC eingesetzt, sollte auch an eine Lösung für die telefonische Erreichbarkeit gedacht werden.

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen, die die aktuelle Version der Arbeitsstättenverordnung festlegt. Bei Angestellten muss der Arbeitgeber sich zudem im Rahmen einer Begehung davon überzeugen können, dass die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit eingehalten werden, um die Gefahr von Arbeitsunfällen zu minimieren.

Wann zahlt die Unfall­versicherung?

Home Office ist für viele Arbeitnehmer, die ihren Hobbys unter der Woche kaum nachkommen können, eine willkommene Abwechslung. So freut sich jeder Hobbykoch, dass er nun in der Mittagspause frisch zubereitete Speisen kochen kann.

Bei einem genaueren Blick auf die Unfallstatistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird deutlich, dass die meisten Unfälle zu Hause geschehen. Demnach passieren 3,15 Millionen Unfälle im Haushaltsbereich und nur 1,13 Millionen Arbeitsunfälle.

Wenn sich ein Mitarbeiter ein Glas Wasser aus der Küche holt und auf dem Rückweg ins Büro stürzt, dann ist das ein Arbeitsunfall. Seit 2021 auch unabhängig davon, ob der Unfall in der Firma passiert oder im Home Office. Nur bei privaten Tätigkeiten, die während der Arbeit im Home Office erfolgen, gibt es keinen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung.

Was zählt als Arbeitsunfall im Home Office?

Im Home Office besteht grundsätzlich derselbe Versicherungsschutz wie in der Betriebsstätte. Unfälle bei der betrieblichen Tätigkeit sind also versichert. Kein gesetzlicher Unfallschutz besteht bei privaten Tätigkeiten. Private und berufliche Tätigkeiten sowie Wege fließen im Homeoffice oft ineinander. Das macht die Abgrenzung schwierig.

Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig, jedoch hat das Bundesozialgericht in einem Fall (Urteil vom 27.11.2018, B 2 U 28/17 R) entschieden, dass Betriebswege durchaus innerhalb einer Wohnung eines Arbeitnehmers liegen und den privaten und beruflichen Teil des Gebäudes verbinden können.

In besagtem Fall wurde ein Vorfall als Arbeitsunfall gewertet, bei dem eine Mitarbeiterin auf dem Weg zu ihrem häuslichen Arbeitsplatz die Kellertreppe hinunterstürzte. Der Home Office-Arbeitsplatz der Mitarbeiterin war im Keller vertraglich vereinbart und sie war auf direktem Weg zu einem dienstlichen Gespräch, das im Interesse des Unternehmens geführt werden solle, bevor der Sturz passierte.

Gesetzlich festgeschrieben ist inzwischen auch, dass Wege zur Nahrungsaufnahme oder auch das Holen eines Kaffees aus der häuslichen Küche in das Home Office gesetzlich unfallversichert sind. Auch der Weg vom Bett zum Schreibtisch ist darüber versichert. Festgestellt wurde das vom Bundessozialgericht (Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R).

Dennoch gibt es Fälle, bei denen eine gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen zu Hause nicht ausreicht. Nämlich immer dann, wenn es eine private Handlung ist: Kochen, das Essen oder Trinken an sich, private Postsendungen annehmen, nebenbei Kinder betreuen.

Da Home Office vermehrt in den Unternehmen praktiziert wird, ist es ratsam eine private Unfallversicherung für das Arbeiten im Home Office abzuschließen. Eine private Unfallversicherung schafft Sicherheit für Arbeitnehmer, bei Unfällen im Home Office abgesichert zu sein und vermeidet auf mögliche Behandlungskosten als Folge eine Sturzes sitzen zu bleiben.

Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie nicht nur im Home Office abgesichert, sondern auch bei anderen Aktivitäten weltweit und rund um die Uhr.

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Arbeiten im Home Office kann ein Gewinn sein – für alle Seiten

Je nach Arrangement mit dem Arbeitgeber, der räumlichen Situation und dem eigenen Organisationsvermögen kann die Arbeit im Home Office also einen erheblichen Vorteil für Arbeitnehmer und Unternehmen darstellen.

Sind die Rahmenbedingungen richtig gestaltet, steigt die Produktivität, während bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Wegfall des Arbeitsweges für erheblich weniger Stress im Erwerbsleben sorgen können.

Um auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen. Wir beraten Sie gern und finden mit Ihnen die passende Lösung!

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