Berater-Homepage von Werner Büchter

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FVNV-TT9A8-32 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FVNV-TT9A8-32

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-FVNV-TT9A8-32


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FVNV-TT9A8-32 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FVNV-TT9A8-32

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junge Frau mit älterer Frau im Garten

Pflegefall

Wichtige Versicherungen fürs Pflegeheim & Zuhause

Junge Frau mit älterer Frau im Garten

Pflegefall

Wichtige Versicherungen fürs Pflegeheim & Zuhause

Sinnvolle Versicherungen für den Pflegefall

Die Vorstellung im Alter pflegebedürftig zu werden, ist sicherlich nicht angenehm. Genau deshalb ist es umso wichtiger, frühzeitig vorausschauend zu planen, egal ob bei Pflege zuhause oder im Pflegeheim.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen umfangreichen Überblick über die Möglichkeiten der privaten Vorsorge für den Pflegefall und geben Tipps für sinnvolle Versicherungen im Alter.

Inhaltsverzeichnis

Pflegefall: Wer zahlt?

Egal, ob die Pflegebedürftigkeit schrittweise oder ganz plötzlich – beispielweise durch einen Unfall oder Schlaganfall – eintritt: Betroffene und Angehörige stehen vor enormen Herausforderungen, nicht nur psychisch, sondern auch finanziell.

Denn Pflege kann schnell sehr teuer werden. Abhängig vom Pflegegrad erhalten Betroffene zwar Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen jedoch nicht aus, um die Kosten der Pflege vollständig abzudecken. Eine Zuzahlung ist deshalb fast immer notwendig.

Reichen Rente und Pflegegeld nicht aus – was immer häufiger der Fall ist – müssen die Kosten zunächst aus Ersparnissen bezahlt werden.

Die Sozialhilfe springt erst ein, wenn das eigene Vermögen bis zu einem vorgeschriebenen Anteil aufgebraucht ist (Schonvermögen).

Um die persönlichen Bedürfnisse im Alltag zu decken, zahlt das Sozialamt Pflegebedürftigen einen kleinen festen monatlichen Betrag. Den Status des „Taschengeldempfängers” empfinden Pflegebedürftige häufig als starke Einschränkung und Eingriff in die Unabhängigkeit.

Was ist das Schonvermögen?

Das Schonvermögen ist ein geschützter Teil des Vermögens im Pflegefall, der nicht für die Finanzierung der Pflegekosten herangezogen wird.

Es stellt sicher, dass bestimmte Vermögenswerte erhalten bleiben, sodass Betroffene weiterhin über einen finanziellen Spielraum verfügen.

Seit 1.1.2023 darf jeder sozialeistungsberechtigte Mensch ein Schonvermögen von 10.000 € als Grundsicherung behalten. Vorher lag das Schonvermögen noch bei 5.000 €.

Was passiert mit Wohneigentum im Pflegefall?

Viele Haus- und Wohnungsbesitzer fürchten bei Inanspruchnahme der Leistungen um Ihr Zuhause. Doch Wohneigentum kann im Pflegefall geschützt sein.

Die eigene Immobilie zählt zum Schonvermögen, sofern man selbst oder der Lebenspartner darin wohnt. Dabei muss die Größe der Immobilie für die Anzahl der Bewohner angemessen sein.

Es wird im Einzelfal entschieden, ob das Haus und das Grundstück für die Finanzierung der Pflege herangezogen werden können.

Elternunterhalt: Finanzielle Pflegebeteiligung der Kinder

Auch Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden, wenn die pflegebedürftige Person die Kosten nicht alleine tragen kann.

Normalerweise ist der Elternunterhalt relevant, wenn die Kinder ein Jahreseinkommen von über 100.000 € haben. Allerdings zahlen viele Kinder auch mit geringerem Einkommen freiwillig aus Solidarität für die Pflege, was oft eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Familien darstellt.

Informationen zur Altersvorsorge

Wer bezahlt die Kosten? Wo werde ich gepflegt? Welche zusätzlichen Versicherungen braucht man als Rentner? Die rechtzeitige Vorsorge kann sicherstellen, dass die Pflege nach den eigenen Wünschen und ohne Belastung für andere Familienmitglieder stattfindet.

In unserem Ratgeber lesen Sie, wie man am besten dafür vorsorgt und wann Sie mit der Altersvorsorge beginnen sollten.

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung benötigen Sie auch Hilfe bei organisatorischen und rechtlichen Fragen, Vollmachten, Anträgen und Amtsgängen.

Was gehört zur Pflege­vorsorge?

Zur Pflegevorsorge gehören verschiedene Maßnahmen, die eine bestmögliche Versorgung und Betreuung im Pflegefall sicherstellen.

Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist essenziell. Denn auch wenn die Pflegeversicherung in Deutschland für gesetzlich und privat Versicherte verpflichtend ist – bei Eintreten eines Pflegefalls garantiert sie keine finanzielle Sicherheit.

Das Bundesgesundheitsministerium definiert die Versicherung als Teilleistungssystem. Es wird also nur ein Teil der entstehenden Kosten übernommen. Für Pflegebedürftige entsteht damit eine finanzielle Lücke, die von ihnen selbst, ihren Angehörigen oder durch das Sozialamt gedeckt werden muss.

Vorsorgen können Sie mit einer Pflegezusatzversicherung. Ein großer Anteil der tatsächlichen Pflegekosten kann damit bis auf einen geringen Eigenanteil abgesichert werden.

Vollmachten und Verfügungen

Neben der finanziellen Absicherung und Planung beinhaltet eine umfassende Pflegevorsorge zudem die frühzeitige Klärung rechtlicher Fragen, bei denen es beispielsweise um Vollmachten und Verfügungen geht.

Die wichtigsten Dokumente für die Altersvorsorge sind eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung:

  • Vorsorgevollmacht: Über die Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson benennen, die in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen treffen darf und Ihre Angelegenheiten regeln kann, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
  • Patientenverfügung: Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden – auch wenn Sie nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig sind. Ärzte und medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Patientenverfügung zu beachten und sich daran zu halten.
  • Betreuungsverfügung: Die Betreuungsverfügung dient dazu, Ihre Wünsche bezüglich einer möglichen gerichtlichen Betreuung festzuhalten. Sie können darin angeben, wen Sie als Betreuer für sich ablehnen oder bevorzugen.

Treffen Sie diese Vorsorgemaßnahmen frühzeitig, solange Sie noch bei klarem Bewusstsein sind. Dadurch können Sie gewährleisten, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen geregelt werden und nicht durch möglicherweise Unbekannte bestimmt werden.

Beratung in Bezug auf die Erstellung dieser Dokumente können Sie über unseren Rechtsschutz PLUS erhalten. Diesen können Sie ergänzend zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder Rechtsschutz60 abschließen.

Welches Dokument genau welchem Zweck dient, lesen Sie in unserem Ratgeber Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Pflegezusatz­versicherung

Pflege-Monatsgeld­versicherung

Viele Versicherte sind sich nicht bewusst, wie gering der Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung im Ernstfall ist: Lediglich weniger als die Hälfte der anfallenden Pflegekosten wird von der Pflegekasse übernommen.

Die verbleibenden Kosten müssen anders bezahlt werden. Hier kommt eine Pflege-Monatsgeldversicherung ins Spiel, die Sie und Ihre Angehörigen finanziell absichert.

Durch diese Versicherung erhalten Versicherte einen festen monatlichen Betrag zur freien Verwendung, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Die Höhe der monatlichen Absicherung kann bei Vertragsabschluss individuell gewählt und an die regionalen Pflegekosten angepasst werden. Damit lassen sich fast alle Lücken in der gesetzlichen Pflegeversicherung decken.

Gut zu wissen:

  • Sie können die abgesicherte Leistung flexibel anpassen.
  • Zudem gibt es kein Höchsteintrittsalter. Je früher Sie aber eintreten, desto günstiger wird der Vertrag.
  • Beachten Sie, dass Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss eine Rolle spielen – ein rechtzeitiger Abschluss lohnt sich auch deshalb.

Staatlich geförderte Pflegezusatz­versicherung

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist in Deutschland eine freiwillige private Pflegeversicherung.

  • Der Staat gewährt einen festen Zuschuss von derzeit 5 € pro Monat für Versicherte ab 18 Jahren.
  • Der Zuschuss wird direkt vom Staat an die Versicherungsgesellschaften gezahlt und senkt die individuellen Beiträge der Versicherten.
  • Dabei muss der Eigenanteil jedoch mindestens 10 € pro Monat oder einer Absicherung von mindestens 600 € Monatsgeld betragen, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten.

Auch hier kann die Höhe des Monatsgeldes bei Abschluss selbst festgelegt werden. Die Versicherungsleistung passt sich dynamisch an, um den Wert der Absicherung zu erhalten. Der Tarif ist ohne Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse und Beitragszuschläge abschließbar.

Nachteil der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung ist jedoch, dass eine nachträgliche flexible Anpassung des Tarifes nicht möglich ist. Das bedeutet, dass Sie während der Laufzeit der Versicherung keine Änderungen an den Leistungen oder Beiträgen vornehmen können, selbst wenn sich Ihre persönliche Situation ändert.

Pflege-Assistance

Mit den Pflege-Assistance-Leistungen runden Sie Ihre Pflegevorsorge ab. Das umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsangebot bietet eine optimale Unterstützung bei einem Pflegefall und ist damit die perfekte Ergänzung zur staatlichen Pflegeversicherung und unseren Pflegezusatzversicherungen.

Hinweis: Die Leistungen stehen auch den Familienangehörigen, wie zum Beispiel den Eltern des Versicherungsnehmers, zur Verfügung.

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Private Unfall­versicherung

Je älter man wird, desto höher ist auch das Risiko, sich bei einem Unfall schwer zu verletzen.

Im Alter können die gesundheitlichen Folgen und die daraus resultierenden Einschränkungen im Alltag besonders groß sein.

Rentner und Pensionäre stellen dabei eine besondere Gruppe dar, da sich ihre Versicherungsbedingungen mit dem Renteneintritt ändern.

Sie sind nicht mehr über die gesetzliche Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert und die gesetzliche Pflegeversicherung greift nur bei schwerwiegenden Verletzungen mit einem Pflegegrad.

Braucht man als Rentner eine Unfall­versicherung?

Eine zusätzliche Unfallversicherung ist deshalb auch für Rentner sinnvoll. Unsere private Unfallversicherung für Rentner & Senioren kann die entstehende Lücke zwischen staatlichen Leistungen, Altersrente und Ihrem gewohnten Lebensstandard schließen, solange Sie unterhalb von Pflegegrad 3 eingestuft werden.

Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch hier: Schließen Sie die Unfallversicherung möglichst frühzeitig ab, um sich optimal abzusichern.

Mit steigendem Alter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen, die den Abschluss erschweren können.

Private Haft­pflicht­versicherung

Egal ob im Haushalt, während des Spaziergangs oder im Alltag: Unfälle können immer und in jedem Alter passieren. Daher ist die Private Haftpflichtversicherung auch im Rentenalter eine der wichtigsten Versicherungen.

Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen zugefügt haben und für die Sie haften müssen.

Beim Abschluss der Versicherung sollten Rentner darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch bei Deliktunfähigkeit greift.

Unsere Privathaftpflichtversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen so beispielsweise auch für Schäden, die von dementen Personen verursacht wurden.

Mit einer gut ausgewählten Privathaftpflicht können Rentner ihren Ruhestand sorgenfrei genießen.

Hausrat­versicherung

Stellen Sie sich vor, Sie müssten plötzlich fast ihren gesamten Haushalt – darunter Möbel, elektronische Geräte und auch Kleidung – fast komplett ersetzen.

Wann dieser Fall eintreten könnte? Schneller, als man denkt. Allein ein umfangreicher Einbruch, ein Wasserrohrbruch oder ein verheerender Hausbrand kann dafür ausreichen. Alles ist weg, unbrauchbar oder zerstört.

Unsere Hausratversicherung gibt Ihnen den Rückhalt, den Sie brauchen, um Ihr Leben wieder aufzubauen. Die Versicherung ersetzt Ihnen den Neuwert Ihrer verlorenen Gegenstände.

Wichtig zu wissen: Wenn der Ehe- oder Lebenspartner, das Kind oder ein Elternteil dauerhaft aus der versicherten Wohnung in ein Pflegeheim zieht und Sie weiterhin darin wohnen, besteht für deren Hausrat ein zeitlich unbegrenzter Außenversicherungsschutz.

Gleiches gilt, wenn Sie selbst dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung ziehen und Ihr Ehe- oder Lebenspartner die versicherte Wohnung weiterhin bewohnt.

Gut abgesichert den Lebensabend genießen

Mit dem umfassenden Versicherungsangebot der HUK-COBURG sichern Sie sich für jede Lebenssituation im Alter ab. Von der Unfallversicherung über die Haftpflicht bis hin zur Hausratversicherung – wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse.

Und mit unseren flexiblen Pflegezusatzversicherungen und hilfreichen Pflege-Assistance-Leistungen können Sie und Ihre Lieben beruhigt in die Zukunft schauen.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu einem unserer Produkte? Dann stehen Ihnen die Kundenberater der HUK-COBURG gerne für eine individuelle Beratung vor Ort zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie uns auch über unsere Servicehotline unter 09561 96 101 kontaktieren. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Werner Büchter

Kornstr. 14
48496 Hopsten

Tel. 0160 6382829
Mobil 0160 6382829

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