Berater-Homepage von Thorsten Haubold

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-8PU4-U7QTU-70 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-8PU4-U7QTU-70

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-8PU4-U7QTU-70


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Berater-Homepage von Thorsten Haubold
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-8PU4-U7QTU-70 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-8PU4-U7QTU-70

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-8PU4-U7QTU-70


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Menschenmasse

Herdenimmunität

Menschenmasse

Herdenimmunität

Herdenimmunität einfach erklärt

„Einer für alle, alle für einen.“ Schon die berühmten Musketiere riefen ein Hoch auf Gemeinschaftssinn aus. Und das lässt sich auf verschiedenste Bereiche einer Gesellschaft übertragen – selbst, wenn es ums Thema Impfen geht. Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie ist der Begriff „Herdenimmunität“ in aller Munde. Was früher als medizinischer Fachbegriff galt, zählt heute fast schon zur Alltagssprache bei Jung und Alt.

Doch was genau ist Herdenimmunität eigentlich? Wie kann sie erreicht werden? Warum ist das so wichtig? Und wann ist es unmöglich? Wir bringen die wichtigsten Fakten auf dem Punkt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Herdenimmunität?

Das Prinzip der Herdenimmunität ist einfach: Je mehr Menschen sich gegen eine Krankheit impfen lassen, desto schwieriger ist es für die Erreger, sich weiter auszubreiten. Im Umkehrschluss schützen wir uns mit einer Impfung also nicht nur selbst, sondern auch unser Umfeld. Es gibt nämlich einige Bevölkerungsgruppen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Neugeborene sind beispielsweise noch zu jung für bestimmte Impfungen. Allerdings können die Eltern sich impfen lassen und somit die Chance einer Ansteckung für ihr Kind erheblich verringern. Auch krebskranke Menschen oder Schwangere können sich nicht gegen alle Krankheiten impfen lassen. Je mehr Menschen in deren Umfeld aber geimpft sind, desto kleiner die Möglichkeit einer Ansteckung für sie.

Ist das Verhältnis von geimpften Personen zu ungeimpften Personen so groß, dass die Erreger sich nicht weiter ausbreiten können, ist die Herdenimmunität erreicht.

Das Robert Koch Institut (RKI) hat Schätzungen veröffentlicht, nach denen in den 10 Jahren zwischen 2007 bis 2017 ca. 190.000 Menschen in Deutschland an den Folgen von Krankheiten gestorben sind, vor denen eine Impfung sie hätte schützen können.

Auf der Website des RKI finden Sie seriöse Antworten auf die 20 meistgenannten Argumente gegen eine Impfung.

Herdenimmunität – ab wann ist sie erreicht?

Pauschal kann man nicht sagen, wann eine Herdenimmunität erreicht ist. Das hängt vom jeweiligen Erreger ab. Für Masern ist die Herdenimmunität z. B. erst ab einer Impfquote von 95% erreicht. Bei Diphterie reichen 80%.

Allgemein kann man aber festhalten: Je höher die Ansteckungsgefahr eines Erregers, desto mehr Immunisierungen müssen bestehen, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Das muss dabei aber nicht zwangsläufig durch eine Impfung herbeigeführt werden. Auch eine durchgestandene Infektion hat diesen Effekt. Was zählt ist, dass man nach einer Immunisierung nicht in der Lage ist, das Virus weiter zu verbreiten.

Ist die Impfquote hoch genug und die Herdenimmunität erreicht, kann eine Krankheit sogar ausgerottet werden. Das ist in Europa bisher zweimal geglückt. Die Pocken sind beispielsweise seit 1980 ausgerottet. Seit 2002 ist Europa ebenfalls frei von Kinderlähmung, auch Polio genannt.

Wann ist eine Herdenimmunität nicht erreichbar?

Es ist auch möglich, dass die Herdenimmunität unabhängig von der Impfquote nicht erreicht werden kann. Das ist z. B. der Fall, wenn auch Tiere das Virus übertragen können, wie beim FSME-Virus durch Zeckenstiche oder beim Zika-Virus durch Mücken. Hier kann man sich nur mit einer individuellen Impfung selbst schützen.

Hinzu kommt die Tatsache, dass sich einige Virus-Varianten so sehr verändern, dass das Immunsystem sie nicht mehr erkennt, wie z. B. bei der Grippe. Folglich kann es zu erneuten Infektionen kommen. Man spricht hier auch von einer Escape-Mutation.

Ebenfalls kann die erlangte Immunität durch eine Impfung oder eine Infektion auch im Laufe der Zeit wieder nachlassen. Dann sind Auffrischungsimpfungen unumgänglich, um die Herdenimmunität aufrecht zu erhalten.

Es gibt auch Impfungen, die nur die Symptome vermeiden, aber nicht die Infektion selbst aufhalten können. Bei sogenannten „Impfdurchbrüchen“ kann die geimpfte Person dann trotzdem das Virus weitergeben.

Die Gefahr der Impfmüdigkeit besteht immer, wenn sich nicht genügend Menschen impfen lassen wollen bzw. wenn sie die Notwendigkeit der Impfung für das Allgemeinwohl nicht als wichtig genug betrachten. So ist es unmöglich, andere Menschen zu schützen.

Bei Masern kommt es z. B. immer wieder zu regionalen Ausbrüchen. Das Ziel der Durchimpfung von 95% ist nämlich immer noch knapp verfehlt.

Herdenimmunität – einer für alle …

Für den Schutz jedes Einzelnen sowie für das Allgemeinwohl sind Impfungen unerlässlich. Sie schützen uns vor schweren Erkrankungen und hemmen die Verbreitung des Erregers in der Gesellschaft. Erreichen wir die Herdenimmunität für eine Krankheit, schützen wir auch die Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst impfen lassen können.

Noch Fragen?

Sie haben noch weitere Fragen zu unseren Gesundheitsthemen oder zur privaten Krankenversicherung? Unser Kundenservice oder Ihr persönlicher Berater vor Ort helfen Ihnen gerne. Die Servicehotline lautet: 09561 96 101.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Thorsten Haubold

Arthur-Mahler-Str. 5
04442 Zwenkau

Tel. 034203 53560
Mobil 0178 4775057

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Die passenden Versicherungen für Sie

Krankenzusatz­versicherung

Von Zahnzusatz über Krankentagegeld bis hin zu einer stationären Zusatzversicherung: Die Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile und zusätzliche Leistungen.

Jetzt berechnen
Private Kranken­versicherung

Mit unserer privaten Krankenversicherung genießen Sie Vorzüge eines Privatpatienten. Unsere PKV bietet sich für Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von 66.600 € brutto, Selbstständigen und Freiberuflern an.

Jetzt berechnen

Das könnte Sie auch interessieren

  1. Gesundheit, Vorsorge & Vermögen
  2. Prävention & Information
  3. Herdenimmunität