Berater-Homepage von Volker Prinz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3XCC-0N2CY-08 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3XCC-0N2CY-08

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-3XCC-0N2CY-08


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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717170723
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Focus Money, Fairster Unfallversicherer, Ausgabe 29/2024

Private Unfall­versicherung

Für Sie und Ihr Kind – weltweit geschützt – rund um die Uhr

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Ihre private Unfall­versicherung – bestens abgesichert für z. B. nur 11,51 € * im Monat

80 % aller Unfälle passieren in der Freizeit: Beim Sport, der Hausarbeit oder unterwegs in der Stadt.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie allerdings nur im Berufsleben geschützt. Hausfrauen und Rentner sind gar nicht abgesichert. Für Kinder gilt ebenfalls oft kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung – nur in der Schule, dem Kindergarten oder dem Weg dorthin und zurück.

Mit Ihrer privaten Unfallversicherung und Kinder-Unfallversicherung schließen Sie diese Lücke – zu einem besonders günstigen Preis.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Gute Konditionen – Invaliditätsleistung bereits ab 1 % Invalidität.
  • Lebenslange Unfallrente – Ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50 %.
  • Dynamische Anpassung – Erhöhung der Versicherungssummen für Invalidität, Tod und Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.
  • Besonderheit im Sterbefall – Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird die (Kinder-)Unfallversicherung beitragsfrei bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind 21 Jahre alt wird, fortgeführt.
  • Ausgezeichnet – Focus Money verleiht uns zum wiederholten Mal das Prädikat „Fairster Unfallversicherer“ – Note „sehr gut” (Ausgabe 29/2024)
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Inhaltsverzeichnis

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Zu den Teilnahmebedingungen.

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Wie sinnvoll ist die private Unfall­versicherung?

Sport treiben, im Garten werkeln, eine Urlaubsreise: In der Freizeit tun Sie Dinge, die Ihnen Spaß machen.

Leider passieren hier die meisten Unfälle. Auch Kinder sind immer in Bewegung und verschwenden dabei meistens keine Gedanken an mögliche Risiken.

Wenn Sie sich also beim Sport das Sprunggelenk brechen und Sie dadurch dauerhaft geschädigt wurden, dann federt unsere Unfallversicherung Classic die finanziellen Folgen ab.

Mit dem umfangreichen Schutz Ihrer Unfallversicherung Classic und Kinderunfallversicherung können Sie Ihre Freizeit unbeschwert genießen.

Wer braucht eine Unfall­versicherung?

Eine Unfallversicherung kann praktisch jeder gut brauchen. Egal ob vor oder nach dem Erwerbsleben, selbst wenn Sie keinen Beruf ausüben.

Während der Berufstätigkeit ist eine private Unfallversicherung dann z. B. für folgende Gruppen besonders wichtig:

  • Selbstständige
  • Personen mit erhöhtem Unfallrisiko
  • Erwerbstätige, die aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Wenn Sie angestellt sind, besteht während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt.

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Was ist ein Unfall für die Versicherung?

Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Was dieses Versicherungsdeutsch bedeutet, kann man vielleicht am besten an einem Beispiel erklären:

Angenommen, Sie treten beim Kicken auf dem Rasen in ein Loch und knicken dabei um. Infolge dessen erleiden Sie einen Bänderriss und Ihr Sprunggelenk ist anschließend dauerhaft geschädigt. Dies wäre ein Versicherungsfall.

Wenn Sie aufgrund einer Dauerbelastung beim Fußball einen Meniskusschaden davontragen ist es keiner: Die Bedingungen „Plötzlich“ und „von außen auf den Körper einwirkend“ treffen hier nicht mehr zu.

Einige weitere Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt, z. B.:

  • Bestimmte Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden, z. B. die Caissonkrankheit.

Nähere Informationen können Sie unseren Versicherungsbedingungen für die private Unfallversicherung entnehmen.

Ihre Unfall­versicherung Classic

Ein Unfall passiert schnell und unerwartet. Gerade wer aktiv am Leben teilnimmt oder sich sportlich betätigt, ist diesem Risiko ausgesetzt.

Nach einem Unfall können hohe Kosten entstehen. Zum Beispiel für Pflege, Haushaltshilfen oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos.

In Ihrer privaten Unfallversicherung bieten wir Ihnen ein durchdachtes und umfangreiches Leistungspaket zu besonders günstigen Konditionen. Darauf können Sie sich rund um die Uhr verlassen – weltweit.

Was ist die Invaliditätsleistung?

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Sie erhalten eine Kapitalzahlung, deren Höhe von der Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität abhängt.

Wir leisten bereits ab 1 % Invalidität. Gerade nach Unfällen mit schwerwiegenden Folgen kommt es zu hohen finanziellen Belastungen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Invaliditätsleistung mit Progression.

Leistungsplus durch Progression

Nach schweren Unfällen sind die finanziellen Belastungen oft sehr hoch. Ihre private Unfallversicherung mit Progression bietet Ihnen hohe Invaliditätsleistungen zu günstigen Beiträgen. Durch eine vereinbarte Progression erhöht sich die Summe der Auszahlung überproportional ab einer Invalidität von 26 %.

Hier ein Beispiel, ausgehend von einer Invaliditätssumme in Höhe von 50.000 €.

Invaliditätsgrad Leistung ohne Progression Leistung mit Progression 225 % Leistung mit Progression 500 % Leistung mit Progression 1.000 %
25 % 12.500 € 12.500 € 12.500 € 12.500 €
50 % 25.000 € 37.500 € 50.000 € 62.500 €
75 % 37.500 € 75.000 € 125.000 € 187.500 €
100 % 50.000 € 112.500 € 250.000 € 500.000 €


Sind Sie nach einem Unfall beispielsweise zu 100 % invalide und haben eine Versicherungssumme von 50.000 € vereinbart, dann zahlen wir Ihnen 50.000 € aus.

Bei einer Progression von 225 % zahlen wir Ihnen 112.500 € aus und haben Sie eine Progression von 1.000 % vereinbart, zahlen wir Ihnen 500.000 € aus.

Unfallrente

Für den Fall eines unfallbedingten Invaliditätsgrades von mindestens 50 % vereinbaren wir mit Ihnen auf Wunsch alternativ oder zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine monatliche Rente.

Mädchen beim Fußball spielen

Leistungsbeispiel

Lisa spielt mit Begeisterung Fußball. Bei einem harten Zweikampf reißt sie sich das Kreuzband und erleidet einen Rippenbruch. Im Krankenhaus stellt sich heraus, dass noch ein kleiner Riss an der Stirn genäht werden muss. Die Rippe heilt folgenlos aus. Am Knie verbleibt eine Dauerschädigung von 7 %, an der Stirn eine störende Narbe. Die möchte Lisa durch eine Laser-Behandlung entfernen lassen.

Lisa hat die Unfallversicherung Classic, Invaliditätsleistung 100.000 € und zusätzlich Unfall PLUS und kann folgende Leistungen erwarten:

Invaliditätsleistung (7 % von 100.000 €) 7.000 €
+ Sofortzahlung bei Knochenbrüchen 150 €
+ Kosmetische Operation Laserbehandlung 750 €
Leistung insgesamt 7.900 €
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Mehrleistungen ohne Zusatzbeitrag

Folgende Extra-Leistungen sind ohne Zusatzbeitrag in Ihrer Unfallversicherung Classic enthalten:
  • Einmalzahlung bei Kopfverletzungen trotz Schutzhelm in Höhe von 500 €
  • Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen (Impfschäden).
  • Infektionen, z. B. Borreliose und Zeckenenzephalitis nach einem Zeckenbiss oder Malaria nach einem Insektenstich
  • Allergische Reaktionen auf Verletzungen der Haut oder Schleimhaut, z. B. auf Insektenstiche und -bisse
  • Vergiftungen, z. B. durch Gase oder Nahrungsmittel (außer Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren)
  • Beihilfe bei Reha-Maßnahmen (2.500 €) oder Kur-Maßnahmen (1.000 €)
  • Sofortleistung für bestimmte schwere Verletzungen, wie z. B. dem Verlust einer Hand – 20 % der Versicherungssumme für die Invaliditäts- oder Rentenleistung (min. 10.000 €, max. 20.000 €)
  • Kosmetische Operationen aufgrund eines Unfalles – bis 50.000 €
  • Unfälle durch Schlaganfall, Herzinfarkt, Herz- oder Kreislaufstörungen oder Zuckerschock infolge Diabetes
  • Gesundheitsschäden durch Tauchen oder durch natürliche Übermüdung.
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente oder Alkohol (begrenzt bei Lenkern von Kfz auf 1,1 ‰ und bei Radfahrern auf 1,6 ‰).
  • Serviceleistungen, wie z. B. Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze bis 50.000 €
  • Die Unfallversicherung springt ein, wenn Jugendliche unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren und in einen Unfall verwickelt werden (Voraussetzung ist, dass keine Straftat begangen wurde).
  • Versicherungsschutz besteht auch für Fluggäste und Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen.
  • Bestimmte neue Familienmitglieder (z. B. Nachwuchs) sind über die Vorsorgeversicherung 1 Jahr lang beitragsfrei mitversichert.

Leistungsbeispiele

Ein Skifahrer fährt durch Tiefschnee bergab.

Invalidität

Sie stürzen beim Skifahren und erleiden einen Wirbelbruch. Sie sind dadurch dauerhaft körperlich beeinträchtigt; eine Invalidität liegt vor. Sofern Sie die „Invaliditätsleistung“ abgeschlossen haben, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalzahlung.

Eine Frau schneidet sich eine Rose mit der Gartenschere ab und hat dabei Gartenhandschuhe an.

Krankenhausaufenthalte

Sie schneiden Rosen in Ihrem Garten und ziehen sich oberflächliche Schürfwunden zu. Es kommt zu einer allergischen Reaktion, die einen stationären Krankenhausaufenthalt von 3 Tagen erforderlich macht. Sofern Sie das „Krankenhaus-Tagegeld“ mit uns vereinbart haben, zahlen wir Ihnen pro Tag im Krankenhaus den vereinbarten Tagessatz aus.

Eine Familie beim Picknicken auf der Wiese

Knochenbrüche

Sie erleiden aufgrund extremer Temperaturen einen Hitzeschlag und brechen zusammen. Dem Sturz zur Folge brechen Sie sich den Arm. Der Bruch wird mit Schrauben fixiert, Sie sind eine Woche im Krankenhaus. Sofern Sie den Baustein „Unfall PLUS“ mit uns vereinbart haben, leisten wir eine Sofortzahlung bei Knochenbrüchen.

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfall- und Kinderunfallversicherung

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Besonderheiten der Kinder­unfall­versicherung

Ein privater Unfallschutz für Kinder ist besonders wichtig, weil sie durch die gesetzliche Unfallversicherung weniger geschützt sind als Erwachsene.

Mit einer privaten Unfallversicherung für das Kind gelten folgende zusätzliche Leistungen:

  • Sie begleiten Ihr Kind unter 18 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus (Rooming-In) und wir verdoppeln ein vereinbartes Krankenhaustagegeld.
  • Mit dem Unfall-Schutzbrief für Kinder wird automatisch auch der Versicherungsschutz bei bestimmten schweren Krankheiten vereinbart.
  • Stirbt der Versicherungsnehmer, führen wir die (Kinder-)Unfallversicherung beitragsfrei fort. Das gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind 21 Jahre alt wird.

Unfall­versicherung und Kinder­unfall­versicherung optimal ergänzt

Ihre Unfallversicherungen lassen sich durch verschiedene Zusatzbausteine individuell erweitern und ergänzen.

Icon: Münzen

Unfall PLUS

Icon: Schutzschild

Unfall-Schutzbrief

Icon: Geld in der Hand

Todesfall-Leistung

Icon: Krankenhaus

Krankenhaustagegeld mit KHT PLUS

Icon: Münzen
Unfall PLUS

In Verbindung mit der Kapitalleistung bei Invalidität können Sie den Zusatzbaustein Unfall PLUS abschließen.

  • Sofortzahlung bei Knochen- und Oberschenkelhalsbrüchen – bis zu 1.500 €.
  • Erhöhung der Kostenübernahme
    • bei kosmetischen Operationen von 50.000 € auf 100.000 €
    • für Serviceleistungen von 50.000 € auf 100.000 €
  • Erhöhung der Reha-Beihilfe von 2.500 € auf 5.000 €
  • Beratung und Organisation, wenn ein behindertengerechter Umbau von Kfz und Wohnung erforderlich ist – inkl. Kostenübernahme bis 30.000 €.
  • Kostenübernahme für medizinisch notwendige Hilfsmittel, einen Blindenführhund sowie für Umschulungsmaßnahmen bis jeweils 10.000 €.
  • Auf Wunsch und gegen Mehrbeitrag: Um mindestens 20 % verbesserte Gliedertaxe für noch mehr Invaliditätsleistung.
Icon: Schutzschild
Unfall-Schutzbrief

Nach einem Unfall will man nur eines: Schnell wieder gesund werden. Damit Sie sich voll und ganz darauf konzentrieren können, helfen wir Ihnen, mit dem Unfall-Schutzbrief den neuen Alltag zu meistern. Eine günstige Ergänzung zu Ihrer privaten Unfallversicherung.

Hilfsleistungen nach einem Unfall:

  • Menüservice
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Begleitung zu Terminen
  • Wohnungsreinigung
  • Wäscheservice
  • Tag- und Nachtwache
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
  • Betreuung und Versorgung von Kindern
  • Versorgung mit einer Notrufanlage

Beratungsleistungen nach einem Unfall:

  • Medizinische Beratung
  • Reha- und Pflege-Beratung
  • Beratung über Hilfsmittelversorgung

Pflegeleistungen des Erwachsenen-Schutzbriefes:

  • Grundpflege
  • Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Pflegeschulungen bei ausschließlicher Pflege durch Angehörige

Übrigens: Im Erwachsenen-Schutzbrief erbringen wir die Hilfs- und Pflegeleistungen auch für pflegebedürftige Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte 1. Grades und Schwiegereltern des Versicherten, soweit diese von ihm gepflegt wurden und häusliche Gemeinschaft besteht.

Zusätzliche Versicherung für Kinder:

Der Unfall-Schutzbrief für Kinder umfasst nicht nur Leistungen bei Unfall, sondern leistet auch bei bestimmten schweren Krankheiten. Erkrankt das Kind beispielsweise erstmalig an Krebs oder verliert das Sehvermögen, leisten wir eine Einmalzahlung von 10.000 €.

Weitere Leistungen und Details zum Erwachsenen- und Kinder-Unfallschutzbrief finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen für die Unfallversicherung und Kinder­unfall­versicherung.

Icon: Geld in der Hand
Todesfall-Leistung

Zusätzlich zur Invaliditätsleistung können Sie eine Todesfall-Leistung einschließen. Sie wird fällig, wenn der Tod als Folge des Unfalls innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eintritt.

Icon: Krankenhaus
Krankenhaustagegeld mit KHT PLUS

Das Krankenhaustagegeld (KHT) mit KHT PLUS ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer privaten Unfallversicherung. So sind Sie im Falle eines Krankenhausaufenthalts finanziell gut abgesichert.

  • KHT bei vollstationärer Behandlung – bis zu 3 Jahre nach dem Unfall
  • KHT PLUS für dieselbe Anzahl an Kalendertagen – maximal 18 Monate nach Entlassung
  • 3-faches KHT bei ambulanter Operation in Folge eines Unfalls
  • Rooming-In: Verdopplung KHT, wenn Sie Ihr Kind unter 18 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus begleiten

Optimaler Schutz für Sie und Ihre Familie: Unsere private Unfallversicherung!
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Ich habe eine Berufs­unfähigkeits­versicherung – brauche ich eine Unfall­versicherung?

Ihre private Unfallversicherung ist eine ideale Ergänzung zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn Sie nach einem schweren Unfall kurzfristig einen hohen Geldbetrag benötigen – beispielsweise für Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung – springt Ihre Unfallversicherung ein.

Wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre monatliche Rente.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen, die während der Arbeitszeit bei einer beruflich bedingten Tätigkeit passieren. Fallen Sie bei Ihrer Tätigkeit als Dachdecker vom Gerüst, ist die Sachlage eindeutig.

Schwieriger wird es, wenn Sie im Büro oder sogar im Homeoffice einen Unfall erleiden, da nicht immer alle Tätigkeiten zum Arbeitsbereich gehören.

Der direkte Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle gilt als mitversichert. Wenn Sie aber vom direkten Weg abweichen, weil Sie z. B. noch ein Kleidungsstück aus der Reinigung holen oder einen Snack für die Mittagspause kaufen möchten, entfällt der Versicherungsschutz.

Regelmäßig kommt es zu kuriosen Fällen, die vor Gericht landen.

So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg 2012 entschieden, dass die Nahrungsaufnahme in der Kantine nicht versichert sei. Geklagt hatte eine Person, die in der Kantine auf Salatsoße ausgerutscht war und sich deswegen den Arm gebrochen hatte.

Laut Urteil sei ausschließlich der Weg zur Kantine und zurück im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Mit dem Betreten der Kantine endet der Versicherungsschutz. Dasselbe gilt für Unfälle, die auf der Toilette passieren. Dazu gibt es bereits verschiedene Urteile von Sozialgerichten und Landessozialgerichten, unter anderem vom Bayerischen Landessozialgericht.

Im Zweifelsfall kommt es also zu Problemen, wenn Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen.

Eine private Unfallversicherung hingegen bietet deutlich mehr Schutz. Durch die 24-Stunden-Deckung gibt es keine unversicherten Zeiträume und keine unklaren Definitionen.

Die private Unfallversicherung leistet bei Arbeits- und Freizeitunfällen und unabhängig von der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Leistungen werden zudem nicht auf die Leistungen der privaten Unfallabsicherung angerechnet.

Sie erhalten je nach Vertragsgestaltung eine einmalige Leistung und gegebenenfalls eine lebenslange Unfallrente.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung und Kinderunfallversicherung.

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Häufige Fragen zur privaten Unfall­versicherung

Wo und wann gilt die private Unfall­versicherung?

Sie gilt auf der ganzen Welt, rund um die Uhr in allen üblichen Lebensbereichen, z. B.:

  • Im Haus
  • Im Straßenverkehr
  • Bei der Arbeit
  • In der Freizeit
  • Bei Sport und Hobby
  • Im Urlaub

Versicherungsschutz besteht nicht nur für unverschuldete Unfälle. Sie sind auch bei Unfällen geschützt, die Sie durch eigene Fahrlässigkeit erleiden.

Wissenswertes über die Vermeidung von Sportunfällen und die richtige Absicherung für den Fall der Fälle finden Sie in unseren Ratgebern Skifahren und Inlineskating: Wer haftet bei Unfällen.

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung.

Sie gibt feste Invaliditätsgrade vor, die bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile, Organe und Sinnesorgane gelten.

Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze angenommen. Ein Invaliditätsgrad von 100 % bildet die Höchstgrenze.

Beispiel für die Gliedertaxe:

Gliedertaxe
(Unfall Classic)
verbesserte Gliedertaxe
(Unfall PLUS*)
Auge 50 % 60 %
Arm 70 % 85 %
Fuß 40 % 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 % 40 %
*

Mit Unfall PLUS kann eine um mind. 20 % verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung vereinbart werden.

Was bedeutet Invalidität in der privaten Unfall­versicherung?

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft durch einen Unfall beeinträchtigt ist.

Die Leistung erbringen wir als einmalige Kapitalzahlung. Deren Höhe hängt zum einen von der vereinbarten Versicherungssumme (mit eventuell vereinbarter Progression) und zum anderen vom Grad der Invalidität ab.

Der Invaliditätsgrad wird, wenn möglich, nach der sogenannten Gliedertaxe ermittelt.

Gilt die Unfall­versicherung im Home Office?

Bei einem Arbeitsunfall sind Sie auch im Home Office durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Allerdings gilt das nur bei arbeitsbezogenen Tätigkeiten. Öffnen Sie z. B. die Haustüre um ein privates Paket entgegen zu nehmen und verletzten sich dabei, dann ist dies nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Um diese Lücken zu schließen ist eine private Unfallversicherung notwendig.

Mehr über das Arbeiten im heimischen Umfeld lesen Sie in unserem Ratgeber Home Office, aber sicher.

Gilt die Unfall­versicherung im Ehrenamt?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet automatischen Versicherungsschutz bei der Ausübung eines Ehrenamts in den meisten Organisationen (in Vereinen, kirchlichen oder städtischen Einrichtungen).

Eine private Unfallversicherung rentiert sich auch im Ehrenamt, denn sie leistet zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung und das meist mit wesentlich höheren Versicherungssummen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie mit einer privaten Unfallversicherung auch im Ehrenamt weltweit und rund um die Uhr abgesichert sind.

Alles zum Versicherungsschutz in ehrenamtlicher Tätigkeit finden Sie in unserem Ratgeber Bin ich im Ehrenamt versichert?

Warum sollten Eltern eine Unfall­versicherung für Kinder abschließen?

Nur in der Schule und im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und wieder zurück sind Kinder gesetzlich unfallversichert.

Bei allen anderen Unfällen springt die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht ein. Daher ist eine private Unfallversicherung für Kinder sehr zu empfehlen.

Welche schweren Krankheiten sind in der Kinder­unfall­versicherung mitversichert?

Sofern im Rahmen der Kinderunfallversicherung der Unfall-Schutzbrief mit abgeschlossen wird, sind folgende schwere Krankheiten mitversichert (Einmalzahlung von 10.000 €):

  • Krebs
  • Diabetes mellitus Typ I
  • Verlust des Sehvermögens*
  • Verlust des Sprachvermögens*
  • Verlust des Hörvermögens*
*

Wenn dieser Verlust durch Hilfsmittel oder therapeutische Maßnahmen nicht mehr verbessert werden kann.

Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Kinder­unfall­versicherung versichert?

Kinder können bis zu einem Alter von 18 Jahren zum Kindertarif versichert werden.

Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kindertarif versicherte Kind 18 Jahre alt wird, stellen wir die Versicherung auf den Erwachsenentarif um.

Für die Weiterversicherung nach dem Erwachsenentarif haben Sie ein Wahlrecht:

  • Der Beitrag wird erhöht, die Versicherungssummen bleiben unverändert.
  • Der Beitrag bleibt gleich, die Versicherungssumme wird herabgesetzt.

Wir informieren Sie rechtzeitig bezüglich der Umstellung. Wir erhöhen den Beitrag und behalten die Versicherungssummen bei.

Nur, wenn wir den Beitrag beibehalten und die Versicherungssumme reduzieren sollen, müssen Sie uns entsprechend informieren.

Bis zu welchem Alter kann ich eine private Unfall­versicherung abschließen?

Aufnahmefähig sind Personen bis zum 80. Lebensjahr.

Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird.

Allerdings stellen wir mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem Sie 65 Jahre alt werden, die Versicherung auf den Tarif für Personen ab 65 Jahren um.

Die Beiträge für die Invaliditäts- und die Rentenleistung werden dann jährlich an das Lebensalter angepasst.

Warum ist die Unfall­versicherung auch für mich als Rentner sinnvoll?

Sobald Sie in Rente gehen, ist auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr für Sie zuständig. Kommt es nun zu einem Unfall, stehen Ihnen lediglich zwei gesetzliche Bausteine zu:

  • Häusliche Krankenpflege, die einen Aufenthalt im Krankenhaus verkürzt, ihn sogar ganz vermeidet oder für den Erfolg der Behandlung notwendig ist, wird durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.
  • Ist der Unfall so schwerwiegend, dass eine Einstufung in einen der Pflegegrade notwendig wird, erhalten Sie Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unserem Ratgeber Leistungen der Pflegeversicherung.

Eine private Unfallversicherung kann die Lücke schließen, die durch die Folgen eines Unfalls zwischen den staatlichen Leistungen, Ihrer Altersrente und den tatsächlichen Kosten entstehen wird. So, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard annähernd halten können.

Neben der finanziellen Unterstützung hilft Ihnen die private Unfallversicherung auch dabei, sich Hilfe für Ihren Alltag zu organiseren, sollten Ihnen Freunde oder Verwandte nicht unter die Arme greifen können.

Was ist der Unterschied zwischen Unfall­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt in der Regel für das gesamte Berufsleben. Sie leistet dann, wenn Sie berufsunfähig werden und nicht mehr arbeiten können, egal ob die Ursache für die Berufsunfähigkeit eine Krankheit oder ein Unfall ist. Die Leistung erhalten Sie in Form einer monatlichen Rente. Diese dient dazu Ihren Verdienstausfall abzudecken.

Werden Sie durch einen Unfall berufsunfähig, kann neben der Berufsunfähigkeits- auch die Unfallversicherung leisten.

Die Unfallversicherung leistet, wenn Sie aufgrund eines Unfalls invalide werden. Die Leistung kann je nach Vereinbarung aus einer einmaligen Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) und/oder einer lebenslangen Rente (Rentenleistung) bestehen. Über dieses Geld können Sie frei verfügen und es beispielsweise für den behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung nutzen.

Sinnvoll ist eine Kombination beider Produkte. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die jeweiligen Versicherungssummen angeglichen werden.

Bis wann muss ich einen Unfall melden?

Auch, wenn es Ihnen in der Situation sicher schwerfällt, melden Sie uns den Unfall bitte unverzüglich.

Am schnellsten geht das telefonisch über unsere Servicehotline.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder auch an die Servicehotline.

Wo kann man die Unfall­versicherung in der Steuererklärung eintragen?

Die private Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen auf der Arbeit und in der Freizeit ab.

Deshalb wird der Beitrag gesplittet, und für den beruflichen und den privaten Anteil getrennt von der Steuer abgesetzt.

  • Der berufliche Anteil wird bei den Werbungskosten und der private Teil bei den Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeleistung angeben.
  • Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
  • Zu beachten sind dabei die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen:Bei Beamten, Angestellten, Rentner und Pensionären liegt dieser bei 1.900 €, bei Selbstständigen bei 2.800 €.
*

Beitragsbeispiel:
Invaliditätsleistung, Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression, somit 500.000 € bei voller Invalidität; Todesfall-Leistung, Versicherungssumme 10.000 €; Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe; Gefahrengruppe A; nicht im öffentlichen Dienst tätig; BSP-PLZ: 67655 Kaiserslautern

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