Berater-Homepage von Martin Haase

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-67VA-2XCZE-33

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-67VA-2XCZE-33


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Eine schwangere Frau sitzt mit einem Kleinkind auf dem Sofa vor einer Fensterfront.. Beide schauen auf ein Handy, das das Kind in der Hand hält.
Eine schwangere Frau sitzt mit einem Kleinkind auf dem Sofa vor einer Fensterfront.. Beide schauen auf ein Handy, das das Kind in der Hand hält.

Glas­versicherung

  • Günstiger Pauschalpreis – bereits ab 33 €* im Jahr
  • Unabhängig von der Größe der Verglasung
  • Rundum versorgt – gilt auch für Garagen und Carports
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Sorgenfrei dank Glas­versicherung

Ob elegante Tischplatten, lichtdurchflutete Wintergärten oder stilvolle Vitrinen – Glas ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Gebäude und Einrichtungsgegenstände.

Das Material ist nicht nur optisch ansprechend, sondern erfüllt auch praktische Funktionen: Sicherheitsglas in Fenstern und Türen schützt die Bewohner, während Glas in Terrassenüberdachungen vor Wind und Wetter abschirmt.

Trotz seiner vielseitigen Einsatzmöglichkeiten bleibt Glas ein empfindliches Material. Ein unglücklicher Sturz, ein kräftiger Hagelschlag oder ein unbeabsichtigter Stoß – schnell kann ein Schaden entstehen, der nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig ist.

Sichern Sie sich gegen diese unerwarteten Kosten mit unserer Glasversicherung ab und genießen Sie einen sorgenfreien Alltag.

Inhaltsverzeichnis

Warum braucht man eine Glas­versicherung?

Ein Missgeschick kann immer passieren. Stellen Sie sich vor, sie hängen ein neues Sideboard im Essbereich auf. Das Brett löst sich und fällt mit einer Ecke auf den Esstisch aus Glas – die Folge: Die Platte geht zu Bruch.

Auch in anderen Bereichen kann es zu solchen Malheuren kommen: Sie freuen sich darauf, mal wieder Ihr Lieblingsgericht zu kochen. Da rutscht Ihnen durch eine Unachtsamkeit der Topf aus der Hand und fällt auf das Glaskeramikkochfeld – welches durch den schweren Aufprall zerbricht.

Diese Vorfälle sind nicht nur ärgerlich, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Die Reparatur oder der Ersatz von Glas kann schnell hohe Summen verschlingen, besonders bei speziellen Anfertigungen oder Sicherheitsglas, das spezifische Anforderungen erfüllen muss.

Neben den finanziellen Belastungen sind auch der Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten, die mit der Organisation der Reparaturarbeiten einhergehen, nicht zu unterschätzen.

Meist entstehen in solchen Fällen nicht nur finanzielle Folgen durch den kaputten Gegenstand selbst, sondern auch durch Begleitschäden (z. B. Defekte am Fensterrahmen) sowie Kosten für Aufräum-, Entsorgungs- und Erneuerungsarbeiten.

Solche Schadenfälle sind völlig unvorhersehbar und die finanziellen Auswirkungen können weitreichend sein. Mit einer Glasversicherung können Sie für das sichere Gefühl sorgen, dass im Fall der Fälle finanzielle Unterstützung bereitsteht.

Mit unserer Glas­versicherung auf der sicheren Seite

Unsere Glasversicherung unterstützt Sie im Schadenfall und nimmt Ihnen die finanzielle Last ab. Sie können Ihren Alltag unbeschwert leben, ohne sich Gedanken über die Unannehmlichkeiten machen zu müssen, die ohne Versicherung im Schadenfall auf Sie zukommen.

Die Glasversicherung gibt es ab 33 € * im Jahr – unabhängig von der Größe der versicherten Glasfläche. Sichern Sie sich finanziell ab und schließen eine Glasversicherung ergänzend zu Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ab.

Was ist eine Glas­versicherung?

Haben Sie eine Glasversicherung (auch Glasbruchversicherung genannt), dann sind Sie im Schadenfall vor den Instandsetzungskosten von Gebäude- bzw. Mobiliarverglasungen geschützt. Sie schließen diese Versicherung als Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung ab.

Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz des zerbrochenen Glases, einer provisorischen Notverglasung sowie Lieferung und Einbau des Ersatzes.

Bei uns sind zudem folgende Leistungen enthalten:

  • Kosten für Aufräumen und Entsorgung der Glas- und sonstigen Reste.
  • Übernahme von Kosten für Gerüste / Kräne / Beseitigung von Hindernissen, wenn diese für die Behebung des Schadens notwendig werden.
  • Reparaturkosten von Begleitschäden des Glasbruchs, z. B. an Fensterrahmen oder Alarmeinrichtung.
  • Kostenübernahme für die Erneuerung von Oberflächenarbeiten auf den versicherten Glasscheiben, z. B. für Malereien, Anstriche oder Folien.
  • Vorsorgeversicherung: Die Versicherung greift auch bei Glasbruch in der Wohnung Ihrer Kinder, wenn diese z. B. für ihre Ausbildung in eine andere Stadt und damit aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sind.

Muss ein Sachverständiger beauftragt werden, um den entstandenen Sachschaden zu schätzen, wird dessen Honorar unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Versicherung getragen.

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Zu den Teilnahmebedingungen.

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Wie sinnvoll ist eine Glas­versicherung?

Eine Glasversicherung kann besonders sinnvoll sein, wenn z. B. Kinder oder größere Haustiere in Ihrem Haushalt leben, da in diesen Fällen das Risiko höher ist, dass es zu einem Schaden kommt.

Auch bei einer Wohnung oder einem Haus mit Glasfassaden oder mehreren großen einzelnen Fensterscheiben macht eine solche Versicherung Sinn.

Außerdem lohnt sich eine Glasversicherung, wenn Sie eines der folgenden Dinge besitzen:

  • Wintergarten
  • Gewächshaus
  • Glasvitrinen
  • Spiegelflächen
  • Aquarium oder Terrarium
  • Gläserne Duschkabinenwände oder gläserner Schutz an der Badewanne
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Wann zahlt die Glasbruch­versicherung und wann nicht?

Die Glasversicherung springt ein, wenn Scheiben, Platten oder Spiegel aus Glas oder Kunststoff zu Bruch gehen oder einen Sprung (von Vorder- bis Rückseite) bekommen.

Die Glasversicherung zahlt beispielsweise nicht bei:

Oberflächenschäden, wie Schrammen oder Absplitterungen an den Kanten.

Welche Glasarten sind versichert?

Im Rahmen Ihrer Versicherung bei der HUK-COBURG sind Schäden an den folgenden Verglasungen abgesichert:

  • Einfachglas, Isolierglas, Sicherheitsglas, auch teure Spezialgläser und Kristallglas (in Fenstern, Türen und Wintergärten)
  • Mobiliarverglasung (z. B. von Bildern, Glasvitrinen oder Glastüren von Schränken)
  • Glastischplatten, Stand-, Schrank- und Wandspiegel
  • Glaskeramik-Kochflächen/-Induktionskochfelder und Glaskeramik-Sichtfenster
  • Kunststoff-Scheiben und -Platten, z. B. von Duschkabinen oder Terrassenüberdachungen
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten
  • Gewächshäuser bis 25 qm können Sie gegen Zusatzbeitrag einschließen

Die Glas­versicherung der HUK-COBURG: So sind Sie geschützt

Welche Verglasungen im Einzelnen versichert sind, hängt von Ihrer Wohnsituation ab.

Icon: Einfamilienhaus

Einfamilienhaus

  • Gebäudeverglasung des Hauses
  • Mobiliarverglasung im Haus
Icon: Mehrstöckiges Haus mit hervorgehobenem ersten Stock

Miet- oder Eigentumswohnung

  • Gebäudeverglasung der Wohnung
  • Mobiliarverglasung in der Wohnung
Icon: Mehrstöckiges Haus

Mehrfamilienhaus

  • Gebäudeverglasung des Hauses
  • Mobiliarverglasung im Haus
Icon: Einfamilienhaus

Einfamilienhaus

  • Gebäudeverglasung des Hauses
  • Mobiliarverglasung im Haus
Icon: Mehrstöckiges Haus mit hervorgehobenem ersten Stock

Miet- oder Eigentumswohnung

  • Gebäudeverglasung der Wohnung
  • Mobiliarverglasung in der Wohnung
Icon: Mehrstöckiges Haus

Mehrfamilienhaus

  • Gebäudeverglasung des Hauses
    (keine Mobiliarverglasung im Haus)

Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 09561 96 101, wenn Sie Folgendes mitversichern möchten:

  • Schäden an Aquarien oder Terrarien
  • Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben
  • Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
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Glasbruch: Versicherte Schadenbeispiele

  • Bei einem Unwetter wird ein Dachfenster von einem herunterfallenden Ast getroffen und zerbricht. Es besteht keine Gebäudeversicherung, die den Schaden übernimmt.
  • Ein Unbekannter wirft nachts einen Stein durch Ihr Wohnzimmerfenster.
  • Ihr Partner lüftet gerade, als Sie zur Haustür hereinkommen. Es entsteht Durchzug, wodurch das Fenster zuknallt. Die Fensterscheibe zerbricht.
  • Sie verbrennen sich mit der Hand an der heißen Pfanne, lassen diese vor Schreck auf den Herd fallen und das Ceranfeld springt.
  • Bei einer Kissenschlacht fällt ein teurer Bilderrahmen von der Wand – das Glas zerbricht.
  • Ihr Kind ist aus der gemeinsamen Wohnung in eine Wohnung am Studien- oder Ausbildungsort gezogen. In der neuen Wohnung wird eine neue Vitrine beschädigt, wobei eine Glasscheibe zerbricht. Auch solche Glasbruchschäden sind über die Vorsorgeversicherung abgesichert.
Kaputtes Ceranfeld: Austausch, Kosten, Versicherungsschutz

Welche Glasarten sind nicht versichert?

Leistungen einer Glasversicherung können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Ist also bereits vor Antragstellung ein Schaden entstanden, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür nicht.

Nicht mitversichert sind:

  • optische Gläser (z. B. Brillen, Teleskope)
  • Hohlgläser (z. B. Vasen, Flaschen)
  • Beleuchtungskörper (z. B. Neonröhren)
  • Geschirr und Handspiegel
  • Glaswaschbecken
  • Schäden an Glas oder Kunststoff als Teil elektronischer Geräte (z. B. Handys, Fernseher, Monitore)
  • Schäden an Photovoltaikanlagen
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Braucht man als Mieter eine Glas­versicherung?

Eine Glasversicherung ist auch für Mieter empfehlenswert:

Fensterscheiben, Glasvitrinen und Ceranfelder sind nicht nur anfällig für Schäden, im Schadenfall entstehen auch hohe Kosten.

Hier sind Sie mit einer Glasversicherung im Fall der Fälle geschützt! Denn mit einer guten Privathaftpflichtversicherung sind Mieter zwar schon bei Schäden an Mietsachen abgesichert. Explizit davon ausgenommen sind jedoch oft Glasschäden, also z. B. Fensterscheiben.

Und auch bei einer Hausratversicherung ist Glasbruch in der Regel nicht mitversichert.

Haben Sie keine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen, bleiben Sie im Schadenfall meist auf den Kosten sitzen.

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Kann der Vermieter eine Glas­versicherung verlangen?

Nein, rechtlich vorschreiben kann der Vermieter den Abschluss einer Glasversicherung nicht.

Klauseln in Mietverträgen, die den Abschluss einer Glasversicherung fordern, sind unwirksam.

Sollte die Miete aber einen Herd mit Cerankochfeld beinhalten, oder die Wohnung über Glastüren oder große Fenster verfügen, macht eine Glasversicherung dennoch Sinn.

Ist eine Glas­versicherung steuerlich absetzbar?

Wird das zu versichernde Gebäude unternehmerisch genutzt, können Sie eine Glasversicherung von der Steuer absetzen, z. B. für Geschäfts- und Lagerräume.

Auch Vermieter können die Kosten steuerlich absetzen. Außerdem zählt die Glasversicherung zu den umlagefähigen Versicherungen.

Arbeitnehmer, die ein eigenes Arbeitszimmer beruflich nutzen, z. B. im Homeoffice, können die Kosten für Ihre Glasversicherung anteilig absetzen. Bei einer rein privat genutzen Wohnung – ohne Arbeitszimmer – ist die Glasversicherung nicht steuerlich absetzbar.

Was kostet eine Glas­versicherung?

Wie viel eine Glasversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung versichern möchten.

Berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag hier oder lassen Sie sich von uns zu Ihrer individuellen Glasversicherung und den Kosten beraten!

Bei uns gibt es die Glasbruchversicherung bereits ab 33 €* im Jahr.

Jetzt Beitrag für Ihre Glas­versicherung berechen

Hausratversicherung mit Glasversicherung

Für Einfamilienhäuser, Miet- und Eigentumswohnungen.

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Wohngebäudeversicherung mit Glasversicherung

Für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser.

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Sie möchten nur eine Glasversicherung ohne Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung abschließen?

Oder Sie möchten ein Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen absichern?

Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 09561 96 101 oder wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Martin Haase

Untermarkt 16
99974 Mühlhausen

Mobil 0174 5654349
Fax 0800 2875326646

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Glasversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen Glas­versicherung

Häufige Fragen zur Glas­versicherung

Ist die Glas­versicherung auch eine Aquarium-Versicherung?

Ja, bei der HUK-COBURG können Sie auch Aquarien und Terrarien für einen geringen Zusatzbeitrag mitversichern.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt vom Volumen in Litern ab.

Versichert ist dabei der Bruch des Aquariums. Die Kosten für die Reparatur von Schönheitsfehlern, wie z. B. Kratzer, werden allerdings nicht erstattet.

Entsteht durch ein kaputtes Aquarium ein Wasserschaden an Ihrem Mobiliar, ist dies über die Hausratversicherung abgedeckt.

Zahlt die Glas­versicherung auch ein kaputtes Ceranfeld?

Neben normalem Glas sind bei der Glasversicherung auch Glaskeramik-Kochflächen und -Induktionskochfelder gegen Bruchschäden abgesichert.

Ceranfelder sind zwar langlebig und robust, können jedoch auch Risse bekommen oder sogar zerbrechen.

Oft werden solche Schäden durch ein Missgeschick verursacht, bei dem etwas Schweres auf das Kochfeld fällt (z. B. ein Topf oder eine Pfanne). In solchen Fällen schützt Sie eine Glasversicherung vor hohen Neuanschaffungskosten.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Ceranfeld versichern.

Zahlt die Glas­versicherung den Austausch von Fensterscheiben?

Ja, die Glasversicherung zahlt bei Glasbruch und Rissen von einer Oberfläche zur anderen bei:

  • Fenstern
  • Türen
  • Wintergärten

Abgesichert sind dabei alle Arten von Glas, wie

  • Einfachglas
  • Isolierglas
  • Sicherheitsglas
  • teure Spezialgläser und Kristallglas

Die Versicherung zahlt allerdings nicht rückwirkend für einen Schaden, der schon bei Antragstellung vorhanden war.

Sichert die Glas­versicherung ein Handy ab?

Nein, Glas oder Kunststoff als Teil elektronischer Geräte sind bei der Glasversicherung nicht mitversichert.

Deckt die Gebäude­versicherung auch Glasbruch ab?

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Gebäudeverglasung nur ab, wenn diese durch eine versicherte Gefahr (z. B. Feuer oder Hagel) entstanden sind.

Andere Ursachen wie beispielsweise Ungeschicklichkeit oder Durchzug ohne Sturm sind in der Wohngebäudeversicherung normalerweise nicht enthalten.

Daher ist der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll. Sie leistet auch bei solchen Schäden.

Deckt die Privat­haftpflicht-Versicherung auch Glasschäden ab?

Teilweise. Die private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie z. B. beim Fußballspielen im Garten den Ball versehentlich ins Fenster des Nachbarhauses schießen.

Glasschäden in der Mietwohnung oder im gemieteten Einfamilienhaus deckt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht.

Die Privathaftpflichtversicherung leistet außerdem nicht bei Eigenschäden.

Beschädigen Sie also beispielsweise beim Putzen die Fensterscheibe Ihres eigenen Hauses oder die Glasplatte Ihres Esstischs, dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Für solche Schäden springt die Glasversicherung ein.

Deckt die Hausrat­versicherung auch Glasbruch ab?

In einigen Fällen:

  • Ein Glasbruchschaden an Mobiliar infolge eines Einbruchdiebstahls oder eines Brandes ist z. B. über die Hausratversicherung abgedeckt.
  • Glasschäden durch andere Ursachen wie beispielsweise Ungeschicklichkeit sind in der Hausratversicherung normalerweise nicht enthalten.
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