Krankenversicherungen
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Ausgezeichneter Schutz – niedrige Beiträge:
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Carmen Michaela Bürstlein
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Warum brauche ich eine Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung ist seit 2009 in Deutschland verpflichtend für alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben. Seitdem darf es niemanden mehr geben, der nicht krankenversichert ist. Die deutsche Krankenversicherung ist als duales System organisiert. Es gibt gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherer.
Bei den gesetzlichen Kassen sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer versichert, es sei denn, sie übertreffen bestimmte Einkommensgrenzen. Privat versichern können sich alle Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Ein Wechsel zwischen den beiden Systemen ist nur begrenzt möglich und ab einem bestimmten Alter nahezu unmöglich.
Krankentagegeld
Unabhängig von der Krankenversicherung gibt es eine sinnvolle Zusatzversicherung für Angestellte, die im Krankheitsfall nicht auf ihr gewohntes Gehalt verzichten wollen. Nach der „normalen“ Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt nach 6 Wochen die Krankenkasse das gesetzliche Krankengeld. Da dies nur ein Teil Ihres gewohnten Netto sein wird, können Sie die entstehende Lücke durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung schließen. Für Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ist ein Krankentagegeld beinahe schon Pflicht, will man nicht im Falle einer längeren Krankheit komplett ohne Einkommen dastehen. Erfahren Sie mehr zum Thema Lohnfortzahlung und Krankentagegeldversicherung in unserem Ratgeber.
Anwartschaften
Wenn Sie privat versichert sind und wissen, dass Sie die Krankenversicherung für eine bestimmte Zeit unterbrechen werden, kommt für Sie eine Anwartschaft in Frage. Das gilt auch für den Fall, dass Sie zurzeit freie Heilfürsorge genießen und später in die private Krankenversicherung wechseln werden. Mit unseren Anwartschaftsversicherungen sichern Sie sich einen späteren Eintritt unter bestimmten Bedingungen (Verzicht auf erneute Gesundheitsprüfung, „Einfrieren“ des Eintrittsalters). Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie zur Zielgruppe für eine Anwartschaftsversicherung gehören und über die Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Private Krankenversicherung für Beamte
Beamte sind beihilfeberechtigt und sollten sich in der privaten Krankenversicherung versichern. Beihilfe bedeutet, dass der Staat beziehungsweise das Land oder die Kommune einen Teil der Kosten für Heilbehandlungen übernimmt. Der Satz kann zwischen 50% und 80% liegen. Die Differenz zu den 100% können Beamte mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Nähere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Beamte haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Private Krankenversicherung im Studium
Studenten haben zum Beginn ihres Studiums die Wahl: Sie dürfen sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Die Entscheidung ist endgültig. Solange das Studium fortgesetzt wird, ist ein Wechsel zwischen den Systemen nicht mehr möglich.
Die private Krankenversicherung lohnt sich nicht für jeden Studenten. Besonders interessant sind die Tarife der PKV für Kinder von Beamten. Diese erhalten im Rahmen der Beihilfe bis zu 80% der Heilkosten erstattet und müssen nur die verbleibenden 20% privat absichern. Da die Beihilfe aber an den Bezug von Kindergeld gekoppelt ist, endet die Beihilfezahlung spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Langzeitstudenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, profitieren ebenfalls von der privaten Krankenversicherung. Die Tarife der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung enden mit den eben genannten Grenzen und die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist nur noch in den Normaltarifen möglich.
Krankenzusatzversicherungen – Ergänzung zur GKV
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie nicht auf den umfangreichen Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung verzichten. Mit einer Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich eine bessere Behandlung im Krankenhaus, umfangreiche Zusatzleistungen oder eine hohe Erstattung bei Zahnersatz.
Krankenzusatzversicherung gibt es für alle Behandlungsbereiche. Mit einer Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte sichern Sie sich zum Beispiel ein Einzelzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt und optional auch ein Krankenhaustagegeld zur freien Verwendung.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für notwendigen Zahnersatz weit über die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Bis zu 100% der tatsächlichen Kosten werden übernommen. Zusätzlich übernimmt die Zahnzusatzversicherung zum Beispiel die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Eine Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich übernimmt Kosten für viele Behandlungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgesichert sind. Sie sichern sich damit Kostenerstattungen für Naturheilverfahren, Osteopathie oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.
Die einzelnen Leistungsbereiche der Krankenzusatzversicherung lassen sich miteinander kombinieren. Sie wählen so nur den Versicherungsschutz aus, den Sie ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung benötigen. Sie entscheiden, ob Sie ein Komplettpaket wählen oder nur einzelne Leistungen wie eine Zahnzusatzversicherung benötigen.
Der Versicherungs-Lotse – Ihre Unterstützung
Bin ich gut und ausreichend abgesichert?
Eine gute Frage. Vor allem eine, die man sich von Zeit zu Zeit stellen sollte. Denn ob man gut und vor allem ausreichend abgesichert ist, kommt immer auf die individuelle Lebenssituation an.
Mit dem Versicherungs-Lotsen verschaffen Sie sich einfach und schnell einen Überblick über Ihre aktuelle Situation.