Berater-Homepage von Werner Lang

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-CTCH-1LSMO-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-CTCH-1LSMO-83

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-CTCH-1LSMO-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-CTCH-1LSMO-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-CTCH-1LSMO-83

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-CTCH-1LSMO-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Hagelkörner auf der Windschutzscheibe

Teilkasko­versicherung

Hagelkörner auf der Windschutzscheibe

Teilkasko­versicherung

Was ist eine Teilkasko?

Die Teilkasko ist eine Autoversicherung, die unter anderem Diebstahl und bestimmte Beschädigungen am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie wird zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Erfahren Sie hier, was genau die Teilkaskoversicherung leistet, was sie von der Vollkasko unterscheidet und für wen diese Autoversicherung sinnvoll ist.

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Inhaltsverzeichnis

Was zahlt die Teilkasko?

Zusätzlich zur verpflichtenden Kfz-Haftpflicht ist eine Kasko-Versicherung möglich. Der Kasko-Versicherungsschutz lässt sich in Teilkasko und Vollkasko splitten.

Die Teilkasko-Autoversicherung deckt unter anderem folgende Gefahren ab:

  • Brand und Explosion
  • Wildunfälle
  • Glasbruch
  • Diebstahl (auch versuchter Diebstahl) und Raub
  • Schäden durch Tierbiss, z. B. Marderbiss („Marderschaden”)
  • Unmittelbare Unwettereinwirkungen (Hagel, Überschwemmung, Sturm ab Windstärke 7, Blitzschlag).

Was deckt die Teilkasko­versicherung nicht ab?

Die Teilkasko deckt keine Schäden am versicherten Fahrzeug bei selbst verursachten Unfällen oder durch Vandalismus ab.

Was kostet die Teilkasko?

Die Prämie bei einer Teilkaskoversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie errechnet sich z. B. in Abhängigkeit vom

  • Wohnort des Fahrzeughalters,
  • dem Fahrzeugtyp und
  • der Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadenfall.

Die Selbstbeteiligung regelt, in welchem Maß Sie sich an der Schadenhöhe beteiligen. Je höher der Selbstbehalt (also der Betrag, den Sie zahlen), desto günstiger die Prämie.

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Vor- und Nachteile der Teilkasko­versicherung

Bei der Entscheidung zwischen Vollkasko und Teilkasko sollten Sie folgende Vor- und Nachteile beider Versicherungsarten im Blick behalten:

Vorteile der Teilkasko:

  • Sie deckt die gängigsten Schadenfälle ab
  • Im Vergleich zur Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko günstiger

Nachteile der Teilkasko:

  • Die Teilkasko deckt nicht alle Risiken ab: Selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus werden nicht abgedeckt
  • Schadenfreiheitsrabatte werden nicht gewährt

Teilkasko oder Vollkasko

Ob Sie sich für Teilkasko oder Vollkasko entscheiden, hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen. Im Gegensatz zur Teilkasko übernimmt die Vollkasko auch selbstverschuldete unfallbedingte Schäden am Auto – dafür ist die Vollkasko in den meisten Fällen jedoch auch teurer.

Stellen Sie sich auch die Frage, ob das Budget vorhanden ist, um im Falle eines selbstverschuldeten Totalschadens ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Hat das Fahrzeug zum Beispiel einen hohen Wert, ist es sinnvoller, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Hinweis: Führt ein in der Teilkasko versichertes Schadenereignis zu einem Totalschaden, ist dieses versichert. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten, ob für Sie Teilkasko oder Vollkasko besser geeignet ist. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch den Abschluss einer Vollkasko.

FAQ zur Teilkasko

Gibt es bei Teilkasko eine Selbstbeteiligung?

Bei einer Teilkaskoversicherung gibt es eine Selbstbeteiligung. Das ist die Summe, die Sie zahlen müssen, wenn Ihr versichertes Fahrzeug Schaden nimmt. Wie hoch dieser Betrag ist, wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

Muss ich eine Teilkasko haben?

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Teilkasko nicht verpflichtend. Trotzdem ist es sinnvoll und empfehlenswert, diese abzuschließen, wenn Sie Ihr Auto in Bezug auf die von der Versicherung gedeckten Schäden absichern wollen.

Wird man bei Teilkasko Schäden zurückgestuft?

Nein, da es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen gibt, gibt es hier keine Rückstufung.

Teilkasko, Vollkasko oder Kfz-Haftpflicht? Unsere Tipps zur Entscheidungsfindung und Infos zu Zusatzbausteinen

Noch Fragen?

Bei allen Fragen zur Kfz-Versicherung steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort zur Verfügung.

Sie können sich auch gerne jederzeit an unsere Servicehotline wenden (09561 96 101).

Wir freuen uns auf Sie!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Werner Lang

Versicherungsfachmann

Lindenstr. 3
94522 Wallersdorf

Tel. 09933 1811
Fax 0800 2875321589

Beratung:

Montag 17:30 - 19:30 Uhr  
Dienstag 17:30 - 19:30 Uhr  
Mittwoch 17:30 - 19:30 Uhr  
Donnerstag 17:30 - 19:30 Uhr  
und nach Vereinbarung

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