Berater-Homepage von Adrian Lukasz Richter

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FG8Y-G5AOS-29 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FG8Y-G5AOS-29

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-FG8Y-G5AOS-29


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mama mit Kind im Lastenfahrrad und Sohn auf seinem Fahrrad

Lastenrad – Modelle, Tipps, Versicherung

Mama mit Kind im Lastenfahrrad und Sohn auf seinem Fahrrad

Lastenrad – Modelle, Tipps, Versicherung

Lastenfahrrad – cool, sinnvoll, praktisch

Für den Transport schwerer oder voluminöser Lasten oder dem lieben Nachwuchs reicht ein normales Fahrrad oft nicht aus. Eine sinnvolle Alternative zum Auto sind Lastenfahrräder.

Cargo-Lastenfahrräder gibt es inzwischen auch als E-Bike. Mit einem Lastenfahrrad können Sie Ihre Kids ebenso leicht transportieren wie den Wochenendeinkauf inklusive Getränkekasten oder sperrige Güter.

Wartungs- und Betriebskosten halten sich in Grenzen. Unter bestimmten Bedingungen wird die Anschaffung sogar vom Staat gefördert.

Inhaltsverzeichnis

Für wen eignet sich ein Lastenrad?

Lastenfahrräder eignen sich für Familien ebenso wie für Liefer- und Kurierdienste. Auch für Handwerker sind Lastenfahrrad-E-Bikes dank E-Antrieb eine lohnenswerte Alternative.

Für die meisten Modelle gibt es entsprechendes Zubehör wie Kindersitze, Gurte oder Transportboxen. Damit können Sie ein Lastenfahrrad je nach Bedarf für den Transport von Kindern nutzen, die Einkäufe erledigen, Bestellungen ausfahren oder die Gartenabfälle wegbringen. Eine Extra-Fahrerlaubnis benötigen Sie nicht.

Welche Lastenfahrrad-Modelle gibt es?

Es gibt verschiedene Modelle, die vielseitig einsetzbar sind. Die meisten Lastenräder sind für Familien mit Kindern konzipiert. Ein mehrfach ausgezeichneter Hersteller von Lastenfahrrädern für Kinder ist Babboe, der auch ein Lastenfahrrad für den Hund anbietet.

Einige Hersteller bieten eine Basisausstattung, die je nach gewünschter Nutzungsart um weitere Module ergänzt werden kann.

Zudem gibt es reine Transporträder mit festen Boxen und Plattformen. Einspurige Lastenräder haben wie normale Fahrräder zwei Räder. Die Transportbox ist in den Rahmen integriert. Zweispurige Lastenräder sind in der Regel dreirädrig. Die Transportkiste sitzt auf zwei Rädern entweder vor dem Lenker oder hinter dem Sattel.

Sie benötigen vor der Anschaffung eines Lastenrads kein Krafttraining: Viele Lastenräder gibt es inzwischen mit Elektromotor, auch nachrüstbar.

Welches Bike für Sie infrage kommt, hängt von den individuellen Ansprüchen an Leistung und Komfort und natürlich der geplanten Nutzung ab.

In zahlreichen Städten und Urlaubsregionen gibt es übrigens Verleihstationen. Dort können Sie die verschiedenen Modelle testen. Am besten lassen Sie sich bei einem Fachhändler beraten.

Ein erster Überblick gängiger Lastenrad-Modelle:

  • Longjohn-Bike: Sehr beliebt sind die sogenannten Long Johns. Der zweirädrige Longjohn fährt sich zügig wie ein normales Fahrrad, sein Wendekreis ist jedoch größer. Die lenkerbreite Ladefläche oder Transportbox sitzt zwischen Fahrer und Vorderrad. Nachteilig ist der wenig sichere Stand. Hohe Beladung und geringes Tempo verringern die Fahrstabilität. Der tiefe Schwerpunkt erlaubt Zuladungen bis zu 100 kg.
  • Longtail-Bike: Das Longtail-Lastenrad hat ebenfalls nur zwei Räder. Es punktet mit einem längeren Heck (long tail = langer Schwanz). Hinten finden zwei Kinder im Kindersitz ebenso Platz wie das Surfbrett oder große Fahrradtaschen.
  • Dreirädrige Cargobikes/Lastenfahrrad Dreirad: Transporträder wie das Christiania Bike haben drei Räder. Sie eignen sich vor allem für den Nahbereich. Die Transportbox sitzt hier auf einer zweirädrigen Vorderachse. Mehrspurige Cargobikes fahren stabiler und kippen nicht um. Das macht sie für Familien mit mehreren Kindern besonders attraktiv. Der Nachteil: Mit einem dreirädrigen Lastenrad können Sie sich nicht in die Kurve legen. Das begrenzt das Tempo. Einige Cargobikes besitzen eine integrierte Neigetechnik in der Vorderachse. E-Cargobikes können sogar bis zu 300 kg transportieren.

Was kostet ein (Elektro-) Lastenrad?

Die Kosten für Lastenfahrräder variieren je nach Ausstattung und Modell. Gute Qualität hat ihren Preis. Ein hochwertiges Lastenrad bekommen Sie nicht unter 2.500 €.

  • Einsteigermodelle ohne E-Antrieb gibt es schon ab 1.300 €.
  • Lastenräder mit Elektro-Antrieb kosten zwischen 2.200 und 5.500 € oder mehr.
  • Carving-E-Lastenräder mit Neigetechnik gehen bei 3.500 € los.

Schnäppchen können Sie im Schlussverkauf oder bei gebrauchten Lastenfahrrädern machen.

Die Zeitschrift "Radfahren" rät, beim Kauf auch auf das Zubehör zu achten. Denn ohne passende Erweiterungssets, brauchbare Adapter für Kindersitze und Körbe sowie Wetterschutzkabinen für die Kids ist ein Lastenrad nur begrenzt einsetzbar. Die Wartungskosten für Reparaturen liegen je nach Alter und Modell zwischen 100 - 300 € pro Jahr. Erkundigen Sie sich nach Sharing-Modellen in Ihrer Stadt. Hier finden Sie bestehende Initiativen freier Lastenräder.

Wie hoch ist die Förderung für Lastenräder?

Der Staat fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern (auch Lastenpedelecs) mit Elektromotor für Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

Der Fördersatz beträgt bis zu 25% der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 €. Das Lastenrad muss serienmäßig und fabrikneu sein und eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen.

Die Förderung wird nicht gewährt, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Antrags den Kauf bereits getätigt hat. Privatpersonen, sind bis auf wenige Ausnahmen (z. B. im Saarland) sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Den Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr finden Sie hier.

Muss ich mein Lastenrad versichern?

Fährt Ihr Lastenrad durch einen Elektromotor schneller als 25 km/h benötigen Sie eine S-Pedelec-Versicherung. Falls nicht, sollten Sie es über eine Hausratversicherung absichern.

In dieser sind Fahrräder und Fahrradanhänger gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer oder Einbruch-Diebstahl versichert. So auch Ihr Lastenrad mit Elektromotor, wenn es nicht schneller als 25 km/h fährt.

  • Im Schadenfall wird in der Hausratversicherung Wiederbeschaffungswert des Lastenfahrrads ersetzt. Das heißt, Ihnen wird der Betrag für ein gleichwertiges neues Lastenrad ausbezahlt.
  • Versicherungsschutz besteht dann, wenn das Lastenfahrrad außerhalb verschlossener Abstellräume, Keller oder der versicherten Wohnung auf offener Straße trotz Sicherung durch ein Schloss gestohlen wird. Dies ist bei einem Großteil der Diebstähle der Fall.
  • Kein automatischer Versicherungsschutz besteht dagegen bei einem einfachen Diebstahl. Dieser kann aber als Baustein zur Hausratversicherung mitversichert werden.

Bei Abschluss des einfachen Fahrraddiebstahlrisikos vereinbart man in der Regel eine Höchstentschädigungssumme. Sie sollte dem Neuwert Ihres Fahrrads entsprechen. Für die Wertermittlung und Schadenregulierung sind der Kaufbeleg und ein Foto des Lastenrads hilfreich.

Tipp: Wenn Sie im Rahmen der Hausratversicherung das Fahrraddiebstahlrisikos bei uns abschließen, ist automatisch auch ein beitragsfreier Fahrradschutzbrief mitversichert.

Mehr zum Thema Fahrraddiebstahl lesen Sie in unserem Ratgeber.

Wie bin ich bei einem Unfall auf dem Lastenrad versichert?

Erleiden Sie bei der Nutzung Ihres Lastenfahrrads einen Unfall, der zu einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt, dann sichert Sie eine private Unfallversicherung finanziell ab.

Schädigen Sie bei einem Unfall mit dem Lastenfahrrad einen Dritten, dann hilft Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Video: Wissenswertes Rund um das Thema Lastenfahrrad

Moutainbikeprofi und Fahrradexperte Andi Schuster erklärt, wann ein Lastenfahrrad sinnvoll ist, welche Modelle es gibt und was man bei der Fahrweise beachten sollte.

Verkehrssicheres Lastenfahrrad – was muss dran sein?

Prinzipiell gelten in punkto Verkehrssicherheit für Lastenräder die gleichen Anforderungen wie für verkehrssichere Fahrräder. Vorgeschrieben sind:

  • Ein weißer Frontscheinwerfer und ein weißer Reflektor (auch kombiniert).
  • Ein rotes Rücklicht und ein roter Reflektor (auch kombiniert).
  • Eine helltönende, gut hörbare Klingel.
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen, die auf das maximal zulässige Gesamtgewicht des Lastenfahrrads ausgelegt sind.
  • Zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind.
  • Wahlweise mehrere Reflektorstreifen, Speichenclips oder gelbe Speichenreflektoren an den Rädern.
  • Ggf. ein Rückspiegel bei größeren Lastenrädern.

Gut zu wissen: Rechtlich gesehen gelten Lastenräder nur unter bestimmten Voraussetzungen als Fahrräder:

  • Zulässig ist bei E-Lastenrädern eine elektrische Tretkraftunterstützung bis 25 km/h mit einer Nenndauerleistung bis 250 Watt sowie eine Anfahrhilfe bis 6 km/h. 
  • Sie dürfen nur bis zu 2,50 m hoch und 4 m lang sein. Einspurige Räder dürfen 1 m breit sein, mehrspurige 2 m.

Wo darf ich mit dem Lastenfahrrad fahren?

Mit einem Lastenrad dürfen bzw. müssen Sie laut Verkehrsrecht:

  • Radwege und für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen, Busspuren, Gehwege und Fußgängerzonen benutzen.
  • An wartenden Autos am rechten Fahrbahnrand langsam vorbeifahren.
  • Bei entsprechender Ausschilderung einen Radweg benutzen. Das ist Pflicht. Davon ausgenommen sind mehrspurige Lastenräder, wenn die Breite des Radweges nicht ausreicht.

Wo darf ich ein Lastenfahrrad parken?

Jedes Fahrrad können Sie auf dem Gehweg abstellen, sofern Sie keine Fußgänger behindern. Das gilt auch für Lastenräder.

Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger dürfen unter Umständen sogar auf der Fahrbahn parken. Aber nur dann, wenn damit Güter transportiert werden.

Wer Personen transportiert, muss sein Lastenrad auf dem Gehweg abstellen. Achten Sie beim Parken darauf, dass den Kindern genug Platz fürs Ein- und Aussteigen bleibt.

Einige Städte weisen spezielle Lastenfahrrad-Parkplätze aus. Besser und sicherer steht das Lastenrad im Schuppen. Dort ist es nicht nur vor Nässe & Co., sondern auch vor Diebstahl geschützt.

Wer sein Lastenfahrrad im Freien abstellt, sollte sich eine Lastenfahrrad-Schutzplane besorgen. Sie schützt das Rad vor Witterungseinflüssen. Sichern sollten Sie Ihr Lastenrad mit einem hochwertigen Kettenschloss.

Tipp: Einspurige Lastenfahrräder kippen im Stand schneller um als mehrspurige. Bei ihnen ist die Standsicherheit und ein stabiler Fahrradständer von Vorteil. Mehrspurige Lastenfahrräder sind standsicherer. Bei ihnen ist es ratsam, beim Parken die Feststellfunktion (Feststellbremse oder Fahrradständer) zu nutzen, damit das Rad nicht ungewollt wegrollt. 

Welche Regeln gelten für den Transport von Kindern im Lastenrad?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es zwei Möglichkeiten, Kinder mit dem Fahrrad zu transportieren:

  • Transport auf dem Fahrrad oder
  • Transport in einem speziellen Anhänger.

Eine Extra-Regelung für Lastenräder gibt es bis jetzt noch nicht. Erlaubt ist seit 2020 der Transport von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Eine Ausnahme bilden Kinder mit Behinderung. Die fahrende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Für die Beförderung von Kindern auf dem Fahrrad gelten folgende Voraussetzungen:

  • Kinder müssen auf dem Fahrrad auf einem besonderen Sitz befördert werden. Ein Kissen auf dem Gepäckträger gilt nicht als „besonderer Sitz“.
  • Vorrichtungen wie beispielsweise Radverkleidungen müssen dafür sorgen, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen des Fahrrades geraten können.
  • In einem regulären Fahrradanhänger dürfen maximal 2 Kinder befördert werden. Außerdem muss der Anhänger zur Beförderung von Kindern eingerichtet sein.

Welche Ausstattung benötigt ein Lastenrad für Kinder?

Die Anforderungen an die Beförderung von Kindern auf Lastenfahrrädern sind derzeit nur begrenzt geregelt.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat in ihrer Broschüre Kinderbeförderung auf Lastenfahrrädern ein paar nützliche Regeln zusammengestellt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen beim Transport von Kindern hinausgehen:

  • Für jedes Kind sollte ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem vorhanden sein.
  • Jedes Kind sollte während der Fahrt einen Fahrradhelm tragen.
  • Die Sitzplätze der Kinder sollten vor aufgeschleuderten Gegenständen wie Steinen geschützt sein.
  • Gefährliche Stellen wie die Räder sollten sich außerhalb der Erreichbarkeit der Kinder befinden oder entsprechend gesichert sein.

Welches Zubehör benötige ich für den Transport von Kindern im Lastenrad?

Je nach Modell sitzen die Kinder in einer großen Transportkiste auf der Sitzbank oder in befestigten Kindersitzen und Babyschalen.

Zusätzliches Equipment erhöht den Komfort und die Sicherheit: Von weichen Wintersitzkissen, über Rückenlehnen, gepolsterten Anschnallgurten, Nackenstützen, Halterungen für Flaschen und Taschen – mit dem nötigen Kleingeld bleibt kein Wunsch unerfüllt.

Fragen Sie Ihren Händler, welche Lösungen sich für Ihre Ansprüche anbieten.

Lastenfahrrad beladen: Wieviel ist erlaubt?

Das zulässige maximale Gesamtgewicht variiert je nach Modell und Marke. Es gibt Lastenfahrräder, die für den Transport von bis zu 6 Kindern ausgelegt sind und eine maximale Zuladung von 200 kg erlauben.

Kleinere und sportlichere Lastenräder haben bereits bei 60 kg die Zuladegrenze erreicht. Es ist wichtig, dass Sie bei der Nutzung Ihres Lastenrades alle Herstellerhinweise beachten und das Rad nur innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Grenzen beladen.

Gibt es spezielle Lastenräder für Hunde?

In den meisten Lastenrädern können Sie übrigens problemlos selbst größere Hunde transportieren. Hersteller wie Babboe Dog bieten sogar ein eigens für Hunde konzipiertes Hundetransportrad – inklusive Türchen und Rampe.

Das Hundetransport-Lastenrad wird standardmäßig mit einer Sitzbank inklusive zwei Gurten geliefert. Sie können neben dem Hund zusätzlich zwei Kinder im Hunde-Lastenrad mitnehmen. Wird der Platz nicht benötigt, können Sie die Sitzbank einfach hochklappen.

Wie ist das Fahrgefühl beim Lastenrad?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrrädern sind Lastenfahrräder größer, breiter und schwerer. Das hat Einfluss auf das Fahrverhalten und die Beherrschbarkeit, vor allem wenn es mit Kind und Kegel beladen ist.

Bevor Sie Ihre erste große Tour mit dem Lastenrad starten, sollten Sie das Fahrverhalten in unterschiedlichen Situationen kennen und beherrschen. Am besten, Sie üben typische Fahrsituationen in sicherer Umgebung mit ein paar Getränkekisten.

Gerade die mehrspurigen Lastenfahrräder sind beim Kurvenfahren gewöhnungsbedürftig, da sie schneller kippen können. Ein unebener Boden kann ein mehrspuriges Lastenrad schnell ins Schwanken bringen.

Deshalb ist es wichtig, sowohl mitfahrende Kinder als auch die Ladung immer gut zu sichern. Aber mit etwas Übung werden Sie sicher schnell zum Meister.

Gibt es Besonderheiten bei der Wartung von Lastenrädern?

Laut Verkehrsclub Deutschland ist die gute Pflege des Lastenrads das A und O. Sie vermeidet teure Reparaturen und erhöht die Zuverlässigkeit und Sicherheit des Rades. Vor allem Lastenräder, die täglich im Einsatz sind, müssen gewartet werden.

Prüfen Sie regelmäßig den Reifendruck und ziehen Sie die Speichen nach. Bremsbeläge und Reifen sollten in festen Intervallen gewechselt werden. Fachleute empfehlen einen Check alle 4 - 6 Wochen.

Einmal pro Jahr sollte das Fahrrad einer größeren Wartung unterzogen werden. Vor allem Lastenräder aus Holz sind wartungsintensiv. Eventuell ist ein Wartungsvertrag mit einem Fahrradhändler oder dem Hersteller sinnvoll.

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