Berater-Homepage von Christian Holzner

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GV6K-CNBZ5-98 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GV6K-CNBZ5-98

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GV6K-CNBZ5-98


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Eine Mutter sitzt hinter ihrer Tochter und schaut ihr dabei zu wie sie Geld in ein Sparschwein wirft.
Eine Mutter sitzt hinter ihrer Tochter und schaut ihr dabei zu wie sie Geld in ein Sparschwein wirft.

Geldanlage für Kinder

Sparen für Kinder – Geldanlage als Vermögensaufbau für den Nachwuchs

Eltern, Großeltern und Paten gehören zu den wichtigsten Bezugspersonen für Kinder.

Häufig wollen diese Personen für den Nachwuchs sparen und können mit einer Geldanlage in die gesicherte Zukunft des Kindes investieren. Mit einer sicheren Geldanlage tragen Sie zu einem späteren sorgenfreien Start in das eigenverantwortliche Leben bei.

Ausbildung und Studium stehen dann noch bevor und auch ein Auslandssemester ist für viele eine Option, um weitere Erfahrungen zu sammeln.

Mit der richtigen Geldanlage stellen Sie die Weichen für Ihren Nachwuchs, Enkel oder Ihr Patenkind. Wir zeigen Ihnen, welche Geldanlagen für Kinder am sinnvollsten sind und was Sie dabei beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Wann sollte man Geld für Kinder anlegen?

Je früher Sie mit einer Geldanlage beginnen, desto eher und stärker kann der Zinseszinseffekt zum Vermögensaufbau beitragen.

Schon mit geringen Beträgen können über lange Laufzeiten ansprechende Renditen erwirtschaftet werden.

Sie schaffen Ihren Kindern eine gute Absicherung für die ersten großen Ausgaben: der eigene Führerschein, der Urlaub nach der Schule oder ein Studium im Ausland. Ihr Kind startet so ohne finanziellen Druck in das eigenverantwortliche Leben.

Die langfristige Anlage ist ein idealer Baustein für den Vermögensaufbau. Mit einem zusätzlichen Puffer im Hintergrund lassen sich z. B. auch der Umzug in die erste eigene Wohnung oder längere Auslandsaufenthalte finanzieren.

Geldanlage für Kinder, welche Möglichkeiten gibt es?

Welche Geldanlageprodukte bieten sich für Kinder an?

  • Bei den meisten Banken gibt es Kinderkonten und Junior Depots.
  • Die Eltern erhalten dabei eine Vollmacht für das Konto des Kindes und bis zur Volljährigkeit kann das Kind das Konto oder Depot nur eingeschränkt nutzen.
  • Kinderkonten gibt es z. B. als Giro- oder Sparkonto.
  • Ein Junior Depot ist eine spezielle Depotform für Kinder und Jugendliche, bei denen nur eine eingeschränkte Wertpapierauswahl angeboten wird.
  • Investitionen in spekulative Wertpapiere oder Aktien kann man in der Regel nicht tätigen.

Kinder dürfen auch Tagesgeld- und Festgeldkonten nutzen. Diese beiden Anlageformen gehören zu den sichersten überhaupt.

  • Bis 100.000 € Anlagesumme gilt die gesetzliche Einlagensicherung und Verluste sind durch die garantierte Verzinsung ausgeschlossen. Dafür fällt die Rendite sehr gering aus.
  • Tagesgeldkonten eignen sich zur kurzfristigen Geldanlage als Alternative zum normalen Sparkonto.
  • Das Geld bleibt verfügbar und kann für Wünsche jederzeit genutzt werden.
  • Festgelder eignen sich für Einmalzahlungen, je nach Gesamtsumme kann das Kapital auch mit der Treppenstrategie verteilt angelegt werden, um einen bestmöglichen Ertrag zu erzielen.

Für einen langfristigen Vermögensaufbau eignen sich Sparpläne und eine Geldanlage in Aktienfonds und ETFs.

  • Damit zahlen Eltern, Großeltern oder Paten regelmäßig kleinere Geldbeträge ein, um das Vermögen des Kindes langfristig aufzubauen, beispielweise anstelle von Geldgeschenken zum Geburtstag.
  • Bei einigen Banken gibt es einen monatlichen Mindestbetrag zwischen 15 € und 25 €, damit man ohne Ausgabeaufschläge anlegen kann.
  • Die Führung eines Kinderdepots ist bei einigen Banken kostenfrei möglich.
  • ETF-Sparpläne können sich renditestark entwickeln, dafür ist das Risiko eines teilweisen Verlustes aber ebenfalls höher.

Versicherungspolicen versprechen langfristig eine attraktive Rendite und garantieren je nach Anbieter und Produkt den eingezahlten Beitrag, sodass es nie zu Verlusten kommen kann.

  • Wenn Eltern, Paten oder Großeltern eine langfristige Geldanlage beabsichtigen, ist eine Versicherungspolice eine interessante und vor allem rentable Alternative.
  • Die Premium Rente der HUK-COBURG ist eine fondsbasierte private Rentenversicherung. Der Versicherungsnehmer wählt aus einer großen Anzahl Fonds und ETFs die Passenden aus.
  • Dank der für die HUK-COBURG typischen niedrigen Kosten und einer Vielzahl von Variationsmöglichkeiten kann die Premium Rente für jeden Kunden- und Anlegertyp individuell gestaltet werden.

Vergleich sinnvoller Geldanlagen für Kinder

Sparbuch Tagesgeld Festgeld ETF Aktienfonds Wertpapiere/
Einzelaktien
Rendite Gering Gering Gering Mittel bis hoch Mittel bis hoch Hoch
Risikoprofil Sicherheits-orientiert Sicherheits-orientiert Sicherheits-orientiert Renditeorientiert Renditeorientiert Renditeorientiert
Anlagehorizont Kurzfristig Kurzfristig Mittel- bis langfristig Mittel- bis langfristig Mittel- bis langfristig Mittel- bis langfristig
Einmalzahlung
Sparplan
Geldanlage im Namen des Kindes
Geldanlage im eigenen Namen

Wie lege ich Geld für mein Kind sinnvoll an?

Bei der Geldanlage für Kinder kommt es vor allem auf den Zeitpunkt und Zweck der Anlage an.

Wenn Sie ab der Geburt langfristig Geld beiseitelegen möchten, entscheiden Sie sich für eine Anlage in Aktienfonds, ETFs oder einer Rentenversicherung.

  • Bei einer Kombination aus klassischer und fondsgebundener privater Altersvorsorge wie der Premium Rente der HUK-COBURG profitieren Sie von den Renditechancen auf dem Aktienmarkt und der Sicherheit einer Versicherung.
  • Eine langfristige Anlage in fondsbasierten Rentenversicherungen oder ETFs kann Renditen von bis zu 8% pro Jahr erzielen.

Bei einem späten Start der Geldanlage und wenn das Kind das Kapital zum Erreichen der Volljährigkeit bekommen soll, macht ein Mix aus Tages- und Festgeld Sinn.

  • Je nach Anlagezeitraum kann auch ein kleinerer Teil des Guthabens in Wertpapiere investiert werden.
  • Tagesgeldkonten werfen aktuell kaum Rendite ab, bei Festgeldern sieht es etwas besser aus.
  • Daneben gibt es bei einigen Banken Sparkonten, die speziell für Kinder konzipiert wurden und eine bessere Verzinsung bieten.

Was mache ich, wenn Kurse fallen?

Die Finanzmärkte haben sich auch in der Vergangenheit in Wellen entwickelt. Eine kurzfristige Wertverringerung kann in den meisten Fällen einfach ausgesessen werden.

Bei einem Sparplan profitieren Sie durch den Cost-Average-Effekt sogar von Wertverlusten.

Wenn die Kurse fallen, erhalten Sie mehr Anteile für dasselbe Geld. So profitieren Sie überdurchschnittlich von der Erholung der Kurse.

Ungeeignete Geldanlagen zum Sparen für Kinder

Welche Geldanlagen sind für Kinder ungeeignet?

Das klassische Sparbuch erwirtschaftet heute kaum noch Renditen.

Damit gleichen Sie nicht einmal ansatzweise die Inflation aus. Bei Tagesgeldkonten sieht es derzeit nicht besser aus.

Einige Sparkonten, die speziell für Kinder konzipiert wurden, erwirtschaften etwas mehr Zinsen, liegen aber immer noch unter dem Inflationssatz. Eine hohe Sicherheit und eine Wertgarantie sind dennoch wichtig.

Die meisten Banken erlauben daher nur einen Teil der möglichen Geldanlagen auf den Namen von Kindern.

  • Termingeschäfte oder Optionsscheine können somit häufig nicht erworben werden, weil diese Anlageform sehr spekulativ ist.
  • Generell sind Anlagen mit einer hohen möglichen Rendite und einem Total- oder Teilverlustrisiko für Kinder nicht sinnvoll.

Bausparverträge waren früher ein beliebtes Sparprodukt, mit hohen Zinsen und einer attraktiven Kreditmöglichkeit. Aufgrund der heutigen Niedrigzinsen eignen sich die meisten Bausparverträge nicht mehr zum Sparen, sondern nur noch als Grundstock für eine spätere Immobilienfinanzierung.

In diesem Fall sind die angebotenen Zinsen für den Baukredit sehr günstig.

Eine staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen gibt es aber frühestens mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres.

Die meisten Ausbildungsversicherungen sind heute ebenfalls nicht mehr interessant, da der garantierte Zinssatz niedrig ausfällt und die Kosten im Vergleich zu anderen Anlageformen recht hoch sind. Zudem sind die Verträge nicht wirklich flexibel.

Eröffnung einer Geldanlage für Kinder

Wie eröffne ich ein Kinderkonto oder ein Kinderdepot für mein Kind, Patenkind oder Enkelkind?

Zur Eröffnung eines Kontos oder Depots legen Sie die Geburtsurkunde und die Steueridentifikationsnummer des Kindes bei dem gewünschten Institut vor.

Zudem müssen die Eltern eine Identifikation durchführen.

Insbesondere bei Direktbanken funktioniert das mit PostIdent- oder VideoIdent. Teilweise muss auch das Sorgerecht der beteiligten Personen nachgewiesen werden.

Geldanlage im Namen des Kindes oder lieber doch nicht?

Sparen auf dem Namen des Kindes

Wenn das Geld auf den Namen des Kindes angelegt werden soll, ist es mündelsicher und gehört zu 100% dem Kind.

  • Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird das Guthaben auf das Kind überschrieben.
  • Dabei kann es frei entscheiden, wie es das Geld verwendet, einen weiteren Einfluss darauf haben die Sparer nicht.

Wenn Sie Geld anlegen, profitieren Sie bis dahin von den steuerlichen Vorteilen bei Geldanlagen. Der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € kann hier genutzt werden und zusätzlich sind Einnahmen bis zum aktuellen Steuerfreibetrag von 9.168 € steuerfrei.

  • Private Renten- oder Lebensversicherungen, die Sie heute auf den Namen des Kindes abschließen, müssen nur mit der Hälfte der Erträge versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung erst nach dem 62. Lebensjahr erfolgt.
  • Zudem fällt der Steuersatz im Alter bei den meisten Personen geringer als im Erwerbsleben aus. Bei einer privaten Rente orientiert sich die Besteuerung am Ertragsanteil. Dieser liegt z. B. beim Renteneintritt mit 60 oder 61 bei 22%. Wer erst mit 75 auf die Rentenzahlung zugreift, muss nur noch 11% der Rente versteuern.

Wenn das Konto auf den Namen des Kindes eröffnet wird, dürfen die Eltern nur auf das Kapital zugreifen, wenn sie nachweisen, dass sie das Geld für das Kind verwenden.

Einige Banken bieten zudem höhere Zinssätze für Konten mit minderjährigen Kontoinhabern.

Das erwirtschaftete Vermögen hat dabei dennoch keinen Einfluss auf das Kindergeld.

Sollte ein Elternteil Arbeitslosengeld beziehen, wird das Guthaben auf dem Konto nicht zum Vermögen des Elternteils gerechnet.

Achten Sie bei Zinserträgen oberhalb des Sparerpauschbetrags auf jeden Fall darauf, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen.

So stellen Sie sicher, dass die Einkünfte des Kindes bis zu 9.168 € steuerfrei bleiben.

Achtung: Die kostenfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist an ein maximales Einkommen von 425 € monatlich gebunden.

  • Liegen die Kapitalerträge darüber, zahlt das Kind einen eigenen Beitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Zudem verlieren Kinder ihren vollen Anspruch auf BAföG im Studium und in der Ausbildung, wenn das Vermögen des Kindes bei Antragsstellung 8.200 € übersteigt.

Sparen auf dem eigenen Namen

Wenn Sie das Geld für ein Kind auf Ihren eigenen Namen anlegen, behalten Sie den vollen Zugriff auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus.

  • Ihr Nachwuchs kann als begünstigte Person vertraglich festgehalten werden.
  • Sie belasten dabei Ihren eigenen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge.
  • Wenn das angesparte Vermögen 200.000 € überschreitet und in einem Zeitraum von 10 Jahren auf das Kind übertragen wird, fällt eine Schenkungssteuer an, die abhängig von der Höhe der Schenkung und der eigenen Steuerklasse ist.

Im Gegensatz zu einer Anlage auf den Namen des Kindes ist die Geldanlage im eigenen Namen nicht mündelsicher, da die spätere Übertragung an das Kind nicht garantiert werden kann.

Wenn dann unvorhergesehen Ausgaben anfallen oder Streitigkeiten über das Kapital entstehen, kann das Geld auch verbraucht oder anderen Zwecken zugeführt werden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, zählt das Arbeitsamt das angesparte Vermögen zu Ihrem Vermögen dazu. Gegebenenfalls muss dieses dann zunächst verbraucht werden, um Leistungen zu erhalten.

Das Geld gehört dem Nachwuchs

Wann soll ich dem Kind das Geld zukommen lassen?

Minderjährige Kinder erhalten nur einen eingeschränkten Zugriff auf Konten, die in ihrem Namen eröffnet wurden. Die Eltern oder Großeltern verwalten das Geld bis zur Volljährigkeit.

  • Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres werden Kontos und Depots vollständig überschrieben und die Zugriffsrechte der Eltern oder Großeltern gelöscht.
  • Es kann sinnvoll sein, die Geldanlage vor der Volljährigkeit des Kindes umzuschichten, um das Kapital kurzfristig verfügbar zu machen oder es in einen Auszahlplan umzuwandeln, aus dem monatlich eine bestimmte Summe fließt.
  • Es kann aber auch in Absprache mit dem Kind weiter angelegt werden.

Eltern dürfen nicht einfach so Geld vom Konto des Kindes abheben. Geschieht dies dennoch, kann das Kind die Eltern auf die Rückzahlung des Geldes verklagen, wenn die Rückzahlung nicht durch andere Mittel erreicht werden kann.

Welche Vorteile hat ein Kind von einer Geldanlage der Eltern?

Mit einer frühzeitigen Geldanlage kann ein erster Schritt für einen langfristigen Vermögensaufbau gemacht werden.

Mit einem Kinderkonto wird der Umgang mit Geld unter geschützten Bedingungen erlernt.

Erste Erträge können zur Erfüllung von Wünschen und Träumen genutzt werden. Die Anlage kann zudem als Basis für spätere Geldanlagen dienen, die auch gezielt für das Alter vorsorgen.

Welche Vorteile haben Eltern, die Geld für Ihr Kind anlegen?

Mit einer Vermögensanlage für Kinder sorgen Sie rechtzeitig für größere Ausgaben wie Kinderzimmereinrichtungen oder Klassenfahrten vor.

Zudem unterstützen Sie Ihr Kind beim Aufbau von eigenem Vermögen.

Tipps zur Geldanlage für Kinder

  • Fangen Sie früh an.
  • Beachten Sie die Inflation und legen Sie langfristig an.
  • Sparen Sie konstant.
  • Verzichten Sie auf spekulative Anlageformen.
  • Überprüfen Sie, ob eine Geldanlage auf den Namen des Kindes sinnvoll ist, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
  • Achten Sie auf die Grenzen für BAföG und die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Wenn die Geldanlage im Namen des Kindes erfolgt: Erteilen Sie einen Freistellungsauftrag!

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