Berater-Homepage von Ulrich Peters

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-V9HO-0MYX6-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-V9HO-0MYX6-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-V9HO-0MYX6-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-V9HO-0MYX6-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-V9HO-0MYX6-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Elektroauto lädt in sonniger Stadt an der Strasse
Elektroauto lädt in sonniger Stadt an der Strasse

Elektroauto leasen und Förderung bekommen

Elektroauto-Leasing als Option

Wer sich ein neues Auto zulegen will, hat mehrere Möglichkeiten. Neben dem Autokauf und der -finanzierung gibt es auch für Privatpersonen mittlerweile attraktive Leasingangebote. Möchten Sie das Fahrzeug allerdings nur kurz nutzen und in Bezug auf das Modell maximal flexibel bleiben, kann auch das Auto Abo eine Lösung sein.

Wenn Sie vorhaben, ein Elektroauto zu leasen, dann finden Sie in diesem Ratgeber Antworten auf die relevanten Fragen. Wir stellen Pro und Contra beim Leasing eines E-Autos gegenüber, zeigen alternative Optionen auf und informieren Sie darüber, welche Vorteile gegenüber dem Leasen eines Verbrenners bestehen.

Jetzt Kfz-Versicherung berechnen

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Leasing eigentlich?

Der Begriff Leasing kommt von dem englischen Verb to lease (deutsch: mieten, pachten) und bezeichnet einen Nutzungsüberlassungsvertrag. Sollten Sie ein Elektroauto leasen wollen, dann können Sie das Fahrzeug gegen Zahlung einer monatlichen Leasingrate nutzen. Zum Laufzeitende haben Sie dann die Wahl: Entweder Sie entscheiden sich für ein weiteres Leasing oder Sie geben das Kfz zurück. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit das Fahrzeug zu kaufen.

Hier finden Sie generelle Informationen zur Versicherung von Leasingfahrzeugen.

Gerade im Bereich der E-Mobilität kann es sich zudem lohnen, die diversen staatlichen Förderungsangebote für Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen mit in die Entscheidung einzubeziehen. Die Kaufprämie muss nämlich auch beim Leasen eines E-Autos berücksichtigt werden.

Einen informativen Einstieg in die Themen Elektroautos und Elektromobilität bietet Ihnen unser Ratgeber. Dort stellen wir u. a. Aspekte wie die verminderte CO2-Emission bei der Fahrt sowie die höhere Energieeffizienz von Elektroautos den vermeintlichen Mankos wie mangelnde Reichweite gegenüber.

Lohnt sich die Anschaffung eines Elektroautos im Vergleich zum Verbrenner?

Geringere Kosten für Energie sowie staatliche Zuschüsse, wie die Umweltprämie sind nur zwei Aspekte, die für die Anschaffung eines Elektroautos sprechen. Denn die Prämie gilt – mit bestimmten Auflagen – auch beim Fahrzeugleasing.

Detaillierte Infos zu den Förderungen und eine Übersicht der Steuererleichterungen finden Sie in unserem Ratgeberartikel Elektroauto Förderung.

Zwar müssen Sie auch Kosten für die Einrichtung einer privaten Ladeinfrastruktur, wie z. B. eine eigene Ladestation oder Wallbox einplanen. Diese haben Sie allerdings auch beim Kauf oder bei der Finanzierung eines E-Autos. Und immerhin können Sie die Wallbox dann auch für das nächste E-Auto weiterverwenden. Außerdem ist zu erwarten, dass Service und Reparaturen bei einem Elektrofahrzeug vergleichsweise günstiger werden als bei einem Verbrenner, da der Verschleiß bei E-Autos geringer ausfällt.

Aber egal ob Sie sich fürs Kaufen oder Leasen entscheiden: Unabhängig von der Art der Finanzierung sind E-Autos in der Anschaffung teurer als vergleichbare Benziner. Folglich erwarten Sie auch höhere Leasingraten.

Umweltbonus und Leasinglaufzeit

Im Vergleich zum Kauf ist der Umweltbonus beim Leasing eines E-Autos an die Laufzeit des Leasingvertrages gebunden. Die Höhe der Prämie ist gestaffelt (Richtlinie vom 9. Dezember 2022). Leasing-Fahrzeuge werden ab einer Leasingvertragslaufzeit von 12 Monaten finanziell gefördert.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Beim Leasing von Elektroautos ist die Förderung nach Leasingdauer und Nettolistenpreis des Fahrzeugs gestaffelt.

Leasingdauer ab 24 Monaten

Nettolistenpreis des Basismodells bis 40.000 €:

Bundesanteil Herstelleranteil Kaufprämie
Leasing Neufahrzeug 4.500 € 2.250€ 6.750 €
Leasing junges Gebrauchtfahrzeug 3.000 € 1.500 € 4.500 €


Nettolistenpreis des Basismodells über 40.000 € bis 65.000 €:

Bundesanteil Herstelleranteil Kaufprämie
Leasing Neufahrzeug 3.000 € 1.500€ 4.500 €
Leasing junges Gebrauchtfahrzeug 3.000 € 1.500 € 4.500 €
Leasingdauer zwischen 12 und 23 Monaten

Nettolistenpreis des Basismodells bis 40.000 €:

Bundesanteil Herstelleranteil Kaufprämie
Leasing Neufahrzeug 2.250 € 1.125 € 3.375 €
Leasing junges Gebrauchtfahrzeug 1.500 € 750 € 2.250 €


Nettolistenpreis des Basismodells über 40.000 € bis 65.00 €:

Bundesanteil Herstelleranteil Kaufprämie
Leasing Neufahrzeug 1.500 € 750 € 2.250 €
Leasing junges Gebrauchtfahrzeug 1.500 € 750 € 2.250 €

Ab 1. Januar 2024 werden nur noch Fahrzeuge bis 45.000 € Nettolistenpreis des Basismodells gefördert. Zudem werden die Fördersummen nochmals reduziert. Detaillierte Infos zu den Fördersummen ab 2024 finden Sie in unserem Ratgeberartikel Elektroauto Förderung.

Voraussetzungen für den Erhalt der Umweltprämie

  • Das Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA stehen.
  • Der Nettolistenpreis des Basismodells darf 65.000 € nicht überschreiten. Ab 1. Januar 2024 liegt die Grenze für den Nettolistenpreis bei 45.000 €. Für Fahrzeuge mit höherem Basislistenpreis wird dann keine Förderung mehr gewährt.
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden und bei einer Leasinglaufzeit ab 45 Monaten mindestens 24 Monate zugelassen sein. Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monate liegt die Mindesthaltedauer bei 12 Monaten.

Hinweis: Die Umweltprämie ist in den Leasingangeboten der Hersteller bereits eingerechnet. Den Bonus muss der Leasingnehmer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen: Dem entsprechenden Antrag ist der Leasingvertrag beizufügen. Der Kfz-Hersteller muss seinen Anteil am Umweltbonus (wird sofort verrechnet) erbracht haben und dies muss auch aus dem Vertrag hervorgehen.Der Leasingnehmer muss die staatliche Prämie beim Hersteller vorstrecken. Diese Sonderzahlung wird dann in Form des Umweltbonus, sobald gewährt, zurückerstattet. Hierdurch kommt es zu niedrigeren Leasingraten für den Antragsteller während der Vertragslaufzeit. Dank der Prämie können Sie E-Fahrzeuge bereits für Leasingraten von unter 99 € leihen.

Elektroauto leasen oder kaufen?

Als Leasingnehmer können Sie entscheiden, wie lange der Vertrag laufen soll: 12, 24 oder 36 Monate. Daraus ergeben sich vor allem in Bezug auf Elektrofahrzeuge einige Vorteile:

  • Für Einsteiger in die Elektromobilität ist Leasing eine gute Möglichkeit, diese noch relativ neuen Autos erstmal zu testen. Erfüllt ein elektrisch betriebenes Kfz nicht Ihre Vorstellungen, z. B. weil sich das Fahrzeug oder die Infrastruktur als nicht alltagstauglich erweisen, geben Sie das geleaste Modell zum Laufzeitende einfach zurück.
  • Die E-Mobilität durchlebt eine Evolution: Ständig kommen neue Modelle mit mehr Reichweite auf den Markt. Durch Leasing bleiben Sie bei Modellwechsel flexibel. Und entscheiden sich nach Vertragsende einfach für ein Fahrzeug der nächsten Generation. Die zum Leasen angebotenen E-Autos sind meist Neuwagen oder junge Gebrauchte.
  • Auf Ihnen lasten beim Leasing nicht die kompletten Anschaffungskosten – denn Elektroautos sind verglichen mit Benzinern deutlich teurer. Anteilig tragen Sie den Kaufpreis allerdings über höhere Raten mit. 
  • Wenn Sie das E-Auto leasen, ohne eine Übernahme nach Laufzeitende zu vereinbaren (z. B. durch Kilometerleasing), liegt das Restwert-Risiko beim Leasinggeber. Denn aufgrund der laufenden technischen Weiterentwicklung veralten E-Autos schnell. 
  • Eines der Hauptbedenken in Bezug auf das Elektrofahrzeug ist z. B. die Lebensdauer des Akkus bzw. der Batterie. Aber für die Laufzeit eines Leasingvertrages hält der Akku allemal. Weitere Informationen zum Thema Elektroauto Batterie haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengestellt.

Allgemeine Überlegungen und Entscheidungshilfen zur Frage „Leasing oder Kauf?“ finden Sie im Ratgeber Vor- und Nachteile des Fahrzeugleasings.

Auto-Abo als Alternative – was ist zu beachten?

Elektrofahrzeugs können Sie sich auch für ein Auto-Abo entscheiden. Bei dieser Option profitieren Sie als Abonnent von noch kürzeren Vertragslaufzeiten: In der Regel können Sie zwischen 6 und 12 Monaten auswählen – und bei manchen Anbietern ist das Abo sogar monatlich kündbar. So sichern Sie sich maximale Flexibilität und das Ausprobieren eines E-Autos ist für Sie noch risikoärmer.

Weitere Vorteile der Abo-Lösung:

  • Nutzung, Wartung, Versicherung, Steuer – alles inklusive
  • Kaum Eigenkapital notwendig

Aber Vorsicht: Wie beim Kurzzeitleasing gibt es auch beim Auto-Abo keinen Umweltbonus. Und sollten Sie eine längere Haltedauer des Fahrzeugs bevorzugen, ist Leasing vergleichsweise günstiger.

Sie denken über ein Auto-Abo nach? Die HUK-Autowelt bietet mit dem AutoAbo eine Alternative zum Autokauf an. Jetzt informieren!

Elektroauto leasen oder finanzieren?

Zu Guter Letzt bleibt noch die Frage: Sollte man ein E-Auto besser leasen oder finanzieren?

Die klassische Finanzierung besteht aus einem Ratenkredit, der in aller Regel monatlich bedient wird. Mit der letzten Rate gehört Ihnen das finanzierte Auto somit ganz allein. Das ist beim Leasing anders, denn hier bezahlen Sie dafür, den Wagen für eine vorher bestimmte Zeit nutzen zu dürfen.

Oft ist der Leasingvertrag dabei im Vorteil, denn Raten und Anzahlung sind häufig niedriger als bei einer Finanzierung. Sie sollten sich jedoch immer beide Angebote einholen, denn Neupreis des Autos und Laufzeit des Vertrages können auch dazu führen, dass eine Finanzierung die bessere Wahl ist.

Weitere Infos zur Autofinanzierung haben wir im Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Sie haben noch Fragen zum Leasing von E-Autos?

Dann steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort gerne zur Verfügung. Alternativ sind wir auch über die Servicehotline 09561 96 101 für Sie erreichbar!

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