Berater-Homepage von Christian Holzner

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GV6K-CNBZ5-98 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GV6K-CNBZ5-98

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GV6K-CNBZ5-98


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Autobahndrehkreuz von oben
Autobahndrehkreuz von oben

Autobahnauffahrt: richtig einfädeln

Auffahren auf die Autobahn: keine Panik auf dem Beschleunigungsstreifen

Auf die Autobahn auffahren ist nicht nur für Fahranfänger eine echte Stresssituation: Viele Autofahrer vergessen alles, was sie in der Fahrstunde über den Beschleunigungsstreifen und das richtige Einfädeln gelernt haben.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Verkehrsregeln auf dem Beschleunigungsstreifen gelten, wer Vorfahrt hat und was Sie beim Fahren auf der Autobahn sonst noch beachten müssen.

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Inhaltsverzeichnis

Wozu dient der Beschleunigungsstreifen?

Der Beschleunigungsstreifen, auch Einfädelungsstreifen oder Beschleunigungsspur, ist ein Teil der Auffahrt auf die Autobahn oder ähnlich gut ausgebauten Straßen. Er verläuft parallel zur rechten Spur.

  • Beschleunigungsstreifen sind in der Regel 250 m lang, bei Stadtautobahnen teils kürzer.
  • Der Beschleunigungsstreifen verjüngt sich zum Ende hin und mündet schließlich in die rechte Fahrspur.
  • Er gibt Autofahrern die Möglichkeit, die Geschwindigkeit dem Tempo des fließenden Verkehrs auf der rechten Spur anzupassen.

Achten Sie beim Auffahren auf die Verkehrslage. Fahrer sollten die gesamte Beschleunigungsspur nutzen, damit sie sich am Ende möglichst nahtlos in den Verkehr einfädeln können.

Ist der rechte Fahrstreifen frei oder besteht eine größere Lücke, sollten Sie Ihr Tempo auf mindestens 80 bis 100 km/h beschleunigen, bevor Sie auf die Autobahn auffahren.

Welche Verkehrsregeln gelten beim Auffahren auf die Autobahn?

Wer hat Vorfahrt? Gilt das Reißverschlussprinzip? Muss ich am Ende der Beschleunigungsspur stehen bleiben, wenn mich keiner reinlässt? Beim Auffahren auf die Autobahn entstehen viele Fragen.

Diese Verkehrsregeln gelten:

  • Der durchgehende Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt.
  • Auffahrende Autofahrer dürfen den fließenden Verkehr auf der Autobahn rechts überholen.
  • Die auf der rechten Fahrspur fahrenden Verkehrsteilnehmer dürfen und sollen die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen. Aber: Sie sind dazu nicht verpflichtet.

Wie schnell darf ich auf die Autobahn auffahren?

Autofahrer dürfen auf dem Beschleunigungsstreifen von Autobahnen schneller fahren als auf der danebenliegenden durchgehenden Fahrspur (§ 7a Absatz 2 StVO).

Es ist also ausdrücklich – im Unterschied zum sonst geltenden Recht – erlaubt, langsamere Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen rechts zu überholen.

Allerdings nur dann, wenn das Überholmanöver niemanden gefährdet.

Wer hat beim Auffahren Vorfahrt?

Auf der Autobahn hat immer der fließende Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt (§ 18 Absatz 3 StVO).

Wer vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffährt, muss dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren.

Beim Auffahren auf die Autobahn gibt es kein Reißverschlussverfahren. Fahrer müssen warten, bis sie sich ohne Gefährdung anderer einfädeln können. Dies gilt auch bei Stau oder dichtem Verkehr.

Bei Stau auf der Autobahn gilt: Rettungsgasse bilden für Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn.

Gilt beim Einfädeln das Reißverschlussverfahren?

Bei Fahrbahnverengungen gilt das Reißverschlussverfahren. Auf Autobahn- oder Schnellstraßenauffahrten wird das Reißverschlussverfahren hingegen nicht angewendet.

Der Beschleunigungsstreifen dient dazu, die eigene Geschwindigkeit dem Verkehr auf der Autobahn anzupassen und erst dann auf den Hauptfahrstreifen zu wechseln.

Der Verkehr auf der rechten Autobahnspur hat immer Vorrang.

Müssen Verkehrsteilnehmer auf die linke Spur wechseln, um das Auffahren zu ermöglichen?

Sofern der fließende Verkehr es erlaubt und nicht behindert wird, können Sie dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer das Einfädeln auf die Autobahn ermöglichen.

Einen Anspruch darauf haben Einfahrende nicht. Sie dürfen sich auch nicht darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer die rechte Spur freimachen.

Es gibt zudem Autofahrer, die sich nicht an dieses Gebot halten. Auf einer vollen Autobahn haben Fahrer oft keine Möglichkeit, auf die linke Fahrspur zu wechseln.

Sie dürfen also in keinem Fall die Auffahrt erzwingen. Wenn Ihnen niemand Platz macht, können Sie nicht auffahren.

Was tun, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht?

Einfädeln nicht geschafft, weil Sie keiner reingelassen hat? Die StVO sieht vor, dass Autofahrer am Ende des Beschleunigungsstreifen anhalten und abwarten, bis sich eine Lücke ergibt.

Der ADAC und Fahrlehrer sind anderer Meinung. Sie raten dazu, besser auf dem Standstreifen weiterzufahren und sich von dort baldmöglichst ohne Gefährdung in den fließenden Verkehr einzuordnen.

Denn es ist besonders gefährlich, wenn Autofahrer aus dem Stand auf die Autobahn auffahren. Sie müssen nicht nur auf eine sehr große Lücke warten, sondern auch aus dem Stand beschleunigen. Das erhöht die Gefahr für schwere Auffahrunfälle.

So fädeln Sie sich geschickt ein

Beim Auffahren auf die Autobahn sind viele Fahrer zu langsam und fädeln zu früh ein. So geht es stressfrei:

Schematische Darstellung wie man auf die Autobahn auffahren sollte
  • Achten Sie auf der Zufahrt auf den fließenden Verkehr.
  • Setzen Sie den linken Blinker und behalten Sie den Verkehr im Auge.
  • Beschleunigen Sie zügig.
  • Achten Sie auf den Abstand zum Vordermann.
  • Nutzen Sie möglichst die volle Länge des Beschleunigungs­streifens, um auf ein optimales Tempo zu kommen.
  • Warten Sie auf eine ausreichend große Lücke im Verkehr, damit Sie sich nahtlos einfädeln können.
  • Beachten Sie: Der fließende Verkehr hat Vorfahrt.
  • Blicken Sie vor dem Einfädeln in den Rück- und Außenspiegel.
  • Vergessen Sie nicht den Schulterblick, auch wenn Ihr Fahrzeug über einen Toten-Winkel-Assistenten verfügt.
  • Bleiben Sie auf dem Beschleunigungsstreifen möglichst nicht stehen.
  • Passen Sie nach dem Einfädeln das Tempo an.
  • Schalten Sie dann den Blinker aus, falls er nicht von selbst zurückspringt.

Was tun, wenn man selbst zum Geisterfahrer wird?

Das sollten Sie tun, wenn Sie falsch auf die Autobahn aufgefahren und als Geisterfahrer unterwegs sind:
  • Reduzieren Sie die Geschwindigkeit.
  • Schalten Sie Licht und die Warnblinkanlage ein.
  • Steuern Sie so schnell wie möglich zum nächstgelegenen Fahrbahnrand an und parken Sie dort so dicht wie möglich an der Leitplanke.
  • Steigen Sie vorsichtig aus, legen Sie die Warnweste an und begeben Sie sich zügig hinter die Schutzplanke.
  • Informieren Sie die Polizei unter 110 und warten Sie auf Hilfe.
  • Versuchen Sie nicht zu wenden, rückwärts zu fahren oder die Fahrbahn zu queren.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber: Geisterfahrer – so verhalten Sie sich richtig.

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