Berater-Homepage von Martin Haase

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-67VA-2XCZE-33

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-67VA-2XCZE-33

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Alter Frau begrüßt einen Mann vor vier weiteren, älteren Personen.
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Damit Sie entspannt in die Zukunft blicken: unsere Pflegeversicherungen

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Private Pflege­vorsorge – Damit Sie entspannt in die Zukunft blicken

Tortendiagramm Pflegevorsorge mit vier Teilen: Pflege-Bahr, Pflege-Assistance-Leistungen, Pflege-Monatsgeld, Gesetzliche Pflegeversicherung

Pflege ist eine Mammutaufgabe. Doch wer mit den richtigen Bausteinen und Leistungen vorsorgt, kann ihr beruhigt begegnen.

Pflegebedürftigkeit ist ein schwieriges Thema in der Gesellschaft. Jeder kann pflegebedürftig werden, doch kaum jemand möchte sich damit beschäftigen. Plötzlich auf andere angewiesen zu sein, ist nicht nur psychisch sehr herausfordernd. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung. Zudem gilt sie als Pflichtversicherung, die jede in Deutschland ansässige Person abschließen muss. Sie unterteilt die Pflegebedürftigkeit in verschiedene Pflegegrade, von denen auch die Höhe der Leistung abhängig ist. Mehr zum Thema Begutachtung der Pflegebedürftigkeit finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrade und Pflegestufen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine Grundversorgung, aber kein volles Leistungspaket. Immer häufiger fällt der Begriff „Teilkasko-Versicherung“, wenn es um die Leistungen der Pflegeversicherung geht. Während die Pflegekosten immer weitere steigen, hat es in den letzten Jahren keine Anpassungen der Leistungen gegeben. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet nur in den seltensten die Pflegekosten in voller Höhe. Meistens müssen pflegebedürftige Personen einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Eine Übersicht zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finden Sie in unserem Ratgeber.

Wenn Sie anderen bei Pflegebedürftigkeit nicht zur Last fallen wollen, bietet sich eine ergänzende Absicherung durch eine private Pflegeversicherung an. In der passenden Leistungshöhe schließt sie die Versorgungslücke und Sie können alle Kosten für eine häusliche oder stationäre Pflege bezahlen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Welche private Pflegevorsorge für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab – die Bedürfnisse sind von Mensch zu Mensch verschieden. Gerne beraten wir Sie zur Pflegeversicherung persönlich.

Warum ist die private Pflegezusatz­versicherung so wichtig?

Die soziale Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten für eine ambulante oder stationäre Betreuung. Die restlichen Kosten zahlt die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige. Die private Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke schließen und leistet abhängig vom Pflegegrad eine entsprechende Summe.

Warum sollte ich eine private Pflege­versicherung abschließen?

Die private Pflegeversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie erhalten im Pflegefall dann eine bessere Versorgung und müssen sich keine Gedanken um die Kosten für die Betreuung machen. Die Auszahlung der vereinbarten Leistungen erfolgt nicht zweckgebunden, Sie dürfen das Geld frei verwenden. Zudem verhindern Sie, dass Sie im Laufe der Pflegebedürftigkeit Ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen oder sogar auf die Hilfe Ihrer Kinder angewiesen sind.

Wann sollte ich die private Pflege­versicherung abschließen?

Je früher Sie sich für eine private Pflegezusatzversicherung entscheiden, desto günstiger wird auch der zu zahlende Beitrag. Zudem ist der Pflegefall nicht an ein bestimmtes Alter gebunden, er kann jederzeit auftreten.

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Bin ich gut und ausreichend abgesichert?

Eine gute Frage. Vor allem eine, die man sich von Zeit zu Zeit stellen sollte. Denn ob man gut und vor allem ausreichend abgesichert ist, kommt immer auf die individuelle Lebenssituation an.

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