Berater-Homepage von Wais Ibrahimi

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-101H-MVD2Q-84 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-101H-MVD2Q-84

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-101H-MVD2Q-84


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-101H-MVD2Q-84 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-101H-MVD2Q-84

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-101H-MVD2Q-84


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Schutz gegen Fahrraddiebstahl: Richtig sichern und versichern

Egal ob zum Einkaufen oder zum Treffen mit Freunden: Wenn Sie viele Wege mit dem Fahrrad bewältigen, kennen Sie vielleicht die ständige Sorge und Vorsicht: Ist das Rad gut abgeschlossen, sodass es nicht gestohlen werden kann?

Die Angst vor Fahrraddiebstählen ist gerade im städtischen Gebiet sehr begründet. Ihre Zahl ist hoch – gerade teure Räder sind ein beliebtes Ziel von Dieben. Schützen Sie sich durch das richtige Verhalten und eine passende Versicherung gegen Fahrraddiebstahl.

Inhaltsverzeichnis

Immer mehr Menschen greifen nicht nur bei sonnigem Wetter zum Fahrrad und lassen das Auto stehen. Fahrradfahren hat viele Vorteile – leider aber auch einen großen Nachteil: Jährlich werden etwa 266.000 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Da viele Diebstähle nicht gemeldet werden, dürfte die Dunkelziffer noch weitaus höher liegen.

Die Zahl der Diebstähle von versicherten Rädern belief sich im Jahr 2023 auf rund 150.000, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) feststellte.

Laut GDV zahlten Versicherer 2023 ein Rekordhoch für versicherte Fahrräder mit einer Entschädigungssumme von 160 Millionen €. Zurückzuführen ist dieser hohe Betrag auf einen Anstieg der durchschnittlichen Entschädigung pro Fahrrad.

Der Wert der versicherten Fahrräder steigt und mit ihm auch der Schadendurchschnitt im Falle eines Diebstahls – von 540 € pro Rad im Jahr 2016 auf 1.100 € pro Rad im Jahr 2023. Der Trend hochwertige Fahrräder zu stehlen hat sich auch 2023 fortgesetzt. Diebe haben es dabei vor allem auf hochwertige Rennräder, Pedelecs oder Mountainbikes abgesehen.

Viele Fahrradfahrer empfinden eine emotionale Bindung zu ihrem Rad oder sind als tägliches Transportmittel darauf angewiesen. Wird das Transportmittel Fahrrad entwendet, ist das besonders ärgerlich und stellt Betroffene oft vor organisatorische Probleme. Auch individuelle Anpassungen am Fahrrad oder maßgeschneiderte Anbauten machen den Gedanken an einen Fahrraddiebstahl zu einer ständigen Belastung.

Zur frustrierenden Erfahrung kann sich auch die geringe Aufklärungsquote für gestohlene Fahrräder entwickeln: In weniger als 10 % der Fälle finden die Räder zurück zu ihren Besitzern. Die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Rads ist dann eine kostspielige Angelegenheit.

Eine Fahrradversicherung kann Ihnen die Sorge vor dem finanziellen Verlust durch den Diebstahl Ihres Fahrrads nehmen.

Wie schütze ich mein Fahrrad am besten vor Diebstahl?

Gerade wer sich ein teures Fahrrad leistet, sei es aus Affinität zum Radsport, aus Liebhaberei oder aus Gründen des Designs, den begleitet häufig die Sorge vor einem möglichen Diebstahl des Rads. Diese ist nicht unbegründet: Neuwertige und teure Fahrräder sind oft das Ziel von Dieben, da sie sich schnell und zu hohen Preisen weiterverkaufen lassen.

Manche Fahrradfahrer vermeiden es deshalb, ihr Fahrrad an öffentlichen Orten abzustellen, oder sie schränken sich bei der Nutzung des Rads ein. Das mindert die Fahrfreude erheblich und stellt die Sinnhaftigkeit eines Fahrrads in Frage.

Machen Sie es Fahrraddieben deshalb so schwer wie möglich. Viele Täter schrecken vor dem Diebstahl zurück, wenn der Fahrraddiebstahl mit viel Aufwand verbunden ist:

  • Fahrrad nie unabgeschlossen alleine lassen.
  • Rad an fest verankerte Gegenstände wie Fahrradständer anschließen.
  • Fahrrad nie lange an einer Stelle stehen lassen.
  • Einen belebten Ort zum Abstellen des Rades wählen, damit Diebe nicht ungestört „arbeiten” können.
  • Wenn möglich, Fahrrad in verschlossenen Räumen oder speziellen, abschließbaren Fahrrad-Boxen abstellen statt im Freien.
  • Stabiles und schweres Schloss benutzen, besser zwei als eins.
  • Fahrrad an Vorder- und Hinterrad sowie Rahmen festschließen, da Räder oft einfach ausgehebelt werden können.

Im Fall eines Diebstahls ist es wichtig, den Hersteller, das Modell, die Rahmennummer und besondere Merkmale des Fahrrads zu kennen. Es ist ratsam, diese Daten in einem Fahrradpass festzuhalten. Den Fahrradpass bekommt man z. B. bei einem Fahrradhändler oder bei der Polizei – auch als Download.

Den entstandenen Schaden ersetzt Ihnen die passende Fahrradversicherung – z.B. als Baustein „Diebstahl-Schutz” Ihrer Hausratversicherung der HUK-COBURG.

Was ist eine Codierung beim Fahrrad?

Um Diebe von vornherein abzuschrecken, ist es sinnvoll, das Fahrrad codieren zu lassen. Dabei wird mittels Gravur oder Aufkleber eine Zahlen- und Buchstabenkombination am Rahmen unterhalb des Sattels angebracht.

  • Der Code gibt eindeutig Aufschluss über den Eigentümer. Das erleichtert es der Polizei, wiederaufgefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.
  • Die Codierung verringert den Verkaufswert gestohlener Räder immens. Das macht den Diebstahl für viele Täter unattraktiv.
  • Codierte Räder sollten nur mit einem Kaufvertrag und den Codierungspapieren neu übertragen werden, sodass der Weiterverkauf des Diebesgutes erschwert wird.
  • Codierungen werden direkt beim Fahrradhändler, Fahrradclub (ADFC) oder der Polizei vorgenommen und kosten maximal 20 €. Dazu wird eine Rechnung mit Rahmennummer als Eigentumsnachweis und ein Passdokument (z.B. Personalausweis) benötigt.
  • In Verbindung mit einem Fahrradpass, in welchem wesentliche Informationen über das Rad enthalten sind, ist eine Codierung ein guter Schutz vor Diebstählen oder erhöht zumindest die Chance auf Aufklärung des Diebstahls.

Wie hilft ein GPS-Tracker beim Auffinden gestohlener Fahrräder?

Ein GPS-Tracker kann helfen verschwundene Fahrräder wieder ausfindig zu machen. Versteckt angebracht kann der Tracker ein Signal an das Smartphone des Besitzers senden und so seinen Standort mitteilen.

Bei manchen Produkten kann auch eine Routen-Nachverfolgung aktiviert werden, um zu sehen, wo das Fahrrad gewesen ist.

Wird das Fahrrad jedoch in Innenräumen versteckt, darf man sich nicht einfach Zutritt verschaffen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Polizei ein Muss.

Wie muss ich einen Fahrraddiebstahl melden?

Der erste Weg sollte direkt zur Polizeidienststelle führen, am besten mit aktuellen Fotos vom Fahrrad und dem Fahrradpass.

Für die Fahndung nach dem Rad bieten sich ggf. auch Detailaufnahmen von auffälligen Merkmalen an.

Mancherorts kann man sogar einen Fahrraddiebstahl online melden.

  • Die Meldung bei der Polizei sollte mindestens innerhalb von 48 Stunden erfolgen, sonst sinken die Chancen das Fahrrad wieder zu finden.
  • Wegen Fahrraddiebstahls sollte immer eine Anzeige gestellt werden.
  • Als nächstes ist der Diebstahl des Fahrrads der Versicherung zu melden. Hier können die Anzeige der Polizei, sowie Rechnungsbelege und Fotos gleich mitgeschickt werden.
  • Häufig wird auch eine Bescheinigung des Fundbüros benötigt, dass das Fahrrad nicht aufgefunden wurde.
  • Ort und Zeit des Diebstahls, sowie Art der Sicherung sollten bei Polizei und Versicherung möglichst genau angegeben werden.

Auch Eigeninitiative kann helfen den Fall zu lösen. Geklaute Fahrräder werden häufig im Internet zum Verkauf angeboten. Die Augen aufzuhalten, kann sich also lohnen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Fahrraddiebstahl?

Vor dem Diebstahl des Fahrrads kann eine Versicherung zwar nicht schützen, wohl aber vor dem finanziellen Verlust. Sie können Ihr Fahrrad über eine Hausratversicherung oder über eine spezielle Fahrradversicherung absichern. Was ist der Unterschied?

Leistungen der Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung leistet unter anderem, wenn Ihr Fahrrad bei einem Einbruch aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird.

Beispiel: Ein Täter bricht in Ihr abgeschlossenes Kellerabteil oder in die Garage ein und entwendet dort Ihr Fahrrad.

Die Hausratversicherung zahlt aber standardmäßig nicht beim sogenannten „einfachen Diebstahl”, d. h. wenn das Fahrrad aus nicht abgeschlossenen Räumen oder auch auf offener Straße gestohlen wird. Solche Diebstähle machen den Großteil aller Fahrraddiebstähle aus. Die meisten Hausratversicherungen können gegen Aufpreis um einen Zusatzbaustein für einfachen Fahrraddiebstahl erweitert werden.

Leistungen der Fahrradversicherung

Fahrraddiebstahl können Sie auch unabhängig von einer Hausratversicherung im Rahmen einer speziellen Fahrradversicherung versichern. Hier können Sie oft zusätzlich noch weitere Risiken absichern, die mit dem Radfahren einhergehen – beispielsweise Schäden durch Unfälle. Solche Fahrradversicherungen sind vergleichbar mit einer Vollkaskoversicherung fürs Auto.

Sowohl die Hausratversicherung als auch die Fahrradversicherung verlangen, dass Sie Ihr Fahrrad mit einem Schloss gegen einfachen Diebstahl sichern, wenn Sie es abstellen. Tun Sie das nicht, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen oder unter Umständen auch ganz leistungsfrei sein.

Um Nachteile im Schadenfall zu vermeiden, sollten Sie einen Fahrraddiebstahl zudem so schnell wie möglich der Polizei anzeigen.

Wann und in welcher Höhe die Hausratversicherung bzw. die Fahrradversicherung im Fall eines Fahrraddiebstahls leistet, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Hier empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Versicherung oder ein Blick in die Vertragsunterlagen. Dabei sollten Sie vor allem auf Folgendes achten:

  • Welche Arten von Fahrrädern umfasst die Versicherung? Sind nur klassische Fahrräder ohne Motor versichert oder auch Fahrräder mit Elektromotor (Pedelecs – umgangssprachlich auch „E-Bikes” genannt)? Sind auch Fahrradanhänger enthalten?
  • Zahlt die Versicherung bei einem Diebstahl den Neuwert des Fahrrads oder gibt es bei älteren Rädern Zeitwertabzüge?
  • Reicht die für Fahrraddiebstahl vereinbarte Versicherungssumme aus? Die Versicherungssumme ist die Höchstentschädigung, die Sie je Versicherungsfall erhalten. Gerade wenn Sie mehrere Räder besitzen, die alle gleichzeitig gestohlen werden könnten (bspw. im Urlaub vom Fahrradträger), kann eine entsprechend höhere Versicherungssumme sinnvoll sein.
  • Gibt es eine sogenannte „Nachtzeitklausel”, die vorgibt, dass Sie Ihr Fahrrad zu bestimmten Uhrzeiten (meist 22 Uhr - 6 Uhr) nicht im Freien abstellen dürfen?
  • Muss das Fahrradschloss bestimmte Anforderungen erfüllen? Manche Versicherungen fordern zum Beispiel einen bestimmten Mindestkaufpreis, bestimmte Schlossarten oder bestimmte Marken.
  • Reicht es, wenn das Fahrrad mit einem Fahrradschloss abgeschlossen wird oder muss es zusätzlich auch noch an einen festen Gegenstand (z. B. Fahrradständer) angeschlossen sein?

Der Fahrrad-Schutz der HUK-COBURG

Bei der HUK-COBURG können Sie Ihr Fahrrad im Rahmen des „Fahrrad-Schutzes” unter anderem gegen einfachen Fahrraddiebstahl versichern, und zwar im Baustein „Diebstahl-Schutz”.

Sie können diesen einzeln als Fahrradversicherung abschließen oder auch in Kombination mit einer Hausratversicherung. Der Umfang des Fahrrad-Schutzes ist bei beiden Varianten gleich.

Das bietet der HUK-COBURG Diebstahl-Schutz für Fahrräder:

  • Schutz für alle Fahrräder Ihres Haushalts. Das umfasst auch nicht versicherungspflichtige Pedelecs (Fahrräder mit Elektromotorunterstützung bis 25 km/h), Fahrradanhänger und fest verbundene Teile (inkl. Akku). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch lose verbundenes Zubehör (z. B. Ansteckbeleuchtung, Kindersitz, Fahrradtasche), Helme und bestimmtes Fahrradgepäck umfasst.
  • Neuwertentschädigung, auch für gebrauchte bzw. ältere Fahrräder.
  • Individuelle Versicherungssumme nach Ihrem Bedarf.
  • Keine „Nachtzeitklausel”, d. h. keine Leistungskürzung, wenn Sie Ihr Fahrrad nachts nicht in geschlossenen Räumen abstellen.
  • Diebstahlsicherung mit einem normalen („verkehrsüblichen”) Fahrradschloss ist ausreichend.

Gut zu wissen: Im Rahmen des Fahrrad-Schutzes können Sie neben dem Diebstahl-Schutz auch den Reparatur-Schutz vereinbaren. Dieser leistet beispielsweise bei Schäden durch Unfälle und Stürze, Vandalismus und bestimmte Elektronikschäden.

Den Reparatur-Schutz können Sie zudem für neuere Fahrräder um Schäden durch Verschleiß erweitern. Wenn Sie den Fahrrad-Schutz mit der Hausratversicherung kombinieren, profitieren Sie von noch günstigeren Beiträgen.

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Gut zu wissen – Fahrradwerkzeug

Es ist eine längere Fahrradtour geplant und nichts soll dem Zufall überlassen werden? Was auf der Fahrradtour nicht fehlen sollte, ist Werkzeug und ein paar Tipps und Tricks, wie dieses richtig genutzt wird.

Unser Fahrradprofi Andi Schuster zeigt, was bei einer Fahrradtour auf jeden Fall dabei sein sollte:

  • Multifunktions-Reparatur-Werkzeug mit Kettennieter
  • Ersatzschlauch
  • Flickzeug-Set
  • Stabiler Reifenheber
  • Minipumpe

Tipp: Ein Adapterventil mitnehmen, so können mit Luftkompressoren von der Tankstelle auch Sclaverandventile (das sind die etwas dünneren Ventile z. B. für Rennradreife) aufgepumpt werden.

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