Scheidung & Versicherungen
Scheidung & Versicherungen
Scheidung: Vermeiden Sie Lücken im Versicherungsschutz
Geschlossen werden Ehen im siebten Himmel, gelebt auf Erden: Knapp 400.000 Paare geben sich jedes Jahr das Ja-Wort – mehr als ein Drittel davon stehen später vor dem Scheidungsrichter. Ein Moment, in dem Sie Ihre gesamte Lebensplanung überdenken müssen.
Nicht nur finanziell sind einige Aspekte zu klären: Was kostet mich die Scheidung? Brauche ich einen Anwalt? Was ist mit den Kindern?
Neben der Klärung der über allem stehenden Frage nach dem Unterhalt hat eine Trennung immer auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Nehmen wir die Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung ist es relativ unkompliziert: Hier laufen die Verträge beider Ex-Ehepartner einfach weiter. Der bis zur Scheidung mitversicherte Partner erhält einen eigenen Vertrag, Kinder können mitversichert werden. Die meisten Versicherungsnehmer entschließen sich dazu, das Kind über denjenigen Ex-Partner mitzuversichern, bei dem es künftig leben wird. Auf weitere Versicherungen gehen wir in der Folge noch detailliert ein.
Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber, welche Versicherungen angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen – am besten noch bevor die Scheidung durch ist.
Welche Versicherungen sind bei einer Scheidung betroffen?
Mitversicherung
In der Regel ist ein Ehepartner Versicherungsnehmer, während der andere mitversichert ist. Der Versicherungsschutz bleibt für den Mitversicherten während der Trennung zwar noch für eine bestimmte Zeit bestehen, man sollte sich aber bereits beizeiten nach neuen Versicherungen umschauen. Spätestens mit der Scheidung endet in den meisten Fällen der Schutz. Sind Sie der Mitversicherte, sollten Sie wissen, dass Sie in der Trennungsphase darauf angewiesen sind, dass Ihr ehemaliger Lebensgefährte den Versicherungsfall meldet.
Das Thema Mitversicherung spielt vor allem in der Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Hausratversicherung eine Rolle:
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz endet für Sie als Mitversicherten am Tag der Scheidung. Wenn Sie bereits während der Trennungsphase oder unmittelbar nach der Scheidung eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen, verzichten wir bei unveränderter Deckung dafür auf die dreimonatige Wartezeit.
Entscheiden Sie sich als Rechtsschutz PLUS-Kunde für diese Lösung, übernehmen wir für Sie zum Beispiel in der Trennungszeit – aber auch nach der Scheidung – ein Mediationsverfahren, das in ursächlichem Zusammenhang mit der Ehe steht. Gegenstand dieses Verfahrens könnte der Ehegattenunterhalt sein. Sind Sie der Versicherungsnehmer führen Sie Ihren Vertrag nach der Scheidung ganz einfach weiter.
Hausratversicherung
Bleiben Sie als Mitversicherter in der gemeinsamen Wohnung zurück, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz – allerdings nur bis zum Ende des Versicherungsjahres. Ob die ursprüngliche Versicherungssumme aber für zwei Wohnungen ausreicht, ist fraglich. Um im Schadenfall nicht unterversichert zu sein, sollten Sie diese Frage mit uns besprechen.
Das Thema Unterversicherung kann bei dieser Fallkonstellation auch für Sie als Versicherungsnehmer relevant werden. Auch hier gibt Ihnen ein Gespräch mit Ihrer Versicherung Sicherheit.
Suchen Sie als Mitversicherter während der Trennungsphase oder nach der Scheidung eine neue Wohnung, müssen sie Ihren Hausrat auf jeden Fall selbst versichern.
Privathaftpflichtversicherung
Mit dem Tag der Scheidung erlischt Ihr Versicherungsschutz. Wollen Sie lückenlosen Versicherungsschutz, sollten Sie sich schon im Vorfeld um eine eigene Private Haftpflichtversicherung zu kümmern.
Lebensversicherung
Der Versicherungsnehmer kann im Fall einer Scheidung seine Risikolebensversicherung kündigen oder das Bezugsrecht ändern. Tut er dies nicht, bleibt die bei Vertragsabschluss angegebene Person bezugsberechtigt.
Sie haben noch Fragen?
Sprechen Sie im Scheidungsfall zeitnah mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrem Berater, dann haben Sie eine Sorge weniger.
So erreichen Sie mich:
Kundendienstbüro
Gesa Hansen
Beratung:
Montag | 09:00 - 12:30 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:30 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 - 12:30 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:30 Uhr |