Berater-Homepage von Carmen Michaela Bürstlein

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R0XM-35P1G-67

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R0XM-35P1G-67

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Vater mit Kind auf Roller

Kraftrad

Definition

Vater mit Kind auf Roller

Kraftrad

Definition

Abgrenzung: Mofa, Roller, Leicht­kraftrad, Motorrad – Und was ist mit Quad und Trike?

Mit dem Mofa zur Schule, mit dem Roller zur Arbeit oder mit dem Motorrad in den Urlaub und dort Spaß haben mit dem Quad: Das Kraftrad, oder auch Krad, hat im Alltag vieler Menschen einen festen Platz eingenommen.

Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren.

Der folgende Überblick soll deshalb die Abgrenzung von Mofas, Rollern, Leichtkrafträdern und Motorrädern deutlich machen.

Wir ordnen für Sie auch einmal die noch recht neuen Trikes und Quads ein.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Mofa?

Mofa

Das Mofa fährt maximal 25 km/h und gilt in Deutschland als Fahrrad mit Hilfsmotor.

Es ist einspurig, einsitzig und wird gemäß EG-Fahrzeugklasse als Kleinkraftrad eingeordnet.

Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen. Für Leichtmofas mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h entfällt die Helmpflicht.

Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind Vorschrift, wenn das Mofa auf öffentlichen Straßen genutzt wird.

Wer in Deutschland ein Mofa fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein einer beliebigen Klasse besitzen.

Alternativ ist auch eine im Ausland erworbene, in Deutschland geltende Fahrerlaubnis zulässig.

Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1980 bereits 15 Jahre alt war.

Was ist ein Motorroller?

Motorroller

Als Motorroller bezeichnet man einspurige Zweiräder mit Durchstieg – häufig mit Automatikgetriebe, welches als Variomatik ausgeführt ist.

Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Die Leistung liegt bei 2 bis 6 PS.

Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt.

Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. 3) ist das Rollerfahren erlaubt.

Genau wie das Mofa benötigt auch der Roller eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, wenn er auf öffentlichen Straßen genutzt werden soll.

Eine Hauptuntersuchung (TÜV) ist bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen nur dann erforderlich, wenn eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug sowie Drosselungen oder Entdrosselungen auf 25 bzw. 45 km/h vorgenommen wurden.

Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus – für sie gelten aber separate Bestimmungen.

Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind.

Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw. 50 PS, die eine Maximalgeschwindigkeit von 160 km/h erreichen können.

Wie muss ein Roller, Moped oder Mofa versichert weden?

Ein Versicherungskennzeichen für Ihr Zweirad erhalten Sie mit unserer Mopedversicherung. So fahren Sie im Verkehrsjahr 2024/2025 schon ab 15 €.

Was ist ein Leicht­kraftrad?

Leichtkraftrad

Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. 1B gefahren werden.

Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind.

Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 erhalten haben, dürfen Leichtkrafträder nutzen.

Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren – das Kraftrad muss folglich nicht mehr gedrosselt werden. Werden die 15 PS allerdings überschritten, ist die Fahrerlaubnisklasse A erforderlich.

Leichtkraftrad-Versicherung

Wie wird ein Leichtkraftrad versichert?

Mit unserer Leichtkraftrad-Versicherung können Sie Ihr Fahrzeug optimal versichern.

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Was ist ein Motorrad?

Motorrad

Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug.

Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt.

Der Roller unterscheidet sich vom Motorrad anhand seiner Bauform mit Durchstieg.

Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Der Beiwagen ist in diesen Werten bereits eingeschlossen.

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren – ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich.

Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. 35 kW.

Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt. Eine solche Leistungsbeschränkung existiert übrigens auch für Leichtkrafträder, hier allerdings mit 0,1 kW/kg.

Wie versichere ich mein Motorrad?

Freuen Sie sich auf Ihre nächste Tour und genießen Sie das Gefühl der Freiheit auf zwei Rädern. Damit Sie einfach drauf losfahren können, bieten wir Ihnen umfassenden und günstigen Versicherungsschutz für Ihr Motorrad – mit unserer Motorradversicherung.

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Welche Motorradbekleidung ist die Richtige?

Ausführliche Informationen über die richtige Bekleidung für Motorradfahrer finden Sie in unserem Ratgeber Motorradschutzkleidung. Hier erfahren Sie auch alles Wesentliche über die Helmpflicht auf dem Bike.

Was ist ein Trike?

Trike

Ein Trike (von englisch „tricycle“, Dreirad) ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug – eine Mischung aus Motorrad und Auto.

Vorne gibt es nur einen Reifen und ein Rad, ähnlich einem Motorrad. Die Hinterachse ist zweirädrig. Der Lenker ähnelt meistens den Lenkern von Chopper-Motorrädern.

Anders als bei normalen Krafträdern ist das Fahrverhalten von Trikes eher Pkw-ähnlich. Der Fahrer legt sich nicht in die Kurve und die Stabilität ist durch die zweispurige Hinterachse deutlich höher.

Trikes eignen sich für längere Fahrten auf dem Asphalt.

Welchen Führerschein brauche ich für ein Trike?

Innerhalb der EU gibt es seit dem 19.01.2013 eine Regelung für Trikes. Alle Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt worden, sind grundsätzlich den folgenden Bedingungen zuzuordnen:

  • Trikes mit zwei oder weniger Sitzen und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum und max. 4 kw: Führerschein Klasse AM (Motorroller)
  • Trikes mit max. 15 kw Leistung: Führerschein Klasse A1
  • Trikes mit mehr als 15 kw Leistung: Führerschein Klasse A

In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen.

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz. Hat das Trike aber mehr als 15 kw Leistung, muss der Fahrzeugführer mindestens 21 Jahre alt sein.

Wie wird ein Trike versichert?

Trikes gehören versicherungstechnisch zu den Quads und werden auch in diesem Tarif versichert. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zu unserer Quad-Versicherung.

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Darf man ein Trike ohne Helm fahren?

Trikes werden in zwei verschiedenen Varianten hergestellt, zum einem mit Kraftrad-ähnlichem Aufbau und zum anderen mit Pkw-ähnlichem Aufbau. Je nach Variante muss dann ein Helm getragen werden oder nicht.

Bei kraftradähnlichen Trikes ist die Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt und es gibt separate Fußrasten für Fahrer und Beifahrer. Der Beifahrer benötigt zusätzlich Haltegriffe. Sicherheitsgurte sind hierbei nicht vorgeschrieben, dafür muss zwingend ein Helm getragen werden.

Bei Pkw-ähnlichen Trikes gibt es zwei Varianten, einmal mit Aufbau ähnlich wie bei geschlossenen Pkws und einmal mit Aufbau ähnlich wie bei offenen Pkws. Bei beiden Varianten sind Sicherheitsgurte und passende Sitze notwendig. Bei der offenen Variante müssen zusätzlich für den Fahrzeuglenker und den Beifahrer Trittbretter oder Fußrasten vorhanden sein.

Was ist ein Quad?

Quad

Ein Quad ist ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Sitzbank für zwei oder selten auch drei Personen.

In der Regel sitzen die Personen hintereinander. Wenige Modelle ermöglichen auch das Nebeneinandersitzen von zwei Personen.

Besonders geländegängige Quads tragen die Bezeichnung ATV (All Terrain Vehicle).

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Wo ist der Unterschied zwischen Quad und ATV?

In Deutschland gibt es eine Unterscheidung bezüglich der Verwendungsart. Quads sind eher im Freizeitbereich unterwegs, ATVs als Arbeitsmaschinen.

ATVs sind etwas schwerer, die kleinen Modelle wiegen ab etwa 130 kg, während leichte Quads nur 80 kg wiegen.

Quads werden häufig über eine Kette am Hinterrad angetrieben, während ATVs meist einen Allradantrieb mit einer Kardanwelle kombinieren, sodass auch zusätzliche Arbeitsgeräte montiert werden können.

In den meisten anderen Ländern gibt es diese Unterscheidung nicht.

Was bedeutet LOF?

LOF ist eine Abkürzung für land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschine. Einige Quads können auch als Zugmaschine zugelassen werden.

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Welchen Führerschein brauche ich für ein Quad?

In den meisten Fällen brauchen Sie einen normalen Pkw-Führerschein der Klasse 3 beziehungsweise B für das Fahren von Quads.

Eine Ausnahme gibt es für leichte Straßen-Quads, die maximal 4 kw Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum haben.

Diese können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden, der zum Fahren von Rollern und Mofas befähigt.

Quads, die als landwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen sind, dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse L geführt werden.

Paar auf Quad fährt über den Feldweg

Wie wird ein Quad versichert?

Wir versichern Quads über unsere Quad-Versicherung.

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Paar auf Quad fährt über den Feldweg

Wir versichern Quads über unsere Quad-Versicherung.

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Gilt eine Helmpflicht auch für das Quad?

Die Helmpflicht für Quads existiert seit 2006.

Laut Straßenverkehrsordnung müssen alle Fahrer und Beifahrer offener drei- oder mehrrädriger Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug über Sicherheitsgurte verfügt (zum Beispiel bei bestimmten Trikes).

Drosseln von Krafträdern

Besonders in der Führerscheinklasse A2 ist das Thema Drosseln sehr aktuell. Denn wer diese Klasse zum 18. Lebensjahr erwirbt, darf zunächst nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 48 PS und einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg fahren.

Nach zwei Jahren ist dann der Aufstieg in die Führerscheinklasse A möglich. Selbstverständlich möchten sich die wenigsten Motorradbesitzer bereits kurze Zeit später ein neues Kraftrad besorgen. Viele von ihnen drosseln deshalb die großen Maschinen auf 48 PS.

Das hat außerdem den Vorteil, dass die Kosten für die Versicherung in der Regel günstiger ausfallen – denn die Prämien für die Kfz-Versicherung werden unter anderem anhand der PS-Zahl errechnet.

Auch das umgangssprachliche Frisieren von Zweirädern ist grundsätzlich erlaubt.

Das Fahrzeugtuning muss sich allerdings im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegen und gegebenenfalls in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

Wenn das Kraftrad dadurch aber mehr PS erreicht, steigt auch die Prämie für die Kfz-Versicherung.

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Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zu unseren Versicherungen haben, dann steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort gerne zur Verfügung.

Oder rufen Sie uns alternativ einfach über unsere Servicehotline unter 09561 96 101 an.

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