Eine junge Familie sitzt mit zwei Kindern im Haus auf einem Parkettboden und schaut in ein Tablett.
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Familienrechtsschutz

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Familienrechtsschutz für Sie und Ihre Lieben schon ab 194,30 € * im Jahr

Finanztest Siegel, Rechtsschutz Tarif PBV Plus GUT (1,7), Ausgabe 02/2025

Rechtsstreitigkeiten will jeder vermeiden, keine Frage. Doch nicht immer ist gelingt es – und dazu muss es noch nicht einmal Sie selbst treffen.

Was ist zum Beispiel, wenn der Partnerin unrechtmäßig gekündigt wird? Oder wenn die Tochter mit ihrem Fahrrad auf dem Weg nach Hause in einen Unfall verwickelt ist?

In diesen Situationen kann es für Sie oder Ihre Familienangehörigen zu einem Rechtsstreit kommen – und der ist schnell mit hohen Kosten verbunden.

Hier steht Ihnen der Familientarif unseres Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes mit Rat und Tat zur Seite – der Familienrechtsschutz. Damit sichern wir Sie und Ihre Angehörigen umfassend ab – und mit dem Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten und dem Rechtsschutz PLUS bieten wir sinnvolle Ergänzungen für einen noch umfangreicheren Versicherungsschutz.

Inhaltsverzeichnis

Was bietet die Familienrechtsschutz­versicherung?

Der HUK-COBURG Familienrechtsschutz ist der Familientarif unseres Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes. Er sichert Sie und Ihre Familie im privaten, beruflichen und im verkehrsrechtlichen Lebensbereich im Falle eines Rechtsstreits ab.

  • Wir bieten Ihnen finanzielle Unterstützung bei rechtlichen Streitigkeiten im privaten Leben und vermitteln Ihnen und Ihrer Familie juristische Beratung – z.B. bei einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber, der Stornierung einer Urlaubsreise oder Schadenersatzansprüchen bei einem Verkehrsunfall.
  • Zudem profitieren Sie von einer Absicherung im Sozial- und Opferrechtsschutz sowie Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
  • Mit dem Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten und dem Rechtsschutz PLUS können Sie Ihren Versicherungsschutz optimal erweitern. Diese sind gegen Mehrbeitrag abschließbar.

Übrigens: Versicherungsnehmer ab 60 Jahren, die schon aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, profitieren von unserem Rechtsschutz60. Welche Leistungen der Familienrechtsschutzversicherung konkret versichert sind, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Wer ist im Familienrechtsschutz der HUK-COBURG mitversichert?

Die Wahl des Tarifs bestimmt nicht nur den Leistungsumfang, sondern auch, wer mitversichert ist. Kinder unter 18 Jahren sind in unserem Familienrechtsschutz immer mitversichert. Für alle anderen Familienmitglieder gibt es bestimmte Voraussetzungen:

Ihr Partner ist im Familienrechtsschutz dann mitversichert, wenn es sich um Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner handelt. Ist das nicht der Fall, ist der Partner nur unter folgenden Bedingungen mitversichert:

  • Sie und Ihr Partner wohnen in einer häuslichen Lebensgemeinschaft zusammen.
  • Sie und Ihr Partner sind nicht anderweitig verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Auch die Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers sind mitversichert, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Eltern und Großeltern leben mit Ihnen in einem Haushalt und haben dieselbe Meldeadresse (Achtung: Getrennte Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus gelten nicht als ein Haushalt).
  • Die Eltern und Großeltern sind im Ruhestand.

Minderjährige Kinder sind im Familienrechtsschutz immer mitversichert. Für die Mitversicherung volljähriger Kinder müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Kinder sind nicht verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Die Kinder üben noch keine auf Dauer ausgerichtete berufliche Tätigkeit aus.

Auch Ihre Enkelkinder sind im Familienrechtsschutz mitversichert. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Für Enkelkinder gelten dieselben Voraussetzungen wie für Kinder. Jedoch müssen sie im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben.

Mit der Ergänzung Rechtsschutz PLUS können Sie unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere Personen in die Rechtsschutzversicherung für Familien mit einschließen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.

Hinweis: Im Single-Tarif sind nur Sie und Ihre Kinder unter den oben genannten Voraussetzungen mitversichert.

Leistungen unseres Familienrechtsschutzes: Was ist versichert?

Kommt es zu einem Rechtsstreit, sind Sie in der Regel mit hohen Kosten und viel Aufwand konfrontiert. Das kann auch Ihren Partner oder Ihre Kinder treffen.

Damit Sie in diesen Fällen nicht allein dastehen, bieten wir Ihnen und Ihren Lieben mit dem Familientarif unserer Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz-Versicherung umfassenden Schutz.

Dabei unterstützen wir Sie unter anderem mit der schnellen Vermittlung einer kompetenten Rechtsberatung.

Einige Leistungsbeispiele, bei denen Sie von unserer Familienrechtsschutzversicherung profitieren, sind:

Arbeitsrechtsschutz

Finanzielle Stabilität ist ein wichtiger Faktor für das Wohl Ihrer Familie – das gilt für Sie und für Ihren Partner oder Ihre Partnerin.

Was aber, wenn Sie eine unrechtmäßige Kündigung erhalten? Nur selten reicht ein Einkommen aus, um den gewohnten Lebensstandard der Familie aufrechtzuerhalten.

Wehren Sie sich: Unser Arbeitsrechtsschutz sichert Sie und Ihre Familie gegen die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits mit dem Arbeitgeber ab.

Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz

Nahezu alle Familienmitglieder sind täglich im Straßenverkehr unterwegs – egal ob Fahrten zur Arbeit, zum wöchentlichen Großeinkauf oder für die Freizeitaktivitäten der Kinder.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Familienmitglied irgendwann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ist groß. Und nicht immer sind sich alle Beteiligten einig. Oft landen diese Fälle auch vor Gericht.

Entsteht z.B. ein Sachschaden im Wert von 2.000 € an Ihrem versicherten Auto, der Unfallverursacher verweigert aber die Zahlung, können Sie auf uns zählen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Allgemeines Vertragsrecht

Angenommen, Sie haben einen langersehnten Urlaub über den Namen Ihrer Ehefrau gebucht, die Koffer sind gepackt und der Flieger ist pünktlich. Doch endlich angekommen erweist sich das gebuchte Hotel als laute Baustelle. An Entspannung ist nicht zu denken und die nötige Erholung bleibt aus.

Dabei wurde Ihnen laut Vertrag etwas völlig anderes versprochen als das, wovor Sie nun stehen – und nun? Wir unterstützen Sie mit unseren Leistungen innerhalb des Familienrechtsschutzes bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.

Den Umfang der Familienrechtsschutzversicherung können Sie an Ihre eigenen Bedürfnisse in unserem Tarifrechner anpassen:

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

In jeder Familie gibt es Dinge, die sich ändern – nicht immer zum Positiven. Eine Liebe kann vergehen, ein Familienmitglied kann versterben.

Unser Familienrechtsschutz umfasst in diesen Fällen eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Fragen rund um das Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrecht.

Entscheiden Sie sich zusätzlich für Rechtsschutz PLUS, besteht zudem die Möglichkeit über die Beratung hinaus die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Wir übernehmen hier Kosten bis zu 1.000 € je Rechtsschutzfall.

Opferrechtsschutz

Stellen Sie sich vor, Sie werden bei einer Auseinandersetzung körperlich verletzt.

Unser Opferrechtsschutz beinhaltet eine aktive Strafverfolgung als Nebenkläger bei folgenden Straftaten:

  • Die persönliche Freiheit wird schwer verletzt.
  • Die sexuelle Selbstbestimmung wird verletzt.
  • Die körperliche Unversehrtheit wird schwer verletzt.
  • Totschlag oder Mord.

Mit dem Opferrechtsschutz wahren Sie Ihre Rechte.

Sozialrechtsschutz

Anträge an die gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung ziehen oft Unstimmigkeiten nach sich. Vielleicht fällt ein Bescheid ohne rechtmäßigen Grund negativ aus.

Wurde der Bescheid beispielsweise auf Basis falscher Grundlagen erstellt und auch auf Ihren Widerspruch hin nicht korrigiert? Dann bleibt Ihnen letztendlich nur der Gang vor ein deutsches Sozialgericht.

Den Ärger können wir Ihnen nicht ersparen. Doch dank des Sozialrechtsschutzes sind die Anwaltskosten vor Gericht gedeckt.

Sparen Sie mit uns über 40 % – Rechts­schutz­versicherungen im Preis-Vergleich

Preisvergleichsgrafik des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz: HUK 343 €, WGV 389 €, ADAC 459 €, ARAG 518 € Allianz 816 €. Eine Ersparnis bei der HUK von über 40 Prozent gegenüber der Allianz.

Beispiel: Jahresbeitrag für eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung mit vergleichbaren Leistungen. Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:

  • Angestellter
  • Alter: 40 Jahre
  • Familie mit zwei Kindern
  • Privat-, Beruf- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten
  • Selbstbeteiligung 150 €
  • Jährliche Zahlweise
  • Keine Vorschäden
  • Keine Vorversicherung
  • wohnhaft in 96450 Coburg

Dieses Angebot ist gültig ab 27.02.2025

Quelle: Online-Tarifrechner der Versicherer am 21.02.2025 auf Grundlage der Empfehlung von Finanztest 02/2025. Die Beiträge sind gerundet.

Die Leistungen des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes auf einen Blick

Schadenersatz-Rechtsschutz
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz**
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht**
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz**
Sozial-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Opfer-Rechtsschutz
Anwaltliche Sofortberatung
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen außerhalb des Fahrzeug- und Grundstücksbereichs, z. B. Sachschaden, Körperverletzung.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherrn.

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen außerhalb des Fahrzeugbereichs, z. B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag oder Versicherungsvertrag. Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- oder Abgabeangelegenheiten, außer Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben, vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten. Der Versicherungsschutz umfasst auch das der Klage vorgeschaltete Ein- und Widerspruchsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfall- oder Rentenversicherung. Versicherungsschutz besteht auch in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

Verteidigung in Strafverfahren. Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann, oder bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes, besteht kein Versicherungsschutz.

Verteidigung in Bußgeldverfahren.

Beratung nach veränderter Rechtslage, z. B. Tod des Erblassers, in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrechts.

Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben geworden ist.

Der Versicherungsschutz umfasst telefonische Erstberatungsgespräche im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch einen unabhängigen Rechtsanwalt für den privaten und (nichtselbstständigen) beruflichen Lebensbereich, sobald dazu ein persönlicher Bedarf besteht. Keine Selbstbeteiligung.

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem Fahrzeug, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist, erlittenen Schadens, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall.

Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das Fahrzeug, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist, z. B. Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur oder Versicherungen. Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten für den Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch das Verwaltungsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z. B. wegen Einschränkung, Entzugs oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben geworden ist.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem Wegeunfall. Versicherungsschutz besteht auch in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um Streitigkeiten bei der Vergabe von Kindergartenplätzen oder einen Maulkorb für Ihren Hund geht.

Wir übernehmen die Kosten für eine Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Sie oder eine mitversicherte Person).

Sie haben Versicherungsschutz, um sich durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir erstatten nur die durch den Rat oder die Auskunft entstandenen Kosten im Rahmen der dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren.

Wir übernehmen die Kosten einer Erstberatung eines in Deutschland zugelassen Anwalts, wenn Ihnen ein Urheberrechtsverstoß im Internet vorgeworfen wird.

Wird Ihr Anwalt über die Beratung hinaus tätig, zahlen wir bis zu 5.000 € pro Versicherungsjahr für die außergerichtlich entstandenen Kosten.

Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer Photovoltaikanlage wahrzunehmen.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Die Anlage ist nach der jeweils einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- beziehungsweise verfahrensfrei.
  • Außerdem muss sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.

Wir erstatten in diesen Fällen Kosten bis zu 10.000 € je Rechtsschutzfall.

Eine detaillierte Leistungsübersicht finden Sie bei unserem Privat-Berufs-Verkehrsrechtsschutz.

Sinnvolle Ergänzungen für die Familienrechtsschutz­versicherung

Folgende Zusatzbausteine zur Familienrechtsschutzversicherung können Sie gegen Mehrbeitrag bei uns abschließen:

Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland **

Bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder einem Streit um die Mietzahlung können Sie sich auf den Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten in Deutschland verlassen. Damit genießen Sie zukünftig Schutz für alle von Ihnen selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland.

Versichert sind die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigter. Dazu zählen z.B. Eigenbedarfskündigungen des Vermieters, Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung oder fehlerhafte Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.

Versichert sind Sie als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigter.

Rechtsschutz für Mieter, Pächter, Eigentümer, und Vermieter von Einheiten, die nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. **

Versichert sind dabei die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigter, z.B. wegen Nichtzahlung der Miete oder Pacht. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.

Versichert sind Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigter.

Achtung: Diesen Rechtsschutz bieten wir nicht online an. Ein Angebot erhalten Sie bei einem Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung: 09561 96 101.

Rechtsschutz PLUS

Unser Zusatzbaustein Rechtsschutz PLUS bietet Ihnen unter anderem einen erweiterten Beratungsrechtsschutz im Lebenspartnerschafts-, Familien- und Erbrecht – z.B. die Kostenübernahme eines Anwalts zum Erstellen eines Testaments oder einer Patientenverfügung. Darüber hinaus sind im Rechtsschutz PLUS beispielsweise folgende Personen mitversichert:

  • Geschwister, sofern diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind.
  • Verwandte, für die ein Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung anerkannt wurde. Voraussetzung ist, dass diese Verwandten mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Informationen zu unseren Tarifen und in den Vertragsbedingungen der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.

Mehr Informationen zu den Zusatzbausteinen und dem Familientarif der Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz-Versicherung erhalten Sie in unseren Vertragsbedingungen.

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Was kostet der Familienrechtsschutz?

Bei der HUK-COBURG können Sie sich und Ihre Familie mit dem Familientarif des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz es schon ab 194,30 €* im Jahr absichern. Den Umfang und eventuelle Zusatzbausteine der Familienrechtsschutzversicherung können Sie dabei bequem im Tarifrechner anpassen und vergleichen.

Auch Singles und Personen ab 60 Jahren profitieren von maßgeschneiderten Tarifen der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung mit besonders günstigen Beiträgen. Den Versicherungsumfang des Single-Tarifs und des Rechtsschutz60 für alle ab 60 Jahren, die bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, können Sie im Detail den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Das Familien-Angebot der HUK-COBURG

Nicht das, wonach Sie suchen? Dann helfen Ihnen vielleicht unsere anderen Versicherungen weiter.

Das Sorglos-Paket für Ihre Liebsten: Die Familienhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet günstigen Schutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – und zwar auch für Ihre Kinder.

Kinder sind von Natur aus echte Entdecker und neugierig auf die Welt. Dabei gehen sie oft unbemerkt auch Risiken ein. Mit einer Kinderunfallversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor.

Die Fahrradtour mit der ganzen Familie hat mit einer Panne schnell ein Ende. Mit dem Fahrradschutzbrief geht's direkt weiter. Wir helfen Ihnen, dass Ihr Familienausflug ein schönes Erlebnis bleibt.

Unsere Beratung: Persönlich, individuell und vor Ort

Wir legen Wert auf eine faire und kompetente Beratung, damit Sie den optimalen Versicherungsschutz für sich finden. Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie dabei, Ihre Möglichkeiten zu prüfen, Risiken abzuwägen und den passenden Tarif auszuwählen. Persönlich, individuell und vor Ort.

Finden Sie noch heute einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe und lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen zum Familienrechtsschutz

Den Familienrechtsschutz können Sie je nach gewünschtem Versicherungsumfang in den folgenden Varianten abschließen:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz. Zusätzlich um den Rechtsschutz für selbst genutzte oder für vermietete* Einheiten in Deutschland und den Rechtsschutz PLUS erweiterbar.
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Zusätzlich um den Rechtsschutz für selbst genutzte oder für vermietete* Einheiten in Deutschland und den Rechtsschutz PLUS erweiterbar.
  • Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug.
  • Großer Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie.

Aufgepasst: Der Familienrechtsschutz ist nicht zu verwechseln mit dem Beratungs-Rechtsschutz für Familienrecht. Letzterer umfasst vor allem Themen rund um Unterhalt, Sorgerecht oder Scheidung. Die Familienrechtsschutzversicherung der HUK-COBURG ist ein Familientarif des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes.

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nicht online abschließbar.

Am häufigsten fallen in einem Rechtsschutzfall Anwaltsgebühren für den eigenen und gegnerischen Rechtsanwalt sowie Gerichtskosten an. Sie machen auch regelmäßig den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen aus.

Weitere Kosten sind beispielsweise:

  • Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • Gebühren für außergerichtliche Konfliktbeilegungsverfahren
  • Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden inklusive Vollstreckungskosten im Verwaltungswege
  • Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
  • Kosten des Gegners, wenn Sie zur Zahlung verpflichtet werden
  • Kaution im Strafverfahren

Welche Kosten wir übernehmen, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Unser Familienrechtsschutz greift u. a. nicht bei Rechtsschutzfällen, die vor Vertragsbeginn und vor Ablauf der Wartezeit (bei bestimmten Leistungsarten) eingetreten sind. Darüber hinaus sind in der Versicherung einige Rechtsangelegenheiten bzw. Konstellationen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Weitere Details – auch zu den Ausschlüssen – finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Grundsätzlich ist jede Interessenwahrnehmung einer mitversicherten Person gegen Sie als Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen untereinander vom Rechtsschutz ausgeschlossen (wie z.B. Familienstreitigkeiten). Dies gilt auch nach Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht erstatten wir die Kosten für die Beratung und Auskunft bei einem Rechtsanwalt. Wenn Sie zusätzlich den Rechtsschutz PLUS abschließen, genießen Sie einen erweiterten Versicherungsschutz. Konkret sind hier Kosten für die Tätigkeit des Anwalts bis 1.000 € mitversichert.

Streitigkeiten einer mitversicherten Person gegen Sie als Versicherungsnehmer oder von Mitversicherten untereinander sind nicht mitversichert – auch wenn beispielsweise Ihre Partnerschaft beendet ist.

Für folgende Leistungsarten gibt es eine dreimonatige Wartezeit:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Sozialrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (muss gegen einen Zusatzbeitrag ergänzend zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bzw. Privat- und Berufsrechtsschutz vereinbart sein)

Versicherungsschutz für diese Leistungen besteht erst dann, wenn die Ursache eines Rechtsschutzfalls nach Ablauf der ersten drei Monate des Vertrags eingetreten ist. Gerechnet wird ab Vertragsbeginn.

Beispiel: Der Vertrag beginnt am 25. September. Sie erhalten am 30. Oktober von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung. Gegen diese möchten Sie vorgehen. Sie haben dafür keinen Versicherungsschutz, weil der Rechtsschutzfall – 30. Oktober – in der Wartezeit eingetreten ist.

Haben Sie zusätzlich den Rechtsschutz PLUS versichert? Dann ergibt sich zudem eine dreimonatige Wartezeit für folgende Bereiche:

  • Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: nur wenn es sich um eine Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft handelt.
  • Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: nur wenn es sich um eine Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft handelt.
  • Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen und Rechtsschutz für das Einspeisen von Strom mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Beim Rechtsschutz für Studienplatzklagen beträgt die Wartezeit drei Jahre.

Mit dem Rechtsschutz PLUS ergänzen Sie Ihren Familienrechtsschutz um weitere Leistungen, wie z.B.:

Erweiterter Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 15.000 € je Rechtsschutzfall mitversichert für die in den Bedingungen aufgeführten Kapitalanlagen.

Für gewisse risikoarme Geld- und Vermögensanlagen (z.B. Sparbücher, Girokonten, Bausparverträge mit Bausparkassen) werden auch Kosten über 15.000 € getragen.

Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen Sie haben auch dann Versicherungsschutz, wenn die entstehenden Kosten 10.000 € übersteigen.
Rechtsschutz für das Einspeisen von Strom mit Anlagen zur Nutzung von erneuerbare Energien

Sie haben auch Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Sie mit sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Die Anlage ist nach der einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei.
  • Die Anlage muss sich auf einem Grundstück befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind. Außerdem müssen Sie das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet, zu privaten Zwecken nutzen. Wir erstatten in diesen Fällen Kosten bis zu 1.000 € je Rechtsschutzfall.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung in Bausachen Wir übernehmen die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit. Beispiel: Mängel am Neubau.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Sie haben in diesem Bereich Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung je Rechtsschutzfall. Beispiel: Mediation.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit Ihres Anwalts bis 1.000 €.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und Testament Versichert ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung oder ein Testament zu erstellen oder zu ändern (Kostenerstattung insgesamt bis zu 500 € pro Versicherungsjahr. Keine Selbstbeteiligung).
Erweiterter Straf-Rechtsschutz Sie sind versichert für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug), solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden.
Aktiver Straf-Rechtsschutz bei privater Internetnutzung

Wir erstatten Kosten bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr für eine mit Hilfe eines Anwalts erstattete Strafanzeige.

Der Aktive Straf-Rechtsschutz greift nur dann, wenn im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets die Online-Reputation geschädigt oder die Identität missbraucht wurde.

Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir übernehmen die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Wir erstatten die Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung fällt an, wenn es nicht bei einer Erstberatung bleibt.

Rechtsschutz für Studienplatzklagen Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium. Wir tragen Kosten für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und für ein dazugehörendes Eilverfahren. Jede versicherte Person kann diese Leistung einmal für sich während der gesamten Vertragsdauer in Anspruch nehmen. Wartezeit 3 Jahre.
Mitversicherung weiterer Personen
Geschwister Ihre Geschwister sind mitversichert, wenn diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind.
Weitere Verwandte

Ihre Verwandten sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Ein Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben mit Ihnen im selben Haushalt & sind dort gemeldet.
Pflegebedürftige Verwandte

Diese sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebten sie mit Ihnen im selben Haushalt. Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz über eine andere Rechtsschutzversicherung.
Pflegebedürftige nichteheliche Lebenspartner

Dieser ist unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Ihr Lebenspartner lebt in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebte er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft und war dort gemeldet.
  • Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.

Gilt nicht für den Single-Rechtsschutz.

*

Beitragsbeispiel: Angestellter im Öffentlichen Dienst, verheiratet. Partner ist nicht selbstständig. PLZ 95233 Helmbrechts. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300 €. In den letzten drei Jahren keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.

**

Wartezeit: Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall (1. tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften) frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Beginnt der Versicherungsvertrag auf Grund Ihrer Angaben im Antrag in unmittelbarem Anschluss an einen vorausgegangenen Versicherungsvertrag, rechnen wir die beim Vorversicherer für das betroffene Risiko erfüllten Wartezeiten an.

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