Berater-Homepage von Manuel Knopp

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer:


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Vermittlerregister:
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein Mann sitzt zufrieden in seinem Garten

Private Altersvorsorge

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Private Altersvorsorge

Sicher und entspannt in den Ruhestand – unsere private Altersvorsorge

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über unsere günstigen Angebote. Oder berechnen Sie Ihre private Altersvorsorge direkt in unseren Online-Tarifrechnern.

Premium Rente

Unsere Lebenserwartung wird immer höher. Das hat zur Folge, dass immer weniger Arbeitende immer mehr Rentner versorgen.
Mit unserer Premium Rente müssen Sie sich über Ihre finanzielle Absicherung im Alter aber keine Sorgen machen.

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Riester Rente

Die Riester Rente ist staatlich gefördert und bietet Ihnen eine sichere Altersvorsorge. Schon mit einem kleinen jährlichen Sparbeitrag erhalten Sie staatliche Zuschüsse – und Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen.

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Rürup Rente

Mit der Rürup Rente haben Sie die Möglichkeit, steuergünstig für das Alter vorzusorgen: Ergänzen Sie die sinkende gesetzliche Rente und senken Sie gleichzeitig Ihre Steuerlast.

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Direkt­versicherung

Mit unserer Direktversicherung garantieren wir Ihnen eine hohe Altersrente. Zusätzlich profitieren Sie von allen Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung.

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Sofortrente

Unsere Sofortrente ist optimal für alle, die eine größere Summe zur Verfügung haben und sich fürs Alter absichern möchten. Mit der Zahlung eines einmaligen Betrages genießen ab sofort eine monatliche Rente und steuerliche Vorteile.

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Manuel Knopp

Kaufmann für Vers. und Finanzen

Talstr. 121
08359 Breitenbrunn

Mobil 0178 8931513

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Warum private Altersvorsorge?

Mit einer privaten Altersvorsorge schließen Sie Ihre Rentenlücke im Alter und können so Ihren Lebensstandard halten. Häufig sinken zwar die allgemeinen Kosten, wenn Sie Rente beziehen, weil Sie nicht mehr zur Arbeit fahren und Wohneigentum häufig schon komplett abbezahlt ist. Dafür haben Sie 365 Tage im Jahr Urlaub, die mit Leben gefüllt werden wollen.

Altersarmut droht

Die gesetzliche Rentenversicherung allein ist für heutige Arbeitnehmer als Altersvorsorge nicht mehr ausreichend. Das Rentenniveau sinkt immer weiter ab. Ein Arbeitnehmer, der 1990 geboren wurde, erreicht bei Rentenbeginn 2057 nur noch ein Niveau von knapp 43% seines Bruttoeinkommens, wenn er in seinem ganzen Arbeitsleben immer im Durchschnitt aller Arbeitnehmer verdient hat.

Wer seinen Lebensstandard auch im Alter halten möchte, verbessert seine eigene Situation mit einer privaten Altersvorsorge und spart zusätzlich an. In Deutschland gibt es ein 3 Schichten-Modell für die Altersvorsorge. Zu ersten Schicht gehören die gesetzliche Rentenversicherung und die Basis- oder Rürup Rentenversicherung. Zur zweiten Schicht zählen die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente. In der dritten Schicht finden sich alle weiteren Altersvorsorgeprodukte wie z. B. private Lebens- und Rentenversicherungen.

Klassische Lebens­versicherung – ein Auslaufmodell?

Die klassische Lebensversicherung ist heute keine Alternative für die Altersvorsorge mehr. Die Kombination aus Risikoabsicherung und Sparvertrag ist im Rahmen der aktuellen Niedrigzinsen nicht mehr interessant. Wir bieten daher keine klassische Lebensversicherung mehr an.

Zur Altersvorsorge eignen sich verschiedene moderne Alternativen zur klassischen Lebensversicherung. Mit der Riester Rente, der Basisrente oder der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen Sie den Staat an Ihren Beiträgen. Die private Rentenversicherung sorgt für maximale Flexibilität und eine steuerbegünstigte Auszahlung in der Rentenbezugsphase.

Rürup Rente – für Besserverdiener und Selbstständige

Die Basisrente gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorgeprodukte und ist besser bekannt als Rürup Rente. Die Leistungen können ausschließlich als Rente bezogen werden, ein Kapitalwahlrecht gibt es bei der Rürup Rente nicht. Sie wird im Rentenbezug voll besteuert, dafür können die Beiträge während der Ansparphase bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2022 können Sie bis zu 25.639 € geltend machen, davon werden 94% berücksichtigt (24.100 €). Bei der Höchstgrenze werden auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Bei Verheirateten verdoppelt sich die mögliche Summe.

Besonders interessant ist die Rürup Rente daher für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Abhängig von der individuellen Situation kann die Rürup Rente auch für sehr gut verdienende Angestellte interessant sein, dies lässt sich gemeinsam in unserer Vorsorgeberatung herausfinden. Darüber hinaus kann natürlich auch der eigene Steuerberater eine umfassende Auskunft geben. Die Beitragszahlung kann bei der Rürup Rente nicht nur monatlich erfolgen, auch einmalige Zuzahlungen sind problemlos möglich. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen bei der Höhe, über den maximal absetzbaren Betrag hinaus sollten Sie aber keine Einzahlungen vornehmen.

Riester Rente – staaatlich gefördert zur sicheren Altersvorsorge

Die Riester Rente wird durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert. Sie lohnt sich grundsätzlich für alle rentenversicherungspflichtigen Personen, aber besonders für Familien und Geringverdiener. Die vollen staatlichen Zuschüsse erhalten Sie, wenn Ihr Beitrag und die Zulagen zusammen mindestens 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens bzw. Ihrer Bruttodienstbezüge des Vorjahrs betragen. Wer weniger zahlt, erhält die Zuschüsse anteilig. Riester-Sparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, erhalten einmalig einen Bonus von 200 € („Berufseinsteigerbonus“).

Rürup oder Riester Rente?

Sowohl Riester als auch Rürup Rente werden staatlich gefördert. Die Unterschiede liegen in der Art der Förderung. Bei der Riester Rente können maximal 2.100 € Beitrag pro Jahr abgesetzt werden. Bei der Rürup Rente sind es 2022 25.639 €. Dafür gibt es bei der Riester Rente zusätzlich eine Zulage, die direkt in den Vertrag eingezahlt wird. Diese liegt bei 175 € für jede erwachsene Person. Für Kinder, die noch Kindergeld beziehen, gibt es ebenfalls eine Zulage. Vor 2008 geborene Kinder werden mit 185 € jährlich berücksichtigt, für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 € pro Jahr.

Die Rürup Rente kann ausschließlich als Rente ausgezahlt werden. Bei der Riester Rente dürfen Sie bis zu 30% des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn entnehmen, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.

Betriebliche Altersvorsorge – den Arbeitgeber beteiligen

Die betriebliche Altersvorsorge können Sie nutzen, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Beiträge für den Rentenversicherungsvertrag fließen dabei aus Ihrem Bruttogehalt. Die Beträge sind bis zu einer jährlich steigenden Grenze steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei. Dies ist die sogenannte Entgeltumwandlung. Dafür müssen Betriebsrenten in der Auszahlphase voll versteuert werden und gegebenenfalls fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit mindestens 15 % zu bezuschussen, wenn er durch die bAV Sozialabgaben einspart. Die betriebliche Altersvorsorge gehört genau wie die Riester Rente in die zweite Schicht der Altersvorsorge.

Private Rente – das Maximum an Flexibilität

Eine private Rentenversicherung wird nicht staatlich gefördert. Sie erhalten während der Ansparphase keine Steuervorteile und zahlen die Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen. Dafür sichern Sie sich mit einer privaten Rentenversicherung eine hohe Flexibilität. Im Rentenbezug können Sie sich entweder für eine monatliche Rente entscheiden oder die gesamte Summe auf einmal auszahlen lassen. Im Gegensatz zu den staatlich geförderten Produkten erfolgt die Besteuerung der Rente nur mit dem Ertragsanteil, der deutlich geringer ist.

Sie können bei unserer Premium Rente wählen, welche Anlageform am besten zu Ihnen passt. Wir bieten je nach persönlichem Bedarf verschiedene Varianten von einer sicherheitsorientierten bis hin zu einer ertragsorientierten Anlage an. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl des richtigen Produkts.

Was ist die beste Altersvorsorge für mich? Wie viel muss ich anlegen?

Die Wahl der besten Altersvorsorge ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Im Optimalfall kombinieren Sie Produkte aus allen drei Säulen der Altersvorsorge miteinander, um die Rentenlücke zu schließen. Die Höhe der Beiträge ist von Ihrem Einkommen, Ihrer persönlichen Lebensplanung und dem gewünschten Rentenbezug abhängig. Wir unterstützen Sie gern bei der Ermittlung der für Sie besten Altersvorsorge.

Ab wann soll ich mit der privaten Altersvorsorge beginnen?

Je früher Sie mit der Altersvorsorge beginnen, desto besser. Längere Anlagezeiträume sorgen immer für eine bessere Rendite. Wenn Sie schon mit Anfang 20 mit der Einzahlung in einen Rentenvertrag beginnen, benötigen Sie einen viel geringeren monatlichen Beitrag zum Erreichen Ihrer Sparziele im Alter. Beginnen Sie zum Beispiel erst mit 40 Jahren, zahlen Sie monatlich ungefähr den Beitrag, den Sie später als monatliche Rente ausgezahlt bekommen.

Ab wann kann ich in Rente gehen?

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Sie können frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das Sie vor der Regelaltersrente in Rente gehen, zieht der Staat 3,6% von Ihrer Rentenzahlung ab. Gehen Sie also mit 63 Jahren in Rente, fällt Ihre Rente um 14,4% geringer aus. Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbezug ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Das bedeutet, dass Sie 35 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, entweder durch Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten. Eine Ausnahme gibt es für besonders langjährig versicherte Personen. Wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen, dürfen Sie mit 65 Jahren ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen.

Muss ich meine Rente versteuern?

Die gesetzliche Rente war bis 2004 steuerfrei. Seit 2005 werden Altersrenten aber besteuert. Rentner, die 2005 in Rente gingen oder bereits Rente bezogen, mussten 50% Ihrer Renten versteuern. Seitdem steigt dieser Satz immer weiter an. Ab 2040 werden Renten zu 100% versteuert. Der einmal festgelegte Freibetrag bleibt konstant und erhöht sich auch bei Rentensteigerungen nicht.

Bei staatlich geförderten und privaten Altersvorsorgeprodukten gibt es andere Regelungen für die Besteuerung. Genauere Informationen zur Versteuerung dieser Produkte finden Sie in unserem Ratgeber zur Rentenbesteuerung.

Welche Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar?

Absetzbar sind alle staatlich geförderten Produkte. Dazu gehören die Riester Rente, die Basis-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungsverträge lassen sich nicht von der Steuer absetzen.

Ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich insbesondere, wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt. Seit dem 01.01.2019 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, 15 % Zuschuss zu zahlen, wenn er durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Arbeitgeber zahlen aber 20 % oder sogar noch mehr dazu.

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge ruhen lassen?

Die Beitragszahlung in der betrieblichen Altersvorsorge kann unterbrochen werden, wenn Sie längerfristig erkranken, arbeitslos werden oder in Elternzeit gehen. Sie können wahlweise die Zahlung komplett aussetzen oder zunächst privat weiterzahlen, wenn Ihr Arbeitgeber die Zahlung einstellt.

Lohnt sich eine Rürup Rente?

Die Rürup Rente bietet Ihnen einige Vorteile: Sie ist insolvenzgeschützt und wird auch beim Bezug von Bürgergeld nicht angerechnet. Zudem können Sie flexibel in den Vertrag einzahlen und sind nicht an feste Beträge gebunden. Während der Ansparphase lassen sich die Beiträge steuerlich geltend machen, die Höchstgrenzen sind großzügig gewählt. Dafür erfolgt die Besteuerung später im Rentenbezug. Sie haben kein Kapitalwahlrecht, das bedeutet, dass Sie keine Einmalzahlung aus dem Vertrag erhalten. Zudem gibt es nur einen beschränkten Hinterbliebenenschutz und die Vererbung des eingezahlten Kapitals ist nicht möglich.

Ist die private Renten­versicherung sinnvoll?

Mit einer privaten Rentenversicherung profitieren Sie von einer flexiblen Auszahlung im Rentenbezug. Sie wählen zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente. Zudem können Sie schon in der Ansparphase jederzeit Teile des Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Die Leistungen aus den Verträgen werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert, sodass die Steuerlast deutlich geringer ausfällt.

Dafür zahlen Sie die Beiträge für die private Rentenversicherung aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen. Eine steuerliche Geltendmachung ist nicht möglich.

Wie steht es um die Altersvorsorge bei einem Minijob?

Auch Minijobber zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie können sich aber entscheiden, ob sie den vollen Beitrag zahlen möchten oder nur einen reduzierten Beitrag von 15 % statt 18,6 %. Bei neuen Arbeitsverhältnissen müssen Arbeitnehmer aktiv widersprechen, wenn sie nicht den vollen Beitrag zahlen möchten. Bei älteren Arbeitsverträgen war das nicht unbedingt notwendig.

Wenn Sie bei einem Minijob den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen, sind Sie rentenversicherungspflichtig und profitieren dann unter anderem auch von der staatlichen Förderung der Riester Rente. Zudem erhalten Sie sich so den Anspruch auf weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie keiner anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Weitere Informationen zu den Modellen der privaten Altersvorsorge finden Sie in unserem Ratgeber Minijob und Altersvorsorge.

Der Versicherungs-Lotse – Ihre Unterstützung

Bin ich gut und ausreichend abgesichert?

Eine gute Frage. Vor allem eine, die man sich von Zeit zu Zeit stellen sollte. Denn ob man gut und vor allem ausreichend abgesichert ist, kommt immer auf die individuelle Lebenssituation an.

Mit dem Versicherungs-Lotsen verschaffen Sie sich einfach und schnell einen Überblick über Ihre aktuelle Situation.

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