Berater-Homepage von Stephan Schwager

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LXDA-RJ4TQ-27 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LXDA-RJ4TQ-27

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LXDA-RJ4TQ-27


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LXDA-RJ4TQ-27 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LXDA-RJ4TQ-27

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Ihre Hunde­haftpflicht: Umfassender Schutz für den besten Freund des Menschen

Welcher Hundebesitzer kennt es nicht? Der treue Vierbeiner ist gut erzogen und verursacht plötzlich doch unbeabsichtigt einen Schaden.

Z. B., weil er während eines Spaziergangs auf einmal auf die Straße stürmt und dadurch ein Verkehrsunfall entsteht. Oder aus dem Tollen mit dem Nachbarshund wird plötzlich Ernst und beide Tiere beißen sich.

Sollte Ihr Hund im Rahmen solcher oder ähnlicher Vorfälle für einen Schaden verantwortlich sein, müssen Sie als Hundehalter dafür aufkommen.

Da ist es hilfreich, wenn Sie eine Hundeversicherung haben, die im Schadenfall einspringt.

Hunde­haftpflicht – Ein „Muss“ für jeden Hundebesitzer

Erleidet ein Dritter Schaden durch Ihren Hund, haften Sie als Hundehalter dafür – und das kann je nach Schadenhöhe ganz schön ins Geld gehen. Unsere Haftpflichtversicherung für Hunde sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.

Wo ist die Hunde­haftpflicht Pflicht?

In folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben:
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
In folgenden Bundesländern ist die Pflicht abhängig von verschiedenen Faktoren:
  • In Nordrhein-Westfalen für Hunde ab 40 cm Höhe bzw. 20 kg Gewicht.
  • In Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein nach Rasse.
  • In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist.
  • Im Saarland gibt es eine Verordnung für den Schutz der Bevölkerung vor Hunden, die als gefährlich eingestuft werden.

Keine Versicherungspflicht besteht einzig in Mecklenburg-Vorpommern.

Für Halter von großen Hunden und insbesondere Kampfhunden ist die Hundeversicherung also fast überall Pflicht. Wir bieten allerdings für bestimmte Hunderassen keine Haftpflicht an, u. a.:

  • Alano
  • American Bulldog, Pit-Bull
  • Rottweiler
  • Staffordshire Terrier
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Was ist bei einer Hunde­haftpflicht­versicherung versichert?

Mit einer Hundeversicherung decken Sie zahlreiche mögliche Schadenfälle ab. Diese umfassen u. a. die folgenden Leistungen:

  • Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Dingen, wie Mietsachschäden an der Wohnung. Z. B. weil Ihr Vierbeiner im Urlaub in der gemieteten Ferienwohnung die Tür zerkratzt, weil er nach draußen möchte. Für bestimmte bewegliche Sachen gibt es eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 €.
  • Personenschäden, die entstehen, wenn Ihr Hund jemanden beißen sollte.
  • Vermögensschäden, z. B.: Sie nehmen Ihren Hund mit ins Cafè. Die freundliche Kellnerin bringt eine Schale Wasser für das Tier, dass sich aber als undankbar erweist. Es schnappt nach der Kellnerin und zerreißt ihr die Schürze.
  • Schäden, die während des Besuchs von Turnieren und Schauvorführungen entstehen.
  • Schäden durch ungewollte Deckakte.
  • Verletzungen vor, während oder nach der Hundeschule, die Ihr Liebling anderen Tieren zufügt.
  • Sollte Ihr bester Freund Nachwuchs bekommen, dann sind Welpen ab Geburt bis zu einem Jahr mitversichert, solange Sie in Ihrem Besitz als Versicherungsnehmer sind.
  • Schäden, die das Tier während privaten Fahrten mit einem Schlitten verursacht.

Informieren Sie uns über einen dieser Schadenfälle (oder einen ähnlichen Vorfall), prüfen wir die Haftpflichtfrage und erstatten Ihnen bei berechtigten Ansprüchen die entstandenen Kosten.

Sollten etwaige Ansprüche gegenüber Ihnen unberechtigt sein, wehren wir diese ab – notfalls auch vor Gericht. Die Hundeversicherung fungiert somit auch als eine Art Rechtsschutzversicherung. Bei so einer Absicherung können Sie Ihre Zeit sorgenfrei mit Ihrem geliebten Vierbeiner verbringen.

Übrigens: Die Hundehaftpflicht zählt in einigen Bundesländern zu den Pflichtversicherungen. Und auch immer mehr Hundeschulen und Hundesitter erwarten diese finanzielle Absicherung.

Was kostet die Hunde­haftpflicht?

Bei der Familienhundeversicherung der HUK-COBURG können Sie bis zu 5 Hunde Ihres Haushaltes für nur 61,00 € im Jahr* (also ungefähr 5 € im Monat) versichern lassen. 

Dafür haben Ihre Lieblinge weltweit umfassenden Haftpflichtschutz und für den Fall der Fälle einen Versicherungsschutz in Höhe von 15 Millionen €.

Leistungsbeispiele der Hundehalterhaftpflicht

Hund trägt Frisbee

Verletzung in der Hundeschule

Nach dem Unterricht kommt es zwischen zwei Hunden zu einer Rangelei, wobei der andere Hund von Ihrem Liebling gebissen wird.

Gassi gehen

Schäden beim Gassi gehen

Ihr Hund springt einen entgegen kommenden Jogger an und beschädigt dabei dessen Regenjacke.

Hund in Waschmaschine

Mietsachschäden

Ihr Hund zieht den mit dem Abfluss verbundenen Ableitungsschlauch der Waschmaschine heraus – es entsteht ein Wasserschaden an der gemieteten Wohnung. 

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung

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Welche Hunde können versichert werden?

Ihre Hundehaftpflichtversicherung sichert einen Großteil von Hunden ab.

Ausgenommen sind allerdings bestimmte Hunderassen, wie unter anderem

  • Alano
  • American Bulldog
  • Pit-Bull
  • Rottweiler
  • Staffordshire Terrier.

Eine Hundehaftpflicht für Listenhunde, die in Deutschland als „gefährlich“ eingestuft werden, können wir Ihnen daher nicht anbieten.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Hund einen Schaden verursacht?

Dieses Szenario dürfte einigen Hundebesitzern bekannt vorkommen: Sie machen mit Ihrem Hund einen schönen Ausflug in den Wald, doch das erlebnisreiche Austoben in der Natur endet plötzlich jäh.

Denn Begegnungen mit vorbeilaufenden Joggern, einem Wildtier oder anderen Hunden können zu echten Herausforderungen werden. Etwa, wenn zunächst harmloses Beschnuppern blitzschnell in einer bissfesten Auseinandersetzung endet.

Da lohnt es sich, wenn Sie eine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben, um sich finanziell gegen eventuelle Schäden abzusichern.

Ruhe bewahren und Schadenmeldung machen

  • Sollte eine Tour ins Grüne ein unschönes Ende gefunden haben, bewahren Sie in jedem Fall Ruhe.
  • Bringen Sie Ihr Tier zunächst aus der Gefahrensituation und leinen Sie es an.
  • Wenn es irgendwie machbar ist, versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten und leisten Sie – falls notwendig – erste Hilfe bei Verletzten.
  • Notieren Sie sich anschließend die Kontaktdaten aller Beteiligten und eventueller Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben.

Wir empfehlen Ihnen, uns als nächstes umgehend über den entstandenen Schaden zu informieren:

Bitte bereiten Sie für die Meldung den Schadenbericht so detailliert wie möglich vor. Wir kümmern uns anschließend um alles Weitere.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung

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Häufige Fragen zur Hunde­haftpflicht­versicherung

Ist der Abschluss einer Hunde­haftpflicht sinnvoll?

Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer, wenn Sie als Hundehalter von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht werden.

Die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters ist mitversichert, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist (THV 2020).

Schadenbeispiele sind:

  • Trotz erhöhter Vorsicht des Versicherungsnehmers beißt der Hund einen Passanten.
  • Der nicht angeleinte Hund verursacht einen Verkehrsunfall.
  • Im Urlaub richtet der Hund Schäden in der gemieteten Ferienwohnung an.

Sofern Sie gelegentlich fremde Hunde hüten, besteht Versicherungsschutz über unsere Privathaftpflichtversicherung.

Was tun, wenn sich Hunde beißen?

Oft ist es ein Schock für den Besitzer, wenn aus dem harmlosen Toben der Tiere plötzlich Ernst wird. Wichtig ist es einen kühlen Kopf zu behalten, um sich und seinen Hund nicht weiter in Gefahr zu bringen.

Hier einige Tipps, wenn es zum Kampf kommt:

  • Gehen Sie nicht zwischen die kämpfenden Hunde! Schreien oder Schlagen mit der Leine kann die Tiere noch aggressiver machen.
  • Ziehen Sie die Tiere nicht auseinander, wenn sie sich festgebissen haben. Dies kann Verletzungen noch verschlimmern.
  • Versuchen Sie die Hunde ggf. durch ein lautes Geräusch zu irritieren, damit sie voneinander ablassen. Mit einer platzenden Plastiktüte (als Kotbeutel fast immer zur Hand) oder einem Spritzer Wasser aus einer Trinkflasche könnten Sie Erfolg haben.
  • Die Hunde zügig voneinander trennen und anleinen, um die Bisswunden zu überprüfen. Im Notfall erste Hilfe leisten und auf schnellstem Wege zum Tierarzt fahren.
  • Für die weitere Klärung des Vorfalls die Kontaktinformationen des anderen Hundehalters und eventueller Zeugen festhalten. Beißt ein Hund einen Hund, ist das ein Fall für die Haftpflicht.
Zahlt die Hunde­haftpflicht die Tierarztkosten wenn mein Hund gebissen wurde?

Im Fall „Hund beißt Hund“ stellt sich oft die Frage „Wer zahlt?“ Die Antwort lautet: Der Halter haftet.

Wenn Ihr Tier gebissen wurde, zahlt der Hundehalter selbst oder seine Hundehaftpflichtversicherung die Tierarztkosten. Umgekehrt übernimmt dies die HUK-COBURG, wenn Ihr Hund zugebissen hat und Sie versichert sind.

Ob eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, hängt davon ab, ob z. B. gegen eine Leinenpflicht verstoßen wurde oder der Halter bzw. der Hundeführer sorglos gehandelt hat.

Wer ist neben dem Tierhalter mitversichert?

Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.

Bei der Hundehaftpflicht sind also auch Personen mitversichert, die den versicherten Hund beaufsichtigen. Geht beispielsweise ein Nachbar mit dem Hund spazieren oder beaufsichtigt ihn während Ihres Urlaubs, ist dieser ebenfalls mitversichert.

Ein nicht-gewerblicher Hundesitter braucht keine spezielle Versicherung für die Fremdhütung Ihres Hundes.

Zahlt meine Hunde­haftpflicht auch den eigenen Schaden?

Nein, eine Hundehaftpflicht kommt nicht für eigenen Schaden auf. Eigenschäden und Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sind durch die Hundehaftpflicht nicht abgedeckt.

Schadenbeispiele sind:

  • Beißt Ihr eigener Hund Sie oder ein Familienmitglied, muss die Tierhaftpflicht kein Schmerzensgeld zahlen. Familienmitglieder haben rechtlich gesehen den gleichen Status wie der Tierhalter.
  • Zerkratzt Ihr Hund im eigenen Haus das Parkett, kommt die Tierhaftpflicht nicht dafür auf.
Gilt die Hunde­haftpflicht auch im Ausland?

Die Tierhalterhaftpflicht bietet bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weltweit bis zu 5 Jahre Versicherungsschutz.

Dauert der Auslandsaufenthalt länger als 5 Jahre, so besteht für Schadenfälle im Ausland von vornherein kein Versicherungsschutz.

Bei einem Aufenthalt innerhalb der Staaten der europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt keine zeitliche Begrenzung.

Für im Ausland durch Hunde verursachte Mietsachschäden – beispielsweise, wenn auf der Urlaubsreise durch den Vierbeiner das Hotelzimmer verwüstet wird –, kommt die Hundehaftpflicht auch im Ausland auf.

Was versteht man unter der Abstammung des Hundes?

Ein reinrassiger Hund hat in der Regel eine Abstammungsurkunde, in der seine Rasse benannt wird. Wenn keine Abstammungsurkunde vorliegt, liegt es am Züchter, die Rasse eindeutig zu benennen.

Auch wenn ein Hund aus dem Tierheim kommt, kann dort sehr wahrscheinlich seine Rasse bestimmt werden.

Als Mischlinge bezeichnen wir das Ergebnis einer (zufälligen) Kreuzung zweier oder mehrerer bekannter Hunderassen.

Ist eine genaue Bestimmung nicht möglich, geben Sie für unsere Hundeversicherung bitte die Rassen an, welchen der Hund am ehesten zugeordnet werden kann.

Ist die Hunde­haftpflicht steuerlich absetzbar?

Ja, über die „Sonderausgaben“ in der Einkommensteuererklärung ist die Hundehaftpflicht absetzbar.

Gilt die Hundehalter­haftpflicht auch ohne Leine?

Ja, unsere Hundehalterhaftpflicht gilt auch ohne Leine und ohne Maulkorb.

Im öffentlichen Raum muss ein Hund jedoch meist an der Leine geführt werden, beispielsweise im Park oder auf dem Markt. Die Regelungen variieren je nach Bundesland.

Der Verstoß gegen die Leinenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden, das nicht von der Hundehaftpflicht übernommen wird.

Kann ich die Hunde­haftpflicht ohne Selbstbeteiligung abschließen?

Ja, das ist sogar Voraussetzung, denn in der Hundehaftpflicht gibt es generell keine Selbstbeteiligung. Unsere Jahresbeiträge sind Pauschalbeiträge.

Eine Selbstbeteiligung gibt es nur bei Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen wie z. B. Transportboxen.

Hier muss bei jedem Schadenfall ein Selbstbehalt in Höhe von 250 € getragen werden. Ist der Schaden niedriger, besteht kein Versicherungsschutz.

Entsteht beispielsweise ein Schaden von 1.000 €, müssen Sie mit 250 € einspringen und die HUK-COBURG begleicht die restlichen 750 €. Durch diese Selbstbeteiligung ist ein günstiger Versicherungsbeitrag möglich.

Die Selbstbeteiligung gilt jedoch nicht bei:

  • elektrischen medizinischen Geräten, die Ihnen zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen wurden.
  • Sachen in gemieteten oder geliehenen Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern etc.
Ungewollter Deckakt beim Hund – zahlt die Versicherung?

Von einem ungewollten Deckakt spricht man, wenn ein Rüde eine Hündin ohne Erlaubnis des Halters deckt.

Bei solchen „Deckschäden“ kommt die Tierhaftpflichtversicherung für die Folgekosten auf, die für einen Schwangerschaftsabbruch, tierärztliche Behandlungskosten oder ggf. auch die Versorgungskosten der Welpen entstehen können.

Brauchen Welpen eine Versicherung?

Besteht bereits Versicherungsschutz für die trächtige Hündin, sind ihre Welpen bis zu ein Jahr lang mitversichert, solange sich die Jungtiere in Ihrem Besitz befinden.

Wir versichern im neuen Tarif bis zu 5 Hunde in einem Vertrag für einen Beitrag. Sie müssen uns als Hundehalter nur die Anzahl der Hunde mitteilen, damit wir den Bestand entsprechend anpassen können.

Sind „Flurschäden“ versichert?

Ja! Werden sogenannte Flurschäden durch einen Hund verursacht, beispielsweise an landwirtschaftlichen Feldern, Weiden, Forsten oder Gärten, wird dies als Teil der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.

Beispiel: Ihr Hund gelangt durch einen Spalt im Zaun in den Garten Ihres Nachbarn und „pflügt“ dort das Blumenbeet um. 

Was bedeutet „Zwinger­haftpflicht“ für Hunde?

Die Zwingerhaftpflicht ist eine spezielle Hundehaftpflicht für Züchter. Dabei wird nicht jedes Tier einzeln versichert, sondern alle Tiere des Züchters gemeinsam. Dabei genießen die Tiere den gleichen Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wie bei einer normalen Hundehaftpflicht.

Bei uns können insgesamt 5 Hunde in einem Haushalt versichert werden.

Braucht man eine Hunde­haftpflicht für einen Jagdhund?

Jeder Jäger braucht in Deutschland eine Jagdhaftpflichtversicherung, in der eventuelle Jagdhunde mitversichert sind. In der Regel wird also keine separate Hundehaftpflicht für Jagdhunde benötigt.

*

Beitragsbeispiel: für bis zu 5 Hunde

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