Berater-Homepage von Uwe Pickel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5O66-YYEBU-79 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5O66-YYEBU-79

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-5O66-YYEBU-79


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Chef und Mitarbeiterin besprechen etwas am Laptop.
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Wie sinnvoll ist die betriebliche Altersvorsorge?

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge bzw. betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört in Deutschland zur 2. Schicht des 3-Schichten-Modells der Altersvorsorge und stellt einen sinnvollen und wichtigen Baustein der eigenen Altersvorsorge dar.

Sie erhalten bei Abschluss eines bAV-Vertrags eine Förderung durch Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben. Bei der bAV ist Ihr Arbeitgeber immer der Versicherungsnehmer des Vertrags, Sie sind die versicherte Person.

Die Beiträge zur Versicherung werden bei der Finanzierung über die sogenannte Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttoeinkommen entnommen und sind bis zu einer Höchstgrenze von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei.

  • In 2023 liegt der steuerfreie Höchstbeitrag bei 584 € im Monat bzw. 7.008 € im Jahr.
  • Der sozialversicherungsfreie Höchstbeitrag liegt bei 292 € im Monat bzw. 3.504 € im Jahr.

Wir stellen Ihnen im Folgenden die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und ihre Gestaltungsmöglichkeiten näher vor.

Wir konzentrieren uns dabei auf den Durchführungsweg der Direktversicherung in der bAV, alternative Möglichkeiten werden wir nur kurz erwähnen.

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Inhaltsverzeichnis

Welche Durchführungswege gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Die Direktversicherung ist inzwischen die am häufigsten gewählte Versicherungsform bei der betrieblichen Altersvorsorge. Daneben gibt es noch vier weitere Durchführungswege:

  • Pensionskassen
  • Unterstützungskassen
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage (auch Pensionszusage)

Diese Formen spielen aber nur noch eine untergeordnete Rolle. Für die meisten Arbeitnehmer ist der Abschluss einer Direktversicherung der komfortabelste Weg für eine zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb.

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Wie funktioniert die Direkt­versicherung als betriebliche Altersvorsorge?

Die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird von Ihnen über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen.

Die betriebliche Altersvorsorge wird häufig auch als Betriebsrente bezeichnet. Der Begriff Betriebsrente meint Versorgungsleistungen, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugesagt werden.

Die Finanzierung kann zum Beispiel durch Bruttoentgeltumwandlung mit Zuschüssen vom Arbeitgeber erfolgen. Wenn der Arbeitgeber finanziert, kann dieser unter Umständen von Förderbeträgen vom Staat profitieren.

  • Ihr Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer und Sie sind die versicherte Person in dem Vertrag.
  • Bei der Antragsstellung unterschreiben Sie, bei Finanzierung durch den Arbeitnehmer, zusätzlich eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, die die Zahlung der Beiträge durch Ihren Arbeitgeber regelt.
  • Sie verzichten mit dieser Vereinbarung auf einen Teil Ihres Arbeitslohns, der dafür in die Direktversicherung eingezahlt (umgewandelt) werden soll.
  • Da der Beitrag von Ihrem Bruttogehalt entnommen wird, sparen Sie sich Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Durch die Gehaltsumwandlung verringert sich nicht nur Ihr Bruttogehalt, Sie werden auch eine geringere gesetzliche Rente erhalten als Folge verringerter Steuer- und Sozialabgaben.

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Zuschuss durch den Arbeitgeber – ohne lohnt es sich nicht immer

Bei vielen Arbeitgebern erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie sich für den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung entscheiden. Das liegt daran, dass Ihr Arbeitgeber ebenfalls Sozialversicherungsabgaben spart, wenn Sie in eine Direktversicherung einzahlen.

In der Regel werden pauschal 20 % Zuschuss geleistet. Seit 2019 ist dieser Zuschuss übrigens mit 15 % Pflicht für Neuverträge.

Je mehr Ihr Arbeitgeber zusätzlich in den Vertrag einzahlt, desto besser. Ganz ohne Zuschüsse rechnet sich eine betriebliche Altersvorsorge nicht immer, da die Rentenzahlungen im Alter voll versteuert werden müssen. Zudem fallen auf die Leistungen grundsätzlich auch Sozialversicherungsbeiträge an.

Wie verteilen sich die steuerlichen Abgaben bei Direkt­versicherungen?

  • Während der Ansparphase des Vertrags profitieren Sie von geringeren Steuerzahlungen und niedrigeren Sozialversicherungsabgaben.
  • Da die Direktversicherung nachgelagert besteuert wird, müssen die Auszahlungen aus dem Versicherungsvertrag voll versteuert werden. Die tatsächlich zu zahlende Steuer bemisst sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz.
  • Zudem zahlen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die monatliche Rente, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Die Beiträge werden in voller Höhe fällig, Sie zahlen also Arbeitnehmeranteil und den Arbeitgeberanteil.
  • Für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt eine abweichende Regelung. Bei Altverträgen war eine pauschale Versteuerung der Beiträge mit einem Steuersatz von 20 % möglich. Dafür sind Auszahlungen aus diesen Verträgen steuerbegünstigt.
  • Wenn Sie einen Altvertrag besitzen, dürfen Sie sich das vorhandene Kapital in einer Summe auszahlen lassen und müssen darauf grundsätzlich keine Steuern entrichten. Sozialversicherungsbeiträge werden dennoch fällig.
  • Entscheiden Sie sich für eine Rentenzahlung, muss diese nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles über die Rentenbesteuerung!

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Was sind Vorteile einer Direkt­versicherung als bAV?

Die Direktversicherung wird inzwischen am häufigsten in der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt.

  • Insbesondere bei einer Arbeitgeberbeteiligung an den Beiträgen können Sie mit der Direktversicherung eine ordentliche Rendite erreichen.
  • Zudem profitieren Sie in der Ansparphase von Steuervorteilen und geringeren Sozialversicherungsabgaben. Die Beiträge, die Sie in die bAV einzahlen, sind auch im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers sicher.
  • Die Verträge lassen sich verhältnismäßig einfach auf einen anderen Arbeitgeber übertragen oder privat fortführen, wenn Sie z. B. arbeitslos werden.
  • In der Rentenbezugsphase fallen Steuern an, Ihr individueller Steuersatz sollte während des Rentenbezugs aber geringer sein als während der Ansparphase.
  • Sozialversicherungsbeiträge fallen an, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze bzw. für die Krankenversicherung seit 01.01.2020 sogar ein Freibetrag.

Privatversicherte zahlen keine zusätzlichen Abgaben auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Was sind Nachteile einer Direkt­versicherung als bAV?

Wie bei jedem Vorsorgeprodukt gibt es auch bei der Direktversicherung einige Kritikpunkte, die Sie kennen sollten.

  • Durch die Senkung des Bruttolohns bei einer Entgeltumwandlung zahlen Sie weniger Beiträge in die Sozialversicherungen ein. Im Falle einer Arbeitslosigkeit fällt ihr Arbeitslosengeld somit etwas niedriger aus.
  • Zudem zahlen Sie weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und Ihr Rentenanspruch ist dadurch geringer.
  • Ein weiterer Punkt ist, dass Sie nicht immer einen bestehenden Vertrag einfach auf einen neuen Arbeitgeber übertragen können. Wenn es dort keine Wahlfreiheit für den Versicherer gibt, dürfen Sie nur das Guthaben des Vertrags auf den Anbieter des neuen Arbeitgebers übertragen.

Warum lohnt sich die betrieblichen Altersvorsorge als Direkt­versicherung?

  • Steuern sind erst bei Rentenzahlung fällig, unabhängig ob eine lebenslang garantierte Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung gewählt wird.
  • Profitieren Sie vom gesetzlichen Arbeitsgeberzuschuss von 15 %.
  • Staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die Geringverdiener, Teilzeitkräfte und Minijobber mit einer bAV unterstützen.
  • Hohe steuerliche Förderung, die durch die regelmäßig angepasste Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung dynamisch steigt.
  • Einsparungen bei der Einkommensteuer durch Bruttoentgeltumwandlung.
  • Keine Abgaben im Alter auf die betriebliche Rente oder Einmalzahlung für Privatversicherte.
  • Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können unkompliziert bei der Lohnsteuerabführung sparen, wenn Sie eine bAV als Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds für Bezieher niedrigerer Einkommen finanzieren.
  • bAV als Direktversicherung wird unter Umständen durch Gruppenverträge günstiger für Arbeitnehmer angeboten durch die Gewährung von Rabatten.
  • Arbeitnehmer profitieren bei Entgeltumwandlung zusätzlich, wenn ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge erfolgt.
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Häufig gestellte Fragen zur Direkt­versicherung als bAV

Kann ich mir meinen Anbieter selbst aussuchen?

Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber einen Anbieter für sein Unternehmen wählen. Vielleicht überlässt er aber Ihnen die Auswahl auch ganz persönlich.

Ihr Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, Ihnen eine Entgeltumwandlung zu gewährleisten, nicht aber die freie Wahl des Versicherers.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Ist eine betriebliche Altersversorgung (gesetzlich) unverfallbar, haben Sie bei einem Arbeitgeberwechsel die Möglichkeit Ihren Vertrag auf den neuen Arbeitgeber zu überschreiben.

Er tritt dann in das Versicherungsverhältnis ein und übernimmt die Beitragszahlung. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber einen bestimmten Anbieter vorschreiben, haben Sie maximal 15 Monate Zeit, um das schon vorhandene Kapital auf den neuen Anbieter zu übertragen.

Alternativ können Sie den Vertrag auch privat fortführen oder beitragsfreistellen.

Kann der Vertrag vorzeitig ausgezahlt werden?

Der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge dient zum Aufbau von zusätzlichen Rentenansprüchen im Alter. Eine Auszahlung der Leistungen vor dem Erreichen des Rentenalters ist daher nicht vorgesehen.

Was ist der aktuelle Höchstbeitrag?

Es gibt Höchstgrenzen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge.

In 2022 sind maximal 564 € monatlich sozialversicherungsfrei. Weitere 282 € monatlich können steuerfrei angespart werden.

Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich in der Ansparphase sterbe?

Bei Tod in der Ansparphase werden je nach Vertragskonstellation die vereinbarten Leistungen an die (versorgungsberechtigten) Hinterbliebenen ausgezahlt.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Bei Arbeitslosigkeit wird der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge in der Regel zunächst auf Sie überschrieben.

Sie werden Versicherungsnehmer und können den Vertrag für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit beitragsfrei stellen oder auf Wunsch die Beiträge privat weiterzahlen.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich in Elternzeit gehe?

Bei einem Wechsel in die Elternzeit können Sie Ihren Vertrag beitragsfreistellen oder evtl. Beiträge stunden lassen. Auf Wunsch können Sie Ihren Vertrag auch privat weiterhin besparen.

Mein Arbeitgeber ist insolvent – was nun?

Das bereits angesparte Guthaben in Ihrem Vertrag ist vor dem Zugriff durch Ihren Arbeitgeber geschützt und fällt auch nicht in die Insolvenzmasse des Unternehmens.

Sie können den Vertrag dann nach der Kündigung des Arbeitsvertrags auf sich selbst oder Ihren neuen Arbeitgeber übertragen lassen.

Was passiert, wenn ich für längere Zeit krank bin während der Ansparphase?

Wenn bei längerer Krankheit das bestehende Angestelltenverhältnis ruht und keine Gehälter mehr gezahlt werden, wird als Resultat die Beitragszahlung eingestellt.

Sie haben nun die Möglichkeit die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge privat weiterzuzahlen oder die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Dies hat zur Folge, dass sich Ihr Vorsorgeanspruch entsprechend reduziert.

Die passende Versicherung für Sie

Direkt­versicherung

Mit unserer Direktversicherung garantieren wir Ihnen eine hohe Altersrente. Zusätzlich profitieren Sie von allen Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung.

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