Berater-Homepage von Wilfried Nießen

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-M6BO-M9BMS-30 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-M6BO-M9BMS-30

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-M6BO-M9BMS-30


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Tiny House – Bauen, Versicherung & mehr

Tiny House – Bauen, Versicherung & mehr

Tiny House: Minimalistisches Wohnen im Minihaus

Der Trend zum Minimalismus erobert die Welt.

Ursprünglich stammt die Tendenz zum Tiny House aus Japan, doch spätestens seit der Finanzkrise im Jahr 2008 ist die Bewegung auch im Westen angekommen.

Vor allem in den USA verloren viele Menschen ihr hochverschuldetes Eigenheim und so bekam das Small House Movement erstmals Aufwind.

Das beengte Wohnen, das in ostasiatischen Großstädten ganz normal ist, inspirierte dazu sich auch im Tiny House auf engstem Raum auf das Wesentliche zu beschränken.

So ist jedes Minihaus exakt auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten.

Minimalismus bedeutet hier kein gradliniges, klares Design des Raums, sondern die Reduktion der Besitztümer und des Wohnraums auf das Nötigste.

Was für einige zunächst befremdlich wirken kann, ist für viele Menschen eine große Erleichterung und Abwendung von einer konsumgetriebenen Gesellschaft. Mit einem Leben im Tiny House kommen sie zur Ruhe.

Wie genau der Trend funktioniert und was es beim Bau eines Tiny Houses zu beachten gilt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Die Ursprünge des Tiny House

Vorläufer des klassischen Tiny Houses ist das Toyo Itos Hufeisenhaus „White U“.

Dieses Haus wurde im Innenhof eines anderen Gebäudes errichtet und später abgerissen.

Toyo Itos ältere Schwester nutzte das Haus mit ihren beiden Töchtern 21 Jahre lang, bis für sie ein neuer Lebensabschnitt begann.

Wie lebt man im Tiny House?

Die sogenannten Minihäuser werden oft nur temporär errichtet. Sie besetzen „Zwischenräume“ der ohnehin schon stark verdichteten Agglomerationen und bieten Wohnraum in überfüllten Großstädten.

Wer sich jedoch bewusst für das dauerhafte Wohnen im Tiny House entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Art des Wohnens nicht die gewohnte Privatsphäre bietet. Schließlich findet das gesamte Leben auf nur wenigen Quadratmetern statt.

Im Inneren verfügen Tiny Houses oft über einen offenen Loft-Charakter. Da sie sich den Gegebenheiten ihrer Umgebung anpassen müssen, können die Grundrisse sehr unterschiedlich gestaltet sein.

Einige Tiny Houses bleiben eingeschossig, andere nutzen schmale Baugrundstücke und gehen mit ein bis zwei Etagen eher in die Höhe.

Was alle Minihäuser vereint, ist, dass sie in der Regel keinen Keller haben. Der Stauraum im normalen Wohnraum muss also ausreichen und gut gewählt werden.

So wird der Platz unter der Treppe zum Beispiel schnell zur Abstellkammer oder das Sofa lässt sich abends zum Bett umbauen. Praktische und flexible Designs sind im Tiny House ein Muss.

Der Grund für den fehlenden Keller sind zum einen die Kosten, zum anderen die Grundeinstellung kein dauerhaftes Haus zu errichten, das über mehrere Generationen besteht.

Beispiel eines Tiny House

Warum ein Tiny House?

Die Grundidee eines Tiny Houses ist nicht nur der Minimalismus und der damit einhergehende Lebensstil, auch das Thema Nachhaltigkeit spielt eine große Rolle.

Denn viele Häuser werden bereits aus recycelten Materialien errichtet.

Außerdem ist das Leben auf kleinstem Raum besonders ressourcensparend, da es nur wenig Energie verbraucht.

Wenn das Haus seinen Zweck erfüllt hat, kann es jederzeit wieder abgebaut und die Materialen können erneut verwendet werden.

Wie groß ist ein Minihaus?

Mit etwa 50 Quadratmetern Wohnfläche richten sich Tiny Houses oft nach der begrenzten Fläche städtischer Grundstücke.

Oft sind diese Häuser sogar noch kleiner – je nachdem wie viel Platz vorhanden ist oder wie stark die bewusste Reduktion des Wohnraums ausfallen soll.

Minihäuser bauen – was sind die baurechtlichen Voraussetzungen?

Tiny Houses, die für Wohnzwecke genutzt werden, unterliegen denselben baurechtlichen Bestimmungen wie herkömmliche Wohngebäude. Dabei spielt die Größe des Hauses keine Rolle.

Auch, ob das Haus mobil ist, ist nicht ausschlaggebend. Jedes Haus, das dauerhaft bewohnt werden soll, benötigt eine Baugenehmigung, ganz egal ob es über Räder verfügt oder nicht.

Vor dem Bau müssen Sie also einen entsprechenden Bauantrag inklusive aller notwendigen Unterlagen einreichen. Dieser Antrag muss sowohl vom Antragsteller selbst als auch von einer Person mit Bauvorlageberechtigung – einem Architekten, Zimmermann o. ä. – unterzeichnet werden.

Während des Baus müssen selbstverständlich alle Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten werden. Eine Küche und ein Badezimmer sind beispielsweise Pflicht.

Wer eine Photovoltaikanlage installieren möchte, braucht auch hierfür eine Genehmigung. Ein Energieausweis ist hingegen für Häuser unter 50 qm Wohnfläche nicht notwendig.

Wo dürfen Tiny Houses in Deutschland stehen?

Wie auch ein normalgroßes Haus, dürfen auch Tiny Häuser nicht überall gebaut werden. Sie können es also nicht einfach in einen Wald oder auf eine freie Fläche setzen.

  • Laut Flächennutzungsplan sind auch für Minihäuser Wohn- und Mischgebiete vorgesehen.
  • Gibt es beispielsweise einen Bebauungsplan der Stadt, so sollte Ihr Bauvorhaben dazu passen.
  • Das gleiche gilt für eine Satzung zur Ortsgestaltung. Dabei sind besonders Einzelheiten wie die Dachform oder die Traufhöhe Ihres Hauses wichtig und müssen zum Gesamtbild passen.
  • Zusätzlich muss Ihr Baugrundstück erschlossen sein, also an das Wegenetz sowie die Kanalisation und Netze der öffentlichen Versorger für Gas, Wasser und Elektrizität angeschlossen sein.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Tiny House auch autark betreiben können.

Kann man Minihäuser selber bauen?

Ob Sie Ihr Tiny House bauen lassen oder selbst bauen, liegt ganz bei Ihnen. Mit etwas handwerklichem Geschick ist es möglich sein Minihaus selber zu bauen.

  • Baupläne diverser Hersteller findet man im Internet – die Downloads sind allerdings meist kostenpflichtig.
  • Auch auf Youtube oder bei den Herstellern selbst findet man oft Video-Tutorials und Bauanleitungen für Tiny Houses.
  • Wer auf Nummer Sicher gehen will, fragt am besten einen Architekten oder Zimmermann im Freundes- und Bekanntenkreis.

Wer baut Tiny Houses in Deutschland?

Aufgrund der wachsenden Nachfrage gibt es mittlerweile auch in Deutschland einige kommerzielle Anbieter von Tiny Houses.

Von Basismodulen bis hin zu individuell konfektionierten Häusern bieten viele Hersteller eine große Auswahl und verschiedene Möglichkeiten sich bei Design und Ausstattung in den Hausbau einzubringen.

Die meisten Fertighäuser (Modulhäuser), die klassischerweise aus Holz gebaut werden, werden schlüsselfertig bis an den endgültigen Standort geliefert.

Viele Hersteller bieten auch ein Probewohnen in ihren Tiny Häusern an. So können Sie schon vor dem Bau ein Gefühl für Ihr Minihaus bekommen.

Tipp: Urlaub im gemieteten Tiny House

Das Prinzip Tiny House spricht Sie an, aber Sie wissen nicht, ob es als Wohnraum für Sie in Frage kommt?

Dann buchen Sie doch erst mal ein Mini-Ferienhaus und verbringen Sie Ihren Urlaub auf wenigen Quadratmetern.

Das testweise Wohnen ist in Deutschland auch in Ferienanlagen oder auf Campingplätzen möglich.

So können Sie zum einen ausprobieren, wie Ihnen das Leben auf kleinem Raum zusagt und zum anderen Inspirationen für Ihr eigenes Tiny House sammeln.

Tiny House Alternative: Bauwagen ausbauen

Wer nicht gleich neu bauen möchte, für den könnte auch der Ausbau eines Bauwagens das richtige sein.

Schon lange vor dem Tiny House Trend war das Leben im Bauwagen eine romantische Vorstellung vom Leben.

Eine Handvoll deutscher Betriebe hat sich sogar auf den Innenausbau von Bau- und Wohnwagen aus ökologischen Materialien spezialisiert.

Ausgediente Bauwagen oder ausrangierte Zirkuswagen finden Sie mit etwas Glück online bei Ebay.

Wie muss man ein Tiny House versichern?

Für feststehende, dauerhaft bewohnte Tiny Houses ab ca. 30 m2 kommt eine Wohngebäudeversicherung in Frage.

Kombinieren Sie diese idealerweise mit einer Hausratversicherung, die Ihr Hab und Gut insbesondere vor Diebstahl schützt.

Tiny Houses on Wheels (auf Rädern), die tatsächlich bewegt werden, können Sie wie einen Wohnwagen versichern.

Denken Sie dann bitte auch an die geeignete Versicherung für das Zugfahrzeug. Wir bieten in unserer Autoversicherung umfangreichen Schutz zu günstigen Beiträgen.

Aktuell bietet die HUK-COBURG keinen Versicherungsschutz in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung für Tiny Houses.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Wilfried Nießen

Prälat-Dr.-Selung-Str. 14
52379 Langerwehe OT D'horn

Tel. 02423 90099
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