Berater-Homepage von Winfried Eigemann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3L10-7EHZL-14 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3L10-7EHZL-14

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-3L10-7EHZL-14


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3L10-7EHZL-14 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3L10-7EHZL-14

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Hände halten zusammen ein Herz

Stammzellenspende

Hände halten zusammen ein Herz

Stammzellenspende

Stammzellen spenden: Die Chance auf ein zweites Leben

Stammzellen (auch Vorläuferzellen genannt) befinden sich im Knochenmark und können zu verschiedenartigen Blutzellen heranreifen. Eine Transplantation solcher Stammzellen wird zur Therapie von schwerwiegenden Erkrankungen des Blutes eingesetzt, wie etwa bei Blutkrebs (Leukämie).

Die Diagnose „Blutkrebs“ wird in Deutschland durchschnittlich alle 12 Minuten gestellt – für viele Betroffene ist eine Stammzellenspende (oder ggf. Knochenmarkspende) die einzige Überlebenschance. Denn wenn ein Patient unter Leukämie leidet, werden sein Knochenmark, sowie erkrankte Stammzellen durch eine Bestrahlung oder Chemotherapie zerstört. Durch die Übertragung einer Stammzellenspende auf ihn besteht die Hoffnung, dass sich daraus ein neues blutbildendes System entwickelt.

Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, wer Stammzellenspender werden kann, wie die Spende abläuft und welche Risiken damit verbunden sind.

Inhaltsverzeichnis

Stammzellenspende: Voraussetzungen

Sie fragen sich auch: „Wer kann Stammzellen spenden?“ Wer Stammzellenspender werden will, muss dafür einige Voraussetzungen erfüllen; in erster Linie, um z. B. seine eigene Gesundheit und natürlich die des Empfängers zu schützen. Zu den Voraussetzungen zählen u. a.:

  • Fester Wohnsitz in Deutschland
  • Alter zwischen 18 und 55 Jahren
  • Keine andere Registrierung als Spender
  • Kein starkes Über- oder Untergewicht
  • Keine chronischen Krankheiten
  • Keine Suchterkrankungen
  • Keine Behandlung mit Wachstumshormonen

Sollte eine Stammzellenspende wegen eines Ausschlusskriteriums nicht möglich sein, können Sie die Organisationen auch anderweitig unterstützen, wie etwa durch Geldspenden. Denn eine Neuregistrierung mit Typisierung kostet die Organisationen z. B. zwischen 35 und 50 € – Unterstützer sind also immer willkommen.

Ablauf der Stammzellenspende: Wie kann ich Stammzellenspender werden?

Die Registrierung

Will man Stammzellen spenden, muss man sich zunächst registrieren. Das geht z. B. bei der DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei), einer internationalen gemeinnützigen Organisation mit bereits mehr als 11 Millionen registrierten Spendern. Alternativ kann man sich aber u. a. auch bei der Deutschen Stammzellspenderdatei (DSSD) oder dem Zentralen Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) registrieren lassen.

Über ein Bestellformular kann man dort ein Typisierungsset anfordern und mit den gelieferten Wattestäbchen einen Wangenabstrich machen. Zurück im Labor wird die Probe analysiert. Anhand einer Typisierung kann anschließend festgestellt werden, ob die eigenen Gewebemerkmale zu denen einer erkrankten Person passen. Falls ja, bezeichnet man dies als „Match“.

So oder so wird man aber in die Stammzellenspenderdatei der entsprechenden Organisation aufgenommen.

Die Stammzellenspende

Liegt ein „Match“ vor, wird eine Blutprobe entnommen, um noch einmal die bestmögliche Kompatibilität sicherzustellen. Ist dies der Fall, gibt es zwei Verfahren der Stammzellenspende:

In etwa 90% der Fälle reicht eine „periphere Stammzellenentnahme“ (Apherese oder auch Blutstammzellenspende genannt). Dabei gewinnt man die Stammzellen aus dem Venenblut.

  • Allerdings muss man dafür vorbereitend die Stammzellenmenge im Blut erhöhen: An vier Tagen bekommt der Spender je zwei Spritzen, durch die der Botenstoff G-CSF unter die Haut gespritzt wird. Dies regt (wie z. B. bei einer Infektion) das Übertreten von Stammzellen aus dem Knochenmark ins Blut an.
  • Anschließend führt man zur Stammzellengewinnung das Blut des Spenders aus einer Armvene direkt in einen Zellseparator und leitet es wieder zurück.
  • Dieser Vorgang nimmt etwa 4 bis 5 Stunden in Anspruch und muss ggf. am nächsten Tag wiederholt werden, um die nötige Menge an Stammzellen zu gewinnen.
  • Übrigens: Die Spende erfolgt ambulant, ohne operativen Eingriff oder Narkose.

In den übrigen 10% der Spendefälle ist eine Knochenmarkentnahme notwendig.

  • Die Stammzellen gewinnt man aus Knochenmark, das bei einer Punktion des Beckenkamms entnommen wird.
  • Damit die Entnahme für den Spender schmerzfrei abläuft, versetzt man ihn in Vollnarkose. Je nach Gewicht können zwischen 0,5 und 1,5 Liter Knochenmarkblut abgesaugt werden.
  • Dieser Eingriff dauert ungefähr eine Stunde. Innerhalb weniger Wochen bildet der Körper die entnommene Menge an Knochenmark nach.
  • Übrigens: Verwechseln Sie nicht Knochenmark und Rückenmark. Bei Knochenmark handelt es sich um blutbildendes Gewebe in bestimmten Knochen. Rückenmark liegt im Wirbelkanal und kann als Teil des Nervensystems nicht transplantiert werden.

Gut zu wissen: Grundsätzlich kann auch eine Stammzellenspende aus der Nabelschnur gewonnen werden. Denn nach der Geburt befindet sich noch Blut in der Nabelschnur, das viele unausgereifte Stammzellen enthält. Dies vermindert das Risiko einer Abstoßreaktion des Empfängers. Voraussetzung für eine solche Spende ist aber u. a., dass die Geburtsklinik eine Kooperation mit der Organisation hat, die sich um die Stammzellenspende kümmert.

Stammzellenspende: Risiken und Nebenwirkungen

Einige Spender fragen sich, ob eine Stammzellenspende gefährlich sei. Gewisse Risiken sind zwar nicht von der Hand zu weisen, aber das gilt für nahezu jeden Eingriff bzw. jede OP. Vorab klärt der Arzt den Spender in einem umfassenden Gespräch über Ablauf und Risiken auf.

Bei der peripheren Stammzellenentnahme soll durch das Spritzen des Botenstoffs G-CSF die Bildung weißer Blutzellen beim Spender angeregt werden. Dabei kann es zu kurzfristigen Nebenwirkungen wie grippeähnlichen Symptomen kommen. Eventuelle Glieder- oder Kopfschmerzen lassen sich aber mit Schmerzmitteln in der Regel erfolgreich lindern.

Eine Knochenmarkspende umfasst einen operativen Eingriff unter Vollnarkose. Dabei bringen jede Narkose und Knochenmarkentnahme ein gewisses Risiko mit sich. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen bei gesunden Spendern sehr gering.

Ist eine Stammzellenspende schmerzhaft?

Viele Spender machen sich Sorgen über Schmerzen im Rahmen einer Knochenmarkspende. Allerdings bildet sich das entnommene Knochenmark innerhalb weniger Wochen neu, sodass keine längerfristigen Probleme zu erwarten sind.

Eine Knochenmarkspende wird ohnehin unter Vollnarkose durchgeführt, sollte also für den Spender schmerzfrei verlaufen. Lediglich an der Einstichstelle am Rücken kann es zu Blutergüssen kommen, die möglicherweise leichte Schmerzen verursachen.

Wie hoch ist bei einer Stammzellenspende die Erfolgs-Wahrscheinlichkeit bzw. -Quote?

Nur rund 30% aller Patienten finden einen Spender innerhalb der eigenen Familie. Denn damit eine Stammzellenspende überhaupt funktionieren kann, müssen die Gewebemerkmale von Spender und Empfänger fast vollständig übereinstimmen. Deshalb findet trotz Spenderdatenbanken einer von zehn Patienten keinen geeigneten Spender in Deutschland.

Nach einer durchgeführten Stammzellentransplantation liegen die 5-Jahres-Überlebensraten in Deutschland bei rund 50%. Für den Erfolg der Maßnahmen spielen insbesondere das Alter des Patienten, die Krebsart und die Zeit, bis ein passender Spender gefunden wird, eine entscheidende Rolle.

Gibt es bei einer Stammzellenspende Geld als Entschädigung?

Nein, für eine Knochenmarks- bzw. Stammzellenspende wird kein Geld gezahlt. Allerdings werden mit der Spende verbundene Kosten erstattet, wie etwa Verdienstausfall, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung.

Fazit

Eine Stammzellenspende ist bei vielen Erkrankungen des Blutes die einzige wirksame Therapie – und somit die einzige Überlebenschance für Betroffene.

Durch die Typisierung der Gewebemerkmale entstehen jedoch auch Kosten, die von den jeweiligen Organisationen getragen werden müssen. Deshalb brauchen diese zu jeder Zeit Unterstützung durch Geld- und Stammzellenspenden.

Aber auch regelmäßiges Thematisieren und Informieren über den guten Zweck und die Wichtigkeit von (Stammzellen-)Spenden hilft.

Denn wie auch bei der Organspende gilt: Jede Hilfe zählt!

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