Berater-Homepage von Sofie Schweizer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GVH4-5ZUDP-47 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GVH4-5ZUDP-47

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GVH4-5ZUDP-47


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GVH4-5ZUDP-47 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GVH4-5ZUDP-47

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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Ein Mann zieht einer Frau auf einem Motorroller einen Helm an.
Ein Mann zieht einer Frau auf einem Motorroller einen Helm an.

Roller-Führerschein mit 15: Prüfung, Kosten & mehr

Roller-Führerschein der Klasse AM

Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Mobilität – der AM-Führerschein für Roller und Mopeds bietet schon ab dem Jugendalter eine ganz neue Art der Freiheit.

Gerade junge Menschen, die in ländlichen Gebieten wohnen, sehnen sich nach dem Tag, an dem sie den Moped-Führerschein oder Roller-Führerschein in den Händen halten.

Hier erfahren Sie, wie viel der Führerschein kostet, welches Mindestalter es gibt, für welche Fahrzeuge er gilt und mehr.

Inhaltsverzeichnis

Motorroller – welcher Führerschein ist notwendig?

Das kommt auf folgende Faktoren an, die sowohl Fahrer als auch Fahrzeug betreffen:

  • Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein? Dann brauchen Sie keine weitere Fahrerlaubnis, wenn Sie ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren möchten.
  • Haben Sie bereits einen Motorradführerschein? Dann dürfen Sie ebenfalls mit dieser Fahrerlaubnis Roller fahren und müssen nicht zusätzlich einen Roller-Führerschein machen.
  • Wer keine Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis hat, braucht einen Führerschein der Klasse AM, um Roller oder Moped zu fahren.

Und ab wann darf man Moped oder Roller fahren?

Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15. Geburtstag.

Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein der Klasse AM fahren?

Mit der Klasse AM sind Sie dazu berechtigt, die folgenden Fahrzeugtypen zu fahren:

  • zweirädrige Krafträder,
  • dreirädrige Krafträder,
  • und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Minicars).

Bei allen gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf bei maximal 45 km/h liegen und der Verbrennungsmotor darf einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 cm³ haben. Bei Elektroantrieb darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Was bedeutet die Schlüsselziffer 195 bei der Führerscheinklasse AM?

Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.

Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wie erhalte ich den Moped- oder Roller-Führerschein?

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen.

Theorie- und Praxisstunden für den Roller-Führerschein

Es handelt sich bei der Theorie um 12 Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Unterricht und 2 weitere Doppelstunden Zusatzstoff.

Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Sind Theorie- und Praxisstunden absolviert, steht die Führerscheinprüfung an.

Prüfungen für den Moped- und Roller-Führerschein

  • Theorieprüfung für den Roller-Führerschein
    Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Die Prüfung wird am PC oder Tablet unter Aufsicht eines TÜV- oder Dekra-Gutachters als Multiple-Choice-Test durchgeführt.
    Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen.
  • Praktische Prüfung für den Roller-Führerschein
    Bei der 45-55-minütigen praktischen Prüfung werden vier aus möglichen sieben Fahraufgaben ausgewählt:
    1. Gefahrenbremsung: Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (obligatorische Aufgabe)
    2. Slalom (mit 4 x 7 Metern Abstand) (obligatorische Aufgabe)
    3. Ausweichen ohne Abbremsen (40 km/h) oder Ausweichen nach Abbremsen (40 km/h)
    4. Fahren in Schrittgeschwindigkeit (25 Meter geradeaus) oder Kreisfahrt oder Stop and Go

Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.

Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Wie viel kostet ein Roller-Führerschein?

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Zu zahlen sind:

  • Anmeldegebühr (70 bis 150 €)
  • Theoretische Prüfung (ca. 50 €)
  • Materialien (20 bis 30 €)
  • Praktische Prüfung (ca. 200 €)
  • Fahrstunden (ca. 50 €)
  • Prüfungsgebühr Theorieprüfung beim TÜV (25 €)
  • Prüfungsgebühr praktische Prüfung beim TÜV (130 €)
  • Erste-Hilfe-Kurs (ca. 20-40 €)
  • Sehtest (ca. 10 €, teils auch kostenlos)
  • Passbild (ca. 10-15 €)

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird – so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Zusätzlich zum Roller-Führerschein: Kosten für die Moped­versicherung

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen.
  • Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Nach Ablauf dieser Frist muss er jährlich erneuert werden.

Die passende Versicherung für Sie

Moped­versicherung

Wir möchten, dass Sie auf jeder Fahrt gut versichert sind. Dafür bieten wir Ihnen unsere Roller- und Mopedversicherung.

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