Berater-Homepage von Carmen Michaela Bürstlein

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R0XM-35P1G-67

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-R0XM-35P1G-67

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-R0XM-35P1G-67


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Gelbes Auto auf Straße am Meer

Grüne Karte

Ihr Versicherungsnachweis im Ausland

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Die Grüne Versicherungskarte – Relikt oder unverzichtbar?

Auf dem Weg in den Urlaub ist sie immer griffbereit – die Grüne Versicherungskarte. Aber brauchen Sie die Karte fürs Auto heute überhaupt noch?

Tatsächlich ist die Internationale Versicherungskarte (IVK), die aufgrund ihrer Farbe auch einfach als „Grüne Karte“ bezeichnet wurde, in den meisten Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen Reiseländern überflüssig.

Dank des Kennzeichenabkommens reicht das vorhandene amtliche Kennzeichen als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

Einzig in Italien ist das Mitführen der Karte im Auto weiterhin empfehlenswert, da die Behörden trotz Abkommen teilweise darauf bestehen.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist die Grüne Karte?

Auto fährt auf Weltkugel

Die offizielle Bezeichnung für die ehemals Grüne Karte lautet: „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“. Sie dient dem Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.

Geschaffen wurde sie zur Vereinfachung des Grenzübertritts sowie zum Schutz eines Verkehrsopfers bei einemUnfall.

Vorher musste für jedes Land ein separater Haftpflichtversicherungsnachweis mitgeführt werden. Längere Urlaubsreisen waren so schon in der Vorbereitung sehr aufwendig, weil alle notwendigen Dokumente besorgt werden mussten.

Aber nicht jedes Land kann in den Kreis der versicherten Länder aufgenommen werden. Wenn ein Land dem Abkommen beitreten möchte, muss es zunächst nachweisen, dass es über eine leistungsfähige Versicherungswirtschaft verfügt, die auch Schäden im Ausland abwickeln kann.

Auf der Internationalen Versicherungskarte sind immer das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Gültigkeitsdauer der Karte, die jeweilige Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs benannt.

Länder, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sind auf der Karte mit einem durchgestrichenen Länderkürzel vermerkt.

Wo brauche ich die Internationale Versicherungskarte?

Mittlerweile brauchen Sie die Karte weder in der EU noch in vielen anderen europäischen Staaten. Sie ist nur noch in wenigen Ländern Pflicht.

Das amtliche Kennzeichen reicht oft als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

Die Internationale Versicherungskarte gehört in den rot gekennzeichneten Ländern zu den Einreisedokumenten. Beim Grenzübertritt ist sie vorzulegen.

Liste der Länder wo die Internationale Versicherungskarte benötigt wird
Legende
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Was passiert, wenn ich ohne Grüne Karte einreise?

Können Sie keine Versicherungskarte nachweisen, müssen Sie eine spezielle Grenzpolice erwerben. Diese sogenannte Grenzversicherung dient dann innerhalb des Landes als Versicherungsnachweis. Die Kosten variieren von wenigen Euro bis hin zu einigen Hundert Euro und bieten meist einen schlechteren Versicherungsschutz.

In Ländern, die nicht dem System der Grünen Karte angeschlossen sind, müssen ebenfalls entsprechende Grenzpolicen erworben werden.

Achtung: Auch wer eine Karte besitzt, diese aber vergessen hat, muss zahlen. Es besteht keine Möglichkeit die Karte nachträglich einzureichen.

Der Kosovo erkennt die Grüne Versicherungskarte generell nicht an. Sie müssen dort bei Grenzübertritt eine spezielle Versicherungspolice für Ihr Auto erwerben.

In Italien gilt grundsätzlich das Kennzeichenabkommen, in Einzelfällen verlangen die dortigen Behörden bei Schadenfällen dennoch eine Grüne Versicherungskarte.

Für Reisen nach Großbritannien und Nordirland ist nach dem Brexit die Internationale Versicherungskarte dringend empfohlen. Und auch für Serbien wird die Mitnahme empfohlen.

Bitte beachten Sie:
Seit Oktober 2020 wird die Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) nicht mehr auf grünem, sondern auf weißem Papier ausgestellt. Die neue Farbe hat Vorteile für uns und Sie: Wir können die neue Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, Sie können sie dann zuhause selbst ausdrucken.

Die Versicherungskarte muss aktuell immer als Ausdruck mitgeführt werden – eine digitale Version der Karte ist nicht ausreichend! Aber auch das ändert sich, 2025 wird es noch einfacher. Dann verschwindet die bislang noch verpflichtende Papierform. Stattdessen reicht es aus, ein PDF auf dem Smartphone dabeizuhaben.

Welche Länder sind auf der Karte vermerkt, aber ausgeschlossen?

Nicht für alle Länder, die dem Abkommen beigetreten sind, bietet die HUK-COBURG Versicherungsschutz.

So sind z. B. Iran und Marokko dem Abkommen ebenfalls beigetreten, der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG gilt aber dennoch nicht in diesen Ländern.

Die ausgeschlossenen Länder erkennen Sie auf der Versicherungskarte an dem durchgestrichenen Länderkürzel. Hier müssen Sie eine kostenpflichtige Grenzpolice abschließen.

Welchen Schutz bietet die Grüne Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte weist ausschließlich den Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Für die Kaskoversicherung gilt die Karte nicht.

Das ist besonders wichtig, wenn Sie in bestimmten Ländern unterwegs sind. Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung besteht in vielen Ländern Europas und in nichteuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören.

Das bedeutet, dass Sie z. B. in der Türkei nur im europäischen Teil Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung genießen.

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Wo muss ich die Grüne Versicherungskarte beantragen?

Die Grüne Versicherungskarte bestellen Sie bei uns ganz unkompliziert online über Ihren persönlichen Kundenbereich Meine HUK.

Melden Sie sich dafür in Ihrem Kundenbereich an und klicken Sie bei dem gewünschten Versicherungsvertrag auf „Anzeigen”. Die Internationale Versicherungsbescheinigung können Sie dann im Menüpunkt „Dokumente” unter „Bescheinigungen & Services” anfordern. Sie erhalten sie dann umgehend als PDF in einer E-Mail.

Die IVK für Ihr Moped können Sie aktuell nur über den Button Vertrag ändern im Freitext beantragen.

Die Karte können Sie zudem telefonisch bei unserer Servicehotline unter 09561 96 101 anfordern oder vor Ort in Geschäftsstellen und Kundendienstbüros erhalten.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner vor Ort:
Jetzt suchen

Wie viel kostet eine Grüne Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte ist für Sie immer kostenfrei. Egal ob Sie erstmalig eine Karte beantragen oder Ihre bestehende Karte verlängert werden muss. 

Wie lange dauert die Zustellung der Grünen Karte?

Nachdem Sie eine Karte bei uns anfordern, erfolgt der Versand in der Regel spätestens am nächsten Werktag. Auf die Postlaufzeiten hat die HUK-COBURG keinen Einfluss.

Die Grüne Karte sollte aber nach maximal 3 Werktagen bei Ihnen eingehen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn die Karte auch nach 5 Tagen nicht angekommen ist.

Wie lange ist die Grüne Karte gültig?

Die internationale Versicherungskarte ist maximal 5 Jahre lang gültig.

Prüfen Sie daher vor einer Reise ins Ausland, ob Ihre Karte noch gültig ist und die Daten auf der Karte mit Ihrem Auto übereinstimmen. Haben Sie Ihre Daten geändert, fordern Sie kostenlos eine neue internationale Versicherungskarte an.

Auch wenn die Versicherungskarte in Zukunft nicht mehr grün, sondern weiß sein wird, behält Ihre Grüne Karte bis zum aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit – siehe Punkt 1 auf folgendem Muster.

Was steht auf der Internationalen Versicherungskarte?

Musterbeispiel Grüne Karte
Beschreibung Inhalt Grüne Karte

Was tun bei einem Unfall im Ausland?

Wenn Sie während Ihrer Reise einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug haben, ist ein europäischer Unfallbericht empfehlenswert. Dort finden Sie die wichtigsten Angaben zum Schaden in verschiedenen Sprachen.

Weitere wichtige Informationen rund um Schadenfälle im Ausland haben wir Ihnen auf der Seite Schadenservice für Unfälle im Ausland zusammengestellt.

Melden Sie Ihren Schaden online: Unfallmeldung im Ausland

Denken Sie auch an einen Schutzbrief

Für schnelle Hilfe im Ausland: Falls Sie in eine besondere Notlage geraten sollten hilft Ihnen unser Schutzbrief.

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Ein Reifen platzt, das Kühlwasser verdampft oder der Motor stottert: Mit unserem Kfz-Schutzbrief helfen wir Ihnen beispielsweise mit einem Pannenhelfer, dem Bergungsdienst oder einem Abschleppwagen.

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