Berater-Homepage von Stephan Bruchwalski

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-X3AF-MSEE2-84 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-X3AF-MSEE2-84

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-X3AF-MSEE2-84


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-X3AF-MSEE2-84 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-X3AF-MSEE2-84

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wohnmobil auf Wiese

Führerscheine für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen

Wohnmobil auf Wiese

Führerscheine für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen

Welchen Führerschein brauche ich für ein Wohnmobil und ein Gespann?

Wenn Sie einen Pkw-Führerschein der Führerscheinklasse B vor 1999 erworben haben, dürfen Sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 7,5 t führen.

Zudem sind Sie dazu berechtigt, Gespanne mit einem zGG von bis zu 18,5 t zu führen.

Als Gespann gelten z. B. ein Wohnmobil mit Anhänger, ein Pkw mit Wohnwagen oder ein Wohnmobil mit Wohnanhänger.

Sind Sie 50 Jahre alt oder älter, dürfen Sie nur noch Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 t führen. Wenn Sie weiterhin schwerere Gespanne fahren möchten, brauchen Sie den Führerschein der Klasse B mit der Erweiterung CE79. Zusätzlich müssen Sie dann alle 5 Jahre einen Sehtest machen.

Nach 1999 erworbene Führerscheine berechtigen nur noch zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Auch Gespanne dürfen dieses Gewicht nicht überschreiten. Für einen normalen Pkw, der einen Wohnwagenanhänger zieht, oder ein Reisemobil sollten 3,5 t dennoch ausreichen.

Eine Ausnahme bildet hier die Schlüsselziffer B96, bei der die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3,5 t kann, allerdings nicht mehr als 4,25 t betragen darf.

Inhaber des neuen B96-Führerscheins können sogar rund 90% aller Wohnwagengespanne fahren.

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Inhaltsverzeichnis

Welche Gespanne kann ich mit den Führerscheinklassen B, B96 und BE fahren?

Für das Führen von Gespannen gibt es aktuell 3 mögliche Führerscheine.:

  • Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Gespanne führen, die ein Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten. Zudem muss das Zugfahrzeug schwerer als der Anhänger sein.
  • Der Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselziffer 96 erweitert das mögliche Gesamtgewicht des Zuges auf 4,25 t. Damit ist die Kombination PKW mit größerem Wohnwagen oder Wohnmobil mit kleinem Wohnwagen möglich. Die Schulung dafür erfolgt ohne praktische Prüfung an einem einzelnen Tag in der Fahrschule.
  • Der Führerschein der Klasse BE erweitert die Möglichkeiten deutlich. Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie ein Gespann mit einem maximalen Gewicht von 7 t führen. Zugfahrzeug und Anhänger dürfen dabei jeweils maximal 3,5 t wiegen.

Für welche Wohnmobile braucht man Führerscheinklasse C1, C, C1E, CE?

  • Mit dem Führerschein der Klasse C1 erhalten Sie die Erlaubnis, Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 t zu führen. Dazu dürfen Sie noch einen Anhänger mit maximal 750 kg Gesamtgewicht anhängen.
  • Mit dem Führerschein der Klasse C1E dürfen Sie auch größere Anhänger nutzen, das Gesamtgewicht des Zuges darf aber 12 t nicht überschreiten.
  • Der Führerschein der Klasse C berechtigt zum Fahren sämtlicher Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 7,5 t und einem Anhänger mit maximal 750 kg.
  • Die Klasse CE ermöglicht das Fahren von beliebigen Fahrzeugen mit einem beliebigen Anhänger.

Lkw-Führerscheine müssen alle 5 Jahre erneuert werden, dabei wird auch eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.

Relevante Führerscheinklassen für Wohnmobile und Pkw (in Verbindung mit einem Wohnwagen) in der Übersicht

Klasse Fahrzeugart Beschränkung
B Kraftfahrzeuge | Pkw Max. 3.5 t Gewicht, max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg oder mehr, wenn Gesamtgewicht des Zuges 3,5 t nicht überschreitet
B96 Kraftfahrzeuge | Pkw Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger, Gewicht zwischen 0,75 t und 3,5 t. Max. Gesamtgewicht des Zuges 4,25 t
BE Kraftfahrzeuge | Pkw Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger, Gewicht jeweils zwischen 0,75 t und 3,5 t. Max. Gesamtgewicht des Zuges 7 t
C1 Kraftfahrzeuge | Lkw Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7.5 t, nicht mehr als 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, mit Anhänger bis 750 kg
C1E Kraftfahrzeuge | Lkw Zugfahrzeug der Klasse B oder C1 in Kombination mit Anhänger mit mehr als 750 kg (C1) bzw. 3.500 kg (BE) mit Gesamtgewicht bis 12 t
C Kraftfahrzeuge | Lkw Gewicht über 3,5 t, mit Anhänger bis 750 kg
CE Kraftfahrzeuge | Lkw Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger über 750 kg

Was muss ich noch beim Erwerb der Fahrerlaubnis beachten?

Eine umfangreiche Übersicht der verschiedenen Führerscheinklassen sowie nützliche Basisinformationen rund um den Erwerb der Fahrerlaubnis bietet auch unser allgemeiner Ratgeber Führerschein.

Was tun wenn mein Wohnmobil mit Ladung zu schwer für meinen Führerschein wird?

Wenn das Gewicht des Fahrzeugs zu knapp bemessen ist und für die Ladung nicht ausreicht, kann eine Auflastung helfen.

Die Eintragung erfolgt durch den TÜV. Die Auflastung ist aber nur sinnvoll, wenn Ihr vorhandener Führerschein auch für die höhere Gewichtsklasse gültig ist.

Andersherum ist auch eine Ablastung möglich, wenn das Wohnmobil sonst zu schwer wäre und Sie es mit Ihrem Führerschein nicht bewegen dürfen.

Wohnmobil auflasten, wie geht das?

Einige Fahrzeuge sind bereits werksseitig vom Hersteller für eine höhere Nutzlast ausgelegt. In diesem Fall ist eine Auflastung ohne viel Aufwand möglich.

Sie lassen die Änderung der Nutzlast beim TÜV oder einer anderen technischen Prüfstelle in den Fahrzeugschein eintragen und bezahlen nur die Kosten für Änderung des Scheins.

Ist Ihr Wohnmobil nicht grundsätzlich dafür vorgesehen, können Sie technische Modifikationen am Fahrwerk vornehmen, um eine höhere Nutzlast zu erreichen.

Die Umbauten sind aber mit deutlich höheren Kosten verbunden und die Modifikationen müssen durch einen Prüfer abgenommen werden. Auch hier muss ein Eintrag im Fahrzeugschein erfolgen.

Wohnmobil auflasten, ja oder nein?

Prüfen Sie, ob sich der Aufwand für eine Auflastung lohnt. Bei einer einfachen Umtragung im Fahrzeugschein lohnt es sich eher als bei einer umfangreichen Anpassung des Fahrwerks.

Alternativ lohnt sich vielleicht die Anschaffung eines Anhängers.

Achtung: Bei einer Auflastung von 3,5 t auf 4 t oder mehr benötigen Sie die Führerscheinklasse C. Verkehrsrechtlich ist Ihr Wohnmobil dann ein Lkw, für den gegebenenfalls auch andere Verkehrsregeln gelten.

Wohnmobil ablasten, wie geht das?

Das Leergewicht und die Nutzlast des Fahrzeugs sind beim Ablasten entscheidend. Für eine potenzielle Ablastung wiegen Sie Ihr Wohnmobil.

  • Leergewicht:
    Das Leergewicht eines Fahrzeugs wird durch den Hersteller definiert, meistens nutzt dieser dafür ein Musterfahrzeug. Eingerechnet werden hierbei auch ein zu mindestens 90% gefüllter Kraftstofftank, der Fahrer mit 75 kg, ein Verbandskasten, eine Warnweste und ein Warndreieck.
  • Nutzlast:
    Für jeden angebrochenen Meter Fahrzeuglänge werden 10 kg Gepäckmasse angenommen. Pro eingetragenen Sitzplatz außer dem Fahrer werden 75 kg und 10 kg für persönliches Gepäcks angenommen. Dazu kommen 20 l Frischwasser und 16 kg Gas.

Bleiben Sie mit dem durch das Wiegen des Fahrzeugs ermittelten Gewicht und der angenommenen Last unter 3,5 t, ist eine Ablastung möglich. Die mögliche neue Zuladung ergibt sich dann aus der Differenz zwischen dem Leergewicht und dem angestrebten neuen zulässigen Gesamtgewicht.

Anders als beim Auflasten sind für das Ablasten keine technischen Änderungen am Fahrzeug notwendig, sodass lediglich die Abnahme bei einer Prüfstelle und der Eintrag in die Fahrzeugpapiere erfolgen muss. Die Kosten dafür sind verhältnismäßig gering.

Eine Ablastung lohnt sich, wenn Sie Ihr Fahrzeug sonst aufgrund des Gewichtes nicht fahren dürfen. So können Wohnmobile mit einem Gewicht von über 3,5 t abgelastet werden, damit sie mit einem normalen Pkw-Führerschein bewegt werden können.

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Was kann ich noch tun, um mit meinem Camper weniger Gewicht auf die Waage zu bringen?

Weitere Tipps und Tricks zum Reduzieren des Gewichtes finden Sie in unserem Ratgeber Wohnmobil und Wohnwagen beladen.

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Was Sie noch wissen sollten, wenn Sie planen, zusätzlich einen Wohnwagen mitzuführen finden Sie im Ratgeber Urlaub mit dem Wohnwagen.

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Sie haben die passende Fahrerlaubnis, und wollen ein Wohnmobil mieten…?

Hier erfahren Sie, was Sie beim Urlaub im Mietwohnmobil beachten müssen.

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So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Stephan Bruchwalski

Versicherungsfachmann

Einbecker Landstr. 46
37154 Northeim

Tel. 05551 9108720
Fax 05551 9108722

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
und nach Vereinbarung

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