Berater-Homepage von Uwe Stölting

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HREJ-UVHLS-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HREJ-UVHLS-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-HREJ-UVHLS-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HREJ-UVHLS-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HREJ-UVHLS-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-HREJ-UVHLS-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Junge Frau liegt entspannt in einer Hängematte und liest.
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Kranken­versicherungen

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Mit unserer privaten Krankenversicherung genießen Sie Vorzüge eines Privatpatienten. Unsere PKV bietet sich für Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von 69.300 € brutto, Selbstständigen und Freiberuflern an.

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Als Beamter oder Beamtenanwärter deckt Ihre Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten ab. Unsere private Krankenversicherung für Beihilfe-Berechtigte ergänzt Ihren Versicherungsschutz optimal.

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Von Zahnzusatz über Krankentagegeld bis hin zu einer stationären Zusatzversicherung: Die Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile und zusätzliche Leistungen.

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Warum brauche ich eine Kranken­versicherung?

Die Krankenversicherung ist seit 2009 in Deutschland verpflichtend für alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben. Seitdem darf es niemanden mehr geben, der nicht krankenversichert ist. Die deutsche Krankenversicherung ist als duales System organisiert. Es gibt gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherer.

Bei den gesetzlichen Kassen sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer versichert, es sei denn, sie übertreffen bestimmte Einkommensgrenzen. Privat versichern können sich alle Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Ein Wechsel zwischen den beiden Systemen ist nur begrenzt möglich und ab einem bestimmten Alter nahezu unmöglich.

Krankentagegeld

Unabhängig von der Krankenversicherung gibt es eine sinnvolle Zusatzversicherung für Angestellte, die im Krankheitsfall nicht auf ihr gewohntes Gehalt verzichten wollen. Nach der „normalen“ Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt nach 6 Wochen die Krankenkasse das gesetzliche Krankengeld. Da dies nur ein Teil Ihres gewohnten Netto sein wird, können Sie die entstehende Lücke durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung schließen. Für Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ist ein Krankentagegeld beinahe schon Pflicht, will man nicht im Falle einer längeren Krankheit komplett ohne Einkommen dastehen. Erfahren Sie mehr zum Thema Lohnfortzahlung und Krankentagegeldversicherung in unserem Ratgeber.

Anwartschaften

Wenn Sie privat versichert sind und wissen, dass Sie die Krankenversicherung für eine bestimmte Zeit unterbrechen werden, kommt für Sie eine Anwartschaft in Frage. Das gilt auch für den Fall, dass Sie zurzeit freie Heilfürsorge genießen und später in die private Krankenversicherung wechseln werden. Mit unseren Anwartschaftsversicherungen sichern Sie sich einen späteren Eintritt unter bestimmten Bedingungen (Verzicht auf erneute Gesundheitsprüfung, „Einfrieren“ des Eintrittsalters). Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie zur Zielgruppe für eine Anwartschaftsversicherung gehören und über die Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Private Kranken­versicherung für Beamte

Beamte sind beihilfeberechtigt und sollten sich in der privaten Krankenversicherung versichern. Beihilfe bedeutet, dass der Staat beziehungsweise das Land oder die Kommune einen Teil der Kosten für Heilbehandlungen übernimmt. Der Satz kann zwischen 50% und 80% liegen. Die Differenz zu den 100% können Beamte mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Nähere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Beamte haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Private Kranken­versicherung im Studium

Studenten haben zum Beginn ihres Studiums die Wahl: Sie dürfen sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Die Entscheidung ist endgültig. Solange das Studium fortgesetzt wird, ist ein Wechsel zwischen den Systemen nicht mehr möglich.

Die private Krankenversicherung lohnt sich nicht für jeden Studenten. Besonders interessant sind die Tarife der PKV für Kinder von Beamten. Diese erhalten im Rahmen der Beihilfe bis zu 80% der Heilkosten erstattet und müssen nur die verbleibenden 20% privat absichern. Da die Beihilfe aber an den Bezug von Kindergeld gekoppelt ist, endet die Beihilfezahlung spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

Langzeitstudenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, profitieren ebenfalls von der privaten Krankenversicherung. Die Tarife der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung enden mit den eben genannten Grenzen und die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist nur noch in den Normaltarifen möglich.

Kranken­zusatz­versicherungen – Ergänzung zur GKV

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie nicht auf den umfangreichen Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung verzichten. Mit einer Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich eine bessere Behandlung im Krankenhaus, umfangreiche Zusatzleistungen oder eine hohe Erstattung bei Zahnersatz.

Krankenzusatzversicherung gibt es für alle Behandlungsbereiche. Mit einer Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte sichern Sie sich zum Beispiel ein Einzelzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt und optional auch ein Krankenhaustagegeld zur freien Verwendung.

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für notwendigen Zahnersatz weit über die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Bis zu 100% der tatsächlichen Kosten werden übernommen. Zusätzlich übernimmt die Zahnzusatzversicherung zum Beispiel die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.

Eine Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich übernimmt Kosten für viele Behandlungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgesichert sind. Sie sichern sich damit Kostenerstattungen für Naturheilverfahren, Osteopathie oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

Die einzelnen Leistungsbereiche der Krankenzusatzversicherung lassen sich miteinander kombinieren. Sie wählen so nur den Versicherungsschutz aus, den Sie ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung benötigen. Sie entscheiden, ob Sie ein Komplettpaket wählen oder nur einzelne Leistungen wie eine Zahnzusatzversicherung benötigen.

Ratgeber für Gesundheit, Vorsorge und Vermögen

Weitere hilfreiche Tipps zur Krankenversicherung haben wir für Sie in unserem Ratgeber zusammengestellt.

Tipps zur PKV Infos für Beamte
  1. Gesundheit, Vorsorge & Vermögen
  2. Krankenversicherung