Berater-Homepage von Andre Meyer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-CJX8-XSOSV-81 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-CJX8-XSOSV-81

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-CJX8-XSOSV-81


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Männer stehen an einem Anhänger

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  • Günstige Beiträge
  • Schutz für den abgekoppelten Anhänger
  • Mit Vollkasko auch gegen Rangierschäden sowie Schäden am Anhänger durch einen Reifenplatzer versichert
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Mit Sicherheit zur HUK-COBURG: Ihre günstige Anhänger-Versicherung

Ob für Grünschnitt, den Umzug oder Baumaterialien – Anhänger stellen sowohl privat als auch gewerblich ein vielseitiges Transportmittel dar. Das unkomplizierte Anhängen an den Pkw macht sie zu praktischen Hilfsmitteln für mehr Stauraum.

Trotz ihrer einfachen Handhabung kommt es aber auch bei Anhängern oft zu Unfällen: Durch Fehler beim Rangieren oder ein unerwartetes Schlingern während der Fahrt ist schnell ein Schaden entstanden. Auch das unsachgemäße Abstellen des Anhängers kann zu Problemen führen, etwa wenn dieser ins Rollen gerät und dabei andere Fahrzeuge oder Eigentum beschädigt.

Solche Vorfälle können nicht nur kostspielig sein, sondern auch Haftungsfragen aufwerfen.

Eine Anhänger-Versicherung bietet in diesen Fällen wertvollen Schutz und unterstützt Sie dabei, finanzielle Risiken zu minimieren. Hier erfahren Sie, wann Sie Ihren Anhänger versichern müssen und welche Versicherung für Ihren Anhänger sinnvoll ist.

Inhaltsverzeichnis

Muss man einen Anhänger versichern?

Bis vor einigen Jahren war es kein Problem, seinen Anhänger einfach über das Zugfahrzeug mitzuversichern. Seit 2002 ist es jedoch verpflichtend, für Anhänger eine separate Anhänger-Versicherung abzuschließen – und das ist auch gut so, denn in vielen Fällen reicht die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs nicht mehr aus.

Konkret schreibt das Pflichtversicherungsgesetz eine Anhänger-Versicherung vor, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird (§1 PflVG). Diese Haftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdecken, die durch den Gebrauch des Anhängers verursacht werden.

Damit wird sichergestellt, dass der Anhänger während der Fahrt und vor allem nach dem Abstellen lückenlos abgesichert ist und Schäden eindeutig reguliert werden können. Diese Regelung zur Versicherung gilt für alle Anhänger, egal ob privat oder gewerblich genutzt. Ausnahmen gelten nur für einige land- und forstwirtschaftliche Anhänger sowie solche aus dem Sportbereich.

Wie muss ich meinen Anhänger versichern?

Die Bremse nach dem Abkoppeln nicht richtig angezogen und der Anhänger rollt in ein parkendes Auto – schon kleine Unachtsamkeiten können Schäden an fremden Fahrzeugen oder Eigentum verursachen. Ist dabei sogar ein Passant verletzt worden, kann es richtig teuer werden. Deshalb ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Anhänger gesetzlich vorgeschrieben, die bei Schäden an Dritten greift.

Bei der Anhänger-Versicherung wird zudem zwischen geschäftlicher, gewerblicher und privater Nutzung differenziert.

  • Von einer geschäftlichen Nutzung spricht man immer dann, wenn der Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet wird, beispielsweise vom Pizzalieferanten oder zum Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb.
  • Gewerblich wird ein Anhänger unter zwei Voraussetzungen genutzt.
    Erstens: Durch seinen Einsatz werden Einnahmen generiert, beispielsweise durch den gewerblichen Transport von Gütern.
    Zweitens: Diese Einnahmen gelten steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb.

Den Umfang der Anhänger-Versicherung können Sie darüber hinaus beliebig erweitern mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Damit sind Sie unter anderem auch gegen Diebstahl, Tier- und Wetterbeschädigungen sowie Schäden durch Reifenplatzer oder Fehler beim Rangieren abgesichert.

Hinweis: Die Vollkaskoversicherung ist online nicht abschließbar – unsere Ansprechpartner vor Ort beraten Sie hierzu gerne persönlich.

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So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Andre Meyer

Versicherungsfachmann

Leutkircher Str. 8
87452 Altusried

Tel. 08373 9876742
Mobil 0172 7908841

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Welche Anhänger benötigen keine Versicherung?

Von der verpflichtenden Anhänger-Versicherung befreit sind zum Teil land- und forstwirtschaftlich genutzte Anhänger. Zusätzlich sind einige Anhänger im Sportbereich von der Versicherungspflicht ausgenommen: Dazu gehören z.B.:

  • Pferdeanhänger zum Transport von Sportpferden
  • Bootsanhänger
  • Segelfluganhänger
  • ähnliche Spezialanhänger für Sportfahrzeuge ohne Zulassung

Selbstverständlich muss für diese Anhänger trotzdem ein Kennzeichen beantragt werden. Grundsätzlich ist auch für versicherungsfreie Anhänger eine Versicherung empfehlenswert, obwohl diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn ein Risiko besteht auch dann, wenn der Anhänger nicht über die Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert ist.

Ein Beispiel: der Anhänger steht abgekoppelt, setzt sich von allein in Bewegung und rollt in einen fremden Gartenzaun.

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihren Anhänger

Focus Money Bester Kfz-Versicherer Ausgabe 36/2024

Nur kurz nicht aufgepasst, schon gibt es einen Unfall mit Ihrem Anhänger und Sie haften. Entstehen anderen dabei Schäden oder werden Personen verletzt, kann es ganz schön teuer werden. Mit der Anhänger-Versicherung der HUK-COBURG sind Sie bei Personen-, Sach- und möglichen Folgeschäden optimal abgesichert – und das auch bei hohen Schäden:

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
  • Bei Personenschäden übernehmen wir bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Wir prüfen Haftpflichtansprüche, die gegen Sie erhoben werden, und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Und Sie? Brauchen sich um nichts zu kümmern.

Für die Zulassung von versicherungspflichtigen Anhängern benötigen Sie dann auch, wie bei Ihrem Zugfahrzeug, einen Nachweis über den Versicherungsschutz. Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie telefonisch oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.

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Für die Zulassung von versicherungspflichtigen Anhängern benötigen Sie dann auch, wie bei Ihrem Zugfahrzeug, einen Nachweis über den Versicherungsschutz. Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie telefonisch oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.

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Die Anhänger-Versicherung erweitern mit Teil- und Vollkasko

Ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung steht es Ihnen frei, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Anhänger abzuschließen.

Je nach Art Ihres Anhängers und wie häufig Sie diesen bewegen, kann sich die Erweiterung der Anhänger-Versicherung durch den Kaskoschutz lohnen.

Das betrifft zum Beispiel neue oder hochpreisige Anhänger, bei denen schon ein Sturmschaden oder ein beschädigtes Rücklicht schnell teuer werden kann. Aber auch, wenn Sie Ihren Hänger regelmäßig zum Transport verwenden und dieser oft im Freien steht, ist ein zusätzlicher Schutz empfohlen.

  • Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Naturgewalten (z. B. Hagel, Sturm oder Blitzschlag), Wildunfälle, Diebstahl sowie Schäden durch Explosion, Kurzschluss, Brand oder Glasbruch ab.
  • Die Vollkaskoversicherung greift auch dann, wenn die Unfallschäden durch den Halter selbst verursacht wurden. Der Versicherungsschutz tritt auch dann in Kraft, wenn der Anhänger von Fremden mutwillig beschädigt wurde. Die Police lohnt sich dementsprechend in erster Linie für neuwertige bzw. hochpreisige Anhänger.

Sowohl Teil- als auch Vollkasko beziehen sich allerdings nur auf Schäden am Fahrzeug bzw. auf fest ein- oder angebaute Bestandteile.

Im Vollkasko-Tarif sind auch Schäden am Fahrzeug versichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.

Hinweis: Der Abschluss der Vollkaskoversicherung ist online nicht möglich. Möchten Sie Ihren Anhänger Vollkasko versichern, wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berater vor Ort .

Was kostet eine Anhänger-Versicherung?

Anhänger-Versicherungen sind deutlich günstiger als Versicherungen für den Pkw. Auch mit zusätzlicher Kaskoversicherung sind die Policen in der Regel erschwinglich.

Konkret werden Prämien anhand der zulässigen Gesamtmasse und der Art des Anhängers (z. B. Wohnwagen oder Güterbeförderung) berechnet – die Versicherung für Anhänger bis 750 kg ist damit in der Regel günstiger als für eine Anhänger bis 3,5 t. Die Prämien für Teil- und Vollkaskoversicherungen errechnen sich anhand des Wertes des Anhängers.

Anders als bei der Autoversicherung gibt es bei der Anhänger-Versicherung keine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (Prozente) – die Einstufung liegt immer bei 100%. Dementsprechend steigt die Prämie im Falle eines Schadens nicht. Es gibt allerdings auch keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Die Kündigungsfristen für Anhänger-Versicherungen sind in der Regel mit denen der Kfz-Versicherung identisch.

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Wie sind Gespanne versichert?

Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen mitversichert.

Dazu zählen z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden.

  • Ihr Zugfahrzeug ist bei uns noch nicht vollkaskoversichert?
    Sie können Ihren Versicherungsschutz in der Autoversicherung jederzeit erweitern.
  • Mit Ihrem Zugfahrzeug zur HUK-COBURG wechseln?
    Kein Problem, hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können.

Braucht man für den Anhänger einen Schutzbrief?

Nein – ist Ihr Zugfahrzeug bei uns schutzbriefversichert, dann ist Ihr mitgeführter Gepäckanhänger oder Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse ohne Aufpreis auch im Kfz-Schutzbrief mitversichert.

Alle Leistungen der Anhänger-Versicherung im Überblick

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Anhängers durch Fremde / Vandalismus („Neidkratzer“)
Schäden durch Reifenplatzer
Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Anhänger
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden am Anhänger
Schäden durch Transport des Anhängers auf einem Schiff

Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt – nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.

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Wer zahlt beim Unfall mit einem Anhänger?

Im Falle eines Unfalls erweist sich die Schadensregulierung nicht immer als eindeutig. In der Regel greift allerdings die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, wenn sich Zugfahrzeug und Anhänger zum Zeitpunkt des Schadens in Bewegung befinden.

Die Anhänger-Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn der Anhänger vom Zugfahrzeug abgekoppelt wurde und auf öffentlichem Boden einen Schaden verursacht.

In einigen Fällen springt die Anhänger-Versicherung aber auch dann ein, wenn der Anhänger in Benutzung ist. Das kann etwa dann sein, wenn er von der Spur abkommt und ein anderes Fahrzeug beschädigt – beispielsweise aufgrund von widrigen Witterungsbedingungen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Mit der Anhänger-Versicherung der HUK-COBURG fahren Sie gut – und sparen bares Geld! Überzeugen Sie sich selbst.

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Häufige Fragen zur Anhänger-Versicherung

Warum müssen Anhänger versichert werden?

Seit 2002 gilt, dass alle Anhänger, die im Straßenverkehr bewegt werden, eine eigene Versicherung brauchen. Grund für diese Gesetzesänderung war die Häufung von schweren Unfällen mit Transport-Anhängern und Wohnwagen sowie Schäden durch stehende Anhänger.

In vielen Fällen stellte sich die Schadensregulierung als schwierig heraus. Durch die separate Haftpflichtversicherung für Anhänger soll deshalb sichergestellt werden, dass nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter haftet.

Ist mein Anhänger auch im Ausland durch die Kfz-Haft­pflicht­versicherung abgesichert?

Der Kfz-Haftpflichtschutz der Anhänger-Versicherung gilt, wie auch die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Zugfahrzeuges, in den geographischen Grenzen Europas. Ebenfalls mit eingeschlossen sind die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Gilt die Anhänger-Versicherung auch für Wohnwagen?

Auch beim Wohnwagen handelt es sich um einen Anhänger, der nach bestehendem Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Bei der HUK-COBURG können Sie Ihren Wohnwagen über die Wohnwagenversicherung absichern.

Welchen Führerschein brauche ich, um einen Anhänger zu ziehen?

Ob Sie einen Anhänger ziehen dürfen, ist abhängig von der erworbenen Führerscheinklasse. In Ihrem Führerschein eingetragen ist auch die zulässige Gesamtmasse, die Sie bewegen dürfen

Eine gute Übersicht bietet Ihnen unser Ratgeber Wohnmobil-Führerschein, in dem neben den erforderlichen Fahrerlaubnissen für Gespanne aus Wohnmobil und Anhänger zusätzlich auch die für Gespanne aus Auto und Anhänger relevanten Führerscheine B, B96 und BE beschrieben sind.

Wie schnell darf man mit einem Anhänger fahren?

Grundsätzlich gilt: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie maximal 50 km/h fahren. Werden durch entsprechende Schilder andere Höchstgeschwindigkeiten ausgewiesen, gelten natürlich wie immer die Verkehrszeichen. Außerorts und auf der Autobahn beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Ausnahme: Mit Tempo 100-Plakette erhöht sich die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf Autostraßen und Autobahnen auf 100 km/h. Die Tempo 100 Regelung kann für Pkw und auch für Wohnmobile bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht beantragt werden.

Die technischen Voraussetzungen für die Zuteilung dieser Plakette sind:

  • Das Zugfahrzeug über ABS.
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
  • Die Reifen des Anhängers sind nicht älter als 6 Jahre und bis mindestens 120 km/h zugelassen. Der Geschwindigkeitsindex der Reifen muss mindestens L betragen.

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Anhängelast.

Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann sein Gespann auch einfach in einer TÜV- oder Dekra-Niederlassung begutachten lassen.

Wie kann ich einen Unfall bereits vor der Fahrt vorbeugen?

Viele Beschädigungen entstehen bereits während der Fahrt – z. B. durch plötzliches Bremsen, Wettereinflüsse oder unebene Straßen.

Diese Risiken können deutlich reduziert werden, wenn die Ladung im oder auf dem Anhänger richtig gesichert sind.

  • Spanngurte sichern die Ladung vor dem Verrutschen.
  • Zur Befestigung benötigte Ösen und Haken sollten fachgerecht montiert werden.
  • Ein Netz oder eine Plane vermeiden, dass Teile der Ladung vom Fahrtwind herabgeweht werden.
  • Anhänger gleichmäßig beladen – dies verringert deutlich die Gefahr des Umkippens.

Grundsätzlich gilt: Anhänger dürfen nicht zu schwer beladen und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Denn das ist nicht nur im Falle eines Zusammenstoßes gefährlich, sondern kann bei einer Polizeikontrolle auch richtig teuer werden.

Im Zweifelsfall kann vor der Fahrt oder Reise eine öffentliche Waage aufgesucht werden. Diese stehen oft bei TÜV- oder DEKRA-Niederlassungen zur Verfügung.

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