Berater-Homepage von Stephanie Schüßler

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3PEL-PQFLQ-79 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3PEL-PQFLQ-79

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-3PEL-PQFLQ-79


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3PEL-PQFLQ-79 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3PEL-PQFLQ-79

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-3PEL-PQFLQ-79


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kleiner Junge steht vor einer überschwemmten Straße

Hochwasser

Prävention & Versicherung

Kleiner Junge steht vor einer überschwemmten Straße

Hochwasser

Prävention & Versicherung

Hochwasser – was tun?

Die Flutkatastrophe im Ahrtal und in der Eifel durch Tief Bernd im Juli 2021 hat laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Schäden von schätzungsweise 9 Mrd. € allein nur an Häusern und Hausrat geführt.

Klimawandel, Bodenversiegelung aber auch natürliche Schneeschmelze und Starkregen-Ereignisse führen immer wieder zu Hochwasser und Überschwemmungen.

Wie man sich richtig verhält, wie man sich gegen Schäden absichern kann und wie Hochwasser überhaupt entsteht, erklären wir in unserem Ratgeber.

Schwere Unwetterereignisse – Sie sind betroffen?

In Deutschland gibt es regelmäßig heftigen Starkregen mit Überschwemmungen. Sie sind auch betroffen? Melden Sie uns Ihre Gebäude-, Hausrat und Kfz-Schäden am besten online.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der hohen Anzahl an Unwetterschäden zu Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann.

Weitere Informationen zu Hochwasserschäden

Schaden online melden

Inhaltsverzeichnis

Wann kommt es zu einem Hochwasser?

Hochwasser mit Überschwemmungen können in unseren Breiten zu allen Jahreszeiten auftreten.

Statistisch betrachtet führt der Rhein jährlich 1,5-, die Elbe 1,7-, die Oder 2- und die Donau 3-mal Hochwasser.

Wissenschaftler unterscheiden zwischen Sommer- und Winter-Hochwasser.

  • Das Sommer-Hochwasser kann nach sommerlichen Starkregen auftreten. In kurzer Zeit steigt das Wasser an und fließt mit hohen Mengen ab.
  • Für das so genannte Winter-Hochwasser ist kennzeichnend, dass Niederschläge und/oder Schneeschmelze große Abflussmengen verursachen und diese im Gegensatz zum Sommer-Hochwasser langsam ansteigen und abfallen.

Ungewöhnlich starke Niederschläge kommen in Deutschland heute doppelt so häufig vor wie vor 100 Jahren.

Regnet es lange und ergiebig, nimmt der Boden immer weniger Flüssigkeit auf. Irgendwann ist er gesättigt und große Mengen fließen auf direktem Wege in Bäche und Flüsse.

Die Hochwasser-Gefahr steigt. Flüsse treten über die Ufer, was zu schweren Überschwemmungen führt.

Aber auch wenn es in sehr kurzer Zeit sehr viel regnet, dauert das Einsickern in den Boden zu lange, obwohl noch Speicher vorhanden wäre. So können kurze heftige Starkregen ebenfalls Überschwemmungen auslösen.

Laut einer gemeinsamen Klimastudie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und führender Klimawissenschaftler können sich Überschwemmungsschäden bis zum Ende dieses Jahrhunderts verdoppeln.

Sich besser vor Naturgefahren zu schützen, ist also heute wichtiger denn je.

Was tun, wenn das Hochwasser kommt?

Für den Fall der Fälle haben wir ein paar Tipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie sich und Ihr Haus und Kfz vor Hochwasser schützen können:

Schutzmaßnahmen für Sie:

  • Bringen Sie sich, Ihre Angehörigen und Nachbarn in Sicherheit. Planen Sie frühzeitig die Evakuierung von hilfsbedürftigen Personen und Haustieren.
  • Gefährlich ist nicht nur das Wasser sowie die schwer kalkulierbaren Strömungen, sondern auch der aufgeweichte Boden: Dadurch drohen Erdrutsche und umstürzende Bäume.
  • Fahren Sie nicht mit dem Auto in überflutete Straßen. Sollte das Wasser bis über die Räder reichen, sollte das Kfz später abgeschleppt werden.
  • Überflutete Straßen bergen viele Gefahren: Fehlende Gullideckel, gefährliche Strömungen, und ein Wasserstand, der höher ist als vermutet – ein Wasserschlag im Motor kann die Folge sein.
  • Fahren Sie nicht mit Booten auf Gewässern, die gerade Hochwasser führen, da Treibgut Schäden verursachen und Sie selbst gefährden kann.
  • Verankern Sie, falls noch nicht geschehen, ggf. Ihren Heizöltank, gegen den Auftrieb des Wassers im Keller.
  • Lagern Sie ausreichend Lebensmittel und Trinkwasser zuhause, sowie ein batteriebetriebenes Radio und eine Taschenlampe.
  • Bereiten Sie sich auf eine eventuelle Evakuierung vor, packen Sie die wichtigsten Dinge.
  • Sichern Sie wichtige Medikamente und Dokumente. Halten Sie Ihr geladenes Handy bereit.
  • Befolgen Sie unbedingt die Weisungen von Polizei und Rettungskräften und behindern Sie diese nicht in ihrer Arbeit.
  • Und das Wichtigste: Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr!

Schutzmaßnahmen für Ihr Haus:

  • Dichten Sie Türen und Fenster ab, schalten Sie den Strom ab.
  • Bringen Sie wichtige Gegenstände und Unterlagen aus Keller oder Erdgeschoss in höher gelegene Räume.
  • Im Keller gelagerte Gegenstände sollten am besten erhöht gelagert werden (z. B. auf einem Regal), dadurch werden diese vor Feuchtigkeitsschäden und möglichem Fortspülen geschützt.
  • Ihren Keller können Sie abdichten, indem Sie z. B. wasserdruckdichte Türen und Fenster einbauen.
  • Alle Hauseingänge können durch Stufen, Schwellen, Bodensenken oder Aufkantungen geschützt werden.
  • Auch Lichtschächte sollten gesichert werden.
  • An den Sockelbereichen sollten die Außenwände wasserdicht sein.
  • Grundstücke lassen sich an den gefährdeten Stellen oft mit Mauern oder einem Erdwall abschirmen. Dabei dürfen aber Nachbargrundstücke nicht gefährdet werden.
  • Wasserspeicher wie Regentonnen, Zisternen oder ein Gründach fangen Wasser auf und können bei Starkregen den Abfluss drosseln.
  • Kontrollieren Sie Rückstauklappen im Keller. Halten Sie sich bei akuter Überschwemmungsgefahr jedoch von Kellern und Tiefgaragen fern.

Schutzmaßnahmen für Ihr Auto:

  • Lagern Sie Ihr Auto auf höher gelegenen Flächen, wenn das möglich ist.
  • Fahren Sie nicht in überfluteten Straßen. Falls sich das nicht vermeiden lässt, versuchen Sie langsam zu fahren und fahren Sie nicht in tiefe Bereiche.
  • Verlassen Sie das Auto und begeben Sie sich an einen sicheren Ort, wenn das Wasser zu hoch steigt.
  • Schließen Sie nach dem Verlassen des Autos die Fenster und Türen, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden.
  • Überprüfen Sie das Profil Ihrer Reifen regelmäßig, um das Kfz auch bei nasser Fahrbahn sicher lenken zu können.
  • Bringen Sie geschädigte Autos zu einem Mechaniker, um sicherzustellen, dass keine elektrischen oder mechanischen Schäden vorliegen.

Behalten Sie die aktuelle Hochwasserlage im Blick und prüfen Sie auf dem länderübergreifenden Portal regelmäßig die Pegelstände.

Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Hochwasser?

Nach dem die Hochwassergefahr vorbei ist und Sie wieder zurück nach Hause können, informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über die weitere Vorgehensweise.

Oft stellt sich an dieser Stelle die Frage, wer für den Hochwasserschaden zahlt.

  • Haben Sie nach einem Starkregen oder einer Überschwemmung einen Schaden am Auto, dann begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung Ihren Schaden.
  • Haben Sie Schäden an Mobiliar und Inneneinrichtung Ihres Zuhauses, dann leistet die Hausratversicherung, sofern Sie sich zusätzlich gegen „Naturgefahren“ abgesichert haben.
  • Haben Sie Schäden an Ihrem Wohngebäude, dann leistet die Wohngebäudeversicherung. Bei den Tarifen der HUK-COBURG ist das Elementarrisiko automatisch im Grundschutz versichert.

Wenn Sie einen Schaden festgestellt haben, dann melden Sie diesen umgehend bei Ihrem Versicherer. Nutzen Sie dafür direkt unseren Schadenservice.

Folgende Maßnahmen können Sie umgehend ergreifen:

  • Notfallmaßnahmen, wie das Auspumpen von Kellern, können Sie sofort in Angriff nehmen.
  • Vor dem großen Aufräumen empfiehlt es sich, bei Ihrem Versicherer Rücksprache zu halten, ob eventuell eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erforderlich ist.
  • Fotografieren Sie die entstandenen Schäden und heben Sie beschädigte Gegenstände auf, falls möglich.

Natürliches Ereignis – von Menschen verstärkt

Überschwemmungen wird es immer wieder geben. Sie stellen eine Naturgefahr dar, deren Auswirkungen durch zunehmende Siedlungsdichte, versiegelte Flächen und Flussbegradigungen verstärkt werden können.

Mittlerweile fehlen vielerorts auch Gebiete, die das überschüssige Wasser überfluten kann.

Auen sind natürliche Rückzugsgebiete für das Hochwasser der Flüsse – werden diese überbaut, sucht sich das Wasser andere Wege.

Von den ursprünglich verfügbaren Hochwasser-Flächen sind noch gerade einmal 10% erhalten.

5b-Wetterlagen

Die meteorologische Ursache für die Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013 an der Elbe waren die sogenannte 5b-Wetterlagen.

  • Hierbei weichen die Luftmassen von ihrer üblichen West-Ost-Richtung nach Süden ab.
  • Sie erwärmen sich über dem Mittelmeer und laden sich stark mit Feuchtigkeit auf.
  • Wenn sie beim Überqueren der Alpen Richtung Norden auf kältere Luftmassen stoßen, kühlen sie stark ab.
  • So kommt es oft zu extremen Regenfällen in kurzer Zeit.

Sich besser vor Naturgefahren zu schützen, ist also heute wichtiger denn je. Gut wenn Sie eine Elementarversicherung haben.
Die Schäden, die durch Naturgewalten am Auto entstehen, deckt die Teilkaskoversicherung der Kfz-Versicherung ab.

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