Berater-Homepage von Werner Görlach

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-WVGH-VDZI0-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-WVGH-VDZI0-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-WVGH-VDZI0-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-WVGH-VDZI0-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-WVGH-VDZI0-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-WVGH-VDZI0-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Selbstgemachter Rostentferner

Rost ganz einfach entfernen

#HUKhandmade

Selbstgemachter Rostentferner

Rost ganz einfach entfernen

#HUKhandmade

Rost mit Hausmitteln entfernen – Anleitung

Ob im Haushalt, am Fahrzeug oder im Garten – Rost ist ein lästiger Wegbegleiter und lässt Scheren, Messer, Schrauben etc. unschön aussehen oder beeinträchtigt sogar deren Funktion. Kaum hat man ein Teil im Regen oder Wasser vergessen, dauert es meist nur kurze Zeit, bis die unschönen braunen Flecken da sind. Aber: Kein Grund, die Sachen zu entsorgen! Wir haben drei Hausmittel, die lästigen Rost beseitigen.

Materialien um Rost zu entfernen

Dauer:
Gesamtzeit: bis zu 12 Stunden

Material:

  • Normaler Essig (bei hartnäckigem Rost)
  • Oder Zitronensaft (bei mittelstarkem Rost)
  • Oder Ketchup (bei leichtem Rost)
  • Zahnbürste
  • Stahlschwammalte
  • Gefäße zum Einweichen

Anleitung:

Hartnäckigkeit des Rostbefalls prüfen

1. Schritt – Hartnäckigkeit des Rostbefalls erkennen

Je hartnäckiger der Rost, desto höher sollte der Säureanteil sein. Sprich: Essig bei starkem Befall, Zitronensaft bei mittelmäßigem Befall und etwas Ketchup, wenn nur leichte Rostflecken vorhanden sind. Wer unsicher ist, startet mit Zitronensaft.

Die vom Rost befallenen Teil in die Flüssigkeit legen

2. Schritt – Die vom Rost befallenen Teil in die Flüssigkeit legen

Die Teile in die gewünschte Flüssigkeit legen. Auch hier gilt: Je stärker der Rost, umso länger muss das Ganze einweichen. Bei starkem Rost kann dies bis zu 12 Stunden dauern.

Oberflächen abreiben

3. Schritt – Oberflächen abreiben

Nach ein paar Stunden testen, ob sich der Rost bereits abreiben lässt. Empfindliche Oberflächen mit der Zahnbürste abreiben. Teile, die auch Kratzer bekommen dürfen, wie z.B. Gartengeräte, mit einem Stahlschwamm abreiben.

Tipp: Wer Roststellen behandeln möchte, die z.B. nicht demontierbar sind (wie am Fahrrad), einfach großzügig mit Essig oder Zitronensaft einreiben. Nach der Einwirkzeit alles abwaschen bzw. abbürsten.


Tipp: Wer nicht nur Müll sparen, sondern noch mehr für die Umwelt tun möchte, der sollte Essig statt Zitronen verwenden, da dieser ein regionales Produkt ist.

Hausmittel zur Rostentfernung

Viel Spaß beim Nachmachen!

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