Berater-Homepage von Uwe Hundertmark

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BP1H-A7SFK-85 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BP1H-A7SFK-85

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-BP1H-A7SFK-85


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BP1H-A7SFK-85 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BP1H-A7SFK-85

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ärztin steht im Gang und schaut auf ein Tablet.
Ärztin steht im Gang und schaut auf ein Tablet.

Was sind IGeL-Leistungen?

Individuelle Gesundheitsleistungen – das müssen Sie wissen

Mit den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen gemeint, die vom Patienten (teilweise) selbst gezahlt werden müssen und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Darunter fallen z. B.

  • Zusatzangebote zur Vorsorge,
  • Diagnostik oder
  • Therapie,

die von Ärzten zwar angeboten werden, aber vom Patienten nicht angenommen werden müssen. Da sie aus medizinischer Sicht nicht als notwendig betrachtet werden, gehören sie nicht zu den üblichen Kassenleistungen.

Es gibt eine Vielzahl an individuellen Gesundheitsleistungen, von

  • Vorsorgeuntersuchungen über
  • sportmedizinische Untersuchungen bis hin zu rein
  • kosmetischen Eingriffen.

Häufig vorkommende Beispiele für IGeL-Leistungen sind

  • Ultraschall-Untersuchungen,
  • Augeninnendruckmessungen,
  • Zahnreinigungen und
  • Hautkrebsscreenings.

Festpreise gibt es für die einzelnen Leistungen nicht. Stattdessen rechnen die Ärzte nach der geltenden Gebührenordnung (GoÄ) ab. Ein ausschlaggebender Faktor ist auch der Aufwand, der individuell unterschiedlich ausfallen kann.

In manchen Fällen ist es auch möglich, dass eine IGeL-Leistung zur Kassenleistung wird. Das kann passieren, wenn das Krankheitsbild des Patienten eine Indikation aufweist, die eine entsprechende Untersuchung notwendig macht.

Bei der ambulanten Versorgung muss eine Behandlungsmethode ausdrücklich zugelassen werden, bevor sie von der Krankenkasse übernommen werden kann. Darum werden nicht notwendige Leistungen als IGeL angeboten.

Im Krankenhaus funktioniert das anders: Hier dürfen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Inhaltsverzeichnis

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll?

Über eine Milliarde Euro haben gesetzlich versicherte Personen im Jahr 2017 für Selbstzahlerleistungen ausgegeben.

  • Ob und wie sinnvoll das in den einzelnen Fällen ist, kann nur nach einer Beratung mit den jeweiligen Patienten entschieden werden.
  • Eine Preisliste bzw. Übersicht, in der alle IGeL-Leistungen mit den entsprechenden Kosten aufgeführt sind, gibt es nicht.
  • Normalerweise bezahlt die gesetzliche Krankenkasse alle Untersuchungen oder Eingriffe, die medizinisch erforderlich sind.
  • Darum ist eine ausführliche Beratung durch den Arzt bzw. durch eine unabhängige Stelle immer zu empfehlen.

Der IGEL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist eine Entscheidungshilfe.

Außerdem beraten auch Institutionen wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die Bundesarbeitsgemeinschaft für PatientInnenstellen (BAGP) sowie der Arbeitskreis Frauengesundheit e. V. über IGeL-Leistungen.

Geht es um sehr kostspielige Leistungen, ist es auch ratsam, ein Vergleichsangebot einzuholen. Die Preise können je nach Praxis nämlich stark variieren.

Warum zahlt meine Krankenkasse keine IGeL-Leistungen?

Gesetzlich Versicherte haben nach Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung bzw. entsprechende Behandlungen.

Diese Leistungen werden von Ärzten im Rahmen des Versorgungsauftrages erbracht. Alle Untersuchungen und Behandlungen, die darüber hinausgehen und vom Patienten ausdrücklich erwünscht sind, muss der Patient privat bezahlen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt, welche Leistungen die GKV übernimmt. Wissenschaftliche Studien dienen dabei als Grundlage, auf der abgewogen wird, ob und inwieweit eine Leistung nutzbringend für den Patienten ist.

Für den Nutzen von IGeL-Leistungen gibt es noch keine ausreichenden Belege oder sie wurden noch keiner Nutzenbewertung unterzogen. Darum zählen sie (noch) nicht zu den Kassenleistungen.

IGeL-Leistungen beim Augenarzt

Typische IGeL-Leistungen beim Augenarzt sind Vorsorgeuntersuchungen, anhand derer Krankheiten wie eine Makuladegeneration oder ein Glaukom frühzeitig erkannt werden können.

Glaukom

Ob man von einem Glaukom betroffen ist, lässt sich durch eine Messung des Augeninnendrucks feststellen. Die Früherkennung kann im Ernstfall vor einer Erblindung schützen und ist ab dem 40. Lebensjahr sinnvoll.

Makuladegeneration

Auch eine Makuladegeneration kann zur Erblindung führen. Während der Untersuchung wird die Netzhaut genauestens untersucht: Beim OCT (optische Kohärenztomographie) werden hochauflösende Schichtbilder der Netzhaut angefertigt.

IGeL-Leistungen beim Frauenarzt

Die meisten IGeL-Leistungen beim Frauenarzt zielen auf die Früherkennung von Krebserkrankungen oder auf den Schutz von Ungeborenen vor Infektionen ab.

HPV-Test

Bei HPV-Tests wird die Patientin auf Papillomviren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können, untersucht. Seit 2020 haben alle Frauen über 35 Jahren ein Anrecht auf solch einen Test. Für Frauen unter 35 Jahren ist der HPV-Test eine IGeL-Leistung.

Ultraschalluntersuchungen

Bei der Krebsfrüherkennung sowie in der Schwangerschaft sollen Ultraschalluntersuchungen zusätzliche Sicherheit bieten. Auf diese Weise können z. B. Veränderungen der Gebärmutter oder der Eierstöcke festgestellt werden, bevor sie überhaupt Beschwerden verursachen.

Mammografie

Für die Früherkennung von Brustkrebs werden Mammografien vorgenommen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten erst ab einem Alter von 50 Jahren, es sei denn, es besteht ein konkreter Verdacht – dann kommt die Röntgenuntersuchung auch früher zum Einsatz.

Streptokokken und Toxoplasmose

In der Schwangerschaft ist ein Test bzw. Abstrich auf Streptokokken und Toxoplasmose eine IGeL-Leistung. Ist die Mutter von einer dieser Krankheiten betroffen, kann das schwere Folgen für das Ungeborene haben.

Die Infektionserreger übertragen sich nämlich auf das Kind. So kann Toxoplasmose durch Katzenkot übertragen werden und zu Verkalkungen im Gehirn führen. Das führt beim Kind zu langfristigen Schäden. Eine Infektion mit Streptokokken kann bei der Geburt auf das Kind übertragen werden und führt im schlimmsten Fall zu einer Neugeborenensepsis.

IGeL-Leistungen beim Hausarzt

Auch der Hausarzt bietet Behandlungen an, die zu den IGeL-Leistungen gehören.

Akupunktur

Eine Akupunktur ist nicht immer eine IGeL-Leistung. In einigen Fällen, wie z. B. bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Reisemedizinische Leistungen

Die Kosten für Impfungen für Fernreisen werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sondern müssen privat bezahlt werden.

Sporttauglichkeitsuntersuchungen

Auch Untersuchungen wie z. B. zur Tauchtauglichkeit zählen zu den Selbstzahlerleistungen.

Alternative Medizin

Vor allem Vitalisierungs- und Aufbaukuren sind bei Hausärzten gefragt. In der Regel müssen auch diese Angebote selbst gezahlt werden.

Ihre ambulante Zusatzversicherung der HUK-COBURG übernimmt auch alternative Behandlungen beim Heilpraktiker.

IGeL-Leistungen beim Orthopäden

Knochendichtemessung

Diese Untersuchung dient zur Früherkennung von Osteoporose und gibt Aufschluss darüber, wie viel Kalk sich in den Knochen befindet.

Magnetfeldtherapie

Zur Behandlung von Knochenbrüchen wir u. a. die Magnetfeldtherapie eingesetzt. Auch Kreuzschmerzen und Wundheilungsstörungen können so gelindert werden.

Stoßwellentherapie

Bei einer Stoßwellentherapie werden kurze Schallwellen auf einen Punkt gerichtet, der Schmerzen bereitet. Das kann zur Linderung betragen.

Kryotherapie

Bei schmerzhaften Verletzungen kann eine Kryotherapie helfen: Hierbei wird flüssiges Kohlendioxid verdampft. Auf diese Weise wird die Haut sehr schnell heruntergekühlt, hinterlässt aber keine Kälteschäden.

Injektionen mit Hyaluronsäure

Wer unter Arthrose der Kniegelenke leidet, kann die Gelenkfunktion mit Hyaluronsäure-Injektionen verbessern. Diese Säure kommt natürlicherweise in der Gelenkflüssigkeit vor.

PRP (Plättchenreiches Plasma)

Arthrose kann ebenfalls mit körpereigenem Blut behandelt werden, das vorab zentrifugiert wurde. Durch diesen Prozess erhält man plättchenreiches Plasma, kurz: PRP.

IGeL-Leistungen beim Zahnarzt

Streng genommen fallen zahnärztliche Zusatzleistungen nicht unter die IGeL-Leistungen. Diese Leistungen werden nämlich als medizinisch notwendig und sinnvoll anerkannt.

Darum kommen die Krankenkassen auch für einen Teil der Kosten bzw. für den Teil, der tatsächlich medizinisch notwendig ist, auf.

Professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung wird von einer privaten Krankenversicherung in der Regel übernommen oder kann durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.

IGeL-Checkliste für Patienten

Stehen Sie vor der Entscheidung, eine IGeL-Leistung in Anspruch zu nehmen? Dann sollten Sie vorab die folgende Checkliste zu Rate ziehen:

  • Hat mein Arzt mit erklärt, warum diese Behandlung bzw. Untersuchung in meinem Fall empfehlenswert ist?
  • Habe ich Informationen darüber erhalten, ob es für den Nutzen dieser individuellen Gesundheitsleistung wissenschaftliche Belege gibt?
  • Sind mir die möglichen Nebenwirkungen und Risiken der IGeL-Leistung bekannt?
  • Habe ich alle Informationen sachlich erhalten, ohne dass der Arzt für etwas geworben hat?
  • Gibt es zur geplanten IGeL-Leistung eine schriftliche Vereinbarung, die auch die zu erwartenden Kosten aufführt?
  • Hat meine Praxis mir eine Entscheidungshilfe bzw. zusätzliche Infos bereitgestellt?
  • Kann ich mich frei für oder gegen die IGeL-Leistung entscheiden?
  • Ist die Bedenkzeit, bis ich mich für oder gegen die IGeL-Leistung entscheiden muss, ausreichend?
  • Hat mein Arzt mich darüber aufgeklärt, dass ich das Recht auf eine Zweitmeinung habe?
  • Habe ich nach der Behandlung eine nachvollziehbare Rechnung erhalten?

Fazit: IGeL-Leistungen können sehr sinnvoll sein

Es gibt zahlreiche individuelle Gesundheitsleistungen, die von der Krankenkasse nicht als medizinisch notwendig betrachtet werden und somit vom Patienten privat bezahlt werden müssen.

Abhängig von den persönlichen Umständen kann so eine IGeL-Leistung allerdings sinnvoll sein.

Untersuchungen wie eine Mammografie oder Untersuchungen zur Früherkennung einer Makuladegeneration haben beispielsweise aus medizinischer Sicht keine Dringlichkeit, können aber die Folgen einer eventuellen Erkrankung verringern.

In jedem Fall sollten Sie sich von Ihrem Arzt ausführlich zu der von Ihnen gewünschten Leistung beraten lassen.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu den IGeL-Leistungen oder zu unserer Krankenzusatzversicherung?

Nutzen Sie das Beratungsangebot der HUK-COBURG und wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

Auch über unsere Servicehotline 09561 96 101 helfen wir Ihnen gerne weiter.

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