Berater-Homepage von Werner Lang

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-CTCH-1LSMO-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-CTCH-1LSMO-83

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-CTCH-1LSMO-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-CTCH-1LSMO-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-CTCH-1LSMO-83

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-CTCH-1LSMO-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Familie – 3 Generationen – schaut auf ein Feld

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Familie – 3 Generationen – schaut auf ein Feld

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen - mit der richtigen Planung

Die gesetzliche Rente steht schon seit Jahren sicherlich nicht zu Unrecht in der Kritik.

Die Leistungen müssen aufgrund der demografischen Entwicklung immer weiter reduziert werden, zudem ist die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht sicher.

Die gesetzliche Rente reicht alleine nicht für Ihre Altersvorsorge aus. Mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge können Sie Ihren Lebensstandard im Alter sichern.

Für Ihre private Altersvorsorge wählen Sie aus unzähligen Anlagemöglichkeiten und Tarifen.

Wir zeigen Ihnen im Folgenden, was das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge ist und welche Produkte jede der drei Schichten beinhaltet.

Inhaltsverzeichnis

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird für die meisten Menschen in Deutschland nicht ausreichen und laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wird Altersarmut bis zum Jahr 2030 weiter ansteigen.

Durch den demografischen Wandel und den Geburtenrückgang wird es immer weniger Beitragszahler und zeitgleich immer mehr Rentenbezieher geben.

Zudem wird der steuerpflichtige Teil der Rente schrittweise bis 2040 erhöht. Haben Durchschnittsverdiener noch 53,3% Ihres Nettoeinkommens als Rente im Jahr 2003 ausgezahlt bekommen, so sind es 2030 nur noch 44,3%, das entspricht im Schnitt 801 €.

Das 3-Schichten-Modell bietet jedem die Möglichkeit flexibel Versicherungs- bzw. Anlageprodukte auszuwählen, um die eigene Rentenlücke zu schließen.

Es besteht aus drei Schichten:

  • Basis-Versorgung,
  • Zusatz-Versorgung und
  • Kapitalanlageprodukte

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge entstand im Jahr 2005 mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) und löste das bis dahin geltende 3-Säulen-Modell durch die Darstellung aus Sicht der jeweiligen Regeln zur Besteuerung ab.

Heute lassen sich die Begriffe aber auch häufig als Synonym finden. Die Zuordnung zur jeweiligen Schicht zeigt an, wie die Altersvorsorgeprodukte in der jeweiligen Schicht steuerlich behandelt werden.

Wir stellen Ihnen nun das 3-Schichten-Modell genauer vor, damit Sie einen Überblick über die Möglichkeiten zur Altersvorsorge erhalten. Wie genau der richtige Mix für Ihre persönliche Lebenssituation aussieht, ermitteln unsere Vorsorgespezialisten gerne mit Ihnen.

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Schicht 1: Basisvorsorge

In der 1. Schicht finden sich die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die landwirtschaftlichen Alterskassen und die Beamtenversorgung.

Ebenfalls zur 1. Schicht gehört die private Basisrentenversicherung, auch als Rürup Rente bekannt.

  • Bei allen Vorsorgearten der 1. Schicht gilt, dass sie nicht als Einmalleistung (ein großer Gesamtbetrag) ausgezahlt werden können, sondern nur als Rente.
  • Zudem lassen sie sich nicht beleihen, kündigen oder vererben. Einmal eingezahltes Kapital kann im Normalfall nicht mehr aus den Verträgen entnommen werden.

Schicht 2: Staatlich geförderte Vorsorge

Zur 2. Schicht der Altersvorsorge gehören staatlich geförderte Zusatzversorgung, die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente.

  • Beide Vorsorgeformen sind während der Ansparphase steuerbegünstigt.
  • Die Auszahlungen aus den abgeschlossenen Verträgen müssen voll versteuert werden.
  • Dafür können, anders als in der 1. Schicht, Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als Einmalleistung ausgezahlt werden.
  • Bei Riester Renten können Sie immerhin 30% des vorhandenen Kapitals in einer Summe erhalten, ohne dass die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss.

Schicht 3: Private Vorsorge

Zur 3. Schicht der Altersvorsorge gehören alle Vorsorgeverträge, für die es in der Ansparphasse keine staatliche Förderung gibt, wie private Kapitalanlagen.

  • Ihren Sparbetrag zahlen Sie aus bereits versteuertem Einkommen, dafür ist die Auszahlung in der Rentenphase steuerbegünstigt.
  • Das Sparguthaben kann in der Regel jederzeit entnommen werden.
  • Die Vertragsgestaltung ist sehr flexibel.

Zu dieser Schicht gehören sowohl Lebens- und Rentenversicherungen, als auch Geldanlagen in Wertpapiere, Investmentfonds, sowie alle weiteren Produkte, die zur Altersvorsorge genutzt werden können.

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Welche Altersvorsorge passt am besten zu mir?

Die Auswahl der richtigen Altersvorsorge ist von Ihrer individuellen Situation abhängig.

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten Sie über die gesetzliche Rentenversicherung eine Grundabsicherung, die mit weiteren Anlageprodukten ausgebaut werden sollte.

Selbstständige, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, müssen komplett selbst für ihre Rente vorsorgen.

Als grobe Richtlinie darf gelten, dass eine gute Altersvorsorge aus Produkten aller Schichten besteht.

Im Folgenden stellen wir Ihnen 3 Musterkunden vor, für die wir ein Portfolio verschiedener Produkte zusammengestellt haben.

Musterfall 1: Familie Meier

Die Meiers haben Zwillinge, geboren 2009, Herr Meier arbeitet Vollzeit. Seine Frau kümmert sich um die Kinder und arbeitet Teilzeit.

Beide sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Der erste Baustein der Altersvorsorge ist die gesetzliche Rente. Frau Meier hat zusätzlich eine Riester Rente abgeschlossen, mit der Sie 2021 eine staatliche Förderung in Höhe von 175 € Grundzulage und je 300 € Kinderzulage pro Kind erhält.

Herr Meier zahlt in eine betriebliche Altersvorsorge ein und profitiert von der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Zusätzlich zahlen die Meiers in eine private Rentenversicherung ein, über deren Guthaben sie im Rentenalter frei bestimmen können.

Musterfall 2: Herr Müller, der Selbstständige

Herr Müller lebt alleine und verdient als Selbstständiger sehr gut. Er unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht und zahlt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Er hat sich stattdessen für eine Rürup Rente (Basisrente) entschieden und profitiert von einer hohen Steuerersparnis während der Ansparphase.

Zusätzlich zahlt er in eine private Rentenversicherung ein, die in der Auszahlungsphase steuerbegünstigt nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden muss.

Musterfall 3: Frau Schmidt, die Beamtenanwärterin

Frau Schmidt ist ledig und lebt mit ihrem Partner zusammen. Sie arbeitet als Lehrerin bereits seit einem Jahr an einem Gymnasium und ist als Beamtenanwärterin nicht rentenversicherungspflichtig, bekommt aber Ruhegehalt.

Sie hat sich, genau wie Herr Müller, für eine Rürup Rente (Basisrente) entschieden, und profitiert von der steuerlich geförderten Beitragsphase, um neben der Pension eine Rente aufzubauen.

Frau Schmidt beabsichtigt 40 Jahre als Lehrerin zu arbeiten und erwartet eine Ruhegehaltssatz von fast 71,75% ihrer letzten Bezüge.

Um die Einkommenslücke im Alter zu schließen hat sie ein Vorsorgeprodukt aus der dritten Schicht gewählt, das in ETFs anlegt. Eine private fondsgebundene Rentenversicherung.

Zusätzlich überlegt sie noch eine Riester Rente abzuschließen. So hat sie ihre Altersvorsorge aus allen Ebenen des 3-Schichten-Modells aufgebaut.

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Die 3 Schichten der Altersvorsorge im Überblick – Absetzbarkeit und Besteuerung

Schicht 3 – Private Vorsorge

Beitrag: 0% absetzbar

0% absetzbar

Rente: Steuerpflichtiger Teil 17%

Bei Rentenbeginn mit 67;
Steuerpflichtiger Teil: 17%

Schicht 2 – Riester Rente / bAV

Beitrag: 100% absetzbar

100% absetzbar

Rente: 100% steuerpflichtig

100% steuerpflichtig

Schicht 1 – GRV / Rürup Rente

Beitrag: 100% absetzbar

100% absetzbar

Rente: 76% - 100% steuerpflichtig

83% - 100% steuerpflichtig
(bis 2040 jährlich 1% steigend)

In den einzelnen Produktkategorien gibt es dabei Anlagemöglichkeiten mit verschiedenen Risikoprofilen.

Nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie keine Wahlmöglichkeiten.

Beim Abschluss einer Basisrente entscheiden Sie über die Anlageform des Versicherungsvertrags.

Bei fondsgebundenen Varianten legen Sie fest, wie hoch die Kapitalgarantie sein soll. Sogar Verträge ohne Garantie mit höheren Ertragschancen sind möglich.

Die Wahlmöglichkeit zwischen fondsgebundener und klassischer Versicherung besteht auch bei allen anderen Rentenversicherungen.

Bei der Riester Rente ist immer eine vollständige Kapitalgarantie enthalten. Das bedeutet, Sie bekommen am Ende der Laufzeit auf jeden Fall Ihre eingezahlten Beiträge und die in den Vertrag geflossenen staatlichen Zulagen zurück.

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Wie finde ich heraus, wie viel ich für die Rente sparen muss?

Als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie einmal jährlich eine Versicherungsübersicht (die Renteninformation), aus der hervorgeht, wie viel Rente Sie erhalten würden, wenn Sie weiterhin so wie in den letzten 5 Jahren in die Rentenversicherung einzahlen.

Die angegebenen Werte sind nicht garantiert. Obwohl sie auch höher ausfallen können, liegen die Werte im Regelfall aber deutlich unter Ihrem jetzigen Einkommen.

Die Differenz zwischen den angegebenen Rentenzahlungen und Ihrem jetzigen Einkommen ist Ihre Rentenlücke.

Im Idealfall sparen Sie so viel, dass die Differenz komplett ausgeglichen wird. In der Praxis erfordert dies häufig hohe Sparleistungen.

Die eigene Altersvorsorge verändert sich dynamisch. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Sie Ihre Sparziele anpassen müssen, weil sich in Ihrem Leben etwas verändert hat. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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Fragen zur Altersvorsorge? Bei uns finden Sie passende Antworten

Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema, bei dem unsere Vertrauensleute und unser Kundenservice gerne kompetent und freundlich weiterhelfen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Vorsorgestrategie für das Rentenalter.

Sie erreichen unseren Kundenservice jederzeit telefonisch oder per E-Mail. Unsere Vertrauensleute beraten Sie auch gerne persönlich vor Ort.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und Ihren Besuch.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Werner Lang

Versicherungsfachmann

Lindenstr. 3
94522 Wallersdorf

Tel. 09933 1811
Fax 0800 2875321589

Beratung:

Montag 17:30 - 19:30 Uhr  
Dienstag 17:30 - 19:30 Uhr  
Mittwoch 17:30 - 19:30 Uhr  
Donnerstag 17:30 - 19:30 Uhr  
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Unsere Lebenserwartung wird immer höher. Das hat zur Folge, dass immer weniger Arbeitende immer mehr Rentner versorgen.
Mit unserer Premium Rente müssen Sie sich über Ihre finanzielle Absicherung im Alter aber keine Sorgen machen.

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