Berater-Homepage von Wolfgang Richter

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LJDU-93N6Q-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LJDU-93N6Q-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LJDU-93N6Q-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LJDU-93N6Q-03 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LJDU-93N6Q-03

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-LJDU-93N6Q-03


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wohnwagenam See

Wohnwagen-Zulassung Was brauche ich dafür?

Wohnwagenam See

Wohnwagen-Zulassung Was brauche ich dafür?

Wohnwagen anmelden – so geht’s richtig

Der langersehnte Wohnwagen ist endlich da und der nächste Urlaub steht vor der Tür. Doch bevor es mit Ihrem Gespann losgehen kann, müssen Sie den Wohnwagen anmelden. Ein Wohnwagen ist nämlich verkehrsrechtlich gesehen ein Anhänger.

Um einen Gang zur Kfz-Zulassungsstelle kommen Sie also nicht herum. Sie können sich allerdings einen Weg sparen, indem Sie sich bei der Zulassung direkt auch die Tempo-100-Genehmigung ausstellen lassen.

Weist der Wohnwagen die entsprechende Eignung auf, dürfen Sie mit dieser Genehmigung 100 km/h statt der normalen 80 km/h über die Autobahn und Schnellstraßen fahren, vorausgesetzt letztere sind baulich durch z. B. eine Mittelplanke getrennt.

Inhaltsverzeichnis

Was brauche ich für die Neuzulassung eines Wohnwagens?

Es ist ratsam, die Unterlagen schon vor dem Termin zusammenzustellen. So sparen Sie sich lange Wartezeiten.

In vielen Städten können Sie den Termin für die Zulassung im für Sie zuständigen Bürgerbüro selbst online buchen.

Auch den Zulassungsantrag finden Sie im Internet zum Herunterladen und Ausfüllen.

Für die Anmeldung Ihres Wohnwagens bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2. (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung. (eVB-Nummer)
  • CoC-Papiere bei Import. (EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers)
  • Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer.

Übrigens: Im Falle einer Neuzulassung haben Sie noch keinen Fahrzeugschein, auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt. Dieser wird Ihnen erst nach der Anmeldung ausgestellt.

Wohnwagen online zulassen

Mittlerweile können Anhänger, also auch Wohnwagen, oft direkt online zugelassen werden. Ob dieser Online-Service angeboten wird, hängt von Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune ab.

Möchten Sie die Online-Zulassung durchführen, brauchen Sie einen neuen Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein Lesegerät oder eine Ausweis-App.

Sie müssen ebenfalls auf elektronischem Weg bezahlen können.

Was benötige ich zusätzlich für eine Wohnwagen-Ummeldung?

Möchten Sie einen gebrauchten Wohnwagen ummelden, sprich den Halter wechseln, brauchen Sie neben den Ausweispapieren, dem Fahrzeugbrief und der eVB-Nummer folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1. (Fahrzeugschein)
  • HU-Prüfbericht, sollte der Wohnwagen älter als 3 Jahre sein. Ein Wohnwagen muss alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Ausgenommen von dieser Regel sind fabrikneue Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 750 kg. Dann ist der TÜV nach 3 Jahren das erste Mal fällig.
  • Bisherige Kennzeichen, falls der Wohnwagen noch zugelassen ist.

Hinweis: Der Anhänger kann auch ohne Fahrzeugbrief zugelassen werden. In dem Fall müssen sowohl der Kaufvertrag als auch eine Bestätigung durch den Verkäufer, dass der Fahrzeugbrief nicht mehr in seinem Besitz ist, vorliegen.

Einen Ersatz-Fahrzeugbrief bekommen Sie in der Regel ohne Probleme bei der Zulassungsbehörde. Auch der Fahrzeugschein wird dann neu ausgestellt, denn die Daten müssen aktualisiert werden.

100er-Zulassung für Wohnwagen

Aufkleber 100er Zulassung für Anhänger

Wer auf Autobahnen und Schnellstraßen mit einem Anhänger Tempo 100 fahren will, braucht eine sogenannte 100er-Zulassung.

Durch einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 weist man nach, dass man eine 100-km/h-Zulassung hat. Zusätzlich bekommt man einen Aufkleber für die Anhängerrückseite.

Um die Zulassung zu erhalten, muss allerdings sowohl der Wohnwagen bzw. Anhänger als auch das Zugfahrzeug ein paar Anforderungen erfüllen.

Das Zugfahrzeug kann dabei ein PKW oder auch ein Wohnmobil sein. Letzterer fällt unter die Rubrik „andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t“.

Voraussetzungen für das Zugfahrzeug:

  • ABS muss vorhanden sein.

Voraussetzungen für den Wohnwagen bzw. Anhänger:

  • Anhänger ist für eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
  • Reifen sind mindestens für 120 km/h ausgelegt (Minimum ist der Geschwindigkeitsindex „L“).
  • Reifen sind maximal 6 Jahre alt (Hier erfahren Sie, wie Sie das Reifenalter ablesen).
  • Gebremste Anhänger brauchen hydraulische Stoßdämpfer. Diese Anhänger bremsen selbstständig und entlasten somit das Zugfahrzeug.

Mit der Herstellerbescheinigung werden die auf das Fahrzeug bezogenen Merkmale nachgewiesen. Diese Bescheinigung bekommen Sie in der Regel beim Kauf.

Alternativ können Sie eine Prüfbescheinigung auch durch eine anerkannte Prüfstelle ausstellen lassen.

In unserem Ratgeber „HU und AU“ finden Sie eine Auflistung der Prüfstellen, die ein solches Gutachten erstellen.

Gut zu wissen: Für eine Tempo-100-Zulassung müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger eingehalten werden. Die Gesamtmasse Ihres Wohnwagens, mit dem Sie 100 km/h fahren wollen, ist vom Leergewicht Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Fragen Sie im Zweifel auch hier Ihre Prüforganisation um Rat.

Welche Papiere brauche ich, um meinen Wohnwagen zuzulassen?

neuer Wohnwagen gebrauchter Wohnwagen
1. Ausweis
2. Zulassungsbescheinigung I
3. Zulassungsbescheinigung II
4. Versicherungsbestätigung
5. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
6. Übereinstimmungsbescheinigung ()
7. Bescheinigung für 100 km/h-Zulassung

Welche Papiere brauche ich, um meinen Wohnwagen zuzulassen?

1. Ausweis 2. Zulassungs-bescheinigung I 3. Zulassungs-bescheinigung II 4. Versicherungs-bestätigung 5. Nachweis über gültige Haupt-untersuchung 6. Überein-stimmungs-bescheinigung 7. Bescheinigung für 100 km/h-Zulassung
neuer
Wohnwagen
gebrauchter Wohnwagen ()

Saisonkennzeichen für Wohnwagen

Sie können Ihren Wohnwagen auch mit einem Saisonkennzeichen zulassen.

Allerdings hat das auf die Beitragsberechnung bei der HUK-COBURG keinen Einfluss. Bei der HUK-COBURG wird immer ein kompletter Jahresbeitrag berechnet. Und Sie genießen ganzjährig den Versicherungsschutz, den Sie beantragt haben. Darum sieht unser Wohnwagen-Tarifrechner auch keine Abfrage zur Kennzeichenart vor.

Was kostet die Zulassung für einen Wohnwagen?

Die Kosten für die Anhänger-Zulassung belaufen sich je nach Zulassungsbezirk auf ca. 30 €.

Für die Tempo-100-Plakette zahlen Sie ungefähr 15 bis 20 €.

Haben Sie bereits ein Wunschkennzeichen ins Auge gefasst? In unserem Ratgeber Kfz-Zulassung finden Sie weiterführende Informationen, u. a. auch darüber, wie Sie an Ihr Wunschkennzeichen kommen und was es kostet.

Sie ziehen einen historischen Wohnwagen? Lesen Sie alles über die Oldtimer-Zulassung und informieren Sie sich über das H-Kennzeichen sowie die Bedingungen für die verschiedenen Zulassungsarten.

Noch Fragen?

Gibt es noch offene Fragen zur Wohnwagen-Versicherung oder zu Ihrer Camper-Zulassung?

Unser Kundenservice hilft Ihnen weiter. Wenden Sie sich entweder an Ihren Berater vor Ort oder unsere Servicehotline: 09561 96 101

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