Pflegehilfsmittel richtig beantragen
Pflegehilfsmittel richtig beantragen
So kommen Sie regelmäßig an Ihre benötigten Hilfsmittel
Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist nicht nur eine psychische, sondern auch eine körperliche Herausforderung. Deswegen ist jede Art der Unterstützung willkommen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Hilfsmittel, die Sie bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen können. Zu diesen Sachmitteln zählen alle Gegenstände, die Ihnen als pflegende Person oder der pflegebedürftigen Person das Leben erleichtern.
Welche Pflegehilfsmittel wem zustehen, wie Sie diese Mittel beantragen und wer die Kosten dafür trägt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel: Was ist der Unterschied?
Unter Hilfsmitteln versteht man alle Produkte, die im Hilfsmittelkatalog der Kranken- und Pflegekassen aufgeführt sind. Dabei wird aber zwischen Hilfs- und Pflegehilfsmitteln unterschieden:
Hilfsmittel:
- Werden vom Arzt verschrieben und die Kosten von der Krankenkasse übernommen
- Beispiele: Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen
Pflegehilfsmittel:
- Alle Produkte, die zur privaten, häuslichen Pflege benötigt werden und das Leben der pflegenden Person erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhöhen.
- Werden bei der Pflegekasse beantragt, die für die Kosten aufkommt.
- Beispiele: Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen, Pflegebetten
Sonderfall:
Wenn Hilfsmittel sowohl aufgrund einer Behinderung als auch einer Erkrankung benötigt werden, erfolgt eine Aufteilung der Kosten zwischen Kranken- und Pflegekasse. Diese nennt man dann „Doppelfunktionale Hilfsmittel“.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Bei Pflegehilfsmitteln wird unterschieden zwischen technischen Hilfsmitteln und sogenannten Verbrauchsmaterialien.
- Technische Hilfsmittel können z. B. ein Pflegebett oder ein Notrufsystem sein. Viele dieser Dinge, werden auf Wunsch auch von den Kassen verliehen. Wenn Sie sich trotzdem für den Kauf dieser Produkte entscheiden, zahlen Versicherte einen Eigenanteil von 10% (maximal 25 €).
- Die Anschaffung von Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmitteln müssen Sie selbst in die Hand nehmen. Hierfür erhalten Sie von der Pflegekasse einen monatlichen Pauschalbetrag von 40 €.
Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV
Um sich einen Überblick über die verschiedenen Hilfsmittel und Produktgruppen zu verschaffen, schauen Sie am besten selbst in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV. Hier erfahren Sie alles über die verschiedenen Leistungen und Mittel, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden können.
Eine Übersicht der Produktgruppen, in denen Sie Pflegehilfsmittel und Technische Pflegehilfsmittel finden, geben wir Ihnen mit der folgenden Tabelle zur Hand.
Produktgruppe | Pflegehilfsmittel | Beispiele |
50 | Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege | Technische Pflegehilfsmittel, z. B. Pflegebetten mit Zubehör |
51 | Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene | Wiederverwendbare Hygieneprodukte, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, saugende wiederverwendbare Bettschutzunterlagen |
52 | Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität | Technische Pflegehilfsmittel, z. B. Notrufsysteme wie der Hausnotruf |
53 | Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden | Technische Pflegehilfsmittel, z. B. Lagerungsrollen |
54 | Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, z. B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen und Hände, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz |
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Um einen Anspruch auf Hilfsmittel zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens mit dem Pflegegrad 1 (ehemals: „Pflegestufe“) eingestuft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage lebt.
Auch wer sie pflegt, ist nebensächlich. Dabei kann es sich sowohl um Angehörige als auch Freunde oder Bekannte handeln. Besteht mindestens ein Pflegegrad 1, hat die Person einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel im Wert von 40 € monatlich.
Wo kann man Pflegehilfsmittel beantragen?
Besteht ein anerkannter Pflegegrad, können Sie die benötigten Hilfsmittel direkt bei der Pflegekasse beantragen. Die Kosten für Geräte und Materialien, die Ihnen und dem Patienten das Leben erleichtern, übernimmt dann die Pflegeversicherung.
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes als Antrag
Bereits bei der initialen Prüfung der Pflegebedürftigkeit kann der Gutachter konkrete Empfehlungen zu benötigten Hilfs- und Pflegemitteln abgeben. Sofern die zu pflegende Person zustimmt, können diese Mittel so auch direkt beantragt werden. Dieser Prozess wird durch den Gutachter schriftlich dokumentiert und die erweiterte Prüfung durch die Pflege- oder Krankenkasse entfällt.
Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel?
Um die Beschaffung der benötigten Pflegehilfsmittel müssen Sie sich selbst kümmern. Viele Dinge wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe bekommen Sie in der Drogerie, in der Apotheke oder in Sanitätshäusern. Den Antrag auf Pflegehilfsmittel-Erstattung reichen Sie selbst bei der Pflegekasse ein und rechnen anschließend direkt mit dieser ab.
Kommt direkt zu Ihnen nach Hause: Die Pflegebox
Wenn Sie sich das Leben etwas erleichtern wollen, können Sie auch einen (Online-)Dienstleister beauftragen. Diese bieten oft sogenannte „Pflegeboxen“ an, die genau auf Ihre individuelle Pflegesituation abgestimmt sind (z. B. Curabox).
Der Dienstleister übernimmt nicht nur die Zusammenstellung der passenden Hilfsmittel, sondern kümmert sich auch um die Beantragung und Verrechnung der Materialien. Wird diesem Antrag einmal von der Kasse stattgegeben, müssen Sie sich in der Regel nicht weiter darum kümmern und bekommen Ihre Hilfsmittel jeden Monat zugesendet.
Hilfe wenn es darauf ankommt: HUK-COBURG
Wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt – egal ob Sie selbst, oder Ihre Eltern betroffen sind – ist man erst mal überfordert. Die vielen Dinge, um die es sich zu kümmern gilt, können einem schnell über den Kopf wachsen. Deswegen bekommen Sie bei uns die Unterstützung, die Sie brauchen. Wir beraten Sie gerne zu unseren Pflege-Assistance-Leistungen und unterstützen Sie bei Vermittlungsleistungen. Wenn Sie Hilfe bei der Suche eines Pflegedienstes oder eines Dienstleisters für den Umbau Ihres Zuhauses benötigen, helfen wir Ihnen gerne.
Bei Fragen rund um unsere Pflege- und Pflegezusatzversicherung stehen wir Ihnen ebenfalls gerne beratend zur Seite. Ihr Berater vor Ort hilft Ihnen gerne weiter, ebenso wie unser telefonischer Kundenservice. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach unter unserer Service-Hotline 09561 96 101.
So erreichen Sie mich:
Vertrauensfrau
Carmen Michaela Bürstlein
Beratung:
Beratung nach telefonischer Vereinbarung