Krankenversichertennummer KVNR
Krankenversichertennummer KVNR
Fragen und Antworten zur Krankenversichertennummer
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems schreitet voran. Um eine eindeutige und sichere Identifikation Ihrer Person für kommende Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte sicherzustellen, wird eine Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt. Diese basiert auf Ihrer Rentenversicherungsnummer und ist ein Leben lang gültig.
Die HUK-COBURG-Krankenversicherung beantragt diese Nummer für Ihre privat vollversicherten Kunden. Gesetzlich versicherte Personen, die eine Zusatzversicherung bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung führen, erhalten die KVNR von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Fragen und Antworten zur Krankenversichertennummer finden Sie hier.
Die Krankenversichertennummer ist eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer für alle krankenversicherten Personen in Deutschland.
Sie wird von den Krankenkassen vergeben und dient als Merkmal zur eindeutigen Identifikation von Versicherten.
Die KVNR ist vergleichbar mit der Rentenversicherungsnummer und wird in der Regel ein Leben lang beibehalten.
Die KVNR bietet den Einstieg in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie ermöglicht eine Teilnahme an der Telematikinfrastruktur.
Diese bietet den sicheren und schnellen Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Hierbei wird die KVNR als eindeutiges Merkmal verwendet, um die jeweiligen Versicherten zu identifizieren.
Durch die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur und der Verwendung der KVNR wird eine schnellere und effizientere Versorgung im Gesundheitswesen ermöglicht.
So können beispielsweise Arztbesuche oder die Ausstellung von Rezepten digital abgewickelt werden, was Zeit und Aufwand spart.
Die Krankenversichertennummer wird von der Versicherung ausgestellt, bei der Sie krankenversichert sind. Bei der Beantragung der KVNR erfolgt die Vergabe auf Basis Ihrer Rentenversicherungsnummer (RVNR), um eine eindeutige Identifikation sicherzustellen.
Die KVNR wird zentral von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) ausgegeben. Sie ist dafür zuständig, die einheitliche Vergabe und Verwaltung der KVNR zu gewährleisten.
Die Krankenversichertennummer ist lebenslang gültig. Das bedeutet, dass sie auch bei einem Wechsel der Krankenkasse mitgenommen wird. Sie behalten also Ihre KVNR unverändert. Dies gewährleistet Kontinuität und einheitliche Identifikation, unabhängig von eventuellen Veränderungen in Ihrer Versicherungssituation.
Die Krankenversichertennummer dient nicht zur Anmeldung im Kundenportal „Meine HUK“.
Verwenden Sie dafür bitte Ihre vergebenen Benutzerdaten wie E-Mail-Adresse und das individuelle Passwort.
Ferner ersetzt die Krankenversichertennummer nicht Ihre Versicherungsscheinnummer.
Die Krankenversichertennummer wird von Ihrer aktuellen Versicherung angefordert und an Sie bekanntgegeben.
Wir fordern Ihre KVNR an und teilen Ihnen diese schriftlich mit. Bei Neukunden ohne vorhandener KVNR wird die Nummer ebenfalls gleich beantragt.
Die KVNR kann jederzeit über uns beantragt werden. Entweder telefonisch oder über ein Antragsformular mit möglichem Online-Zugang.
Ab dem Jahr 2024 wird die Vergabe der Krankenversichertennummer verpflichtend sein, sodass eine entsprechende Beantragung für jeden Versicherten erforderlich ist.
Die Krankenversichertennummer ist lebenslang gültig und wird auch bei einem Wechsel der Krankenversicherung beibehalten.
Dabei ist es egal, ob ein Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung oder umgekehrt erfolgt.
Die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte bringen eine Reihe von Vorteilen für die Versicherten mit sich.
Durch die Digitalisierung des Gesundheitssystems und die Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Leistungsträgern und Patienten ergeben sich zahlreiche Verbesserungen.
Einer der Hauptvorteile ist die Möglichkeit, schnellere und kürzere Wege im Gesundheitssystem zu haben. Durch den elektronischen Austausch von medizinischen Daten und Befunden können Informationen schneller und effizienter von einem Arzt zum anderen übermittelt werden.
Dies reduziert die Notwendigkeit wiederholter Untersuchungen und ermöglicht eine schnellere Diagnose und Behandlung. Dadurch sparen die Versicherten Zeit und Aufwand.
Des Weiteren ermöglicht die elektronische Patientenakte einen besseren Zugriff auf medizinische Informationen. Alle relevanten Daten wie Diagnosen, Medikationen, Untersuchungsergebnisse und Impfungen werden zentral gespeichert und können von autorisierten Ärzten eingesehen werden.
Dadurch wird die Behandlungsqualität verbessert, da Ärzte einen umfassenderen Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Patienten haben.
Weiterführende Informationen zur Telematikinfrastruktur und elektronischen Patientenakte finden Sie hier:
Die einmal pro Person vergebene Rentenversicherungsnummer ist die Basis für die Erstellung der Krankenversichertennummer (KVNR).
Die Eindeutigkeit und lebenslange Gültigkeit der KVNR wird über die Zuordnung zur Rentenversicherungsnummer sichergestellt.
Wenn Sie die Beantragung ihrer KVNR ablehnen, können Sie in Zukunft keine digitalen Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzen.
Sollten Sie Implantate erhalten müssen, die meldepflichtig sind, wird dann vorab erst eine KVNR beantragt werden müssen. Dadurch kann sich die Einsetzung des Implantats verzögern.
Dem Datenschutz wird auch bei den Abläufen rund um die Krankenversichertennummer ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ohne Ihre Einwilligung findet keine Weitergabe von Daten statt.
Der Datenaustausch zwischen der Privaten Krankenversicherung, der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung und der Vertrauensstelle erfolgt ausschließlich verschlüsselt.
Ihre KVNR ermöglicht zudem keine Rückschlüsse auf Ihre Rentenversicherungsnummer: Die Vertrauensstelle pseudonymisiert die Rentenversicherungsnummer und nutzt ein sicheres technisches Verfahren, um die KVNR zu erstellen.
Sollten Sie Implantate erhalten müssen, die meldepflichtig sind, wird dann vorab erst eine KVNR beantragt werden müssen. Dadurch kann sich die Einsetzung des Implantats verzögern.
Wir arbeiten zurzeit an der Einführung einer elektronischen Patientenakte innerhalb der Telematikinfrastruktur. Wir informieren Sie, sobald eine Einführung erfolgt ist.