Berater-Homepage von Udo Papenbrock

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-PTQH-LQS38-64 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-PTQH-LQS38-64

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-PTQH-LQS38-64


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Registrierungsnummer: D-PTQH-LQS38-64 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-PTQH-LQS38-64

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Junges Paar mit Pedelecs

E-Bike-Versicherung z. B. schon ab 42 € * jährlich

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  • Schutz bei Diebstahl, Beschädigungen und Akku-Verschleiß
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Mit E-Bikes und Pedelecs auf Touren

Ob in der Großstadt oder auf ausgedehnten Touren: Fahrradfahren erfreut sich steigender Beliebtheit. Dafür sorgt nicht nur eine Verbesserung der Fahrradwege in urbanen Gebieten, sondern vor allem die Verfügbarkeit von Fahrrädern mit eingebautem Elektromotor – den Pedelecs, oft auch „E-Bikes” genannt.

Während „echte” E-Bikes ohne Treten Gas geben können, bieten Pedelecs eine elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h – besonders nützlich für Pendler und Freizeitfahrer, die damit problemlos auch längere Strecken bewältigen. Durch das höhere Tempo steigt bei ungeübten Fahrern und vor allem älteren Menschen aber auch das Unfallrisiko. In der Folge schätzen sie den Bremsweg der E-Räder häufiger falsch ein oder verlieren die Kontrolle.

Auch Unfälle durch andere Verkehrsteilnehmer, die Sie zu spät gesehen haben, sind keine Seltenheit – und ziehen oft hohe Reparaturkosten nach sich. Damit Sie im Schadenfall finanziell abgesichert sind, ist eine E-Bike-Versicherung sinnvoll. Mit dieser versichern Sie bei uns Ihr Pedelec und E-Bike auf Wunsch gegen Diebstahl, Beschädigungen und Verschleiß. Welcher Schutz sich dabei am besten für Sie eignet, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Welche Versicherung brauche ich für mein E-Bike?

„E-Bike” ist nicht gleich E-Bike. Tatsächlich wird der Begriff, der kurz für elektrisches Fahrrad steht, oft synonym für verschiedene Arten von Zweirädern mit Elektromotor verwendet.

Mit der E-Bike-Versicherung der HUK-COBURG können Sie Diebstahl- und Schadenfälle Ihres Pedelecs versichern – also Ihres Fahrrads mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h. Diese machen 95 % aller E-Zweiräder aus und werden umgangssprachlich oft als „E-Bike“ bezeichnet.

Daneben gibt es die schnelleren S-Pedelecs sowie E-Bikes, die ohne Tretunterstützung selbstständig fahren. Beide werden bei uns über die S-Pedelec-Versicherung abgesichert. Die Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes finden Sie in unserem Ratgeber.

Im Folgenden verwenden wir die Begriffe „E-Bike” und „Pedelec” gleichwertig.

Warum ist es sinnvoll Pedelecs und E-Bikes zu versichern?

Wer mit einem Pedelec oder E-Bike unterwegs ist, genießt das Freiheitsgefühl eines Fahrrads und kommt dank Tretunterstützung auch auf längeren Strecken oder Anstiegen nicht aus der Puste. Für ungeübte Fahrer können jedoch sowohl das Gewicht des Zweirads mit Elektromotor als auch die Beschleunigung und höhere Geschwindigkeit ungewohnt sein. Das erhöht das Risiko für Unfälle mit Beschädigungen des eigenen Rads – und dazu tragen nicht nur Schlaglöcher oder unebene Feldwege bei.

Auch Fußgänger oder Autofahrer schätzen die Geschwindigkeit von elektrischen Fahrrädern oft falsch ein und können Sie zu plötzlichen Ausweich- oder Bremsmanövern zwingen – mit der Folge, dass Sie selbst stürzen oder es gar zu einem Zusammenstoß kommt.

Daher ist es gut, sich auf eine Versicherung verlassen zu können, die Ihnen im Schadensfall bei Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zur Seite steht. Für E-Bikes oder Pedelecs ist eine Diebstahlversicherung zudem in vielen Fällen sinnvoll – zum Beispiel, wenn Sie Ihr Zweirad oft in belebten Gegenden abstellen. Aber auch dann, wenn Sie ein neues oder hochpreisiges Modell fahren.

Mit unserer E-Bike-Versicherung können Sie Ihr Pedelec zuverlässig bei Schäden durch Unfälle, bei Diebstahl und auf Wunsch sogar bei Schäden durch Verschleiß absichern – und das einzeln oder zum vorteilhaften Kombipreis.

Genießen Sie die Fahrten auf Ihrem Pedelec, gut und günstig geschützt durch die HUK-COBURG. Jetzt ganz einfach online abschließen und loslegen.

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E-Bike-Versicherung: Schutz für Ihr Pedelec bei Diebstahl, Beschädigungen und Verschleiß

Der optimale Schutz für Ihr Pedelec ist der, der am besten auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Über die E-Bike-Versicherung der HUK-COBURG („Fahrrad-Schutz”) können Sie Ihr Pedelec individuell versichern. Wählen Sie flexibel zwischen unseren Bausteinen „Diebstahl-Schutz” und „Reparatur-Schutz” sowie einem optionalen Schutz bei Schäden durch Verschleiß – oder gleich alles zusammen.

Der weltweit gültige Diebstahl-Schutz sichert Ihr Pedelec umfangreich gegen Entwendungen ab. Dazu zählt nicht nur Einbruchdiebstahl, sondern auch Raub und einfacher Diebstahl. Damit können Sie sich sogar auf den Schutz der E-Bike-Versicherung verlassen, wenn Ihr Pedelec auf einer Fahrradtour abhanden kommt. Versichert sind auch Fahrradteile und Zubehör wie Anhänger oder Fahrradtaschen.

Für die Kostenerstattung beim einfachen Diebstahl-Schutz ist wichtig, dass Ihr E-Bike verschlossen, also mit einem Fahrradschloss gesichert, war und der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt wurde.

Der Reparatur-Schutz deckt Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten bei diversen Schäden Ihres Pedelecs ab. Dazu zählen:

  • Beschädigungen durch Stürze und Umfallen des Fahrrads
  • Vandalismus und Fehler beim Bedienen des E-Fahrrads, z. B. beim Schalten
  • Schäden durch Tiere und dadurch entstandene Defekte an der Elektronik, wie durch einen Kurzschluss
  • Schäden durch Wind und Wetter, z. B. durch Hagelschäden

Den Reparatur-Schutz können Sie optional mit einem Schutz bei Schäden durch Verschleiß ergänzen – damit können Sie auch Verschleiß am Akku Ihres Pedelecs versichern.

Vorteile und Kombi-Angebote

Den Fahrrad-Schutz der E-Bike-Versicherung können Sie auch nach Abschluss noch bequem erweitern. Oder Sie nutzen den günstigen Kombipreis, wenn Sie sich für mehrere Bausteine entscheiden.

Das Beste: Egal, was Sie wählen – der Fahrrad-Schutzbrief ist immer inklusive und bietet schnellen Abtransport oder Pannenhilfe vor Ort.

Beim Abschluss einer Hausratversicherung der HUK-COBURG erhalten Sie zusätzliche Vorteile, wenn Sie die gewünschten Bausteine der E-Bike-Versicherung mit dazubuchen. Bei dieser Variante profitieren Sie von einem attraktiven Paketpreis, den Sie bequem online berechnen können.

Jetzt kombinieren und mit einem günstigen Gesamtpreis sparen.

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Die E-Bike Versicherung im Überblick

Hier finden Sie alle Kombinationsmöglichkeiten und beispielhafte Leistungsinhalte unseres Fahrrad-Schutzes.

Bausteine Fahrrad-Schutz
Diebstahl-Schutz
  • Weltweite Deckung
  • Einfacher Diebstahl (z. B. während einer Fahrradtour)
  • Einbruchdiebstahl
  • Diebstahl aus verschlossenem Kfz oder Anhänger sowie von einem Fahrradträger
  • Raub
Reparatur-Schutz
  • Weltweite Deckung
  • Leistung bei Totalschaden oder Reparaturbedarf
  • Unfall, Umfallen des Fahrrads, Sturz
  • Vandalismus
  • Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Schäden durch Naturgefahren, z. B. durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung
  • Elektronikschäden an Pedelec-Akku, Motor und Steuerungsgeräten (durch Kurzschluss, Induktion oder Überspannung)
  • Schäden durch Tiere
Schäden durch Verschleiß
  • Optionaler Zusatz-Baustein zum Reparatur-Schutz
  • Versicherungsschutz besteht innerhalb der ersten 3 Jahre ab Neukauf des jeweiligen Fahrrads
  • Akku-Verschleiß
  • Verschleiß am Fahrrad und fest verbundenen Teilen bis zu 300 € je Fahrrad und Versicherungsjahr
Fahrrad-Schutzbrief
  • Immer kostenlos inklusive
  • Europaweite Deckung
  • Schnelle Hilfe bei Fahrradunfall oder -panne und Diebstahl
  • 24/7 Sofort-Nothilfe: 069 66 555 130
  • Weitere Informationen zum Fahrrad-Schutzbrief

Alle Fahrräder ganz unkompliziert versichert

Egal ob E-Bike-Versicherung, Pedelec-Versicherung oder Fahrrad-Versicherung, bei der HUK-COBURG schließen Sie damit immer den Fahrrad-Schutz ab. Geben Sie im Tarifrechner einfach an oder teilen Sie uns mit, wie viele Räder Sie in Ihrem Haushalt versichern wollen – egal ob Fahrrad mit oder ohne elektrische Unterstützung.

E-Bike-Versicherung: Kosten und Leistungen für Ihr E-Bike und Pedelec

Die Versicherungssumme für den Fahrrad-Schutz der E-Bike-Versicherung können Sie individuell festlegen. Wir empfehlen, diese in Höhe des Neuwerts Ihrer Räder inklusive Zubehör zu wählen. Gleiches gilt auch, wenn Sie gebrauchte oder ältere Fahrräder bzw. Pedelecs versichern möchten.

  • Mit dieser Summe profitieren Sie beim Diebstahl-Schutz davon, dass dieser im Falle des Diebstahls bis zum Neuwert Ihres Zweirads leistet.
  • Der Reparatur-Schutz leistet bei einem versicherten Ereignis entweder bis zum Reparatur- oder bis zum Neuwert.

Berechnen Sie den Beitrag für Ihre E-Bike-Versicherung gleich online.

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Zusatz­versicherung für E-Bike- und Pedelec-Fahrer

Im turbulenten Straßenverkehr können Sie auch mit Ihrem E-Bike und Pedelec Schäden verursachen – vielleicht können Sie nicht mehr rechtzeitig ausweichen und streifen den Seitenspiegel eines parkenden Autos. Oder es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger.

Gegen die Folgekosten von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem E-Bike zufügen, können Sie sich im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung absichern. Sie kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem E-Bike und Pedelec anderen zufügen. Allerdings ist das Rad selbst nicht versichert. Das heißt, dass Sie keinen Schadenersatz von der Haftpflicht erhalten, wenn Ihr E-Bike oder Pedelec defekt ist.

Auch ein gesundheitlicher Schaden, der Ihnen selbst bei einem Freizeitunfall mit dem E-Bike oder Pedelec entsteht, ist nicht über die Privathaftpflicht versichert. Damit auch Sie selbst im Falle eines Unfalls ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich für Fahrer eines Pedelecs unsere private Unfallversicherung.

Wenn Sie zum Beispiel nach einem größeren Fahrradunfall längere Zeit im Krankenhaus lagen, kommt Ihnen diese mit einem Krankenhaustagegeld entgegen. So müssen Sie sich um unvorhergesehene Folgekosten eines Unfalls keine Gedanken machen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Fahrrad-Schutz.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen Fahrrad-Schutz

Häufige Fragen zur E-Bike-Versicherung

Warum gibt es mehr Unfälle mit E-Bikes?

Laut Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) fällt auf, dass immer mehr ältere Verkehrsteilnehmer in Pedelec-Unfälle verwickelt sind. Ihr Anteil sei überdurchschnittlich hoch, heißt es bei der UDV.

Begründung der Unfallforscher: Viele Ältere fahren mithilfe des Elektromotors viel schneller, als es ihren Fähigkeiten entspricht. Dabei verlieren sie leicht die Kontrolle über ihr Gefährt. Diese Gefahr könnte nach Ansicht der UVD entschärft werden, wenn die Pedelecs in ihren Eigenschaften dem Fahrrad stärker angeglichen würden: Demnach sollte jemand, der auf dem Fahrrad mit eigener Muskelkraft kaum über Schrittgeschwindigkeit hinauskommt, mit dem Pedelec nicht 25 km/h schnell unterwegs sein dürfen. Wer jedoch aus eigener Kraft schneller fahren kann, soll auch mehr elektrische Unterstützung bekommen. Die Begrenzung der Geschwindigkeit dürfe jedoch nicht die Bewältigung von Anstiegen auch mit geringer Muskelkraft beeinträchtigen, meinen die Unfallforscher.

Nicht zu unterschätzen sind die Gefahren, die von Pedelecs ausgehen: Fußgänger und Autofahrer können bei flüchtigem Hinsehen nicht erkennen, ob sich ein normales Rad oder ein Pedelec nähert. Das führt häufig zur falschen Einschätzung der Geschwindigkeit. Zuweilen sind aber auch die Pedelec-Fahrer selbst von der Technik ihres Gefährts überrascht: Manche Fahrer können ihr eigenes Tempo und den verlängerten Bremsweg nicht richtig einschätzen und treten zu spät auf die Bremse. Kommt es zum Unfall, ist es gut versichert zu sein.

Warum reicht die Hausrat­versicherung für mein E-Bike oder Pedelec nicht aus?

Die Hausratversicherung beinhaltet grundsätzlich auch Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Pedelecs. Sie leistet beispielweise, wenn das Fahrrad bei einem Wohnungseinbruch gestohlen oder durch einen Brand beschädigt oder zerstört wird.

Der Fahrrad-Schutz bietet Leistungen, die über den Umfang der Hausratversicherung hinaus gehen:

  • Der Diebstahl-Schutz leistet u. a. bei einfachem Diebstahl des Rads im Freien.
  • Der Reparatur-Schutz beinhaltet u. a. Schäden durch Unfälle und Vandalismus und kann sogar um Verschleiß-Schäden erweitert werden.

Mit dem Fahrrad-Schutzbrief erhalten Sie außerdem Hilfe z. B. bei einer Panne, damit Sie schnell wieder mobil sind. Das alles enthält die normale Hausratversicherung nicht.

Was ist im Baustein „Schäden durch Verschleiß” versichert?

In diesem Baustein, den Sie gegen Mehrbeitrag zusätzlich zum Reparatur-Schutz abschließen können, sind folgende Leistungen versichert:

  • Akku-Verschleiß: Wir leisten, wenn der Pedelec-Akku nur noch max. 50 % seiner Leistungskapazität erbringt.
  • Verschleiß am Fahrrad und an fest verbundenen Teilen: Wir leisten für Verschleiß-Schäden durch Alterung oder Abnutzung, wenn das Fahrrad dadurch nicht mehr bzw. nicht mehr sicher gefahren werden kann.
    Beispiele: Abgenutzte Fahrradbremse, abgefahrene Reifen oder aber auch poröse Gummireifen, wenn das Fahrrad längere Zeit ungenutzt im Keller stand. Je angegebenen Fahrrad erstatten wir bis zu 300 € pro Versicherungsjahr.

Hinweis: Beim Baustein „Schäden durch Verschleiß” gibt es eine Wartezeit von drei Monaten. Das heißt, wir leisten für solche Schäden nur, wenn sie frühestens drei Monate nach Abschluss des Bausteins eingetreten sind.

Braucht man für E-Bikes und Pedelecs einen Führerschein?

Auch hier muss man wieder zwischen den verschiedenen Zweirädern unterscheiden:

  • Für E-Bikes, die maximal auf 25 km/h beschleunigen, benötigen Sie einen Mofaführerschein.
  • Für E-Bikes und S-Pedelecs, die bis 45 km/h Spitze fahren, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (früher auch „Rollerführerschein” genannt).
  • Pedelecs (Tretunterstützung bis maximal 25 km/h) erfordern keinen Führerschein.

Mehr Infos zum Thema Führerschein, finden Sie in unserem Ratgeber Motorradführerschein AM, A1, A2 & A und Rollerführerschein.

Sind E-Bikes und Pedelecs zulassungspflichtig?

Auch wenn man mit den elektrischen Zweirädern flott unterwegs ist, eine eigene E-Bike-Zulassung ist nicht notwendig: Weder Pedelecs, S-Pedelecs noch E-Bikes sind zulassungspflichtig.

S-Pedelecs und E-Bikes sind jedoch betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig. Ab einer ereichbaren Geschwindigkeit von 25 km/h besteht zudem eine Helmpflicht.

Ab welchem Alter darf man E-Bikes und Pedelecs fahren?

Für S-Pedelec und E-Bike gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Wer jünger ist, ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Welchen Führerschein man braucht, richtet sich nach der Höchstgeschwindigkeit der Zweiräder. Mehr Informationen zum Thema Führerschein lesen Sie in unserem Ratgeber Motorradführerschein AM, A1, A2 & A.

Da ein Pedelec laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad eingestuft wird, gibt es dafür keine Altersbeschränkung.

Braucht mein E-Bike ein Kennzeichen?

Je nach Zweirad kann ein Kennzeichen, sprich Nummernschild zur Pflicht werden:

  • Ein E-Bike oder ein S-Pedelec benötigt ein Nummernschild, sowie eine Betriebserlaubnis.
  • Das klassische Pedelec gilt laut StVO als Fahrrad und benötigt demnach kein Nummernschild.
Wo dürfen E-Bikes und Pedelecs fahren?

E-Bikes dürfen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn ein Zusatzschild wie „E-Bikes frei” oder „Mofas frei” es erlaubt. Mit einem „Mofas frei”-Schild dürfen auch E-Bikes vorsichtig durch die Fußgängerzone fahren.

Fahrräder und Pedelecs müssen auf dem Radweg fahren, wenn dieser durch ein entsprechendes Verkehrszeichen als solcher ausgewiesen wird und auch benutzbar ist. In der Fußgängerzone sind mit einem „Fahrrad frei”-Schild auch Pedelecs zugelassen.

Übrigens: In den Zügen der Deutschen Bahn dürfen nur E-Bikes und Pedelecs bis zu 25 km/h über eine Fahrradkarte mitgenommen werden.

Die schnelleren S-Pedelecs dürfen dagegen nicht auf dem Radweg fahren. Auch nicht, wenn sie für Mofas freigegeben sind. Sie fahren grundsätzlich auf der Straße.

Welches Fahrradschloss ist sicher?

Kaufen Sie in ein gutes Fahrradschloss, um Ihr E-Bike vor Diebstahl zu schützen. Als Faustregel gilt: 5-10 % des Fahrradpreises sollten ins Schloss investiert werden. Gute Schlösser schrecken potenzielle Diebe nämlich ab: Je stabiler ein Schloss, desto länger braucht der Dieb, um es zu knacken. Unter Zeitdruck werden gut gesicherte Bikes also eher verschont.

Wichtige Tipps zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl haben wir für Sie auch in unserem Ratgeber zu Fahrraddiebstahl zusammengefasst.

*

Beitragsbeispiel: 96450 Coburg, 2.000 € Versicherungssumme, 1 Pedelec, VN nicht im öffentlichen Dienst tätig, Produkt: Fahrrad-Schutz mit Diebstahl- und Reparatur-Schutz ohne Schäden durch Verschleiß

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