Kfz-Versicherung für Oldtimer und Youngtimer
- Ohne Wertgutachten
- Keine Garage erforderlich
- Keine Kilometerbeschränkung
Versicherung für Ihren Oldtimer oder Youngtimer
Oldtimer und Youngtimer erfreuen sich auf deutschen Straßen immer größerer Beliebtheit. Die Leidenschaft Autos mit Seltenheitswert zu besitzen, zu pflegen und zu fahren, haben viele Menschen inzwischen für sich entdeckt.
Die Nachfrage nach Versicherungen von Oldtimern und Youngtimern steigt so ständig an. Deshalb bieten wir Ihnen eine Versicherung für die Alltagsautos der 60er bis 90er Jahre zu günstigen Beiträgen.
Bei unserem Angebot handelt es sich nicht um ein Spezialprodukt. Sie profitieren von unserer klassischen, leistungsstarken Autoversicherung – wie Sie es von uns gewohnt sind.
Oldtimer und Youngtimer erfreuen sich auf deutschen Straßen immer größerer Beliebtheit. Die Leidenschaft Autos mit Seltenheitswert zu besitzen, zu pflegen und zu fahren, haben viele Menschen inzwischen für sich entdeckt.
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Bei unserem Angebot handelt es sich nicht um ein Spezialprodukt. Sie profitieren von unserer klassischen, leistungsstarken Autoversicherung – wie Sie es von uns gewohnt sind.
Inhaltsverzeichnis
Eine Versicherung für Ihren Oldtimer oder Youngtimer
Für viele Liebhaber von Oldtimern und Youngtimern ist der Wert eines solchen Fahrzeugs nicht mit einem Geldbetrag zu bemessen. Stattdessen repräsentiert ihr Auto eine besondere Geschichte, ist mit persönlichen Erinnerungen verbunden oder verkörpert ihre Begeisterung für die Pflege und Erhaltung historischer Automobile.
Diese emotionale Bindung ist es oftmals, die den Oldtimer oder Youngtimer für seinen Besitzer so wertvoll macht. Es geht um das Gefühl, Teil der Geschichte und der Kultur des Automobils zu sein und um die Freude, ein Fahrzeug zu erhalten, das bereits Generationen vor uns Freude bereitet hat.
Wenn Ihr Oldtimer oder Youngtimer nicht nur als Sammlerstück in der Garage stehen soll, ist es wichtig, sich auch mit praktischen Aspekten wie der Autoversicherung auseinanderzusetzen.
Nachdem so viel Zeit und Leidenschaft in die Restaurierung und Instandhaltung Ihres Klassikers geflossen sind, ist es sinnvoll, durch eine umfangreiche Versicherung entsprechend Vorsorge zu treffen.
Wie für jedes andere Auto gilt: Ein Unfall kann leider immer passieren und in einem solchen Fall profitieren Sie von einem umfassenden Versicherungsschutz.
Deshalb ist eine Versicherung für Oldtimer und Youngtimer sinnvoll
Die Restaurierung und Instandhaltung eines Oldtimers oder Youngtimers geht über ein reines Hobby hinaus – es ist eine Leidenschaft, die viel Zeit in Anspruch nimmt.
Sie vertiefen sich in die Geschichte Ihres Modells, suchen und finden die passenden Originalteile, eignen sich neue Fähigkeiten an und beschaffen sich Werkzeuge und Materialien, um selbst an Ihrem Fahrzeug zu arbeiten. Sorgfältig dokumentieren Sie außerdem jede Reparatur und jedes ausgetauschte Teil.
Viele Oldtimerfans, die nicht selbst schrauben, suchen monatelang oder sogar für Jahre nach einem bestimmten Auto in gutem Zustand. Sie nehmen dafür weite Strecken für Besichtigungstermine in Kauf und investieren lange erspartes Geld, um am Ende ihren Oldtimer zu besitzen.
Ihr Traumauto ist vielleicht das Auto, auf dessen Rücksitzbank Sie groß geworden sind, es war Ihr erstes eigenes Auto oder Sie ermöglichen sich den Oldtimer oder Youngtimer, den Sie sich in ihrer Jugend nicht leisten konnten.
Das Endergebnis Ihrer Bemühungen hat einen hohen finanziellen und emotionalen Wert. Bei Ausfahrten oder Oldtimertreffen besteht jedoch, wie bei jedem Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, die Gefahr eines Schadens.
Ein Unfall oder Vandalismus kann zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen. Ersatzteile für Oldtimer und Youngtimer sind häufig nur noch in geringer Stückzahl vorhanden und schwer zu bekommen oder es bedarf speziellem Wissen, um diese zu verbauen.
Bei großen Oldtimertreffen oder gemeinsamen Ausfahrten können andere Fahrzeuge Ihren Oldtimer beschädigen. Egal ob das nun durch Unachtsamkeit beim Parken oder durch Unfälle während der Fahrt passiert – ein Schaden ist im besten Fall ärgerlich und kann im schlechtesten Fall zu einer starken Belastung werden.
Auch Vandalismus oder Diebstahl kommt bei auffälligen Oldtimer- und Youngtimermodellen häufig vor und passiert eher auf großen Veranstaltungen, wo viele Menschen Zugang zu Ihrem Fahrzeug haben – nicht nur mit guten Intentionen.
Den emotionalen Wert Ihres Oldtimers oder Youngtimers kann Ihnen niemand ersetzen, aber unsere leistungsstarke Versicherung kann Sie zumindest vor dem finanziellen Schaden schützen.
Versichern Sie Oldtimer und Youngtimer im umfangreichen Classic-Tarif
Um sich vor Schäden an Ihrem Oldtimer oder Youngtimer zu schützen und im Ernstfall zumindest finanziell auf der sicheren Seite zu stehen, kann es sinnvoll sein eine umfangreiche Versicherung abzuschließen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Autos Pflicht, die am Straßenverkehr teilnehmen. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Oldtimer oder Youngtimer anderen zufügen könnten.
Zur Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abschließen. Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ersetzt jedoch Schäden an Ihrem Oldtimer oder Youngtimer im gewünschten Umfang:
Während die Teilkasko Sie z.B. bei Brand, Hagel, Glasbruch, Lawinen, Dachlawinen, Diebstahl und Einbruch schützt, übernimmt die Vollkaskoversicherung zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch die Kosten bei einem selbstverschuldeten Unfall oder bei Vandalismus.
Zusätzlich zu dem Deckungsumfang durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teil- bzw. Vollkasko können Sie im Classic-Tarif diese Ergänzungen erwarten:
- Kfz-Schutzbrief
- Kasko PLUS
- Fahrerschutz
- Ausland-Schadenschutz
- Kasko SELECT
- Rabattschutz
- Telematik Plus
Details zum Versicherungsumfang finden Sie in unserer Autoversicherung.
Besonderheiten und Ergänzungen
Aus unseren Ergänzungen können Sie sich eine Versicherung zusammenstellen, die auf Ihr Oldtimer- oder Youngtimermodell und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Schadenfreiheitsklasse für Ihren Oldtimer und Youngtimer
Ihr Fahrzeug wird in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Dabei ist es unter bestimmten Umständen möglich, auch eine Schadenfreiheitsklasse aus einem anderen Vertrag zu übernehmen. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber.
Wenn Sie mit Ihrem Oldtimer von einem anderen Versicherer zu uns wechseln, rechnen wir die schadenfrei gefahrene Zeit einer Vorversicherung an, auch wenn Sie beim bisherigen Versicherer für Ihren Oldtimer keine Schadenfreiheitsklasse bekommen haben.
Bei uns benötigt jedes Fahrzeug einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt, sowohl für die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch für die Vollkaskoversicherung.
Sie haben die Chance, einen Schadenfreiheitsrabatt aufzubauen, der später auch auf andere Fahrzeuge übertragen werden kann, wobei eine günstige Einstufung für Zweitwagen unter Umständen ebenfalls möglich ist.
Kasko PLUS: Der Extra-Schutz Ihrer Vollkaskoversicherung
Mit der Kasko PLUS können Sie bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung den Schutz im Classic-Tarif erweitern. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 € je Schadenereignis. Versichert ist dabei:
- Der Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an Ihrem Eigentum z. B. wenn Sie Ihr Garagentor anfahren (500 € Selbstbeteiligung).
- Bei Gebrauchtwagenkauf bis 36 Monate Kaufwertentschädigung.
Für diesen erweiterten Versicherungsschutz zahlen Sie einen höheren Jahresbeitrag für die Vollkasko-Versicherung.
Ausland-Schadenschutz
Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung Classic und begleitet Sie auf Reisen und Fahrten in viele Länder Europas.
Sie bietet zusätzlichen Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland, bei dem wir Ihren Schaden anstelle des ausländischen Unfallgegners ersetzen.
Kasko SELECT für Oldtimer und Youngtimer
Wenn Sie eine Kasko-Versicherung abschließen, gewähren wir Ihnen 20 % Ersparnis auf den Kaskobeitrag, wenn wir im Schadenfall in Deutschland eine geeignete Werkstatt aussuchen.
Kasko SELECT ist eine Ergänzung Ihrer Kaskoversicherung.
Der Rabattschutz schützt Sie vor Rückstufung
Für den Rabattschutz zahlen Sie einen höheren Beitrag – im Gegenzug verzichten wir bei einem Schaden auf eine Rückstufung im Classic-Tarif. Hatten Sie einen Unfall, fahren Sie im Folgejahr in der gleichen Schadensfreiheitsklasse.
Voraussetzung für den Abschluss von Rabattschutz ist ein Vertrag, der mindestens die Schadensfreiheitsklasse 4 erreicht hat. Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, geben wir die Information über den Schaden an diesen weiter.
Mit Telematik Plus sicher fahren und Geld sparen
Mit Ihrer sicheren und vorausschauenden Fahrweise können Sie bis zu 30 % Ihres Beitrags für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung sparen.
Alles, was Sie dafür tun müssen: Sie erfassen Ihr Fahrverhalten mit dem kostenlosen Telematik-Sensor. Hier erfahren Sie mehr über Telematik Plus.
Bei mehreren Versicherungen 5 % Kombi-Bonus erhalten
Bereits beim Abschluss von zwei weiteren Versicherungen wie einer Hausrat- und einer Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie mit dem Kombi-Bonus 5 % Beitragsvorteil auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung Ihres Oldtimers oder Youngtimers.
Profitieren Sie schon vom Kombi-Bonus? Mit mindestens 2 kombifähigen Verträgen sinkt der Beitrag in Ihrer Pkw-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung um 5 %.
Welche Oldtimer und Youngtimer versichert die HUK-COBURG
Im Rahmen unserer klassischen Autoversicherung bieten wir eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, Ihren Oldtimer oder Youngtimer zu versichern.
Das H-Kennzeichen ist das häufigste Kennzeichen für Oldtimer, die regelmäßig auf der Straße gefahren werden. Um dieses Kennzeichen zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug allerdings anhand eines Gutachtens als Oldtimer anerkannt sein.
Wer seinen Oldtimer nur im Sommer fährt, kann eine Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichnen führen. Sowohl Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen als auch H-Kennzeichen in Kombination mit Saisonkennzeichen werden im Classic-Tarif versichert.
Gleiches gilt für Oldtimer und Youngtimer mit einem normalen schwarzen Kennzeichen – mit oder ohne Saisonzulassung.
Wir versichern Alltagsfahrzeuge der 60er bis 90er Jahre mit diesen Kennzeichen.
Für folgende Fahrzeuge ist ein Online-Abschluss möglich:
- H-Kennzeichen
- Schwarze Kennzeichen
- Saison- oder Wechselkennzeichen
- Eine Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen (möglich seit Oktober 2017)
Für folgende Fahrzeuge melden Sie sich bitte bei uns:
- Sammlungen nicht zugelassener Fahrzeuge
- Reine Sammlerfahrzeuge
- Rote Nummern (07er- bzw. 06er-Nummern)
- Exklusiv-Fahrzeuge von hohem Wert wie Aston Martin Lagonda, Lamborghini Miura, Jaguar XJ220 etc.
- Renn- und Rallyefahrzeuge
- Vorkriegsfahrzeuge wie Bugatti, Horch, Wanderer etc.
Ihre Kfz-Versicherung für Oldtimer und Youngtimer im Preis-Vergleich
Beispiel: Jahresbeitrag für einen Pkw – 182,85 €
Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:
- Versicherungsnehmer: Angestellter Ingenieur, geboren am 01.07.1969
- Fahrer: Versicherungsnehmer (Führerschein 02.07.1987)
- Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
- Zulassung: Reutlingen, PLZ: 72762
- Fahrzeug: VW 1200, Käfer (34 PS, Erstzulassung 01.04.1963; Zulassung auf Halter 01.09.2019); HSN 0600; TSN 310
- Jährliche Fahrleistung: 6.000 km; Nutzung: ausschließlich privat; Abstellplatz: Einzelgarage
- Wohngebäudeversicherung: ein Einfamilienhaus versichert bei der HUK-COBURG, Privathaftpflicht- und Hausrat-Versicherung auch bei HUK-COBURG
- Schadenfreiheitsklasse: SF 10; Vollkasko: mit 500 € Selbstbeteiligung; Teilkasko: mit 150 € Selbstbeteiligung
- Kasko SELECT: eingeschlossen; Kfz-Schutzbrief: eingeschlossen
- HUK-Kombi Bonus: eingeschlossen
- Telematik Plus: nicht berücksichtigt
- Finanzierung: Fahrzeug ist eigenfinanziert
- Zahlungsweise: jährlich per Rechnung
Dieses Angebot ist gültig am 01.01.2025 – Quelle: NAFI 18.10.2024
Die Beiträge sind gerundet.
Folgende Leistungen sind von Stiftung Warentest empfohlen und hier eingeschlossen:
- Kfz-Schutzbrief
- Mallorcapolice
- Marderbiss mit Folgeschäden
- Erweiterte Wildschadendeckung (Kollision mit Tieren aller Art)
- Erweiterte Elementarschadenklausel
- Grobe Fahrlässigkeit
- Erhöhte Deckungssummen von mind. 100 Mio. € Deckung
Wir checken Ihre Versicherungen und 45€ sind Ihnen sicher!
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Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein. Zu den Teilnahmebedingungen.
Oldtimer-Versicherung ohne Wertgutachten
Das Wertgutachten dient als Wertnachweis beim Fahrzeugverkauf oder für Oldtimerversicherungen zur Entschädigungsberechnung bei Schäden.
Es sollte aktuell gehalten werden. Eine jährliche Erneuerung ist meist nicht notwendig, aber alle drei bis fünf Jahre sollte es aktualisiert werden. Kürzere Intervalle sind sinnvoll, wenn sich der Wert des Fahrzeugs durch Restaurierungen steigert oder das Modell sehr gefragt ist, sodass die Marktwerte schnell steigen.
Der ausgewiesene Wert ist klar definiert und kann je nach Gutachten entweder
- ein Marktwert,
- ein Wiederbeschaffungswert oder
- ein Wiederherstellungswert
sein. Der Marktwert beschreibt den Preis, den das Fahrzeug bei einem Verkauf erzielen würde. Der Wiederbeschaffungswert benennt die Kosten für den Kauf eines Fahrzeugs in vergleichbarer Art und Güte und der Wiederherstellungswert beschreibt die Gesamtkosten für den Ankauf und die Restaurierung eines vergleichbaren Modells.
In der Praxis ist vor allem der Marktwert auf Gutachten vermerkt.
Die HUK-COBURG verzichtet grundsätzlich auf ein solches Wertgutachten. Wir versichern die Alltagsautos der 60er bis 90er Jahre innerhalb unseres leistungsstarken Classic Tarifs.
Welchen Wert ersetzt die Versicherung für Ihren Oldtimer oder Youngtimer?
Generell sind die Reparaturkosten versichert.
Wir ersetzen Ihnen bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert – dabei rechnen wir über ein DEKRA-Gutachten ab.
Sie können im Schadenfall gerne vorhandene Wertgutachten und Bilder Ihres Fahrzeugs einreichen. Jedoch vereinbaren wir im Schadenfall keine feste Entschädigungsleistung – denn wir bieten kein Spezialprodukt für Oldtimer oder Youngtimer an.
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.
Häufige Fragen rund um Oldtimer und Youngtimer
Youngtimer sind Fahrzeuge, die noch nicht die offizielle Altersgrenze für Oldtimer erreicht haben.
Den Begriff gibt es praktisch nur im deutschen Sprachraum, im englischen existiert dieser Begriff nicht. Youngtimer sind Liebhaberfahrzeuge, die nicht mehr häufig anzutreffen sind oder nur in geringen Stückzahlen produziert wurden.
Sie sind häufig sehr gut gepflegt und die Halter warten auf das Erreichen der Altersgrenze. Es gibt keine festgelegte Altersgrenze für die Bezeichnung, viele Fahrzeuge sind zwischen 15 und 30 Jahre alt.
Im Gegensatz zu Oldtimern ist die Ersatzteilversorgung häufig kein Problem und die Nutzung ohne Einschränkungen möglich. Je nach Marke und Modell können die Reparaturkosten selbst bei kleinen Schäden schnell den Wert des Fahrzeugs übersteigen.
Die rechtliche Definition für Oldtimer findet sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
- Erfüllt ein Fahrzeug diese Voraussetzungen, kann es als Oldtimer eingestuft und zugelassen werden und erhält ein Oldtimer-Kennzeichen. Der Besitzer profitiert von einer Pauschalsteuer und speziellen Oldtimer-Versicherungen.
- Nicht jedes Auto mit einem Alter von mehr als 30 Jahren ist automatisch ein Oldtimer. Fahrzeuge mit starken Nutzungsspuren oder umfassenden baulichen Veränderungen erhalten keinen Oldtimerstatus, sie bleiben einfach alte Fahrzeuge.
- Oldtimer müssen in einem guten Zustand sein und dürfen nur zeitgenössisch baulich verändert werden.
Wenn Sie zum Beispiel ein Sportlenkrad verbauen möchten, ist das nur möglich, wenn es dieses zur Zeit der ersten Zulassung schon als offizielles Zubehörteil gab. Restaurierungen sollten mit Originalteilen erfolgen. Auch eine Patina ist je nach Fahrzeugalter akzeptabel.
Der Begriff Oldtimer ist übrigens nur im deutschen Sprachraum eindeutig auf Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 30 Jahren bezogen. Im englischen Sprachraum wird häufig der Begriff „classic car“ verwendet, der in etwa dem deutschen „Klassiker“ entspricht. Eine Einschränkung auf ein bestimmtes Alter gibt es dort allerdings nicht, auch jüngere Fahrzeuge können Klassiker sein.
In Deutschland waren zum 01.01.2024 mehr als 750.000 Oldtimer (mit und ohne H-Kennzeichen) zugelassen.
Der Besitz und das Fahren von Oldtimern gehört zu den Hobbys, die in Deutschland immer größere Verbreitung finden. Abhängig von Marke, Modell und Alter des Fahrzeugs können aber hohe Kosten für Ersatzteile und Wartung entstehen. Für einige Fahrzeuge gibt es keine Neuteile mehr.
Dafür sorgen seltene Oldtimer häufig für Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und Sie fahren ein Fahrzeug, das nicht jeder fährt. Für viele Modelle gibt es außerdem Klubs und Vereine, die zum Beispiel Ausfahrten organisieren und bei der Beschaffung von Ersatzteilen helfen.
Das sogenannte „H-Kennzeichen“ ist eine von mehreren Zulassungsarten für Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen sollen.
- Historische Kennzeichen erkennen Sie an dem Zusatz „H“ auf dem Nummernschild.
- Das sogenannte H-Kennzeichen kann jedes Fahrzeug erhalten, dass vor mindestens 30 Jahren das erste Mal „in den Verkehr gekommen ist“.
- Entscheidend ist die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht das tatsächliche Baujahr.
- Das Fahrzeug muss zudem der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen.
- Das Fahrzeug benötigt ein Oldtimer-Gutachten gemäß dem § 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung. Dieses muss von einem Sachverständigen der TÜV, Dekra oder einer anderen zugelassenen Prüforganisation erstellt worden sein.
- Das Fahrzeug muss für eine positive Prüfung weitgehend im Originalzustand und gut erhalten sein.
- Änderungen am Kfz sind erlaubt, wenn diese zeitgenössisch sind und mit damals erhältlichen Teilen durchgeführt wurden.
Die Kosten für die Oldtimer-Zulassung entsprechen den Kosten für ein normales Kennzeichen.
Die Zulassung mit H-Kennzeichen ist prinzipiell eine „normale“ Zulassung, die pauschal mit 191,37 € besteuert wird.
Das H-Kennzeichen entspricht weitestgehend dem normalen Kennzeichen. Sie können das Kfz uneingeschränkt nutzen. Je nach Fahrzeugtyp ist auch eine gewerbliche Nutzung möglich.
Mit H-Kennzeichen dürfen Sie in jede Umweltzone einfahren, eine Plakette ist nicht notwendig.
Für Pkw zahlen Sie unabhängig von Fahrzeug und Hubraum 192 € Steuern pro Jahr, für Motorräder 46 € pro Jahr. Die Steuer wird anteilig berechnet, wenn Sie das H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen nutzen. Kfz mit H-Kennzeichen müssen alle zwei Jahre beim TÜV vorgeführt werden.
Youngtimer sind Fahrzeuge, die mindestens 15, allerdings nicht älter als 30 Jahre sind.
Die jungen Klassiker sind zu alt, um als gewöhnliches Nutzfahrzeug angesehen zu werden, gleichzeitig aber zu jung, um als Oldtimer eingestuft zu werden.
Hingegen werden Kraftfahrzeuge wie Pkw, Motorräder oder Wohnmobile als Oldtimer bezeichnet, wenn sie mindestens seit 30 Jahren Teil des Straßenverkehrs sind.
Oldtimer erfüllen für ihre Besitzer meist weit mehr als nur einen reinen Beförderungszweck, und besitzen alleine auf Grund ihres Alters und ihrer Nostalgie eine ideelle Bedeutung, die oft höher ist als der eigentliche Fahrzeugwert.
Für die Einstufung von Oldtimern gelten strenge Regeln. Fremde Ersatzteile aus dem gleichen Zeitraum der Originalteile können verbaut werden, jedoch keine modernen Teile, die nicht dem Zeitgeist entsprechen.
Die Zustandsnoten von Oldtimern orientieren sich am deutschen Schulnotensystem, eine Sechs gibt es nicht:
- Note 1 – Das Fahrzeug ist in makellosen Zustand, es gibt keine Mängel an Technik, Optik und Originalität.
- Note 2 – Guter Zustand, leichte Gebrauchsspuren, keine Mängel, keine Korrosion, fachgerecht restauriert oder Originalzustand.
- Note 3 – Gebrauchter Zustand, das Fahrzeug hat normale Gebrauchsspuren, kleine Mängel und leichte Korrosionen, ist aber voll fahrbereit und nicht durchrostet.
- Note 4 – Verbrauchter Zustand, das Fahrzeug ist nur bedingt fahrbereit, Arbeiten sind notwendig, leichte bis mittlere Durchrostungen.
- Note 5 – Das Fahrzeug ist restaurierungsbedürftig und nicht fahrbereit oder schlecht restauriert, es fehlen Teile und es gibt größere Durchrostungen.
Zusätzlich gibt es eine Einschätzung zur Historie in 3 Stufen:
- Original – Das Fahrzeug ist im Originalzustand, unrestauriert und wie vom Werk ausgeliefert.
- Authentisch – Verschleißteile wurden fachgerecht ersetzt, die Restaurierung erfolgte mit Originalteilen.
- Nicht authentisch – Das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Werksauslieferung, Bauteile wurden verändert oder gegen andere Teile getauscht.
Sie können auch eine Oldtimerversicherung mit Saisonkennzeichen abschließen. Die Saisonzulassung ist seit Oktober 2017 nun auch für H-Kennzeichen möglich.
- Der Zeitraum muss mindestens zwei Monate betragen und darf maximal elf Monate umfassen. Der gültige Zeitraum ist auf dem Saisonkennzeichen angegeben.
- Innerhalb der Saison können Sie das Fahrzeug ohne Einschränkungen nutzen. Außerhalb der Saison darf es nicht auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden, sondern der Oldtimer muss in einem Einstellraum, zum Beispiel einer Garage oder einen umfriedeten Abstellplatz geparkt werden.
- Auch mit Saisonkennzeichen muss das Kfz alle 2 Jahre beim TÜV vorgeführt werden. Sie dürfen die notwendige Hauptuntersuchung aber innerhalb des Saisonzeitraums nachholen, wenn der eigentliche Termin in die Ruhezeit fällt.
Die Steuerpflicht ist auf die Monate des Saisonzeitraums beschränkt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel nur von April bis Oktober bewegen, zahlen Sie nur Steuern für 6 Monate, also den halben Satz für ein normales H-Kennzeichen mit ganzjähriger Nutzung.
Für Oldtimer gibt es eine internationale Klassifizierung, die in den meisten Ländern so verwendet wird:
- A-Klasse Ancestor, Erstzulassung von Anbeginn bis zum 31.12.1904
- B-Klasse Veteran, Erstzulassung vom 01.01.1905 bis zum 31.12.1918, in Deutschland auch als Kaiserzeit, in England als „Edwardians“ bezeichnet
- C-Klasse Vintage, Erstzulassung vom 01.01.1919 bis zum 31.12.1930
- D-Klasse Post-Vintage, Erstzulassung vom 01.01.1931 bis zum 31.12.1945
- E-Klasse Post-War, Erstzulassung vom 01.01.1946 bis zum 31.12.1960
- F-Klasse Fahrzeuge mit Erstzulassung vom 01.01.1961 bis zum 31.12.1970
- G-Klasse Fahrzeuge mit Erstzulassung vom 01.01.1971 bis zum Erreichen der Altersgrenze
Das 07er-Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Es kann für mehrere Oldtimer einer Sammlung eingesetzt werden.
Fahrzeuge mit 07er-Kennzeichen dürfen nicht im Alltag bewegt werden. Die Nutzung ist nur bei Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungen und bei Teilnahmen an Oldtimerveranstaltungen möglich.
Fahrten zur Reparatur- und Wartungszwecken sind ebenfalls erlaubt. Für den Nachweis der Fahrten führen Sie ein Fahrtenbuch. Die Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Raum geparkt werden, wenn sie nicht in Gebrauch sind.
Autos und Motorräder können nicht mit einem Kennzeichen gefahren werden. 07er-Kennzeichen sind grundsätzlich auch im Ausland gültig, werden aber nicht überall gleichermaßen anerkannt.
Prüfen Sie im Zweifelsfall schon vor einer Reise, ob es Probleme mit dem Kennzeichen geben könnte. Umweltzonen dürfen ohne Einschränkungen befahren werden.
Für ein rotes 07er-Kennzeichen stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Sie benötigen zusätzlich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und alle Unterlagen, die auch bei einer normalen Zulassung vorliegen müssen.
- Das Führungszeugnis erhalten Sie für 13 € bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO müssen für jedes Fahrzeug beigefügt werden.
- Sie benötigen zusätzlich speziell ausgestellte elektronische Versicherungsbestätigungen (eVB) für jedes Fahrzeug.
Sie zahlen für alle Fahrzeuge nur einmalig Steuern in Höhe von knapp 192 € pro Jahr. Die Kosten für die Zulassung des Kennzeichens variieren, sie liegen zwischen 25 € und mehr als 200 €, je nach Zulassungsstelle.
Neben dem Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO gibt es noch sogenannte Wertgutachten. Je nach Fahrzeugwert und Wunsch des Kunden erstellt ein Gutachter entweder ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Gutachten.
- Das Kurzgutachten enthält immer eine Zustandsnote und einen ungefähren Schätzwert.
- Dazu macht der Gutachter verschiedene Fotos vom Fahrzeug.
- Bei einem ausführlichen Gutachten ist der ermittelte Wert genauer und in den meisten Fällen unternimmt der Sachverständige eine Probefahrt.
- Die Wertbestimmung erfolgt zudem mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Oldtimer und Youngtimer eignen sich gut als Sammlerobjekte, aber nur selten als Geldanlage.
Die Wertentwicklung ist schwer vorherzusehen und jedes Fahrzeug verursacht Kosten für Steuern, Versicherung, Wartung und gegebenenfalls Stellplatz. Zudem müssen Verschleißteile ersetzt werden.
Wenn Sie sich erstmals für ein Modell entscheiden möchten, sollte nicht die potenzielle Wertsteigerung an erster Stelle für die Auswahl entscheidend sein. In der aktuellen Niedrigzinsphase sind Oldtimer meist wertstabil, das kann sich bei steigenden Zinsen aber schnell ändern.
Oldtimer aus den 70er Jahren und älter sind häufig schon sehr hochpreisig in der Anschaffung, während der Wert relativ konstant bleibt. Im Gegenzug dazu sind Limousinen aus den Baujahren 1980 bis 1989 überraschend günstig, wenn es nicht bestimmte Modelle von Porsche, BMW oder Mercedes Benz sein müssen. Einige Modelle steigen konstant im Wert.
Youngtimer sind gerade für Einsteiger häufig günstig zu erwerben. Wenn Sie eine Wertsteigerung erreichen möchten, sollten Sie Fahrzeugmodelle wählen, die nur in geringer Stückzahl hergestellt worden sind. Kleine Produktionsreihen können stärker im Wert steigen, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Achten Sie dann auch auf Veränderungen am Originalfahrzeug, schon nachgerüstete Audioanlagen können einer späteren Einstufung des Autos als Oldtimer entgegenstehen.
Ein rotes 07er-Kennzeichen können alle Fahrzeuge erhalten, die mindestens die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllen.
Anders als beim H-Kennzeichen verlangt die Zulassungsbehörde aber keine gültige Betriebserlaubnis.
Auch regelmäßige Hauptuntersuchungen beim TÜV sind nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.