Berater-Homepage von Günther Vierheilig

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-00JF-ZJZGN-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-00JF-ZJZGN-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-00JF-ZJZGN-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-00JF-ZJZGN-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-00JF-ZJZGN-03

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Autoreifen auf Wiese

Winterreifen im Sommer

Autoreifen auf Wiese

Winterreifen im Sommer

Tipps und Hinweise zur richtigen Reifenwahl

Ein Reifenwechsel kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern so manchen Autobesitzer auch einige Nerven. Und das in der Regel sogar zweimal im Jahr. Laut der „situativen Winterreifenpflicht“ ist es nämlich Vorschrift, bei winterlichen Straßenbedingungen auch entsprechende Winterreifen zu nutzen. Doch wie ist die Lage bei höheren oder gar sommerlichen Temperaturen? Müssen Autofahrer im Sommer auf andere Reifen umsatteln?

Sie kennen die Versuchung, auch in den warmen Jahreszeiten statt mit Sommer- einfach mit Winterreifen weiterzufahren? Dann lesen Sie unbedingt weiter: Wir erklären Ihnen, warum hier Vorsicht geboten ist.

Inhaltsverzeichnis

Winterreifen im Sommer – erlaubt oder verboten?

Die situative Winterreifenpflicht schreibt in Deutschland bei winterlichem Wetter das Fahren mit Winterreifen vor. Allerdings gibt es keine Vorgabe, mit welchen Reifen Autofahrer im Sommer fahren müssen.

Sie können also – rein rechtlich gesehen – auch im Sommer mit Winterreifen fahren. Allerdings nur, wenn die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe haben. Tun sie das nicht, drohen Strafgelder.

Doch bedenken Sie: Ihr Fahrzeug auch im Sommer mit der Winterbereifung ausgestattet zu lassen, stellt laut Expertenmeinungen ein Sicherheitsrisiko dar. Ist es draußen wärmer, sind Winterreifen auf den Straßen nämlich weniger zuverlässig. Sie würden damit also nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Im Sommer mit Winterreifen fahren – welche Folgen hat das?

Bei Temperaturen über 7 °C zeigen Winterreifen beim Bremsen Schwächen. Denn der Bremsweg verlängert sich – insbesondere, wenn die Fahrbahn trocken ist – um mehrere Meter; jeweils abhängig von Temperatur und Verschleißgrad. Zudem ist auch die Straßenhaftung mit solcher Bereifung im Sommer nicht optimal. Haben Sie Ihr Auto zudem noch mit hohem Gewicht beladen, z. B. dem Urlaubsgepäck, hat dies zusätzlich negativen Einfluss auf die Fahrstabilität.

Es ist auch wenig wirtschaftlich, einfach mit Winterreifen weiterzufahren, wenn es draußen warm wird. Denn der Rollwiderstand ist dann um bis zu 15% erhöht: Die Folge ist ein höherer Kraftstoffverbrauch, was schnell unangenehme Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel haben kann.

Sommerreifen sind dagegen härter und deutlich weniger anfällig für Verschleiß verglichen mit Winterreifen unter den gleichen Bedingungen.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?

Sind Sie in der Sommerzeit in einen Verkehrsunfall verwickelt, kann es die Schuldfrage negativ beeinflussen, sollte Ihr Fahrzeug noch mit Winterreifen ausgestattet sein. Ob Sie sich an die Verkehrsregeln gehalten haben, ist in vielen Fällen dann nicht mehr entscheidend.

So ist die Kfz-Versicherung auch nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, die durch den Unfall entstandenen Kosten zu übernehmen.

Welche finanzielle Unterstützung es gibt, ist auch abhängig davon, welche Leistungen Sie vertraglich zugesichert bekommen haben:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt in der Regel die Kosten für Schäden, die man mit Winterreifen im Sommer verursacht hat.
  • Im Rahmen einer Kaskoversicherung kann die falsche Bereifung bei der Beurteilung einer möglichen Kostenübernahme aber als grob fahrlässig angesehen werden. Sollte es z. B. zu einem Auffahrunfall kommen, müssen Sie eventuell mit dem Urteil leben, dass der Bremsweg Ihres Autos aufgrund der Winterreifen verlängert wurde.

Führt unterdessen grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zu einem Unfall, zahlen die Kfz-Versicherungen oft gar nicht. Oder sie kommen nur für einen Teil der Entschädigungsleistungen auf.

Mit Winterreifen im Sommer unterwegs: In Italien, Österreich, Frankreich & Co.

Planen Sie eine längere Reise mit Ihrem Auto? Dann empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Roadtrip ausführlich über die Reifen- und Verkehrsregeln im Ausland zu informieren. Wir haben einige wichtige Infos für Sie zusammengestellt:

  • In Italien besteht zwischen November und April eine Winterreifenpflicht, die allerdings abhängig von der entsprechenden Region ist. Im Sommer ist die Nutzung von Winterreifen nur erlaubt, wenn der Geschwindigkeitsindex des Reifens den Angaben in der Zulassungsbescheinigung entspricht.
  • In Österreich gilt von November bis April eine „situative Winterreifenpflicht“ – ähnlich wie in Deutschland.
  • In Frankreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Wetterlage kann sie aber kurzfristig durch Schilder eingeführt werden.
    Gut zu wissen: In einigen Gebirgsregionen, wie z. B. den französischen Alpen, gibt es eine Winterreifenpflicht.
  • In der Schweiz gibt es zwar keine Verpflichtung, Winterreifen zu nutzen, es wird Autofahrern allerdings empfohlen. Im Sommer sind Winterreifen zwar grundsätzlich erlaubt. Wer allerdings in einen Unfall verwickelt wird, riskiert mit der Nutzung von Winterbereifung eine negative Beurteilung in der Schuldfrage.

Sommer- oder Winterreifen? Unterschiede leicht erkennen!

Sie fragen sich, wie Sie die unterschiedlichen Reifen eigentlich auseinanderhalten können? Vor allem hinsichtlich zweier Faktoren unterscheiden sich Sommer- und Winterreifen: Gummimischung und Profil.

  • Sommerreifen bestehen aus einer relativ harten Gummimischung. Dadurch haben Sie mit Ihrem Auto selbst auf heißem Asphalt einen zuverlässigen Grip. Außerdem können diese Reifen dank eines groben Profils und tiefen Rillen Regenwasser auf nassen Straßen optimal ableiten: So beugen Sie Aquaplaning dank der richtigen Bereifung optimal vor.
  • Winterreifen haben eine weichere Gummimischung und bieten auch auf kalten, glatten und schneebedeckten Straßen die nötige Bodenhaftung. Tiefe, breite Profilrillen füllen sich beim Fahren ggf. mit Schnee, was den Halt auf schneebedeckten Straßen noch verbessert. Zusätzliche Lamellen (Einschnitte in der Lauffläche der Reifen) leiten Wasser ab und verhindern Aquaplaning. Zudem haben Winterreifen auf der Seite ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Reifen mit der alten Kennzeichnung M+S (aus dem Englischen Mud & Snow für die Nutzung bei Matsch und Schnee) genügen ab Oktober 2024 nicht mehr: Um als wintertauglich zu gelten, muss das Alpine-Symbol vorhanden sein.

Kann ich mit Winterreifen im Sommer zum TÜV?

Haben Ihre Winterreifen die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 mm, weisen keine Schäden auf und sind nicht zu alt, können Sie auch im Sommer mit einem Auto mit Winterreifen zur HU & AU beim TÜV erscheinen. Schließlich besteht in Deutschland derzeit keine Sommerreifenpflicht.

Ab wann Winterreifen und ab wann Sommerreifen?

Spätestens, wenn hierzulande die kalte Jahreszeit hereinbricht und die Straßenverhältnisse mit Schnee, Eis und Glätte winterlich werden, sollten Autofahrer auf Winterreifen setzen.

Fallen die Temperaturen längerfristig unter 7 °C, ist ein Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung empfehlenswert. Die bekannte Faustregel zur Nutzungsdauer von Winterreifen lautet: „Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern.

Steigen die Temperaturen dagegen auf konstant über 7 °C, wechseln Sie am besten auf Sommerreifen – und zwar in der Regel von Ostern bis Oktober.

Und wollen Sie sich den Aufwand eines regelmäßigen Reifenwechsels ganz ersparen, denken Sie doch über eine Alternative nach und schaffen sich Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) an.

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Ist es sinnvoll Winterreifen im Sommer zu kaufen?

Sommerreifen werden während des ganzen Jahres gehandelt, der Verkauf von Winterreifen ist eher saisonal begrenzt. Denn wenn die Temperaturen steigen, schaffen viele Händler Platz für die Sommerware und verkaufen Winterreifen zu reduzierten Preisen.

Werden dann auch noch Nachfolgemodelle der Reifen produziert, wollen sich viele die Lagerkosten der „alten“ Reifen sparen.

Fazit

Bewahren Sie Winterreifen mit tiefem Profil in jedem Fall für die kalte Jahreszeit auf. Auch Reifen mit geringerer Profiltiefe (3 bis 4 mm) sind ein schlechter Kompromiss für die Sommerzeit.

Nutzen Sie Winterreifen im Sommer, müssen Sie mit verschlechterten Fahreigenschaften rechnen: Längere Bremswege und ein höherer Benzinverbrauch können die Folgen sein.

Werden Sie in einen Unfall verwickelt, kann falsche Bereifung einen negativen Einfluss auf die Schuldfrage haben. In solchen Fällen können Kfz-Versicherungen ggf. Entschädigungsleistungen einbehalten und Sie haben die finanziellen Folgen selbst zu tragen.

Unsere Empfehlung: Fahren Sie ab Temperaturen von längerfristig 7 °C mit Sommerreifen.

Übrigens: Wir haben auch einige wertvolle Tipps zum Reifen wechseln für Sie zusammengestellt.

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