Berater-Homepage von Günther Vierheilig

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-00JF-ZJZGN-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-00JF-ZJZGN-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-00JF-ZJZGN-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-00JF-ZJZGN-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-00JF-ZJZGN-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-00JF-ZJZGN-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Handwerker mit Helmen stehen auf einem Haus und reparieren den Dachstuhl mit Holzbalken
Zwei Handwerker mit Helmen stehen auf einem Haus und reparieren den Dachstuhl mit Holzbalken
€uro, Beliebteste Lebensversicherung, Ausgabe 02/2024

Existenzschutz­versicherung

  • Volle Leistung bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit
  • Leistet auch, wenn der Beruf trotz Einschränkungen weiter ausgeübt werden kann
  • Versicherungsschutz flexibel anpassen oder Beitragspausen einlegen
Beratung anfordern
€uro, Beliebteste Lebensversicherung, Ausgabe 02/2024

Damit Sie von Kopf bis Fuß abgesichert sind

Jeder Vierte kann seinen Beruf nicht bis zur Rente ausüben. Oft ist dadurch die gesamte Existenz bedroht.

Denn was macht ein Tischler, der nur noch eine Hand bewegen kann? Oder eine Krankenschwester, die nicht mehr heben kann? Im schlimmsten Fall stehen sie alle ohne Einkommen da.

Eine günstige Absicherung der Grundfähigkeiten ist deshalb für alle Berufsgruppen unerlässlich, bei denen die körperliche Leistungsfähigkeit eine tragende Rolle spielt.

Video: Existenzschutz­versicherung – kurz erklärt

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Mit der Existenzschutzversicherung bedarfsgerecht absichern

Die Existenzschutzversicherung ist günstig und deckt genau die Grundfähigkeiten ab, die im Beruf benötigt werden. Ein 24-jähriger Elektriker sichert sich ab einem monatlichen Beitrag von 21,82 €* bereits eine monatliche Rente von 1.000 € bis zum Ende des 67. Lebensjahres.

Warum ist eine Existenzschutz­versicherung sinnvoll?

In kaufmännischen Berufen führen meist psychische Beschwerden zum Verlust der Arbeitskraft und des Einkommens. In Berufen mit körperlichem Schwerpunkt überwiegen hingegen Schädigungen des Bewegungsapparats.

Typische Auslöser für den Verlust der Arbeitskraft

Bei körperlichen Berufen

Tortendiagramm zur Verteilung der körperlichen Gründe für den Arbeitskraftverlust: 9 % Nerven, 19 % Psyche,  12 % Unfall, 12 % Krebs, 8 % Herz-Kreislauf, 29 % Bewegungsapparat, 10 % Sonstige

Bei kaufmännischen Berufen

Tortendiagramm mit Gründen von Arbeitskraftverlust: Nerven 12 %, Psyche 36 %, Sonstige 8 %, Unfall 6 %, Krebs 18 %, Herz-Kreislauf 7 %, Bewegungsapparat 12 %

Quelle: Munich Re Pool 2022

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Staatliche Unterstützung reicht nicht aus

Auf gesetzliche Unterstützung können Sie sich nicht mehr verlassen. Arbeitnehmer erhalten nur noch eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente. Der Staat nimmt dabei keine Rücksicht auf Ihre Ausbildung oder Ihren beruflichen Status.

  • Können Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie durchschnittlich nur ca. 1/3 Ihres bisherigen Bruttoeinkommens.
  • Können Sie 3 bis 6 Stunden arbeiten – nicht einmal unbedingt in Ihrem erlernten Beruf –, erhalten Sie noch weniger.
  • Und ab 6 Stunden bekommen Sie vom Staat gar keine Rente.
  • Einen Anspruch auf Rente haben Sie meist erst, wenn Sie mindestens 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, davon mindestens 36 Monatsbeiträge in den letzten 5 Jahren.
  • Als Freiberufler oder Selbstständiger haben Sie meist gar keine Versorgung.

Was passiert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können

Schematische Darstellung der Versorgungslücke im Beruf, bei Krankheit und bei Erwerbsminderung
Infografik zur Versorgungslücke, die die Berufsunfähigkeitsversicherung schließt: Im Beruf, bei Krankheit und bei Erwerbsminderung

Quelle: Vorsorgeanalyse der HUK-COBURG

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Wählen Sie die Leistungen, die zu Ihrem Leben passen

Wir bieten die Existenzschutzversicherung in drei Varianten an:

  • Im Classic Schutz sind die 16 elementaren körperlichen Grundfähigkeiten abgesichert. Er bietet die günstigste Absicherung zum sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.
  • Im Premium Schutz bekommen Sie für einen geringen Mehrbeitrag einen erweiterten Schutz mit vielen Vorteilen. Neben weiteren 8 Grundfähigkeiten ist z. B. auch die Infektionsklausel, die für medizinische und soziale Berufe sehr wichtig ist, enthalten. Auch können Sie Ihren Schutz wesentlich flexibler anpassen.
  • Der Premium Plus Schutz ist am leistungsstärksten. Hier erhalten Sie auch bei einer Erwerbsminderung infolge einer psychischen Erkrankung die vereinbarte Rente.

In allen drei Varianten erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie z. B. eine dieser Grundfähigkeiten verlieren:

Foto eines Malers, der eine Wand mit einer Rolle streicht, mit markierten Körperteilen und die dazugehörigen Grundfähigkeiten
Beratung anfordern

Tarife im Vergleich

Die versicherten Grundfähigkeiten, aber auch die Leistungen variieren je nach gewähltem Tarif – hier finden Sie die drei Tarifvarianten im Überblick:

Versicherte Grundfähigkeiten

Classic Schutz

  • Sehen
  • Sprechen
  • Hören
  • Gleichgewicht
  • Schreiben
  • Gebrauch einer Hand
  • Greifen und Halten
  • Pinzettengriff
  • Tragen
  • Stehen
  • Autofahren
  • Heben
  • Sitzen
  • Bücken
  • Knien
  • Gehen oder Treppensteigen

Premium Schutz

  • Versicherte Grundfähigkeiten aus dem Classic Schutz
  • Geistige Leistungsfähigkeit
  • Eigenverantwortliches Handeln
  • Arbeiten am Bildschirm
  • Smartphone benutzen
  • Tastatur benutzen
  • Öffentlichen Personennahverkehr benutzen
  • Fahrradfahren
  • Ziehen oder Schieben
  • Pflegebedürftigkeit
  • Tätigkeitsverbot gemäß Infektionsklausel

Premium Plus Schutz

  • Versicherte Grundfähigkeiten aus dem Classic Schutz
  • Versicherte Grundfähigkeiten aus dem Premium Schutz
  • Volle Erwerbsminderung als Folge einer psychischen Erkrankung
Versicherte Leistungen Premium Plus & Premium Classic
Volle Leistung bereits bei Verlust von einer versicherten Grundfähigkeit
Weltweiter Versicherungsschutz
Prognosezeitraum sechs Monate und rückwirkende Anerkennung
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
Beitragspause oder Beitragsreduzierung
Erhöhungsoption 
Erweiterte und ereignisunabhängige Erhöhungsoption 
Beitragsstundung
Verlängerungsoption

Egal ob Urlaub, Arbeit oder Freizeit: Wenn Ihnen etwas passiert, leisten wir – unabhängig davon, wo Ihnen etwas zustößt.

Die vereinbarte Leistung wird fällig, wenn Sie für einen Zeitraum von voraussichtlich 6 Monaten eine Grundfähigkeit verlieren. Fällt die Prognose zunächst geringer aus leisten wir bei einem über 6 Monate andauernden Verlust einer Grundfähigkeit rückwirkend ab dem 1. Tag.

Auch wenn Sie den Verlust einer Grundfähigkeit verspätet melden, leisten wir rückwirkend ab Eintritt.

Wenn es finanziell mal knapp wird können den Beitrag zwischenzeitlich reduzieren oder eine komplette Pause einlegen und dann ohne erneute Gesundheitsprüfung auf den ursprünglichen Schutz zurück kehren.

Mit den Erhöhungsoptionen können Sie Ihre Versicherungssumme einfach und flexibel erhöhen, wenn sich in Ihrem Leben etwas Wichtiges verändert – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Zu diesen besonderen Anlässen zählen die Geburt eines Kindes und der Kauf oder Bau einer Immobilie.

Mit den erweiterten Erhöhungsoptionen können Sie bei noch mehr Ereignissen Ihre Absicherung anpassen – z. B. bei Heirat, Einkommenssteigerung, Erwerb eines Meistertitels oder Wechsel in die Selbstständigkeit.

Außerdem können Sie innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre Ihre Absicherung einmalig ohne jeglichen Anlass erhöhen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt jünger als 35 Jahre alt sind.

Auch wenn Sie die Beiträge eine Zeitlang nicht mehr zahlen können, möchten wir, dass Sie Ihren Versicherungsschutz behalten können. Daher können Sie bei uns eine zinslose Stundung der Beiträge vereinbaren – also den Beitrag aussetzen und später zahlen.

Sie können Ihren Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängern, wenn der Gesetzgeber das Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente erhöht. Das gilt, wenn der Vertrag bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen ist.

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Ihr Körper ist das Maß aller Dinge – Beispiele aus dem Leben

Symbol: Kelle

Beispiel für Bauberufe und Handwerk

Christian, 32, Installateur, erleidet bei einem Skiunfall einen Schulterbruch. Auch nach der Operation und dem Besuch einer Reha-Klinik ist seine Schulter versteift. Er kann seinen rechten Arm nicht belasten geschweige denn seine Arbeitsmaterialien heben oder tragen. Aus seiner Existenzschutzversicherung Classic erhält er deshalb die vereinbarte monatliche Rente von 1.400 €.

Symbol: Schraubschlüssel

Beispiel für Industriearbeiter

Michael, 41, ist als Lagerarbeiter tätig. Er empfängt, lagert und verschiebt Waren in unterschiedliche Bereiche. Aufgrund eines langjährigen Rückenleidens kann er die großen Paletten nicht mehr mittels Hubwagen in die 150 m weiter entfernte Halle ziehen. Da der Verlust der Grundfähigkeit „Ziehen“ im Premium Schutz versichert ist, erhält er daraus die vereinbarte Rente von 1.100 € monatlich.

Icon: Herz mit Herzschlaglinie

Beispiel für Heil- und Pflegeberufe

Doreen, 36, Krankenschwester, hat aufgrund einer Infektion mit Hepatitis C Viren ein berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz. Mittlerweile ist sie seit sieben Monaten ohne Beschäftigung, denn die Klinik, in der sie angestellt ist, konnte sie nicht mit einer anderen Tätigkeit betrauen. Da sie die Existenzschutzversicherung Premium, welche die Infektionsklausel beinhaltet, abgeschlossen hatte, erhält sie jetzt eine monatliche Rente in Höhe von 2.000 €.

Icon: Glas mit Strohhalm

Beispiel für Handel und Dienstleistungen

Carina, 29, Servicemitarbeiterin in der Gastronomie, leidet seit über einem Jahr an einer schweren Depression mit Angststörung. Sie kann seitdem täglich keine drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Aus dem Premium Plus Schutz erhält sie die vereinbarte monatliche Rente von 1.000 €, da hier „Erwerbsminderung als Folge einer psychischen Erkrankung“ mitversichert ist.

So sieht die perfekte Kombination aus

Kombinieren Sie einfach den Existenzschutz mit dem Notfallpaket. Dieses besteht aus zwei Elementen:

Notfallpaket Krankheit

Wir zahlen eine Kapitalleistung von bis zu drei Jahresrenten, wenn Sie schwer erkranken. Versichert sind folgende Erkrankungen:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Koma
  • Querschnittslähmung
  • Multiple Sklerose
  • Chronisches Nierenversagen

Notfallpaket Kind

Damit sind Sie auch dann finanziell abgesichert, wenn Ihr Kind durch einen Unfall mehr als 2 Wochen vollstationär im Krankenhaus behandelt werden muss oder es schwer an Krebs erkrankt. In diesem Fall helfen wir mit einer einmaligen Kapitalleistung in Höhe der zwölffachen Monatsrente (maximal 12.000 €). Das Notfallpaket Kind gilt auch für in Zukunft geborene Kinder ab dem ersten Geburtstag.

Störer: über 50 % günstiger

Existenzschutzversicherung für alle unter 30 Jahren

Egal, ob Azubis, Berufseinsteiger oder Studenten – wir bieten einen besonderen Einsteigertarif für junge Leute bis 30 Jahre. Dabei legen Sie mit besonders niedrigen Einstiegsbeiträgen bei vollem Versicherungsschutz ab dem ersten Tag los. Nach drei Jahren steigt Ihr Beitrag sieben Jahre entspannt an. Einfach im Tarifrechner die Option „Start Police“ wählen und absichern. Dadurch starten Sie mit über 50 % günstigeren Beiträgen, bei vollem Versicherungsschutz.

Existenzschutz­versicherung für alle unter 30 Jahren

Störer: über 50 % günstiger

Egal, ob Azubis, Berufseinsteiger oder Studenten – wir bieten einen besonderen Einsteigertarif für junge Leute bis 30 Jahre. Dabei legen Sie mit besonders niedrigen Einstiegsbeiträgen bei vollem Versicherungsschutz ab dem ersten Tag los. Nach drei Jahren steigt Ihr Beitrag sieben Jahre entspannt an. Einfach im Tarifrechner die Option „Start Police“ wählen und absichern. Dadurch starten Sie mit über 50 % günstigeren Beiträgen, bei vollem Versicherungsschutz.

Ihre Start Police bei der HUK-COBURG – voller Versicherungsschutz von Anfang an

Säulendiagramm Beitragsentwicklung Start Police

1.-3. Jahr – Günstiger Einstiegsbeitrag

4.-10. Jahr – Moderat steigender Beitrag

ab 10. Jahr – Konstanter Beitrag

Existenzschutz­versicherung für Ihre Kinder: Absicherung von der Einschulung bis zum Ruhestand

Sehen, Hören, Gehen oder die Hände gebrauchen – das ist für uns selbstverständlich. Doch was ist, wenn Ihr Kind eine dieser Grundfähigkeiten durch Krankheit oder Unfall verliert? Für Kinder ist eine Existenzschutzversicherung besonders wichtig, denn egal was sie später tun, ihre Grundfähigkeiten brauchen Sie dafür.

Mit der Existenzschutzversicherung der HUK-COBURG sichern Sie Ihrem Kind ein geregeltes monatliches Einkommen, wenn Ihr Nachwuchs eine elementare Fähigkeit verliert. Auch dann, wenn das Kind später doch noch einen Beruf ergreift. Ein Abschluss ist ab einem Alter von 7 Jahren möglich.

Ihr Kind bekommt eine monatliche Rente, wenn es z. B. eine dieser Grundfähigkeiten verliert:

Foto eines Mädchens mit Gitarre und markierten Grundfähigkeiten

Hinweis: Bei Kindern wird der Verlust von Grundfähigkeiten teilweise abhängig vom Alter definiert. Genauere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Icon: Hören

Hören

Icon: Tragen

Tragen

Icon: Sitzen

Sitzen

Icon: Hören
Hören
Ihr Kind besitzt, z. B. ausgelöst durch eine ungünstig verlaufene Ohrenentzündung, nur noch ein Resthörvermögen von 20% auf beiden Ohren.
Icon: Tragen
Tragen
Ihr Kind ist z. B. nicht in der Lage mit dem linken oder rechten Arm eine Tasche mit einem Gewicht von 2 kg aufzuheben, um sie 5 m weit zu tragen.
Icon: Sitzen
Sitzen
Ihr Kind kann z. B. keine 20 Minuten am Stück sitzen und somit nur eingeschränkt am Unterricht teilnehmen. Gründe hierfür können Fehlstellungen und Fehlbildungen der Wirbelsäule sein.

Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden variieren die versicherten Grundfähigkeiten und die Leistungen – nähere Infos finden Sie im Absatz Tarife im Vergleich.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Existenzschutzversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Existenzschutz­versicherung

Häufige Fragen zur Existenzschutz­versicherung

Worin unterscheidet sich die Existenzschutz­versicherung von einer Unfall- oder einer Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Existenzschutzversicherung leistet sowohl bei Unfall als auch bei Krankheit und unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf im Anschluss weiterhin ausüben können. Darüber hinaus können Sie auch schon Ihre Kinder ab dem siebten Lebensjahr absichern und den Schutz mit dem Notfallpaket optimal ergänzen.

Für wen ist der Existenzschutz sinnvoll?

Der Existenzschutz ist besonders wichtig für Berufe in denen körperlich gearbeitet wird. Als Handwerker ist man abhängig von bestimmten Grundfertigkeiten.

Darf ich weiterhin arbeiten, auch wenn ich eine Rente aus der Existenzschutz­versicherung erhalte?

Ja! Die Existenzschutzversicherung leistet völlig unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können. Entscheidend ist nur, dass eine der bedingungsgemäßen Grundfähigkeiten verloren geht.

Wie hoch sollte die Absicherung sein?

Bis zu 80% Ihres Nettoeinkommens sollten abgesichert sein. Schüler und Auszubildende sowie Hausfrauen und Hausmänner sollten bis zu 1.000 € monatlich absichern. Für Studenten bieten wir diesen Schutz in einer Höhe von 1.500 € monatlich an.

Wie lange sollten Sie sich absichern?

Wir empfehlen Ihnen, sich für die gesamte Dauer Ihres Berufslebens abzusichern. Der Vertrag sollte daher bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Warum ist die Existenzschutz­versicherung auch für Ihre Kinder sinnvoll?

Wachstumsstörungen, Hörsturz beim Musikkonzert oder ein schlimmer Fahrradunfall – wenn Ihrem Kind etwas zustößt, führt das oft auch zu finanziellen Einschränkungen. Die Existenzschutzversicherung kann bereits ab dem siebten Lebensjahr Ihres Kindes abgeschlossen werden und Sie haben eine Sorge weniger, sodass die Genesung Ihres Kindes stets im Vordergrund stehen kann.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Sie sind Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst und wollen sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern? Dann empfehlen wir Ihnen unsere günstige Berufsunfähigkeitsversicherung.

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