Verkehrsrechtsschutz
- Hohe Versicherungssumme
- Anwaltsempfehlung
- Auf Wunsch auch freie Anwaltswahl möglich
Viel Schutz für wenig Geld: Ihr günstiger Verkehrsrechtsschutz – schon ab 53,72 € * im Jahr
Ob als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer: Verkehrsdelikte können jeden treffen. Häufig folgt auf den Unfall im Straßenverkehr die nächste Kollision – vor Gericht: Jedes Jahr sind es hunderttausende von Fällen in Deutschland, in denen Richter entscheiden, wen die Schuld am Verkehrsdelikt trifft. Für die Betroffenen kostet das viel Zeit und Geld, ganz zu schweigen von dem Stress, den ein Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang verursacht.
Hier können wir helfen. Mit Ihrer günstigen Verkehrsrechtsschutz-Versicherung schützen Sie sich vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Anwaltswahl und stehen Ihnen mit vielen Services und Leistungen zur Seite.
Inhaltsverzeichnis
Wir checken Ihre Versicherungen und 45€ sind Ihnen sicher!
- Vorbeikommen
- Versicherungen checken lassen
- 45€ sichern
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Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein – als Dankeschön, dass Sie verglichen haben.
Optimal abgesichert mit unserem Verkehrsrechtsschutz
Sie möchten jederzeit sorgenfrei unterwegs sein? Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie optimal abgesichert! Egal ob bei Unfällen, Streitigkeiten mit Werkstätten, bei unberechtigtem Bußgeldbescheid oder bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren – unser Verkehrsrechtsschutz schützt Sie zum günstigen Beitrag vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Sicherheit und Mobilität.
Sichern Sie sich Unterstützung rund um rechtliche Auseinandersetzungen oder Konflikte im Straßenverkehr und lassen Sie unangenehme Überraschungen hinter sich!
Darum ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll
Der Verkehrsrechtsschutz bietet unter anderem Schutz bei Auseinandersetzungen im Straßenverkehr. Oft ist die Schuldfrage nicht klar, man benötigt rechtlichen Beistand und der Fall droht vor Gericht zu landen.
Solche Streitigkeiten kosten oft Zeit, Nerven und vor allem Geld. Mit unserem Verkehrsrechtsschutz gehen Sie sicher, dass Sie sich eine Auseinandersetzung auch leisten können. Ob als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer – in solchen Situationen fühlen Sie sich dank der HUK-COBURG nicht mehr allein gelassen.
Auch in anderen streitigen Situationen besteht Versicherungsschutz. Zum Beispiel beim An- oder Verkauf eines Fahrzeugs, bei Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall, bei Problemen mit einem Mietwagen oder im Rahmen eines vorgeworfenen Straßenverkehrsdelikts.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto – alles läuft zunächst glatt, bis später unerwartete Mängel auftreten. Der Händler weist jede Schuld von sich, und plötzlich stehen Sie vor einem Rechtsstreit.
Oder denken Sie an einen gemütlichen Spaziergang: Ein kurzer Schreckmoment, in dem Sie mit einem Radfahrer zusammenstoßen, und plötzlich landen Sie im Streit über Schadensersatzansprüche. Solche Situationen können jedem passieren. Doch mit unserem Verkehrsrechtsschutz haben Sie einen guten und verlässlichen Partner zur Seite, der Sie vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten schützt.
Leistungsstark und günstig: Ihr Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz ist die preiswerte Antwort für alle, die nur die rechtlichen Risiken im Verkehrsbereich abdecken wollen und den umfassenderen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ausdrücklich nicht wünschen.
Der Verkehrsrechtsschutz kann für ein bestimmtes Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge der Familie abgeschlossen werden. Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheidet sich der mitversicherte Personenkreis sowie die versicherten Leistungen.
Der Versicherungsschutz gilt dabei für den jeweiligen Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs. Im Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie sind weitere Personen mitversichert.
Wo der Verkehrsrechtsschutz hilft
Schwerer Verkehrsunfall
Sie verursachen einen Unfall mit einem Schwerverletzten. Diese Person erstattet Strafanzeige gegen Sie mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Für Ihre Gerichtsverhandlung brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Der Straf-Rechtsschutz unterstützt Sie bei den Kosten für Ihre Verteidigung.
Autokauf mit Folgen
Sie kaufen ein neues Fahrzeug, das im Nachhinein jedoch gehörige Mängel aufweist. Sie wollen von dem Vertrag zurücktreten, worauf es zum Rechtstreit mit dem Autohaus kommt. Hier greift der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Spaziergang mit Hund
Sie gehen mit ihrem Hund im Wald spazieren, als eine Gruppe Mountainbiker überraschend über einen Hügel rast und mit Ihnen zusammenstößt. Hier können Sie als Versicherungsnehmer über den Schadenersatz-Rechtsschutz Ihre Ansprüche geltend machen.
Die Leistungen des Verkehrsrechtsschutzes auf einen Blick:
Verkehrsrechtsschutz für ein Fahrzeug |
Großer Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie |
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Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz |
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Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
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Verkehrs-Straf-Rechtsschutz |
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Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
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Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz |
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen |
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Opfer-Rechtsschutz |
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Sozial-Rechtsschutz |
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Anwaltliche Sofortberatung |
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Wer ist versichert? |
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Verkehrsrechtsschutz – Informationen aus erster Hand
„Man ist auch als Fußgänger, mit dem Rad oder im öffentlichen Nahverkehr abgesichert. Wenn’s am Ende hart auf hart kommt, kann ein starker Partner an der Seite Gold wert sein.“
„Man ist auch als Fußgänger, mit dem Rad oder im öffentlichen Nahverkehr abgesichert. Wenn’s am Ende hart auf hart kommt, kann ein starker Partner an der Seite Gold wert sein.“
Vier Fragen zum Verkehrsrechtsschutz an Juliane Rüger
Im Interview erklärt die HUK-Expertin, worauf es ankommt in Sachen Verkehrsrechtsschutz.
Sobald die Tinte trocken ist, gilt der Versicherungsschutz – der Versicherungsschutz greift also sofort. Wir haben im Verkehrsbereich keine Wartezeit.
Aber was man auf jeden Fall beachten muss: Schadenfälle sind nicht rückwirkend im Verkehrsrechtsschutz versichert.
Das heißt, wenn ich zum Beispiel letzte Woche mit der Werkstatt ein Problem hatte, dann kann ich nicht heute eine Versicherung abschließen und nächste Woche den Anwalt anrufen.
Ganz im Gegenteil. Heutzutage gibt es jede Menge Verkehrsteilnehmer, die Mietwagen oder Carsharing-Angebote nutzen.
Ein eigenes Auto zu besitzen, ist für immer mehr Menschen offenbar nicht mehr erforderlich. Am Straßenverkehr nehmen sie aber natürlich trotzdem teil, ob mit der U-Bahn, dem Fahrrad, dem Roller, zu Fuß oder eben mit gemieteten Fahrzeugen.
Für diese Personen gibt es die Fahrerrechtsschutzpolice, die sie hier vor Risiken schützt.
Nein, das wäre zu eng gefasst. Rechtsschutzfall heißt nicht automatisch, dass man einen Unfall haben muss.
Es kann auch bedeuten, dass man sich mit der Werkstatt streitet oder dass beispielsweise Mängel beim Kauf oder Leasing eines Wagens durch den Verkäufer unterschlagen wurden.
Alle Risiken, also rund um das Thema Fahrzeug und Straßenverkehr, in denen es zu einem Rechtsstreit kommt – das können Fälle für den Verkehrsrechtsschutz sein.
So pauschal kann man das nie sagen. Aber nehmen wir mal an, Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall, bei dem Ihnen ein Schaden von etwa 7.500 € entsteht. Nun wirft Ihnen die Gegenseite eine Mitschuld vor und verweigert die Zahlung.
Dann werden Sie hier an einer Klage kaum vorbeikommen. Vor Gericht entstehen Kosten, die sich am Streitwert bemessen. Bereits in der ersten Instanz können in so einem Fall schnell etwa 3.700 € zu zahlen sein.
Hat Ihr Anwalt Sie bereits außergerichtlich vertreten, sind bereits etwa 4.100 € fällig. Das zeigt, wie hoch die Kosten sind, die in einem Gerichtsverfahren entstehen können. In diesem Fall betragen sie knapp die Hälfte des Anspruchs, den man geltend machen will.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sorgt unterm Strich dafür, dass Sie in solchen Fällen entspannt bleiben können. Das gilt übrigens auch für die Möglichkeit, sich nach einem Schadenfall schnell und einfach am Telefon einen ersten juristischen Rat zu holen.
Und das gilt auch für das Risiko, im Ausland in einen Schadenfall verwickelt zu werden – denn der Schutz ist nicht nur auf Deutschland beschränkt.
Ihre Wege der Konfliktlösung
Besser ein gelöster Konflikt als ein langer Rechtsstreit. Deshalb helfen wir Ihnen von Anfang an.
Von telefonischer Beratung profitieren | Manchmal hilft schon eine kurze Auskunft. Wir verbinden Sie mit einem Anwalt, der Sie direkt am Telefon berät. Bei einer Erstberatung fällt keine Selbstbeteiligung an. |
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Konflikte auf Augenhöhe lösen | Wir vermitteln einen neutralen Dienstleister, z. B. einen Mediator, mit dem Ziel, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. |
Erfahrenen Rechtsbeistand sichern | Manchmal ist es unumgänglich, einen Anwalt einzuschalten. Wir empfehlen Ihnen auf Ihren Wunsch einen kompetenten Anwalt. |
Download: Alle Leistungen unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Verkehrsrechtsschutz.
Mit dem günstigen Verkehrsrechtsschutz der HUK-COBURG sind Sie sicher unterwegs. Sprechen Sie jetzt mit uns – damit Ihr gutes Recht nicht teuer wird!
Häufige Fragen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von der von Ihnen gewählten Einstiegs-Selbstbeteiligung im Rahmen des Schadenfreiheitssystems und Ihrer Schadenfreiheitsklasse zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls.
Die Selbstbeteiligung verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach mehreren Jahren auf 0 € sinkt. Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie auf bis zu 550 € ansteigen.
Eine Hochstufung in die bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – nicht Kalenderjahr -, wenn das Versicherungsjahr schadenfrei und ununterbrochen bestanden hat.
Nein, man kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung nur mit einer Startselbstbeteiligung von 150 € bis 300 € abschließen. Im Laufe des Vertrags kann sich die Selbstbeteiligung reduzieren.
Der Verkehrsrechtsschutz-Vertrag wird ohne Wartezeit abgeschlossen.
Erteilen wir eine Zusage, die ein Kostenrisiko auslöst, gilt Ihr Vertrag nicht mehr als schadenfrei.
Wir stufen Ihren Vertrag sofort in die vorgesehene schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein, wenn wir
- im außergerichtlichen Verfahren Zahlungen geleistet haben, oder
- für gerichtliche Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen (Beispiel: ein Rechtsanwalt ist beauftragt oder eine Klage ist eingereicht).
- der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist.
- der Rechtsschutzfall durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, z. B. Mediation, erledigt ist.
- der Rechtsschutzfall mit einem Online-Service abgeschlossen ist.
Versicherungsschutz besteht:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Azoren
- auf Madeira
- auf den Kanarischen Inseln
Bei Auslandsaufenthalten für einen Zeitraum bis zu drei Jahren außerhalb Europas übernehmen wir Kosten bis 1 Mio €.
Das gilt, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner ist stets mitversichert.
Der nicht eheliche Lebenspartner ist mitversichert, wenn
- beide unverheiratet sind und
- für beide keine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und
- eine häusliche Gemeinschaft, d. h. ein gemeinsamer behördlich gemeldeter Wohnsitz, vorliegt.
Im Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert.
Ihre volljährigen Kinder, die unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie
- erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
- hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Das schließt auch eine selbstständige Tätigkeit mit ein.
Dementsprechend ist Ihr Kind in Ausbildung oder auch im Referendariat noch mitversichert, eine Altersbeschränkung besteht nicht.
Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Entfallen die genannten Voraussetzungen, kontaktieren Sie uns!
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