Berater-Homepage von Walter Stumpf

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3SH1-VDW0O-34 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3SH1-VDW0O-34

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-3SH1-VDW0O-34


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3SH1-VDW0O-34 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3SH1-VDW0O-34

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau mit Pferd

Pferde­haftpflicht-Versicherung

für nur 110 € * im Jahr

  • Weltweiter Haftpflichtschutz
  • Hohe Deckungssumme bis zu 15 Millionen € je Versicherungsfall
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Im Galopp zu Ihrer Pferde­haftpflicht-Versicherung

Ihr Pferd ist wohlerzogen und wird von Ihnen Tag für Tag liebevoll gepflegt? Das ist sehr erfreulich! Aber auch wohlgesonnene und zahme Tiere können unbeabsichtigt einen Schaden verursachen.

Z. B., wenn das Pferd bei einer privaten Kutschfahrt durchgeht und deshalb einen Verkehrsunfall verursacht. Oder wenn es in der Reitschule austritt und so einen Menschen verletzt.

Da das Pferd in solchen Fällen den Schaden verursacht hat, müssen Sie als sein Halter auch dafür haften. Deshalb empfehlen wir Ihnen unsere günstige Pferdeversicherung: Damit sind Sie und Ihr Pferd optimal vor den Ansprüchen Dritter geschützt.

Pferde­haftpflicht – Ein „Muss“ für jeden Pferdebesitzer

Verursacht Ihr Pferd einen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, haften Sie als Besitzer dafür. Das kann schnell sehr teuer werden. Mit Ihrer günstigen Pferdehaftpflicht sind Sie vor den finanziellen Folgen abgesichert.

Pferde­haftpflicht – Was ist versichert?

Die Pferdehaftpflichtversicherung umfasst u. a. die folgenden Leistungen:

  • Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Dingen, wie z. B. Mietsachschäden an Pferdeboxen, Stallungen, Reithallen, Koppeln und Transportanhängern. Bei bestimmten beweglichen Gegenständen müssen Sie mit 250 € Selbstbeteiligung rechnen.
  • Personenschäden und daraus resultierende Vermögensschäden, wenn Ihr Pferd einen Menschen verletzt hat: Ihr Pferd schlägt in der Reitschule aus und trifft die Reitlehrerin, die aufgrund ihrer Verletzung monatelang keinen Reitunterricht mehr geben kann.
  • Schäden, die in der Reitschule, bei Turnieren oder Schauvorführungen entstehen.
  • Schäden, die bei einer privaten Fahrt mit einer Kutsche oder einem Planwagen entstehen.
  • Schäden durch ungewollte Deckakte
  • Beitragsfreie Absicherung des Nachwuchses ab Geburt des Fohlens bis maximal 1 Jahr, solange es sich in Ihrem eigenen Besitz befindet.
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Was kostet eine Pferde­haftpflicht?

Bei der Pferdehaftpflichtversicherung der HUK-COBURG zahlen Sie nur 110 € im Jahr (also unter 9,20 € im Monat) für jedes Reit- und Zugtier.

Dafür genießen Sie und Ihr Pferd weltweit umfassenden Haftpflichtschutz und im Schadenfall einen Versicherungsschutz in Höhe von 15 Millionen €.

Leistungsbeispiele der Pferdehalterhaftpflicht

Frau mit Pferd im Stall

Schäden beim Reitunterricht

Ihr Pferd schlägt beim Reitunterricht aus und verletzt damit ein anderes Pferd.

Kutschfahrt

Schäden beim Ausflug

Sie machen eine private Kutschfahrt, bei der sich Ihr Pferd vor einem lauten Geräusch so sehr erschreckt, dass es Durchgeht und einen Verkehrsunfall verursacht.

Pferdetransport

Mietsachschäden

Für ein Turnier fahren Sie mit ihrem Pferd im Transportanhänger zum Veranstaltungsort. Nach einer stärkeren Bremsung tritt ihr Pferd aus und beschädigt den gemieteten Anhänger.

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung

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Wie verhalte ich mich, wenn mein Pferd einen Schaden verursacht?

Pferdebesitzern kommt die folgende Szenerie wahrscheinlich bekannt vor: Das Pferd scheut, der Fluchtreflex übernimmt die Kontrolle und das Tier geht durch, während Sie als Besitzer machtlos versuchen es zu beruhigen.

Tauchen dann auf dem Weg auch noch Spaziergänger, Fahrradfahrer oder andere Reiter auf, kann es schnell gefährlich werden, weil die Situation eskaliert. Denn als Fluchttiere sind auch wohlerzogene Pferde manchmal unberechenbar.

Für alle Schäden, die in so einer Situation entstehen können, springt die Pferdehaftpflichtversicherung ein und sichert Pferd und Halter vor den finanziellen Folgen ab.

Dennoch sollten Sie zunächst versuchen, Ruhe zu bewahren. Wir haben Ihnen die wichtigsten Tipps für die Fälle zusammengestellt, in denen ein Ausritt nicht so läuft wie geplant:

  • Atmen Sie tief durch und bewahren Sie in solchen Momenten die Ruhe. Denn Ihre eigene Panik kann sich schnell auf das Tier übertragen.
  • Lehnen Sie sich tief und schwer in den Sattel, um das Pferd beim Durchgehen zu verlangsamen. Oft tendieren Reiter vor Schreck dazu, sich nach vorn zu beugen und mit den Beinen ans Pferd zu klammern. Das treibt das verängstigte Tier aber in der Regel noch weiter an.
  • Ziehen Sie auf keinen Fall gleichzeitig an beiden Zügeln. Denn der dadurch beim Pferd verursachte Schmerz kann es noch weiter anstacheln.
  • Führen Sie das Pferd zum weiteren Verlangsamen eventuell einen Hügel hinauf. Oder lenken Sie es auf einem freien Feld in eine große Kreisbahn.
  • Wenn das alles nichts hilft, leiten Sie das Pferd auf einen bekannten, ruhigen Weg. Dort kann es sich auslaufen und dann von allein beruhigen.
  • Entsteht unterwegs ein Schaden, dann führen Sie Ihr Pferd so schnell wie möglich aus der Gefahrenzone und verschaffen Sie sich einen Überblick.
  • Wurde bei dem Unfall jemand verletzt, leisten Sie am besten sofort erste Hilfe und rufen Sie ggf. einen Krankenwagen.
  • Sind durch den Vorfall Sachschäden entstanden, dann informieren Sie die Polizei und machen Fotos von den verursachten Schäden.
  • Empfehlenswert ist es außerdem, wenn Sie sich Namen und Anschrift von allen Beteiligten und Zeugen notieren.
  • Informieren Sie uns außerdem umgehend über den Schaden:

Was passiert im Schadenfall?

Wir prüfen jeden einzelnen Fall, den Sie uns im Rahmen Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung melden und zahlen im berechtigten Schadenfall die entstandenen Kosten.

Darüber hinaus wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen Sie als Pferdehalter ab, notfalls auch vor Gericht. So fungiert unser Angebot zusätzlich als eine Art „Rechtsschutzversicherung“. Damit Sie Ihr Pferd jederzeit sorgenfrei reiten können!

Übrigens: Im Gegensatz zur Hundehaftpflichtversicherung besteht bisher in Deutschland keine Pflicht für Sie, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Trotzdem legen wir Ihnen eine solche Leistung ans Herz: Damit Sie als Pferdebesitzer vor finanziellen Problemen geschützt sind, sollte Ihr Tier unerwartet einen Schaden verursachen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung

Ihre günstige Pferdehaftpflichtversicherung: umfassender Haftpflichtschutz für Schäden durch Ihre Pferde, Ponys oder andere Reit- und Zugtiere.

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Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein.

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Häufige Fragen zur Pferde­haftpflicht­versicherung

Warum ist eine Pferde­haftpflicht­versicherung für mich als Pferdebesitzer sinnvoll?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Tierhalter von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist (THV 2020).

Schadenbeispiele sind:

  • Beim Füttern beißt das Pferd Ihre Reitbeteiligung in die Hand.
  • Ihr Pferd verursacht bei einer privaten Kutschfahrt einen Verkehrsunfall.
  • Das Pferd schlägt bei einem Ausritt aus und beschädigt ein abgestelltes Fahrzeug.

Neben Pferden können Sie auch Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel bei uns versichern.

Sofern Sie gelegentlich fremde Pferde hüten, besteht Versicherungsschutz über unsere Privathaftpflichtversicherung.

Ist der Abschluss einer Pferde­haftpflicht Pflicht?

Nein, im Gegensatz zur Hundehaftpflicht ist der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung nirgends in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem sehen viele Pferdebesitzer die Pferdehaftpflicht als Pflicht an, schützt sie doch im Schadenfall vor Ansprüchen Dritter. Je nach Art des Schadens können die finanziellen Folgen im schlimmsten Fall die eigene Existenz gefährden. Viele verstehen sie als die wichtigste Pferdeversicherung, an der nicht gespart werden sollte.

Ein Pferd beißt andere Pferde auf der Weide. Zahlt die Haftpflicht?

Streitereien auf der Weide können unter Pferden öfter mal vorkommen. Als Steppentiere mussten sie in der Vergangenheit jeden Tag um Trink- und Futterplätze konkurrieren – dieser Instinkt ist auch heute noch vorhanden. Doch aufgrund der Begrenzungen der Weideflächen können sich Kontrahenten heutzutage weniger aus dem Weg gehen als auf freier Wildbahn.

Ob die Pferdehaftpflicht bei Verletzungen für Tierarztkosten aufkommt, hängt von der Situation ab. Z. B., ob die Weide ausreichend Platz für die Pferde geboten hat, und ob bei der Stallanlage Fluchtwege vorhanden waren, damit ein Pferd nicht in die Enge getrieben werden kann.

Wer ist neben dem Pferdehalter mitversichert?

Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.

Bei der Pferdehaftpflicht ist die Reitbeteiligung für das versicherte Pferd ebenso mitversichert, wie gelegentliche Fremdreiter oder Gastreiter. Eventuelle Schäden werden über die Versicherung des Pferdehalters abgewickelt.

Welche Schäden sind durch eine Pferde­haftpflicht nicht versichert?

Eigenschäden und Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden sind durch die Tierhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Schadenbeispiele sind:

  • Werden Sie oder ein Familienmitglied beim Reiten abgeworfen und verletzt, muss die Pferdehaftpflicht kein Schmerzensgeld zahlen. Die Mitglieder Ihrer Familie haben rechtlich gesehen den gleichen Status wie Sie als Pferdehalter.
  • Bricht Ihr Pferd von der Koppel aus und beschädigt dabei Ihre angrenzende Hecke und den dahinterliegenden Garten, liegt kein Anspruch auf Schadensersatz vor.
Gilt meine Pferde­haftpflicht auch im Ausland?

Die Tierhalterhaftpflicht bietet bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weltweit bis zu 5 Jahre Versicherungsschutz. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als 5 Jahre, so besteht für Schadenfälle im Ausland von vornherein kein Versicherungsschutz.

Bei einem Aufenthalt innerhalb der Staaten der europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt keine zeitliche Begrenzung.

Machen Sie z. B. einen Ausflug über die Grenze, um an einem Turnier teilzunehmen, und Ihr Pferd beschädigt auf dem Weg den gemieteten Transportanhänger, kommt die Tierhaftpflicht auf.

Ist die Pferde­haftpflicht steuerlich absetzbar?

Ja, Beiträge zur Pferdehaftpflichtversicherung (für Pferd oder Pony) können Sie komplett als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen.

Gilt die Pferde­haftpflicht auch beim Reiten ohne Sattel und Zaumzeug?

Ja, unsere Pferdehaftpflicht gilt auch beim Reiten ohne Sattel und Zaumzeug. Das gebisslose Reiten sollten Sie jedoch zuvor gründlich auf einer geschlossenen Reitbahn trainieren, um Ihnen und Ihrem Pferd ausreichend Sicherheit zu bieten. Auch das Führen mit einem ungewöhnlichen Sattel oder mit ungewöhnlichem Zaumzeug sind mitversichert.

Gilt für die Pferde­haftpflicht für mich ohne Selbstbeteiligung?

Ja, in der Pferdehaftpflicht gibt es sogar generell keine Selbstbeteiligung. Unsere Jahresbeiträge sind Pauschalbeiträge.

Eine Selbstbeteiligung gibt es nur bei Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen wie z. B. Pferdeboxen oder Transportanhänger.

Hier muss bei jedem Schadenfall ein Selbstbehalt in Höhe von 250 € getragen werden. Ist der Schaden niedriger, besteht kein Versicherungsschutz.

Entsteht beispielsweise ein Schaden von 1.000 €, müssen Sie mit 250 € einspringen und die HUK-COBURG begleicht die restlichen 750 €. Durch diese Selbstbeteiligung ist ein günstiger Versicherungsbeitrag möglich.

Die Selbstbeteiligung gilt jedoch nicht bei:

  • elektrischen medizinischen Geräten, die Ihnen zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen wurden.
  • Sachen in gemieteten Ställen.
Was sind „Schäden durch Deckakte“?

Von einem ungewollten Deckakt spricht man, wenn ein Hengst eine Stute ohne Erlaubnis des Halters deckt.

Bei solchen „Deckschäden“ kommt die Pferdehaftpflichtversicherung für die Folgekosten auf, wie einen Schwangerschaftsabbruch, tierärztliche Behandlungskosten oder ggf. auch die Versorgungskosten des Fohlens.

Gilt die Pferde­haftpflicht auch für Fohlen?

Besteht eine Pferdehaftpflichtversicherung für das Muttertier, sind seine Fohlen bis zu 1 Jahr lang mitversichert, solange sich die Tiere in Ihrem Besitz befinden. Nach einem Jahr muss eine eigene Pferdehaftpflicht für die Fohlen abgeschlossen werden.

Sind durch Pferde verursachte Flurschäden im Leistungsumfang enthalten?

Ja. Beschädigt ein Pferd Felder, Gärten oder gar einen Golfplatz, werden diese sogenannten Flurschäden von der Pferdeversicherung mit abgedeckt und es wird Schadenersatz geleistet.

Beispiel: Das Pferd verlässt das umzäunte Weideland und beschädigt den Vorgarten eines in der Nähe liegenden Grundstücks.

Braucht man eine Pferde­haftpflicht für Gnadenbrotpferde?

Als Gnadenbrotpferde werden die Tiere bezeichnet, die wegen ihres Alters oder durch eine Erkrankung ihren ursprünglichen Haltungszweck nicht mehr erfüllen können. Auch wenn Gnadenbrotpferde meist nicht mehr geritten werden, sondern ihren Lebensabend auf der Weide verbringen dürfen, ist auch hier eine Pferdehalterhaftpflicht zu empfehlen. Gerade ältere Pferde sind besonders schreckhaft und können bei der Flucht vor plötzlichen Geräuschen Schäden verursachen.

Brauchen Verleih- und Schulpferde eine Versicherung?

Gerade unerfahrene Reiter stellen beim Reitunterricht ein erhöhtes Risiko dar. Deshalb ist es empfehlenswert, auch Verleih- und Schulpferde gut zu versichern.

Verleihen Sie eigene Pferde für ein Entgelt oder eine Aufwandsentschädigung (z. B. Futter) für den Reitunterricht, gilt das bereits als gewerbliche Nutzung. Unsere Pferdehaftpflichtversicherung deckt jedoch nur die private Nutzung ab und kommt somit nicht für Schäden während des gewerblichen Reitunterrichts auf.

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Beitragsbeispiel: für ein Reit- oder Zugtier

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Sie schützen sich beim Ausritt auf Ihrem Pferd mit Helm und Reitkleidung. Wenn es dennoch einmal zu einem Sturz mit gesundheitlichen Folgen kommt, ist unsere Unfallversicherung für Sie da.

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Bei einer Reitbeteiligung tragen Sie während der Betreuung des fremden Pferdes die Verantwortung. Verursacht das Pferd z. B. während einem Ausritt einen Schaden, sind Sie durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert.

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