Berater-Homepage von Carmen Michaela Bürstlein

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R0XM-35P1G-67

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R0XM-35P1G-67

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junges Mädchen trägt die Einkaufstüte einer älteren Dame

Freiwilliges soziales Jahr FSJ

Junges Mädchen trägt die Einkaufstüte einer älteren Dame

Freiwilliges soziales Jahr FSJ

Was ist das freiwillige soziale Jahr (FSJ)?

Das freiwillige soziale Jahr ist ein freiwilliger Dienst in einem sozialen Bereich.

Junge Erwachsene und Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen daran teilnehmen.

Es dauert mindestens 6 Monate und höchstens 18 Monate. In besonderen Fällen kann das FSJ auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Unterschied zwischen FSJ, BFD und FÖJ?

Neben dem freiwilligen sozialen Jahr gibt es auch noch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ).

Die Unterschiede zwischen den drei Varianten sind nur klein:

  • Die Höhe des Taschengelds und der weiteren Leistungen ist bei allen weitgehend identisch.
  • Allerdings kann das freiwillige soziale beziehungsweise ökologische Jahr auch im Ausland abgeleistet werden, das ist beim BFD nicht möglich.
  • Dafür gilt dort keine Altersgrenze, ab dem 27. Lebensjahr ist der BFD in Teilzeit möglich.
  • Der Freiwilligendienst kann alle fünf Jahre wiederholt werden, das FÖJ und FSJ können grundsätzlich nur einmal geleistet werden.

Nur in Krisensituationen dürfen ehemalige Freiwillige nach Erreichen der Altersgrenze noch einmal teilnehmen. Die Rahmenbedingungen bleiben identisch.

Die Teilnahme am freiwilligen sozialen Jahr begründet kein Arbeitsverhältnis. Freiwillige sind rechtlich Auszubildenden gleichgestellt.

Grundsätzlich kann der Dienst ab dem 15. Lebensjahr begonnen werden, wenn ein Schulabschluss erreicht wurde. Gerne wird das FSJ auch nach dem Abitur absolviert. Die bis zum Studium überbrückte Zeit hilft letztlich auch, den Numerus Clausus (NC) zu verbessern.

Einige Träger, vor allem im Ausland, verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer seinen Dienst im Ausland ableisten will, sollte entsprechende Sprachkenntnisse besitzen.

Was verdiene ich im FSJ?

Die Tätigkeit im freiwilligen sozialen Jahr ist ehrenamtlich, sodass es keine normale Vergütung seitens der Einrichtungen gibt.

  • Die Träger zahlen aber ein Taschengeld, das im Jahr 2023 maximal 438 € monatlich betragen darf.
  • Verpflegung und Unterkunft ist bei vielen Trägern kostenfrei enthalten.
  • Wird keine Unterkunft gestellt, erhöht sich das monatliche Taschengeld.

Einige wenige Stellen wie Kindergärten sind nicht zur Stellung einer Unterkunft verpflichtet. Wer dort seinen Dienst ableistet, erhält auch keine höhere Vergütung für Verpflegung und Unterkunft.

Wo kann ich ein FSJ ableisten?

Es gibt deutschlandweit viele Träger, die Freiwilligendienste anbieten. Passende Einrichtungen finden sich in Datenbanken, zum Beispiel beim Bundesarbeitskreis Freiwilliges soziales Jahr.

Häufig bieten die Träger nicht nur ein FSJ, sondern auch den Bundesfreiwilligendienst an.

Ausnahmen gibt es nur bei den Auslandsdiensten, diese können ausschließlich im Rahmen des FSJs erfolgen, da der Bundesfreiwilligendienst keine Auslandstätigkeiten ermöglicht.

Wann kann ich ein FSJ beginnen?

Es gibt keinen festen Startzeitpunkt für ein FSJ. Grundsätzlich können Freiwillige jederzeit mit dem Dienst beginnen.

Viele Träger entscheiden sich aber für einen festen Startzeitpunkt, da zusätzlich zu den normalen Diensten 25 Seminartage pro Jahr angeboten werden müssen.

Wenn alle Freiwillige zum gleichen Zeitpunkt beginnen, ist die Koordination der Seminare deutlich einfacher.

Bei vielen Einsatzstellen beginnt der reguläre Dienst am 1. September eines Jahres.

Wie läuft das FSJ ab?

Das freiwillige soziale Jahr beginnt mit einem Einführungsseminar. Danach erfolgt die Mitarbeit auf der gewählten Einsatzstelle, also zum Beispiel in einem Altenheim, einem Krankenhaus, einem Kindergarten oder einer politischen Fraktion.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden. Dazu finden regelmäßig weitere Seminare statt, für die der Freiwillige von der Arbeit freigestellt wird.

Mindestens 25 Seminartage aufgeteilt auf vier oder mehr Termine müssen stattfinden. Verbreitet sind Seminare in Blockform für jeweils eine Woche. Ein politisches Bildungsseminar ist nur beim Bundesfreiwilligendienst Pflicht, FSJler dürfen aber optional ebenfalls an diesen Seminaren teilnehmen.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Schon vor der Bewerbung sollte geklärt werden, in welchem Bereich Ihre Interessengebiete liegen. Der Dienst kann im Ausland oder in Deutschland stattfinden, er kann in der Nähe des eigenen Wohnorts oder in einem anderen Bundesland begonnen werden.

Zudem sollten sich Interessenten für ein Gebiet entscheiden. Es gibt freie Stellen im Umweltschutz, der Krankenpflege, in der sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder im Denkmalschutz.

Im nächsten Schritt suchen Sie sich einen passenden Träger für den Dienst, zum Beispiel über eine der Online-Datenbanken. Die meisten Träger bieten im Vorwege Informationsveranstaltungen an, bei denen Sie mehr über die Vergütung und die Unterkunft erfahren, die gegebenenfalls gestellt werden kann.

  • Bewerben Sie sich am besten mindestens 6 Monate im Voraus.
  • Die meisten Träger beginnen zwischen August und Oktober mit dem regulären Dienst.
  • Die Bewerbung besteht aus Anschreiben, Passfoto, Lebenslauf und Motivationsschreiben.
  • Einige Träger bieten Onlineformulare an, dann kann gegebenenfalls das Anschreiben entfallen.

Im Motivationsschreiben erklären Sie, warum Sie sich für diese Stelle engagieren möchten, worin Sie besonders gut sind und welche Erfahrungen Sie bereits gesammelt haben. Wenn Sie bereits ehrenamtlich gearbeitet haben, fügen Sie Referenzen bei.

Die meisten Träger führen Vorstellungsgespräche und laden Interessenten zu einem Probetag ein, bei dem ein kleiner Einblick in den Dienst möglich ist. Abschließend steht dann entweder eine Zu- oder Absage für das FSJ.

In den letzten Jahren gab es regelmäßig mehr Bewerber als freie Stellen für ein freiwilliges soziales Jahr, eine frühzeitige Bewerbung lohnt sich daher besonders.

Welche Versicherungen brauche ich im freiwilligen sozialen Jahr?

Als Freiwilliger sind Sie während der Dienstzeit umfassend gesetzlich versichert.

Während des freiwilligen sozialen Jahres sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Träger Ihrer Einsatzstelle. Eine eventuelle Familienversicherung über Ihre Eltern ruht in dieser Zeit.

Die BARMER ist unser Kooperationspartner in diesem Bereich. Mit einer Mitgliedschaft sind Sie bestens abgesichert und erhalten exklusive Konditionen bei unseren Krankenzusatztarifen!
Mehr Informationen von der BARMER gibt es hier: Krankenversicherung während des FSJ | BARMER

Wer danach ein Studium beginnt, kann dafür ein weiteres Jahr familienversichert bleiben. Die Altersgrenze erhöht sich dann um die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres.

Dasselbe gilt auch für Kinder von Beamten, die Beihilfe erhalten. Der Anspruch ruht in dieser Zeit. Wer bereits privat vollversichert ist, sollte prüfen, ob die Krankenversicherung in dieser Zeit beitragsfrei gestellt werden kann. Sonst müssen die Beiträge gegebenenfalls weitergezahlt werden.

Freiwillige sind darüber hinaus in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Als Dienstleistender erwerben Sie Anwartschaften in der GRV und Unfälle während des Dienstes sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Träger zahlt auch Beiträge in die Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein.

Was muss ich beachten, wenn ich mein FSJ im Ausland mache?

Der Freiwilligendienst im Ausland kann über verschiedene Programme realisiert werden. Nicht alle erhalten eine staatliche Förderung.

  • Der Dienst „weltwärts“ erhält eine Förderung von 75 % über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
  • Dort angeschlossene Entsendeorganisationen tragen nur 25 % der Kosten selbst, sodass im Idealfall für Sie nur noch geringe Kosten anfallen.

Häufig tragen Sie nur Visagebühren und die Kosten für das Auswahlverfahren vor der Abreise.

Die meisten Organisationen wünschen aber das Einwerben von Spenden, um die Kosten niedrig zu halten.

FSJler, die am Programm teilnehmen, erhalten ein Versicherungspaket, das von der Entsendeorganisation bezahlt wird. Enthalten sind:

Der Schutz gilt nur außerhalb Deutschlands, für den passenden Versicherungsschutz in der Vor- und Nachbereitungsphase sind Sie selbst verantwortlich.

Im Gegensatz zu einem Dienst in Deutschland sind Freiwillige im Ausland nicht gesetzlich kranken-, renten-, und arbeitslosenversichert.

Kann ich als Ausländer den BFD oder ein FSJ leisten?

Ausländer sind teilnahmeberechtigt, wenn es einen Aufenthaltstitel gibt, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Auch Flüchtlinge dürfen am Bundesfreiwilligendienst oder bei einem freiwilligen sozialen Jahr teilnehmen.

Noch Fragen?

Unser Kundenservice berät Sie gern bei allen Fragen rund um das Versicherungsverhältnis und optionale Absicherungen während des Bundesfreiwilligendienstes oder im freiwilligen sozialen Jahr.

Sie erreichen uns vor Ort bei Ihrem persönlichen Berater oder jederzeit telefonisch über unsere Servicehotline.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Carmen Michaela Bürstlein

Versicherungsfachfrau

Am Berg 17
66849 Landstuhl

Tel. 06371 976038
Fax 0800 2875324992

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

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