Berater-Homepage von Martin Haase

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-67VA-2XCZE-33

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-67VA-2XCZE-33

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann und Frau in Business-Kleidung schauen außerhalb eines Bürogebäudes auf ein Tablet.
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Focus Money, Beste Rechtsschutzversicherung Premium, Ausgabe 03/2024

Privatrechtsschutz

  • 24-Stunden-Service
  • Hohe Versicherungssummen
  • Auf Wunsch Anwaltsempfehlung möglich
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Ihr Privatrechtsschutz – z. B. schon ab 161,63 € * im Jahr

Ob Ärger während der Urlaubsreise oder eine nicht erfolgte Lieferung bei bezahlter Ware: Die Privatrechtsschutzversicherung schützt Sie und alle mitversicherten Personen vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Leistungen des Privatrechtsschutzes auf einen Blick

Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht**
Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz**
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen**
Opfer-Rechtsschutz
Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz**
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Anwaltliche Sofortberatung
Online-Services (Mustervorlagen und Verträge, Online-Rechtsberatung, Vertrags-Check)

Je nach gewähltem Versicherungsumfang erweitern sich die oben aufgezählten Leistungsarten um die Bereiche Beruf oder Beruf und Verkehr.

Privatrechtsschutz: Leistungsbeispiele

Online-Shopping mit Folgen

Sie haben online ein neues Fahrrad im Wert von 700 Euro bestellt. Den Betrag haben Sie bereits überwiesen. Die Ware wird jedoch nicht geliefert. Um das Geld zurück erstattet zu bekommen, müssen Sie rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sind Sie hier abgesichert. Wir übernehmen die Kosten für die Geltendmachung Ihrer Forderung.

Beschädigung Fernseher

Über den Schadenersatz-Rechtsschutz übernehmen wir die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Beschädigung Ihres Fernsehers gegen den Verursacher.

Beratung bei Scheidung

Nach einer Scheidung müssen wichtige Dinge geklärt werden. Wer bleibt im gemeinsamen Haus wohnen und wo wohnen die Kinder? Über unser Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht übernehmen wir die Kosten für eine Beratung zu wichtigen rechtlichen Themen.

Jetzt berechnen

Wer ist im Privatrechtsschutz mitversichert?

In der privaten Rechtsschutzversicherung inbegriffen sind:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe-/Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Unverheiratete, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder. Die Mitversicherung endet spätestens, wenn das Kind erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausübt, die auf Dauer angelegt ist und für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält. Das gilt auch, wenn es eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.
  • Enkelkinder, wenn diese im selben Haushalt wohnen und dort gemeldet sind. Zudem dürfen sie nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung endet spätestens, wenn das Enkelkind erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausübt, die auf Dauer angelegt ist und für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält. Das gilt auch, wenn es eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.
  • Eltern/Großeltern, wenn diese im selben Haushalt wohnen, dort gemeldet sind und sich im Ruhestand befinden.

Zusatzbausteine des Privatrechtsschutzes

Rechtsschutz für selbstgenutze Wohneinheiten

Den Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten können Sie gegen einen Mehrbeitrag mit uns vereinbaren. Wird der Vertrag um diesen Baustein erweitert, besteht Versicherungsschutz für alle selbst zu Wohnzwecken genutzten Wohneinheiten in Deutschland.

Sie können zudem gegen Mehrbeitrag den Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten, gewerbliche Einheiten und Grundstücke in Deutschland absichern.

Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer als:

  • Eigentümer
  • Mieter
  • Vermieter
  • Verpächter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter.

Rechtsschutz PLUS

Mit Rechtsschutz PLUS können Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder den Privat- und Berufs-Rechtsschutz um weitere Leistungen ergänzen und haben in diesem Bereich eine unbegrenzte Versicherungssumme, wenn im Einzelfall keine Höchstbeträge vereinbart sind.

Erweiterter Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 15.000 € je Rechtsschutzfall mitversichert für die in unseren Versicherungsbedingungen aufgeführten Kapitalanlagen.
Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen Sie haben auch dann Versicherungsschutz, wenn die entstehenden Kosten 10.000 € übersteigen.
Rechtsschutz für das Einspeisen von Strom mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Versichert sind in diesen Fällen Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung in Bausachen Sie haben je Bausache Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit. Beispiel: Mediation.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Sie haben Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung je Rechtsschutzfall. Beispiel: Mediation.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit Ihres Anwalts bis 1.000 €.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und Testament Versichert ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung oder ein Testament zu erstellen oder zu ändern (jeweils bis 500 € pro Versicherungsjahr. Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen).
Erweiterter Straf-Rechtsschutz Sie sind auch versichert für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug), solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden.
Aktiver Straf-Rechtsschutz bei privater Internetnutzung

Wir erstatten Kosten bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr für eine mit Hilfe eines Anwalts erstattete Strafanzeige.

Der Aktive Straf-Rechtsschutz greift nur dann, wenn im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets die Online-Reputation geschädigt oder die Identität missbraucht wurde.

Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir übernehmen die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Wir erstatten die Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung fällt an, wenn es nicht bei einer Erstberatung bleibt.

Rechtsschutz für Studienplatzklagen Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium. Wir tragen Kosten für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und für ein dazugehörendes Eilverfahren. Jede versicherte Person kann diese Leistung einmal für sich während der gesamten Vertragsdauer in Anspruch nehmen. Wartezeit 3 Jahre.
Mitversicherung weiterer Personen
Geschwister Ihre Geschwister sind mitversichert, wenn diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind.
Weitere Verwandte

Ihre Verwandten sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Ein Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben mit Ihnen im selben Haushalt & sind dort gemeldet.
Pflegebedürftige Verwandte

Diese sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebten sie mit Ihnen im selben Haushalt. Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz über eine andere Rechtsschutzversicherung.
Pflegebedürftige nichteheliche Lebenspartner

Dieser ist unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebten sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen und waren dort gemeldet.
  • Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.

Gilt nicht für den Single-Rechtsschutz.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Die Anlage ist nach der einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei.
  • Die Anlage muss sich auf einem Grundstück befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind. Außerdem müssen Sie das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet, zu privaten Zwecken nutzen.

Sie haben auch Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Sie mit sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Die Anlage ist nach der einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei.
  • Die Anlage muss sich auf einem Grundstück befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind. Außerdem müssen Sie das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet, zu privaten Zwecken nutzen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden. In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Jetzt berechnen

Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz

Was bedeutet der Privatrechtsschutz?

Der Privatrechtsschutz*** bietet finanziellen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen rund um die Themen Familie, Strafrecht, Verträge oder Gesundheit.

Wie viel kostet die Privatrechtsschutz­versicherung?

Wünschen Sie sich keinen umfassenden Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, ist der Privat-, und Berufs-Rechtsschutz eine preiswerte Alternative, um Ihren privaten Lebensbereich abzusichern. Den Privat-, und Berufs-Rechtsschutz erhalten Sie schon ab 161,63 € * im Jahr.

Was deckt der Privatrechtsschutz ab?
  • Der Privat-Rechtsschutz umfasst gute Leistungen in den versicherten Lebensbereichen.
  • Der Privat-Rechtsschutz der HUK-COBURG umfasst folgende Punkte:
    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    • Steuer-Rechtsschutz
    • Sozial-Rechtsschutz
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
    • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
    • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
    • Opfer-Rechtsschutz
    • Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz
    • Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
    • Anwaltliche Sofortberatung
    • Online-Services (Mustervorlagen und Verträge, Online-Rechtsberatung, Vertrags-Check)
  • Weitere Rechtsbereiche deckt der Berufsrechtsschutz ab.

Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden.

Greift der Privatrechtsschutz bei familienrechtlichen Angelegenheiten wie z. B. Scheidung oder bei Erbangelegenheiten?

Wir übernehmen die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt in familien-, lebenspartnerschaftlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Müssen über die Beratung hinaus Leistungen des Anwalts in Anspruch genommen werden, um Rechtsstreitigkeiten zu lösen, erstatten wir nur die durch die Beratung oder die Auskunft entstandenen Kosten.

Mit unserem Zusatzbaustein Rechtsschutz PLUS werden auch über die Beratung hinaus Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall übernommen.

Wann greift der Privatrechtsschutz nicht?

Für vor Vertragsbeginn angelegte Rechtsschutzfälle sowie für bestimmte Risiken, Verfahren und Rechtsangelegenheiten besteht kein Rechtsschutz.

Weitere Details, wann kein Rechtsschutz besteht, können Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau nachlesen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Privatrechtsschutz?

Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Sie beträgt bei Vertragsbeginn entweder 150 € oder 300 €.

Die Selbstbeteiligung ist variabel:

  • Schadenfreiheit belohnen wir: Mit jedem Jahr der Schadenfreiheit sinkt Ihre Selbstbeteiligung. Im besten Fall bis auf 0 €.
  • Sie steigt unter gewissen Voraussetzungen im Rechtsschutzfall, kann jedoch nicht mehr als 550 € betragen.
Ist der Privatrechtsschutz steuerlich absetzbar?

Eine Rechtsschutzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein beruflicher Anteil enthalten ist.

Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden.

Daher kann der Anteil für den Arbeitsrechtsschutz steuerlich abgesetzt werden, hingegen nicht der Anteil für den Privat-Rechtsschutz.

Für welche Leistungsbereiche des Privatrechtschutzes besteht eine Wartezeit?

Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden.

Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht für folgende Leistungen:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen

Je nach Vertragserweiterung sind weitere Wartezeiten z.B. im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz oder im Rechtsschutz PLUS einzuhalten.

*

Beitragsbeispiel: Angestellter im Öffentlichen Dienst, verheiratet. Partner ist nicht selbstständig. PLZ 95233 Helmbrechts. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300 €. Jährliche Zahlungsweise. In den letzten drei Jahren keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.

**

Wartezeit: Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall (1. tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften) frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Beginnt der Versicherungsvertrag auf Grund Ihrer Angaben im Antrag in unmittelbarem Anschluss an einen vorausgegangenen Versicherungsvertrag, rechnen wir die beim Vorversicherer für das betroffene Risiko erfüllten Wartezeiten an.

***

Der Privatrechtsschutz kann als Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz vereinbart werden.

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