Berater-Homepage von Wolfgang Schebesta

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0WKV-P1S55-02 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0WKV-P1S55-02

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0WKV-P1S55-02


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0WKV-P1S55-02 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0WKV-P1S55-02

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0WKV-P1S55-02


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wildcampen – Paar mit Wohnmobil am Meer

Wildcamping mit dem Wohnmobil

Wo ist es erlaubt, wo verboten?

Wildcampen – Paar mit Wohnmobil am Meer

Wildcamping mit dem Wohnmobil

Wo ist es erlaubt, wo verboten?

Darf man mit dem Wohnmobil wild campen?

Wildcampen ist verführerisch. Mit dem Wohnmobil einfach irgendwo anhalten und die Nacht dort verbringen, weil es dort besonders schön ist. Alle Sachen sind dabei und die absolute Freiheit wartet.

Aber Achtung: Sie dürfen leider mit Ihrem Wohnmobil nicht überall freistehen. Die Regelungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Teilweise variieren die Regeln sogar innerhalb eines Landes regional oder lokal.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen groben Überblick über die generellen Regeln beliebter Camping-Länder und den Möglichkeiten, frei zu stehen.

Vermeiden Sie Strafen und Bußgelder, indem

  • Sie sich spätestens vor Ort über die Regelungen informieren,
  • schon unterwegs Schilder beachten,
  • und bei feststehender Route bereits vor der Reise die entsprechenden nationalen Regeln verinnerlichen.
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Inhaltsverzeichnis

Was sind günstige Alternativen zum Campingplatz?

Verkehrsschild Wohnmobilstellplatz

An vielen Orten gibt es neben Campingplätzen auch speziell für Camper ausgewiesene Wohnmobilstellplätze. Diese sind meistens mit einem Stromanschluss ausgestattet und bieten häufig auch sanitäre Anlagen.

Im Vergleich zu Campingplätzen sind diese Stellplätze in der Regel günstiger.

Erkundigen Sie sie vorab, was auf dem Stellplatz erlaubt ist. Nicht überall dürfen Stühle aufgestellt oder Markisen ausgefahren werden.

Wann darf man auf privaten Grundstücken campen?

Treffen Sie eine Vereinbarung mit dem Landbesitzer, dürfen Sie auch privat auf einer Wiese oder einem Grundstück stehen.

Der Preis für den Aufenthalt ist Verhandlungssache. In den meisten Fällen gibt es dann aber keine Infrastruktur, höchstens ein Stromanschluss ist teilweise vorhanden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, suchen Sie lieber einen offiziellen Campingplatz auf. Es ist wenig erholsam, wenn Sie nachts von der Polizei geweckt werden, weil Sie auf Ihrem Platz nicht stehen bleiben dürfen.

Gilt das Jedermannsrecht auch für Camping mit dem Wohnmobil?

Das Jedermannsrecht in Schweden, Norwegen und Finnland gilt nicht uneingeschränkt, wenn Sie mit dem Wohnmobil unterwegs sind. Um Schäden an der Natur zu minimieren, darf ein Wohnmobil abseits der offiziellen Campingplätze...

  • nur auf unkultiviertem Land am Straßenrand abgestellt werden,
  • wenn der Verkehr nicht behindert wird.
  • Waldwege dürfen nicht befahren werden.

Außerhalb der offiziellen Stellplätze dürfen Sie zudem nur eine Nacht stehen bleiben und müssen danach den Ort wechseln.

Wo darf ich in Europa im Wohnmobil „wild“ campen?

  • In Schottland dürfen Sie im Wohnmobil übernachten, wenn Sie in angemessenen Abstand vom Rand öffentlicher Straßen parken. D.h. Sie dürfen Ihr Wohnmobil nur bis zu 14 m (15 Yard) von der Straße entfernt abstellen. Holen Sie bei Privatgrundstücken immer die Erlaubnis des Besitzers ein.
  • In Lettland, Litauen und Estland gibt es keine offizielle Regelung, das freie Stehen ist aber für zumindest eine Nacht an vielen Stellen gestattet.
  • In Island und Dänemark ist das Wildcampen generell verboten. In Dänemark dürfen Wohnmobilfahrer aber öffentliche Raststätten oder Parkplätze nutzen, solange es nicht ausdrücklich verboten ist.
  • In Deutschland dürfen Sie auf den meisten Raststätten und öffentlichen Parkplätzen bis zu 10 Stunden stehen. Campen ist aber offiziell verboten, nur Rasten ist erlaubt. Das bedeutet, Sie dürfen keine Stühle aufstellen, Markisen ausfahren oder einen Grill aufbauen.
  • In Österreich wird das Stehenbleiben abhängig von der Region für eine Nacht toleriert, es empfiehlt sich aber, auf offizielle Campingplätze zurückzugreifen.
  • In der Schweiz darf man nur auf Rastplätzen eine Nacht stehen (auch hier gilt: kein Campingverhalten). Darüber hinaus gibt es keine einheitliche Regelung, man sollte sich immer vor Ort über Vorschriften und Regeln erkundigen. Empfohlen ist es aber, doch eher einen Campingplatz aufzusuchen.
  • In Frankreich ist das freie Campen nur auf entsprechend ausgewiesenen Plätzen und nach Rücksprache mit dem jeweiligen Bürgermeisteramt der Kommune möglich. So gut wie jeder Ort hat hier seine eigene Regelung. Eine interessante Alternative ist „France Passion“, ein Verzeichnis von kostenlosen Stellplätzen, die auf Privatgrund von Winzern, Bauern oder anderen Privatpersonen angeboten werden.
  • In Spanien und Portugal sollten Sie auf Wildcampen verzichten und offizielle Stellplätze aufsuchen; wildes Camping ist generell verboten.
  • Auf dem Balkan sieht es ähnlich aus. Hier können Sie gegebenenfalls noch auf Privatgrund stehen, wenn der Eigentümer seine Einwilligung erteilt. In Kroatien und Bulgarien ist auch das verboten. In Albanien hingegen ist Wildcampen mit wenigen Ausnahmen erlaubt.

Videos: Freistehen mit dem Wohnmobil

Brauche ich eine Hausrat­versicherung für mein Wohnmobil?

Eine Hausratversicherung lohnt sich nicht nur zuhause, sondern auch wenn Sie sich auf Reisen befinden.

Der Zusatzbaustein Hausrat PLUS ist für Camper besonders atrraktiv. Er bietet unter anderem:

  • Schutz bei einfachem Diebstahl auf der Parzelle von Gartenmöbeln, Gartengeräten (z. B. Rasenmäher), Grills, Planschbecken, Wäsche und Kleidung.
  • Schutz bei Schäden am Inventar durch Unfall mit dem Wohnmobil.
  • Schutz von elektronischen Geräten wie Laptop, Smartphone, Navigationsgerät etc. bei Diebstahl aus dem verschlossenen Wohnmobil.
  • Schutz für Dauercamper: Wir versichern Ihren Hausrat, den Sie dauerhaft in einem Wohnmobil aufbewahren.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Hausratversicherung.

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Die richtige Versicherung fürs Camping

Beim Campingurlaub möchte man abschalten und sich keine Sorgen machen. Deshalb ist es ratsam, sich um eine geeignete Campingversicherung zu kümmern. Wir geben Tipps, welche Versicherungen Ihnen das Camping erleichtern!

Wenn Sie zusätzlich noch einen Wohnwagen mitführen…

Grundlegende Infos zum Reisen mit Gespannen finden Sie in unserem Ratgeber Urlaub mit dem Wohnwagen. Hier erfahren Sie auch, ob und wo Sie mit dem Wohnwagen freistehen dürfen.

Sie planen mit dem Camper in den Urlaub zu fahren?

Bei allen Fragen rund um die Versicherung steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort zur Verfügung. Gerne wenden Sie sich diesbezüglich auch an unsere Servicehotline (09561 96 101). Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Wolfgang Schebesta

Schwestergasse 26
84034 Landshut OT Nikola

Tel. 0871 14369936
Fax 0800 2875322602

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
und nach Vereinbarung

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